von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 28. August 2025:
"Am 19. Juli 2017 wurde den Aktionären der STADA Arzneimittel AG durch die Nidda Healthcare Holding AG, einem Gemeinschaftsunternehmen der internationalen Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven Partners, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer Aktien zum Preis von 66,25 Euro je Anteilsschein unterbreitet. Innerhalb der Annahmefrist (bis zum Ablauf des 16. August 2017) wurde das Angebot der Bieterin von 63,76 % der STADA-Aktionäre und innerhalb einer weiteren Annahmefrist (bis zum 01. September 2017) von weiteren 0,11 % der STADA-Aktionäre angenommen.
Damalige Aktionäre der STADA AG hatten ihre regulären Aktien zunächst in die zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5A4 oder in nachträglich zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5B2 eingetauscht und diese im Anschluss im Rahmen des Übernahmeangebotes angedient.
Im Zuge der Annahme des Abfindungsangebotes behielt der ehemalige Aktionär der STADA AG weiterhin ununterbrochen alle Rechte (u.a. Klagerecht, Nachzahlungsrecht). („Das Andienungsrecht“)."
Angeboten werden EUR 1,20 je STADA-Andienungsrecht. Das Andienungsrecht dürfte allerdings deutlich mehr wert sein. Die STADA-Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien 2017 im Rahmen des Übernahmeangebots angedient hatten, haben nach der einschlägigen Rechtsprechung einen übernahmerechtlichen Nachzahlungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag von EUR 66,25 je STADA-Aktie und dem der Fondsgesellschaft Elliott zugesicherten höheren Betrag von EUR 74,40, d.h. in Höhe von EUR 8,15 je STADA-Aktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/02/nachzahlungsanspruch-fur-ehemalige.html Dies hat das LG Frankfurt am Main kürzlich wieder mit mehreren Entscheidungen bestätigt und eine (von Nidda Healthcare eingewandte) Verjährung abgelehnt.Betroffene STADA-Minderheitsaktionäre sollten daher die Rechtslage vor einer Annahme des Kaufangebots anwaltlich prüfen lassen.
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