30.09.2010
Die Trüb AG, Aarau/Schweiz, hat an den Vorstand der Winter AG am heutigen Tag das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Winter AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen ("Squeeze Out").
Die Trüb AG verfügt über eine Beteiligung von 95,12 % an der Winter AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG. Die Winter AG wird zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und den verlangten Beschluss auf die Tagesordnung setzen.
Ebenfalls am heutigen Tag wurde ein Kaufvertrag über die Übertragung der von der Trüb AG gehaltenen Anteile an der Winter AG auf die AEM Technologies Holding AG, mit Sitz in St. Gallen (Schweiz), abgeschlossen. Die Übertragung der Anteile von der Trüb AG auf die AEM Technologies Holding AG soll zeitlich nach der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Es wurde ein Kaufpreis im unteren einstelligen Millionenbereich vereinbart.
Der Vorstand
Winter AG
Ad-hoc-Mitteilung
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