Die heutige Hauptversammlung der DGAG Deutsche Grundvermögen AG hat sämtliche Beschlüsse ihrer Tagesordnung, einschließlich des Beschlusses zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (Squeeze-out gem. § 327 a AktG), mit einer Mehrheit von mehr als 99,9 % des vertretenen Grundkapitals gefasst.
Die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH als Hauptaktionärin der DGAG Deutsche Grundvermögen AG hat dabei den Aktionären angeboten, ihnen zusätzlich zu der festgesetzten Barabfindung in Höhe von 28,00 Euro je Aktie einen weiteren Betrag in Höhe von 10 Euro je Aktie als freiwillige Zuzahlung zu zahlen.
Die freiwillige Zuzahlung wird mit Eintragung des Squeeze-out ins Handelsregister fällig. Sie ist nur dann zahlbar, wenn die gegen die Beschlüsse der heutigen Hauptversammlung der DGAG eingelegten Widersprüche bis zum 30. Mai 2007 zurückgenommen werden und gegen den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin keine Klagen erhoben werden.
Ad-hoc-Meldung DGAG vom 16. Mai 2007
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