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Freitag, 16. Januar 2026

Klöckner & Co SE: Klöckner & Co und Worthington Steel unterzeichnen Zusammenschlussvereinbarung

Corporate News

Düsseldorf, 15. Januar 2026

- Worthington Steel kündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der
Klöckner & Co SE an

- Angebotspreis beträgt 11,00 € pro Aktie, was einer Prämie von ca. 98 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs der Aktie am 5. Dezember 2025[1] und einer Prämie
von ca. 81 % auf den Schlusskurs von 6,07 € je Aktie am 5. Dezember 20251 entspricht

- Komplementäre Ausrichtung beider Unternehmen stellt Grundlage für nachhaltiges Wachstum in Nordamerika und Europa dar

- Worthington Steel unterstützt das Management und die Strategie von Klöckner & Co, sich auf
höherwertige Produkte und Services zu konzentrieren


Klöckner & Co SE (“Klöckner & Co“) und Worthington Steel GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (zusammen, “Worthington Steel“) haben heute, nach positivem Abschluss der Due-Diligence-Prüfung und entsprechenden Verhandlungen, eine Zusammenschlussvereinbarung unterzeichnet. In diesem Zusammenhang hat Worthington Steel ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausstehenden Aktien der Klöckner & Co SE angekündigt. Die komplementäre Ausrichtung beider Unternehmen schafft die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und erweitert die Präsenz in Europa und Nordamerika. Gemeinsam wären sie eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa.

Attraktives Übernahmeangebot mit einer Prämie von ca. 98 %


Der vereinbarte Angebotspreis beträgt 11,00 € pro Klöckner-Aktie in bar. Dies entspricht einer Prämie von ca. 81 % auf den Schlusskurs der Klöckner & Co zum 5. Dezember 2025, dem letzten Tag, bevor die Verhandlungen öffentlich bekannt gemacht wurden, und von ca. 98 % auf Basis des unbeeinflussten volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie bis zum 5. Dezember 2025.

Der implizierte Gesamtunternehmenswert der Transaktion beläuft sich auf rund 2,1 Mrd. € (2,4 Mrd. USD). Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären im Rahmen ihrer begründeten Stellungnahme die Annahme des Angebots zu empfehlen. Nach Einschätzung der Gremien reflektiert das Angebot den inneren Wert der Klöckner-Aktie und beinhaltet eine attraktive Prämie. Die Gremien von Klöckner & Co begrüßen zudem den strategischen Nutzen des Zusammenschlusses und den damit zu erzielenden Mehrwert für alle Beteiligten.

Worthington Steel hat Klöckner & Co mitgeteilt, dass sich die SWOCTEM GmbH mit einer unwiderruflichen Annahmeverpflichtung gegenüber Worthington Steel verpflichtet hat, ihre gesamte Beteiligung in Höhe von ca. 41,53 % an Klöckner & Co in das Übernahmeangebot anzudienen. Auch die Mitglieder des Vorstands von Klöckner & Co haben bestätigt, dass sie sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien in das Angebot einliefern werden.

„Der Zusammenschluss mit Worthington Steel würde einen entscheidenden Schritt bei der Fokussierung auf höherwertige Produkte und Services markieren. Gemeinsam schaffen wir die Basis für nachhaltiges Wachstum, erweitern unsere jeweiligen Präsenzen und bieten unseren Kunden ein noch breiteres Produktportfolio. Worthington Steel ist der ideale Partner, um unseren Erfolg und unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.“

Guido Kerkhoff
CEO Klöckner & Co SE

„Klöckner & Co bringt eine beeindruckende Marktpräsenz in Europa und Nordamerika, ein innovatives Produktportfolio sowie langfristige Kundenbeziehungen mit. Diese Stärken ergänzen unser eigenes Profil auf ideale Weise. Gemeinsam sind wir in der Lage, unsere Angebote nachhaltig zu erweitern und unsere Wachstumsstrategie zu beschleunigen.“

Geoff G. Gilmore
CEO Worthington Steel

Worthington Steel unterstützt die strategische Ausrichtung von Klöckner & Co


Worthington Steel sichert im Rahmen der Vereinbarung zu, das Management und die strategische Ausrichtung von Klöckner & Co zu unterstützen sowie Erfahrung, Netzwerke und flexible Ressourcen bereitzustellen, um das Wachstum des Unternehmens zu begleiten. Die Verbindung der beiden renommierten Unternehmen würde Innovationen beschleunigen und das Leistungsangebot nachhaltig erweitern.

Wesentliche Inhalte der Vereinbarung zum Unternehmenszusammenschluss


Klöckner & Co und Worthington Steel haben eine Vereinbarung zum Unternehmenszusammenschluss getroffen, in der die wesentlichen Eckpfeiler der Transaktion geregelt sind. Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses der Transaktion gilt Folgendes:

- Der Sitz des Unternehmens für das europäische Geschäft soll weiterhin in Düsseldorf bleiben.

- Das Unternehmen soll eigenständig und in eigener Verantwortung vom derzeitigen Vorstand geführt werden.

-Die Größe des Aufsichtsrats bleibt unverändert. Nach Abschluss der Transaktion beabsichtigt Worthington Steel, im Aufsichtsrat angemessen entsprechend der künftigen Aktionärsstellung als strategischer Partner vertreten zu sein.

- Es sind keine Entlassungen oder Schließungen von Standorten geplant.

- Alle zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses gültigen Betriebsvereinbarungen sollen bestehen bleiben.

Der Vorstand von Klöckner & Co nimmt zur Kenntnis, dass Worthington Steel nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots die Möglichkeit eines Squeeze-Out, eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und/ oder eines Delistings der Unternehmensaktien vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse prüfen wird.

Das Angebot wird den üblichen Angebotsbedingungen, einschließlich behördlicher Freigaben, unterliegen. Die Angebotsunterlage wird der BaFin zeitnah vorgelegt und nach Billigung unverzüglich durch Worthington Steel veröffentlicht, woraufhin die Angebotsfrist beginnen wird. Der Abschluss des Übernahmeangebots wird laut Worthington Steel für das zweite Halbjahr 2026 angestrebt. Das geplante Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 65 % aller ausstehenden Aktien von Klöckner & Co, der Erteilung behördlicher Freigaben sowie weiterer üblicher Vollzugsbedingungen. Worthington Steel wird die Angebotsunterlage und weitere Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot auf ihrer Website zugänglich machen.

Goldman Sachs Bank Europe SE agiert als Finanzberater für Klöckner & Co und Hengeler Mueller als Rechtsberater.

Über Klöckner & Co:


Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. €. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576

Über Worthington Steel:

Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.

Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
__________

[1] Der letzte Börsenschlusskurs vor der Ad-hoc Mitteilung von Klöckner & Co, in der die Gesellschaft Gespräche über eine mögliche Transaktion mit Worthington Steel bestätigte.

Worthington Steel GmbH: Worthington Steel beabsichtigt Klöckner & Co zu übernehmen

Corporate News

Worthington Steel stärkt seine führende Position im nordamerikanischen Metallverarbeitungssektor

Highlights:

- Schaffung des zweitgrößten Stahl-Servicecenter-Unternehmens in Nordamerika mit einem kumulierten Umsatz von über 9,5 Milliarden US-Dollar

- Komplementärer Zusammenschluss stärkt Worthington Steels strategisches Angebot in zentralen Produktkategorien sowie Schlüsselregionen

- Weitere Diversifizierung von Worthington Steels Produktportfolio, Endmärkten und geografischer Präsenz in Nordamerika und Europa

- Es wird erwartet, dass klar umsetzbare und identifizierte jährlich Synergieeffekte von rund 150 Millionen US-Dollar erzielt werden

- Transaktion soll einen deutlichen positiven Effekt auf das Ergebnis pro Aktie (EPS) haben
Zusammenschluss schafft eine Plattform mit mehreren Möglichkeiten für beschleunigtes Wachstum

- Vollständig durch Barmittel finanzierte Übernahme soll in Form eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Deutschland durchgeführt werden

- SWOCTEM GmbH, Großaktionär von Klöckner & Co, unterstützt die Transaktion

COLUMBUS, OHIO (15. Januar 2026) – Worthington Steel (NYSE: WS) hat ein Business Combination Agreement mit Klöckner & Co abgeschlossen.

Klöckner & Co ist ein in Deutschland börsennotiertes (XETR: KCO), führendes Servicecenter- und Metallverarbeitungsunternehmen mit rund 110 Standorten in Nordamerika und Europa. Das Unternehmen verfügt über ein breites Produktportfolio, das flachgewalzten Stahl (Blech und Platte), Elektroband, Aluminium, Edelstahl sowie Langprodukte umfasst. In den vergangenen Jahren hat sich Klöckner & Co durch Zukäufe und gezielte Wachstumsstrategien zu einem hochwertigen Verarbeitung- und Fertigungsunternehmen entwickelt.

Die geplante Übernahme fügt sich als strategische Ergänzung nahtlos in Worthington Steels Wachstumsstrategie ein und stärkt die Marktposition des Unternehmens im nordamerikanischen Metallverarbeitungssektor.

Durch den Zusammenschluss entsteht ein größerer und stärker diversifizierter Marktführer in der Metallverarbeitung – mit einem erweiterten Produktangebot und einer umfassenderen geografischen Reichweite. Nach Abschluss der Transaktion wird Worthington Steel gemessen am Umsatz das zweitgrößte Stahl-Service-Center-Unternehmen in Nordamerika sein.

Die Transaktion erweitert Worthington Steels Produktportfolio, den Zugang zu Endmärkten und erhöht die geografische Präsenz des Unternehmens. Das kombinierte Unternehmen profitiert von erweiterten Skaleneffekten, gemeinsamen Best Practices sowie einer höheren operativen Effizienz. Worthington Steel und Klöckner & Co bauen dabei auf einem gemeinsamen Verständnis von Sicherheit, Qualität und operativer Exzellenz auf.

„Dies ist ein strategischer und transformativer Schritt auf der Wachstumsreise von Worthington Steel”, sagt Geoff Gilmore, President und CEO von Worthington Steel. „Mit der Übernahme von Klöckner & Co stärken wir unser Angebot im Bereich der hochwertigen Metallverarbeitung. Wir schaffen Wert für unsere Aktionäre, vertiefen Beziehungen zu unseren Kunden und Lieferanten und eröffnen zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten für unsere Mitarbeitenden. Worthington Steel und Klöckner & Co verbindet ein gemeinsamer Anspruch an operative Exzellenz, Innovation und disziplinierte Umsetzung. Durch die Integration der Kompetenzen von Klöckner & Co in Nordamerika und Europa werden wir gemeinsam stärker, bauen ein widerstandsfähigeres Unternehmen auf und steigern den Wert für unsere Aktionäre.“

„Diese Transaktion ist der richtige Schritt für Klöckner & Co, um auf unseren Stärken aufzubauen und unser Geschäft zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Guido Kerkhoff, CEO von Klöckner & Co. „Worthington Steel bringt komplementäre Kompetenzen mit und hat einen exzellenten Ruf sowie ein erfahrenes Führungsteam, das unseren Fokus auf operative Exzellenz und nachhaltiges Wachstum teilt. Der Zusammenschluss beider Unternehmen schafft Mehrwert für alle unsere Stakeholder. Zugleich ist Klöckner & Co noch besser positioniert, um unseren strategischen Plan umzusetzen, unsere Kunden zu unterstützen und den langfristigen Erfolg unserer Mitarbeitenden zu fördern.“


Attraktive Transaktionskonditionen

Worthington Steel hat jährliche Kosten-, operative und kommerzielle Synergien in Höhe von rund 150 Millionen US-Dollar überwiegend in Nordamerika identifiziert. Worthington Steel plant diese bis zum Ende des Geschäftsjahres 2028 vollständig zu realisieren.

Die Transaktion wird Worthington Steels Umsatz nahezu verdreifachen – auf rund 9,5 Milliarden US-Dollar – bei einer stabilen Marge von über 7 Prozent, einschließlich Synergien.

Der Angebotspreis impliziert einen Unternehmenswert (Enterprise Value) von 2,4 Milliarden US-Dollar und entspricht einem EV/EBITDA-Multiple[1] von rund 8,5x, basierend auf dem 12-Monats-EBITDA von Klöckner & Co zum 30. September 2025 und 5,5x unter Berücksichtigung erwarteter laufender Synergieeffekte von 150 Millionen US-Dollar.

Darüber hinaus erwartet Worthington Steel, dass die Übernahme innerhalb des ersten vollen Geschäftsjahres das Ergebnis pro Aktie (EPS) deutlich steigern wird.

Umsetzung der Transaktion

Worthington Steel GmbH, die für die Übernahme gegründete Tochtergesellschaft von Worthington Steel, beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehenden Aktien von Klöckner & Co zu unterbreiten. Klöckner & Co-Aktionäre, die das Angebot annehmen, erhalten 11 Euro in bar je angedienter Klöckner & Co-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Der Vorstand und das erweiterte Management bleiben nach Abschluss der Transaktion voraussichtlich im Amt.

SWOCTEM GmbH, der größte Aktionär von Klöckner & Co mit einem Anteil von rund 42 Prozent des Grundkapitals, hat mit Worthington Steel eine unwiderrufliche Annahmeverpflichtung (Irrevocable Agreement) geschlossen und sich verpflichtet, seine Aktien in das Angebot von Worthington Steel anzudienen.

Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 65 Prozent des ausgegebenen Grundkapitals von Klöckner & Co zum Ende der Annahmefrist sowie der Erteilung der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen. Der Abschluss der Transaktion wird in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2026 erwartet. Weitere Details zum freiwilligen Übernahmeangebot werden in einer Angebotsunterlage gemäß deutschem Wertpapierrecht dargelegt.

Die Angebotsunterlage wird der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung und Gestattung vorgelegt. Nach Gestattung durch die BaFin werden die Angebotsunterlage sowie sämtliche weiteren Informationen zum Angebot gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unter www.strong-for-good.com veröffentlicht.

Finanzierung und Kapitalstruktur

Worthington Steel beabsichtigt, die Transaktion durch eine Kombination aus vorhandenen liquiden Mitteln und neuer Fremdfinanzierung zu finanzieren. Das Angebot ist vollständig durch verbindliche Finanzierungszusagen gesichert und unterliegt keinen Finanzierungsvorbehalten.

Zum Closing erwartet Worthington Steel eine pro-forma-Nettoverschuldung (Net Leverage) im Bereich von ~4,0x, einschließlich Synergien. Unmittelbar nach Abschluss der Transaktion wird sich Worthington Steel auf den Abbau der Verschuldung und die Realisierung der Synergien konzentrieren, um innerhalb von 24 Monaten nach Closing eine Nettoverschuldung von unter 2,5x zu erreichen.

