Donnerstag, 28. Juni 2012

Comarch Software und Beratung AG: Konkretisierung des Ausschlussverlangens / Barabfindung auf EUR 2,95 je Aktie festgelegt

Ad-hoc-Mitteilung vom 27. Juni 2012

Die Comarch AG, Dresden, hat dem Vorstand der Comarch Software und Beratung AG (nachfolgend 'Gesellschaft') heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Comarch AG als Hauptaktionär entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 2,95 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Sie bestätigt und konkretisiert damit ihr Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG vom 10. April 2012.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Über die Übertragung soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich am 13. August 2012 stattfinden wird.

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