Ad-hoc-Mitteilung vom 27. Juni 2012
Die Comarch AG, Dresden, hat dem Vorstand der Comarch Software und
Beratung AG (nachfolgend 'Gesellschaft') heute mitgeteilt, dass sie die
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
Gesellschaft auf die Comarch AG als Hauptaktionär entsprechend dem
Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 2,95 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der
Gesellschaft festgelegt hat. Sie bestätigt und konkretisiert damit ihr
Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG vom 10. April 2012.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bedarf der
Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Über die Übertragung
soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich am 13. August
2012 stattfinden wird.
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