Worthington Steel bleibt seinem konservativen Finanzierungsansatz und einer ausgewogenen Kapitalallokation verpflichtet, und fokussiert sich weiterhin auf Shareholder Return in Form von Dividenden sowie disziplinierten Reinvestitionen.

Berater und Rechtsberater

Andina Partners International LLP und Bank of America agieren als Finanzberater von Worthington Steel. Latham & Watkins LLP berät Worthington Steel rechtlich. Wells Fargo und Citigroup haben vollständig unterzeichnete Finanzierungszusagen für die Akquisitionsfinanzierung bereitgestellt.

Investoren- und Analystenkonferenz

Worthington Steel wird am 16. Januar 2026 um 8:30 ET (14:30 CET) für die geplante Akquisition von Klöckner & Co eine gesonderte Telefonkonferenz für Analysten und Investoren abhalten.

Die Telefonkonferenz wird per Webcast unter ir.worthingtonsteel.com zugänglich sein. Eine Aufzeichnung des Webcast sowie die begleitenden Präsentationsunterlagen werden im Anschluss unter derselben Website-Adresse zur Verfügung gestellt.

Über Worthington Steel

Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.

Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.

Über Klöckner & Co


Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576

Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieterin:
Worthington Steel GmbH

c/o Sitem Group
Graf-Zeppelin-Straße 29,
72202 Nagold
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HR B 801625

Zielgesellschaft:
Klöckner & Co SE

Peter-Müller-Straße 24
40468 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HR B 109982
WKN: KC0100 / ISIN: DE000KC01000

Die Worthington Steel GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc., hat am 15. Januar 2026 beschlossen, allen Aktionären (die „Klöckner-Aktionäre“) der Klöckner & Co SE (die „Gesellschaft“) ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,50 je Aktie (die „Klöckner-Aktien“) zu unterbreiten. Die Bieterin beabsichtigt, eine Bargegenleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von (i) ca. 81,2 % auf den ungestörten Schlusskurs der Klöckner-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA am 5. Dezember 2025, d.h. einen Tag vor der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft über das Bekanntwerden des Übernahmeangebots am 6. Dezember 2025, (ii) ca. 98,0 % auf den ungestörten volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie während der letzten drei Monate bis (einschließlich) 5. Dezember 2025, und (iii) ca. 83,9 % auf den ungestörten volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie während der letzten sechs Monate bis (einschließlich) 5. Dezember 2025.

Darüber hinaus haben Worthington Steel, Inc., die Bieterin und die Gesellschaft heute ein Business Combination Agreement unterzeichnet, das die Bedingungen für eine strategische Investition der Bieterin in die Gesellschaft mit dem Ziel, das gemessen am Umsatz zweitgrößte Stahl-Service-Center-Unternehmen in Nordamerika zu schaffen, enthält. Darüber hinaus hat die SWOCTEM GmbH, die größte Aktionärin der Gesellschaft, eine unwiderrufliche Annahmeverpflichtung mit der Bieterin abgeschlossen, um ihre gesamte Beteiligung in Höhe von 41,53 % an der Gesellschaft in das Übernahmeangebot anzudienen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter dem Vorbehalt bestimmter üblicher Angebotsbedingungen stehen, zu denen insbesondere der Erhalt fusionskontrollrechtlicher und sonstiger behördlicher Freigaben sowie eine Mindestannahmeschwelle von 65 % aller ausstehenden Klöckner-Aktien (einschließlich der derzeit von der SWOCTEM GmbH gehaltenen Klöckner-Aktien) gehören wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, die dem Abschluss des Business Combination Agreement heute zugestimmt haben, begrüßen das Übernahmeangebot ausdrücklich und, vorbehaltlich ihrer Prüfung der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, beabsichtigen, den Klöckner-Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf der Internetseite der Bieterin http://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine Bekanntmachung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger.

Wichtige Informationen:


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die endgültigen Bestimmungen über das Übernahmeangebot werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargelegten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „U.S.“) durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.

Das mit dieser Mitteilung angekündigte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das Übernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären der Gesellschaft zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen anderen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser Mitteilung, werden an die US-Aktionäre in einer Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den anderen Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.

Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischen Fakten beruhen, „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen. Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Begriffe „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „geht davon aus“, „kann“, „wird“, „sollte“ und „zielt“ und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

Stuttgart, 15. Januar 2026

Worthington Steel GmbH

Donnerstag, 15. Januar 2026

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP-Aufsichtsrat verlängert Vertrag von CEO Jens Amail vorzeitig

Corporate News

- Vertrag von Jens Amail bis Dezember 2030 verlängert

- Vorzeitige Verlängerung spiegelt starke operative Entwicklung und erfolgreiche strategische Ausrichtung wider

- Partnerschaft mit Carlyle markiert nächste Wachstumsphase von SNP

Heidelberg, 15. Januar 2026 – Der Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE hat den Vertrag von Chief Executive Officer Dr. Jens Amail vorzeitig um weitere fünf Jahre verlängert. Amail, der das Unternehmen seit Januar 2023 führt, bleibt damit bis Dezember 2030 als CEO im Amt. Die vorzeitige Vertragsverlängerung spiegelt die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens in den vergangenen Jahren wider und ist ein Zeichen von Stabilität und Vertrauen in die Führung des Unternehmens.

Willi Westenberger, Managing Director bei Carlyle und Vorsitzender des Aufsichtsrats der SNP, sagt: „Unter der Ägide von Jens Amail hat SNP seine wichtigsten strategischen Ziele klar vorangebracht, die Marktposition gestärkt und die operativen Abläufe spürbar verbessert. Auch die internationale Expansion und das globale Partnernetzwerk haben unter seiner Leitung deutlich an Dynamik gewonnen – eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum. Die vorzeitige Vertragsverlängerung ist für uns ein klares Signal der Kontinuität und zeigt unser Vertrauen in seine Führung sowie in das starke Team, das er bei SNP aufgebaut hat.“

Die erzielten operativen Fortschritte und die gewonnene Stabilität sind eng mit der Arbeit von Jens Amail verbunden. Seit Ende 2022 hat SNP jährliche Rekordwerte bei Auftragseingang, Umsatz und EBIT erreicht. Der nachhaltige Profitabilitätsanstieg wurde durch eine erfolgreiche Internationalisierungs- und Wachstumsstrategie unterstützt. Diese eröffnete neue Märkte, baute das Softwaregeschäft deutlich aus und hob die Zusammenarbeit mit dem Partnernetzwerk auf ein neues Niveau.

Auch bei der Stärkung der Corporate Governance und der strategischen Stabilität von SNP spielte Jens Amail eine zentrale Rolle. Die Rückkehr zu einer dualen Führungsstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Beilegung langjähriger rechtlicher Themen haben eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung des Unternehmens geschaffen. Auf der Produktseite stellte die Einführung der Plattform SNP Kyano im Jahr 2024 einen wichtigen Entwicklungsschritt dar, um digitale Transformationen und Unternehmensagilität erfolgreich zu gestalten.

Aufbauend auf dieser positiven Entwicklung ging SNP Ende 2024 eine strategische Partnerschaft mit der globalen Investmentgesellschaft Carlyle ein. Ziel der Partnerschaft ist es, die nächste Wachstumsphase des Unternehmens zu unterstützen, indem die Umsetzung der Strategie beschleunigt und die Internationalisierung von SNP weiter ausgebaut wird.

