Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt am Main, 28. November 2024 – Der vorläufige Insolvenzverwalter der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat die Gesellschaft darüber informiert, dass er dem Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – heute ein Gutachten vorlegen wird, in dem er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PREOS empfiehlt. Es wird mit einer entsprechenden Verfahrenseröffnung gerechnet.
Auf Basis der bisherigen Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine Insolvenzquote von unter 1 % zu erwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass der Insolvenzverwalter alsbald nach Insolvenzeröffnung die Masseunzulänglichkeit anzeigen muss.
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