Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 21. Oktober 2025. Der Vorstand der PAL Next AG (ISIN: DE000A12UPJ7) mit Sitz in München hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über die Einbringung einer Forderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 750.000,00 im Zusammenhang mit der Vergütung von Dienstleistungen bezüglich einer Filmproduktion als Sacheinlage abgeschlossen. Die Einbringung erfolgt gegen Ausgabe von 595.238 Stück neuen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Die Durchführung der Kapitalerhöhung soll noch im Jahr 2025 erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird die bisherige Prognose der PAL Next AG für das Geschäftsjahr 2025 angepasst. Die Gesellschaft geht weiterhin von Umsatzerlösen in Höhe von EUR 21 Mio. bis EUR 23 Mio. aus. Die Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge soll im Jahr 2025 bei mindestens EUR 24 Mio. liegen. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 nun von einer Bandbreite zwischen TEUR -1.250 und TEUR -550 aus (zuvor: TEUR -500 bis TEUR +200).
Die Anpassung beruht insbesondere auf bilanziellen Effekten der Forderungseinbringung und hat keinen Einfluss auf die Liquiditätslage der PAL Next AG.
Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Annahmen beruhen. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich abweichen.
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Anmerkung der Redaktion:
Bei der PAL Next AG handelt es sich um die ehemalige PANTAFLIX AG.
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