Mit der vorzeitigen Vertragsverlängerung von Jens Amail sichert der Aufsichtsrat die Kontinuität an der Spitze, während SNP den nächsten Entwicklungsschritt geht.

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen mehr als 3.000 Kunden aller Größen und Branchen in über 80 Ländern auf SNP, unter ihnen zahlreiche DAX 40 und Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 36 Standorten in 23 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

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Anmerkung der Redaktion:

Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE hat eine Investorenvereinbarung mit Carlyle abgeschlossen, nunmehr BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende für Spruchanträge bis 22. Januar 2026)

Allerthal-Werke AG: Wirtschaftliches Eigenkapital je Allerthal-Aktie zum 31. Dezember 2025

Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie (anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital zzgl. Kursreserven im Wertpapierbestand des Anlage- und Umlaufvermögens) hat sich zum 31. Dezember 2025 (ungeprüft) auf 27,64 Euro erhöht (22,52 Euro am 31. Dezember 2024). Dies entspricht einem Anstieg von 22,7 % im Geschäftsjahr 2025.

Die größten Wertpapierpositionen im Anlagevermögen waren zum Stichtag nach Kurswert – ohne Berücksichtigung der Beteiligung von 89,7% an der Tochtergesellschaft Esterer AG – Aktien von Wacker Neuson SE, Centrotherm AG, Smartbroker AG, Masterflex SE sowie AlexanderWerk AG.

Das gesamte Andienungsvolumen erhöhte sich per Saldo zum 31. Dezember 2025 moderat auf 28,1 Mio. Euro (27,7 Mio. Euro am 31. Dezember 2024).

Köln, 15. Januar 2026

Allerthal-Werke AG
Der Vorstand

Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG): Fehlerbekanntmachung für den gebilligten Konzernabschluss

Bekanntmachung der BaFin vom 10. Dezember 2025

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, gebilligte Konzernabschluss der Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG) zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Konzernverlust für das Geschäftsjahr 2023 (berichtet mit 3,4 Millionen Euro) um 2,6 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen: Auf steuerliche Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 2,0 Millionen Euro ertragswirksam angesetzt, obwohl es nicht wahrscheinlich war, dass diese Verlustvorträge gegen künftige Gewinne verrechnet werden können. Ein vereinbarter Verzicht des mittelbaren Hauptanteilseigners auf Zinsansprüche in Höhe von 0,6 Millionen Euro wurde ertragswirksam statt ergebnisneutral abgebildet, obwohl der mittelbare Hauptanteilseigner in seiner Eigenschaft als Eigentümer gehandelt hatte.

Im Anhang zum Konzernabschluss gab es zwei fehlerhafte Angaben: Bei der Erläuterung der vorgenommenen Werthaltigkeitsüberprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde eine unzutreffende Angabe zum Abzinsungssatz offengelegt. In der Steuerüberleitungsrechnung wurden unzutreffende Werte zu Steuermehrungen aus abweichenden Steuersätzen und zu Steuerminderungen aus der Anpassung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge berichtet.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz informiert den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stärkt so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

Menold Bezler berät Carl Mahr Holding bei Squeeze-out der NanoFocus AG

Pressemitteilung vom 14. Januar 2026

Menold Bezler hat die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen als Hauptaktionärin der NanoFocus AG mit Sitz in Oberhausen bei dem erfolgreichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) der NanoFocus AG beraten.

Der am 12. November 2025 von der außerordentlichen Hauptversammlung der seit 2005 im Freiverkehr gelisteten NanoFocus AG beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister eingetragen. Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind damit gegen Zahlung der Barabfindung auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen. Der Handel der Aktien der NanoFocus AG an den Börsen München und Berlin wurde mit Wirkung zum 22. Dezember 2025 eingestellt.

NanoFocus ist Technologieführer im Bereich der optischen 3D-Oberflächenmesstechnik. Seit der Gründung im Jahr 1994 entwickelt, produziert und vertreibt das Unternehmen hochpräzise, berührungslose Messsysteme zur dreidimensionalen Charakterisierung technischer Oberflächen im Mikro- und Nanometerbereich.

Die Mahr Gruppe ist Weltmarktführer im Bereich der präzisen Längenmesstechnik (PLM) sowie ein bedeutender Hersteller von Form- und Oberflächenmessgeräten. Mit der künftig verstärkten Zusammenarbeit von NanoFocus innerhalb der Mahr Gruppe eröffnen sich neue Chancen für Innovation und Wachstum, die gemeinsam genutzt werden sollen, um die Zukunft der Unternehmen erfolgreich zu gestalten.

Menold Bezler hat Carl Mahr mit einem Team unter Federführung des Partners Dr. Guido Quass bei dem Squeeze-out umfassend rechtlich beraten. Der Abschluss des Verfahrens bildet zugleich den Schlusspunkt eines langfristigen komplexen Gesamtprojekts, das Menold Bezler seit Beginn des Jahres 2024 in enger Zusammenarbeit mit dem CFO von Carl Mahr Robert Mikula rechtlich verantwortet hat.

Hintergrund:


Dem Squeeze-out vorausgegangen war der systematische Aufbau der Beteiligung der Mahr Gruppe an der NanoFocus AG von zunächst rund 59,2 % auf zuletzt rund 96,9 % der Aktien. Dieser Beteiligungsaufbau war eng mit einer finanziellen Sanierung der NanoFocus AG verbunden. Die Carl Mahr Holding GmbH erwarb Aktien der NanoFocus AG im Rahmen eines im März und April 2024 durchgeführten öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre sowie durch außerbörsliche Transaktionen und Börsenkäufe.

Im Anschluss an das öffentliche Erwerbsangebot übernahm die Carl Mahr Holding GmbH im August 2024 neue Aktien im Rahmen einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre, die auf eine zuvor von der Hauptversammlung im April 2024 beschlossene Kapitalherabsetzung folgte. Dabei übte Mahr ihr Bezugsrecht aus und übernahm darüber hinaus Aktien, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden waren.

Ein weiterer zentraler Schritt war die von der Hauptversammlung Ende August 2024 beschlossene kombinierte Sach- und Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre, die im Februar 2025 abgeschlossen wurde. In diesem Rahmen zeichnete die Carl Mahr Holding GmbH weitere neue Aktien sowohl gegen Einbringung von Darlehensforderungen im Wege eines Debt-Equity-Swaps als auch – erneut durch Ausübung ihres Bezugsrechts und die Übernahme nicht bezogener Aktien – gegen Bareinlagen.

Der Squeeze-out wurde Ende Mai 2025 durch das Übertragungsverlangen der Hauptaktionärin eingeleitet. Es folgten die Erstellung einer Unternehmensbewertung durch RSM Ebner Stolz unter Federführung von WP StB Florian Leis sowie die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlich bestellten Prüfer Baker Tilly unter Leitung von WP StB Jochen Reinke. Nach Konkretisierung des Übertragungsverlangens Ende September 2025 wurde schließlich die außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die den Ausschluss der Minderheitsaktionäre Mitte November 2025 beschloss.

