Der Beschluss der Hauptversammlung der Kali-Chemie Aktiengesellschaft vom 18. Juni 2010 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie Aktiengesellschaft auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH in Hannover als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG wurde am 05. August 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH übergegangen; die von Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der Kali-Chemie Aktiengesellschaft verbriefen nunmehr lediglich den Anspruch auf die Barabfindung.
Die Börsennotierung der Aktien der Kali-Chemie Aktiengesellschaft wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingestellt werden.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen