Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Blaubeuren, 17. Dezember 2025 - Die Centrotherm AcquiCo AG (vormals: Perle 49. AG), Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), hat der centrotherm international AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des Aktienkaufvertrags mit der Solarpark Blautal GmbH Aktien an der Gesellschaft in Höhe von 90 % am Grundkapital der Gesellschaft gehören.
Vor diesem Hintergrund hat die Hauptaktionärin heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendendem Rechtsträger auf die Hauptaktionärin als übernehmendem Rechtsträger über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Squeeze-Out“). Zu diesem Zweck soll zwischen der Gesellschaft und der Hauptaktionärin ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Höhe der Barabfindung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Diese wird unter anderem auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Unternehmensbewertung festgelegt und der Gesellschaft separat im Rahmen eines zweiten Übertragungsverlangens der Hauptaktionärin mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom zuständigen Gericht zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin über.
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erfolgen. Über den Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2026 wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.
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