Mittwoch, 14. Januar 2026

clearvise AG hat die Anlaufphase erfolgreich abgeschlossen, Outsourcing-Vereinbarung als Teil der strategischen Weiterentwicklung zur YieldCo trat am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft

Corpoarte News

Frankfurt, 14. Januar 2026 – Tion Renewables und clearvise AG geben heute bekannt, dass die Outsourcing-Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen mit Beginn des neuen Jahres 2026 vollständig in Kraft getreten ist. Die Vereinbarung wurde am 24. September 2026 (wohl 2025) zwischen den Unternehmen geschlossen und unterstützt die strategische Umwandlung von clearvise in eine dividendenorientierte und kosteneffiziente YieldCo. Mit der Entscheidung zum vollständigen Outsourcing wurden wesentliche operative Geschäftsaktivitäten und alle Mitarbeiter auf die Tion Renewables GmbH übertragen.

Tion, gleichzeitig der größte Minderheitsaktionär von clearvise, befürwortet diesen strategischen Kurswechsel und betont, dass Dividenden, Kostenkontrolle und operative Effizienz für börsennotierte Plattformen im Bereich erneuerbarer Energien im aktuellen Börsenumfeld von entscheidender Bedeutung sind. Ende 2025 verwaltete clearvise ein Onshore-Wind- und Solarportfolio von rund 388 MW in Betrieb.

Für Tion mit seinem Portfolio an erneuerbaren Energien von rund 430 MW in Betrieb (Ende 2025) ist die Integration des operativen Teams von clearvise und die Übernahme der Rolle als langfristiger Business-Services-Partner ein wichtiger Schritt mit Blick auf die ehrgeizigen Wachstumsziele von Tion. Die Verwaltung eines kombinierten Portfolios an erneuerbaren Energien von bald 1 GW ermöglicht erhebliche Synergien im operativen Bereich, eine schnellere Digitalisierung und einen effizienteren Einsatz eines hochqualifizierten Expertenteams – wovon beide Unternehmen profitieren.

„Diese Partnerschaft ist eine Win-Win-Situation. Als Anteilseigner unterstützen wir die YieldCo-Strategie von clearvise voll und ganz“, sagte Ingmar Helmke, CEO von Tion Renewables. „Gleichzeitig passt die Übernahme des Teams und der operativen Verantwortung als Dienstleister perfekt zu Tions Ziel, sich zu einem der führenden unabhängigen Anbieter von Ökostrom und Energiespeicherung in Europa zu entwickeln. Größere Reichweite, gemeinsames Fachwissen und beschleunigte Digitalisierung werden die Qualität und Effizienz beider Portfolios steigern.“

Petra-Leue Bahns, CEO der clearvise AG, kommentierte: „Damit ist die strategische Weiterentwicklung von clearvise hin zu einer dividendenorientierten YieldCo abgeschlossen. Die Auslagerung unseres Tagesgeschäfts im Rahmen eines langfristigen Dienstleistungsvertrags führt zu nachhaltigen Kosteneinsparungen im Rahmen unserer YieldCo-Strategie. Die Partnerschaft mit Tion ermöglicht einen nahtlosen Betrieb, da das gesamte clearvise-Team zu Tion gewechselt ist und dessen tiefgreifendes Wissen und eingespielte Prozesse weiterhin zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ermöglicht die vollständige Auslagerung clearvise, von größeren Skaleneffekten, operativer Exzellenz und langfristigen Effizienzsteigerungen zu profitieren.“

Über Tion Renewables:
 
Tion Renewables ist ein unabhängiger Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien mit Hauptsitz in München, der sich der Beschleunigung der Energiewende sowie der eigenen Digitalisierung verschrieben hat. Unterstützt durch den Eigentümer EQT Group erwirbt, baut, betreibt und optimiert das Unternehmen kontinuierlich Photovoltaik- und Onshore-Windprojekte sowie Batterieenergiespeichersysteme in ausgewählten europäischen Kernmärkten. Durch den Abschluss langfristiger Stromabnahmeverträge und den Erwerb von Projekten mit garantierter Einspeisevergütung generiert Tion planbare Erträge und stabile Cashflows.

Angetrieben von Leidenschaft und einem Fokus auf operative Exzellenz bündelt Tion umfassende Erfahrungen in den Bereichen Investitionen und Finanzen, Kommerzialisierung von grünem Strom, Anlagenbetrieb sowie Digitalisierung. Mit einem über Technologien und Regionen hinweg diversifizierten Portfolio arbeitet das Unternehmen kontinuierlich daran, den Wert seiner Anlagen und den des erzeugten grünen Stroms zu maximieren. Tion profitiert dabei nicht nur von der Finanzkraft der EQT Group, sondern auch von deren fundierter Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien und dem Zugang zu einem Netzwerk von mehr als 600 Industrieberatern.

Mit dem ehrgeizigen Ziel, bis 2030 eine Leistung von 3 GW zu erreichen, setzt Tion auf langfristige Partnerschaften, die auf Flexibilität und Vertrauen basieren, und gestaltet so die Zukunft der erneuerbaren Energien aktiv mit.

Tion Renewables empowers the energy transition.

Weitere Informationen unter www.tion-renewables.com.

Über clearvise

Die clearvise AG ist ein Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Beteiligungsportfolio aus onshore Wind- und Solarparks.

Der profitable Betrieb des Portfolios liegt im Fokus der Gesellschaft, sie verfolgt als YieldCo eine aktive Dividendenstrategie. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutscher Börsen sowie via XETRA gehandelt (www.clearvise.com).

Deloitte Legal berät Hauptaktionärin der Cumerius AG bei aktienrechtlichem Squeeze-Out

Pressemitteilung von Deloitte Legal vom 13. Januar 2026

Ein Deloitte Legal-Team unter der gemeinsamen Leitung von Niko Jakovou (Partner) und Christoph Meves (Counsel) hat die Hauptaktionärin Schüyolo GmbH beim erfolgreichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Cumerius AG im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs beraten. Der aktienrechtliche Squeeze-Out wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung der Cumerius AG am 26. August 2025 beschlossen und am 4. November 2025 im Handelsregister eingetragen.

Die Geschäftstätigkeit der Cumerius AG mit Sitz in Frankfurt am Main umfasst die Projektentwicklung sowie den Besitz und die Vermietung von Immobilien, u.a. im Bereich Selfstorage. In der Vergangenheit erstreckte sich deren Geschäftsbetrieb auch auf den Handel von Kapitallebensversicherungen.

Bei der rechtlichen Begleitung des aktienrechtlichen Squeeze-Out-Prozesses setzte die Hauptaktionärin Schüyolo GmbH auf ein Team von Deloitte Legal, das die Schüyolo GmbH bereits im Vorfeld der Transaktion beraten hat und für die Mandantin im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht tätig war.

Berater Schüyolo GmbH:

Deloitte Legal: Niko Jakovou (Partner, Corporate/M&A), Christoph Meves (Counsel, Corporate/ M&A), gemeinsame Federführung, beide Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) abgeschlossen: Gerichtliche Erhöhung der Barabfindung auf EUR 77,79 (+ 12,1 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.html

Das OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellt der vom Landgericht als maßgeblich herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden.

Das LG Frankfurt am Main hielt nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Begründet wird dies mit dem relativ hohen Bid-Ask-Spread und den erheblichen Kurssprüngen. Das Landgericht schätzte den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value (NAV). Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgte das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzte die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Dieser vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert liege nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39. 

14 Antragsteller hatten gegen diese im zweiten Durchgang ergangene erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main, bei dem die Sache zum zweiten Mal anhängig war, hat nunmehr (der ersten landgerichtlichen Entscheidung folgend) mit Beschluss vom 13. Januar 2026 die Barabfindung auf EUR 77,79 festgesetzt.

