von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hat das LG Hamburg mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 21. Dezember 2023 die Barabfindung von EUR 88,11 auf EUR 102,37 angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 16,18 %. Der Nachbesserungsbetrag (EUR 14,26) ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
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