Das OLG verweist zur Begründung auf maßgeblich das Verbot der reformatio in peius (ein Verschlechterungsverbot). Demnach war das Landgericht auf die mit Beschluss vom 13. August 2020 zuerkannte Abfindung gebunden (S. 13). Entsprechend bedürfe es auch keiner Klärung der Frage, ob der Börsenkurs vorliegend als Untergrenze der Abfindung heranzuziehen gewesen wäre. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin finde das Verbot der reformatio in peius auch im Spruchverfahren grundsätzlich Anwendung (S. 15). Zwar gelte das Verschlechterungsverbot in Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die erneute Entscheidung des Gerichts erster Instanz in der Regel nicht. Bei dem Spruchverfahren handele es sich aber nicht um ein Amts-, sondern um ein Antragsverfahren. In Antragsverfahren ist das Ausgangsgericht bei seiner Entscheidung hingegen aufgrund des hier zu beachtenden Grundsatzes der reformatio in peius nicht vollständig frei. Es muss dem Rechtsmittelführer zumindest das gewähren, was ihm die allein von ihm ursprünglich angefochtene Entscheidung zubilligte (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1422).

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Januar 2026, Az. 21 W 67/25  
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2025, Az. 3-05 O 79/19
OLG Frankfurt am Main,  Beschluss vom 15. Juni 2022, Az. 21 W 135/20
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. August 2020, Az. 3-05 O 79/19
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE: Verbindungsbeschluss des LG Berlin II

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Vonovia SE, eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland, als herrschende Gesellschaft und die Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft hatten am 15. Dezember 2024 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem sich die Deutsche Wohnung den Weisungen der Vonovia unterstellt. Diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag haben die außerordentlichen Hauptversammlungen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE am 24. Januar 2025 bzw. am 23. Januar 2025 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist am 1. August 2025 in das für die Deutsche Wohnen zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden und damit wirksam geworden.

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hat sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST). Da ein Spruchverfahren eingeleitet worden ist, können die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen. 

Das LG Berlin II hat nunmehr die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 58/25 SpruchG verbunden.

LG Berlin II, Az. 102 O 58/25 SpruchG
Susvent GmbH u.a. ./. Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Vonovia SE:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 40545 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der alstria office AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der alstria office AG (bis 23. Mai 2025: alstria office REIT-AG) zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (eine Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation) hat das LG Hamburg die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 7. Januar 2026 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 430 HKO 84/25 verbunden. 

LG Hamburg, Az. 430 HKO 84/25
Rolle u.a. ./. BPG Holdings Bermuda Limited
68 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP, 80539 München

Dienstag, 13. Januar 2026

Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG): Nächste Schritte der Restrukturierung im Zuge des Effizienzprogramms

Corporate News

Mattighofen, 13. Jänner 2026

Die KTM AG setzt im Zuge eines Effizienzprogramms schwierige, aber notwendige Maßnahmen, um nach der Insolvenz der KTM AG Ende 2024 den erfolgreichen Neubeginn aus dem Vorjahr 2025 fortzusetzen. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Senkung der Fixkosten, die Straffung von Strukturen, die Fokussierung des Produkt- und Projektportfolios sowie die Optimierung unseres internationalen Standort- und Führungsnetzwerks. Im Rahmen dieser notwendigen Neuausrichtung ist ein Personalabbau von rund 500 Beschäftigten, überwiegend in Angestelltenbereichen und im mittleren Management, unumgänglich. Weiters werden die erforderlichen Frühwarnmeldungen gemäß §45aAMFG beim zuständigen AMS eingebracht. Der Stand der Mitarbeiter per 31.12.2025 betrug 3.794.

„Dieser Stellenabbau ist eine schwierige, aber notwendige Entscheidung, um unsere Kosten zu senken, Strukturen zu verschlanken und das Unternehmen damit langfristig stabil aufzustellen“, so CEO Gottfried Neumeister. „Wir reduzieren in allen Bereichen an Komplexität – z.B. bei unserer Modellpalette, in der IT und auch in der Organisation unserer Abteilungen, insbesondere durch die Herausnahme einer Führungsebene.“ Alle Maßnahmen erfolgen mit Blick auf die konsequente Fokussierung auf das Segment Motorcycles mit den drei Kernmarken KTM, GASGAS und Husqvarna.

2025 hatte sich das Unternehmen bereits mit dem Verkauf von FELT Bicycles vom Fahrradgeschäft getrennt. Die Beendigung des Vertriebs von CFMOTO und der Verkauf von MV Agusta und X-Bow markierten weitere Meilensteine in der Neuausrichtung. Mit einem zukünftig verkleinerten Kernteam und deutlich geringeren Strukturkosten folgt die KTM AG damit ihrem Ziel der Simplifizierung und Fokussierung, um wieder zu einem der führenden Motorradhersteller der Welt zu werden.

Mit der Bajaj Auto International Holdings B.V. steht der Bajaj Mobility AG ein starker Mehrheitsgesellschafter zur Seite, um die Restrukturierung in Österreich und weltweit zu begleiten. Dies ist ein ausdrückliches Signal, dass KTM weiterhin als international starke Marke positioniert bleibt. Im Jahr 2025 erzielte KTM mit 29 gewonnenen Meisterschaften Rekorderfolge im Motorsport. Mit der konsequenten Umsetzung der Kostenreduktion werden in 2026 auch wirtschaftliche Verbesserungsmaßnahmen erzielt werden können. Das Vertrauen der Kundinnen und Kunden sowie Händler in KTM zeigte sich im zweiten Halbjahr 2025 deutlich am Lagerabbau, der durch eine starke Nachfrage schneller durchgeführt wurde als erwartet.

Über die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG)


Die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) ist die Holdinggesellschaft der KTM-Gruppe, einem der führenden Motorradhersteller Europas. Mit ihren Marken KTM, Husqvarna und GASGAS zählt die KTM AG zu den europäischen Premium-Motorradherstellern. Das Produktportfolio umfasst neben Motorrädern mit Verbrennungsmotor auch High-End-Komponenten (WP) sowie Fahrzeuge mit innovativen Elektroantrieben.

ams-OSRAM AG: ams OSRAM bestätigt fortgeschrittene Gespräche über den Verkauf einzelner Geschäftsaktivitäten im Rahmen seines bekannten Entschuldungsplans

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR (SIX) und gemäss Art. 16 KR (BX)

Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (12. Januar 2026)

Aufgrund von Marktgerüchten bestätigt die ams-OSRAM AG, dass sich das Unternehmen in fortgeschrittenen Gesprächen über den Verkauf einzelner Geschäftsaktivitäten der ams-OSRAM AG unter langfristiger Sicherung des Standorts in Premstätten, Österreich, befindet. Die angestrebte Transaktion erfolgt im Rahmen der Umsetzung des im April 2025 kommunizierten Plans zur beschleunigten Entschuldung des Unternehmens mit dem Ziel, Erlöse aus Desinvestitionen in Höhe von weit mehr als EUR 500 Mio. zu erzielen. Das Unternehmen kann aktuell keine Zusicherungen zum Ausgang dieser Gespräche geben und wird zu gegebener Zeit über weitere Details informieren.

Über ams OSRAM

Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen.

Mit mehr als 110 Jahren Branchenerfahrung verbinden wir Ingenieurskunst und globale Fertigungen mit Leidenschaft für bahnbrechende Innovationen. Unser Ansporn, die Grenzen der Beleuchtung, Visualisierung und Sensorik ständig zu erweitern, ermöglicht grundlegende Fortschritte in den Märkten Automobil, Industrie, Medizin und Consumer-Elektronik.

„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht sowie unserem einzigartigen Portfolio an Emitter- und Sensortechnologien. Rund 19.700 Mitarbeiter weltweit konzentrieren sich auf wegweisende Innovationen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Megatrends wie Digitalisierung, Smart Living und Nachhaltigkeit. Das spiegelt sich in über 13.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2024 einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).

Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com.

ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

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Symrise AG kündigt Aktienrückkaufprogramm an

Pressemitteilung

Holzminden, 12. Januar 2026 

- Aufsichtsrat genehmigt Rückkauf von Aktien im Wert von 400 Mio. Euro

- Programm hat eine Laufzeit vom 1. Februar bis zum 31. Oktober 2026

Angesichts des starken freien Cashflows und erwarteter Erlöse aus Portfoliomaßnahmen haben Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG ein Aktienrückkaufprogramm von bis zu 400 Millionen Euro beschlossen. Das Programm hat eine Laufzeit vom 1. Februar bis zum 31. Oktober 2026. Das Aktienrückkaufprogramm hat den Zweck der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals.

Jean-Yves Parisot, Vorstandsvorsitzender der Symrise AG, kommentierte: "Die heutige Ankündigung, unseren ersten Aktienrückkauf einzuleiten, ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmenswerte freizusetzen. Das zeigt Vertrauen in unsere Zukunft. Beschleunigt setzen wir die ONE Symrise Strategie um, die durch die eingeleitete ONE SYM Transformation ermöglicht wird. Mit einer starken Bilanz, hohem freien Cashflow und zunehmender finanzieller Flexibilität durch unsere proaktiven Portfoliomaßnahmen sind wir in einer hervorragenden Position, um in unsere strategischen Prioritäten zu investieren und unsere Aktionäre am Erfolg zu beteiligen.

Die aktuelle Bewertung der Unternehmensaktien bietet uns eine attraktive und risikoarme Möglichkeit des Aktienrückkaufs. Dieser Rückkauf soll unsere langfristigen Ambitionen unterstützen, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

Symrise ist sehr solide aufgestellt; das Portfolio ist widerstandsfähig, und unsere Teams sind in der Lage, das Geschäft weiter profitabel auszubauen um schneller als der Markt zu wachsen. Wir sind zuversichtlich, nachhaltige, hohe Gewinne zu erzielen und langfristig Wert für alle Stakeholder zu schaffen. Das Programm spiegelt darüber hinaus unser Verständnis für einen wertsteigernden Kapitaleinsatz wider.“

Neben der attraktiven Dividendenpolitik von Symrise soll das neu gestartete Rückkaufprogramm als zusätzliches Instrument zur Steigerung der Aktionärsrendite dienen. Strategische Prioritäten wie Investitionen in organisches Wachstum, strategische Übernahmen und eine starke Bilanz, bleiben die Eckpfeiler der Kapitalallokation.

Die finanzielle Stärke von Symrise wird durch die Investment-Grade-Bewertungen von S&P Global (BBB+) und Moody's (Baa1) unterstrichen, beide mit „stabilen“ Aussichten, was die solide finanzielle Grundlage und das umsichtige Kapitalmanagement des Unternehmens bestätigten.

Der Aktienrückkauf wird über die Börse und von einem unabhängigen Kreditinstitut im Einklang mit den Safe-Harbor-Regeln gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegiertenverordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm auszusetzen oder zu beenden. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die weiteren Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm werden vor dessen Beginn bekanntgegeben.

PIERER Mobility AG: Änderung der Firma auf Bajaj Mobility AG erfolgt

Corporate News          

Wels, 13.01.2026. Mit dem heutigen Tag, 13.01.2026, sind die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025 beschlossene Änderung des Firmenwortlauts in Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) sowie Sitzverlegung im Firmenbuch eingetragen worden. Der Firmensitz befindet sich damit nunmehr in Mattighofen, die Adresse lautet:

Bajaj Mobility AG
Stallhofnerstraße 3
5230 Mattighofen
Österreich

 Das neue Logo der Bajaj Mobility AG ist dieser Meldung beigefügt.
Bajaj Mobility AG Logo copyright Bajaj Mobility AG

Bajaj Mobility AG Logo copyright Bajaj Mobility AG

Über die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG)

Die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) ist die Holdinggesellschaft der KTM-Gruppe, einem der führenden Motorradhersteller Europas. Mit ihren Marken KTM, Husqvarna und GASGAS zählt die KTM AG zu den europäischen Premium-Motorradherstellern. Das Produktportfolio umfasst neben Motorrädern mit Verbrennungsmotor auch High-End-Komponenten (WP) sowie Fahrzeuge mit innovativen Elektroantrieben.

Samstag, 10. Januar 2026

Covestro AG: XRG P.J.S.C. leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf die XRG P.J.S.C. ein (aktienrechtlicher Squeeze-out)

09.01.2026 / 11:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

XRG P.J.S.C. hat der Covestro AG heute mitgeteilt, dass die Hauptversammlung der Covestro AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die XRG P.J.S.C. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen soll (aktienrechtlicher Squeeze-Out).

Die XRG P.J.S.C. ist gemeinsam mit ihrer mittelbaren hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der ADNOC International Germany Holding AG, mit rund 95,10 % am Grundkapital der Covestro AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Das Wirksamwerden des aktienrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Covestro AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Covestro AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest und wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH, Eintragung aber von Amts wegen wieder gelöscht
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
  • Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 8. Januar 2026

SPARTA Invest AG: Reinvermögen zum 31. Dezember 2025 und Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots vom 4. Dezember 2025

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt 

Heidelberg (07.01.2026/09:20) - Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA Invest AG zum 31. Dezember 2025 mit rd. 187,0 Mio. Euro und damit rd. 38,78 Euro je Aktie festgestellt. Die größte Position ist weiterhin die Beteiligung an dem kanadischen Rohstoffunternehmen Skeena Resources Limited mit einem Reinvermögensanteil von rd. 40 %. Darauf folgen in absteigender Reihenfolge die Anteile an der Tivan Limited, der 4basebio plc, der Latonba AG sowie der Polymetals Resources Limited. Die genannten Positionen stehen für mehr als die die Hälfte des wirtschaftlichen Reinvermögens der SPARTA Invest zum Stichtag. Daneben sind im Reinvermögen liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von rd. 20 Mio. Euro berücksichtigt. 

Die SPARTA Invest hat am 4. Dezember 2025 im Bundesanzeiger ein Angebot ("Erwerbsangebot") an die Aktionäre zum Erwerb von Aktien der SPARTA Invest AG (ISIN DE000A0DK3N5 / WKN A0DK3N) zu einem Erwerbspreis je Aktie in Höhe von 22,58 Euro veröffentlicht. Die Annahmefrist des Erwerbsangebots endete am 2. Januar 2026, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Angebot der SPARTA Invest bezog sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 100.000 eigene Aktien der SPARTA Invest (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 2,07 %). Insgesamt wurden Stück 1.462 Aktien der SPARTA Invest (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 0,03 %) zum Erwerb angedient. Es sind alle zum Erwerb angedienten Aktien gemäß den Angebotsbedingungen für die Abrechnung berücksichtigt worden. Nach Abschluss des Rückkaufangebots hält die SPARTA Invest damit insgesamt Stück 3.497 eigene Aktien (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 0,07 %). 

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten sowie kurzfristig liquidierbare Anlagen. Sofern wesentlich, werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie geschätzte latente Steuern bei der Ermittlung des Reinvermögens mitberücksichtigt. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gerichtsentscheidungen, Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Rechtsformwechsel der Biotest AG in eine KGaA beschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Biotest AG am 17. Dezember 2025 wurde ein Formwechsel der AG in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit der Firma Biotest GmbH & Co. KGaA beschlossen. Dabei ist vorgesehen, dass die Biotest Management GmbH, an der Grifols S.A. indirekt sämtliche Anteile hält, die Position der persönlich haftenden Gesellschafterin übernimmt. Damit hat Grifols deutlich stärkere Einflussmöglichkeiten, ohne dass den Minderheitsaktionären eine Abfindung angeboten wird. Der weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat hat dagegen zukünftig weniger zu sagen.

Die Inhaberaktien sollen in Namensaktien umgestellt werden. Die Aktionäre werden damit zukünftig im Aktienbuch eingetragen.

Es befinden sich nur noch 149.371 Biotest-Stammaktien im Streubesitz. Das Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Stammaktien ist nach unserer Kenntnis noch beim BGH anhängig. Grifols hält bereits derzeit 19.636.355 Stamnmaktien, entsprechend 99,245 % der Stammaktien.

Die von dem Aktionär Westbourne River Event Master Fund gestellten Sonderprüfungsanträge (TOP 2 und 3) wurden auf der ao. Hauptversammlung abgelehnt. 

Gegen den Beschluss zum Rechtsformwechsel wurden mehrere Widerprüche zum Protokoll des Notars erklärt. Es bleibt daher abzuwarten, ob Klagen eingereicht und damit die Eintragung verzögert wird. 

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Ankündigung der ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/biotest-ag-erneute-einberufung-einer.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/auerordentliche-hauptversammlung-der.html

Absage der zunächst angesetzten ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/10/biotest-ag-absage-der-auerordentlichen.html

Zest Bidco GmbH: Endgültiges Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots für PSI: Warburg Pincus erreicht 83,24 % aller PSI-Aktien

Corporate News

- Vorbehaltlich der Erteilung der letzten noch ausstehenden regulatorischen Freigaben wird die Abwicklung der Transaktion für das erste Quartal 2026 erwartet

- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben


Berlin, 8. Januar 2026. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am heutigen Tag die finalen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 2. Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin rund 81,72 % aller PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hielt die Bieterin Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 6,52 % aller PSI-Aktien. Zum heutigen Tage haben sich diese Finanzinstrumente auf 1,52 % aller PSI-Aktien reduziert.

Vorbehaltlich der Erteilung der letzten noch ausstehenden regulatorischen Freigaben wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet.

Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte Delisting.

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

Mittwoch, 7. Januar 2026

Branicks Group AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 13. Februar 2026

Presseinformation der Branicks Group AG

- Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien

- Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Branicks Group AG als herrschendem Unternehmen und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA als beherrschter Gesellschaft

Frankfurt am Main, 07. Januar 2026. Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, lädt ihre Aktionäre für den 13. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von Branicks veröffentlicht worden.

Anlass sind vornehmlich Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV VIB") zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Branicks, als herrschendem Unternehmen und der VIB Vermögen AG („VIB“) als beherrschter Gesellschaft. Der BGAV VIB wird einer am 12. Februar 2026 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der VIB zur Zustimmung vorgelegt.

Zur Schaffung von Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV VIB näher geregelten Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen, ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe von bis zu 50.139.306 neuen Branicks-Aktien zu schaffen. Die Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen Übertragung von Aktien der VIB zu dem im BGAV VIB bestimmten Umtauschverhältnis von außenstehenden Aktionären der VIB, die das Abfindungsangebot annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.

Ferner wird der Hauptversammlung ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Branicks als herrschendem Unternehmen und der DIC REI als beherrschter Gesellschaft zur Zustimmung vorgelegt. 

Nähere Informationen zum Sachverhalt veröffentlicht BRANICKS auf seiner Internetseite unter https://branicks.com/investor-relations/hauptversammlun/.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.09.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,7 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen. 

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Mehr Informationen unter www.branicks.com

Dienstag, 6. Januar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vectron Systems AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Dortmund hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG mit Beschluss vom 2. Januar 2026 zu dem führenden Aktenzeichen 20 O 13/25 AktE verbunden. Die Antragsgegnerin wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten auf die Spruchanträge zu erwidern.

Das Gericht hat angekündigt, Herrn RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund, zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellen zu wollen.

LG Dortmund, Az. 20 O 13/25 AktE
Susvent GmbH u.a. ./. Arrow HoldCo GmbH

BAVARIA Industries Group AG: BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien

6.1.2026  Pressemitteilung

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben ein Rückkaufangebot zum Erwerb von insgesamt bis zu 60.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der BAVARIA Industries Group AG (nachfolgend "BAVARIA Industries Group-Aktien") ISIN DE0002605557 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 90 je Aktie beschlossen.

Die Aktionäre können der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufangebotes die Aktien andienen. In der Zeit vom 9. Januar 2026 bis zum 30. Januar 2026 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 bis zu 60.000 Stück Aktien zum Preis von EUR 90 verkauft werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 60.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien, was ca. 1,28 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.

Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

BAVARIA Industries Group AG
Michael Schwarz

info@baikap.de
T. 089-7298967-0

VIB Vermögen AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 12. Februar 2026

Corporate News

Neuburg a. d. Donau, 06. Januar 2026. Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, lädt ihre Aktionäre für den 12. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der VIB veröffentlicht worden. Anlass ist vornehmlich die Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem zwischen der Gesellschaft und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV VIB").

Die im BGAV VIB vorgesehene angemessene Ausgleichszahlung und das Umtauschverhältnis für die Abfindung der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen Gewährung von BRANICKS-Aktien auf Basis des von beiden Gesellschaften gemeinsam veranlassten Bewertungsgutachtens wurden heute von dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.

Nähere Informationen zum Sachverhalt veröffentlicht die VIB auf ihrer Internetseite unter https://vib-ag.de/investor-relations/.

Über die VIB Vermögen AG:

Die VIB Vermögen AG ist eine auf die Entwicklung, den Erwerb und die Verwaltung von modernen und nachhaltig profitablen Gewerbeimmobilien spezialisierte mittelständische Gesellschaft, die seit mehr als 30 Jahren erfolgreich am Markt tätig ist. Der Fokus liegt dabei auf Immobilien aus den Assetklassen Logistik & Light Industrial sowie Büro. Seit 2005 notieren die Aktien der VIB an den Börsen München (m:access) und Frankfurt (Open Market).

Das breit angelegte Geschäftsmodell der VIB umfasst neben Direkterwerben auch das komplette Spektrum von Eigenentwicklungen und Nachverdichtungen, im Rahmen eines 360 Grad Ansatzes: Zum einen erwirbt die VIB Vermögen AG bereits vermietete Immobilien, zum anderen entwickelt sie von Grund auf neue Immobilien, um diese dauerhaft in den eigenen Bestand zu übernehmen und daraus Mieterlöse zu erzielen. Gleichzeitig gehören Verkäufe zur Gesamtstrategie. Zudem bietet die VIB umfassende Dienstleistungen und Lösungen im Bereich des Immobilienmanagements für institutionelle Investoren an und ist an Gesellschaften mit Immobilienvermögen beteiligt.