Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 29. März 2023 – Die ordentliche Hauptversammlung der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hat heute der Abspaltung sämtlicher von der Beta Systems Software AG gehaltenen 4.600.000 Stückaktien an der Latonba AG sowie von sämtlichen Rechten und Pflichten aus dem zwischen der Beta Systems Software AG und der Deutsche Balaton AG bestehenden Cash Pool Vertrag einschließlich der nach Maßgabe des Cash Pool Vertrags unterhaltenen Sicherheiten sowie der seit dem Abspaltungsstichtag bis zum Vollzugstag auf die Cash Pool Einlage aufgelaufenen Zinsen zugestimmt. Dabei fand der als Gegenantrag bzw. hilfsweises Ergänzungsverlangen eingebrachte geänderte Vertragsentwurf der Aktionärin Deutsche Balaton AG die erforderliche Mehrheit. Dem Vorschlag der Deutsche Balaton AG zufolge werden in die Latonba AG vor dem Vollzugstag Barmittel in Höhe von 12,5 Mio. EUR (anstatt in Höhe von 1,4 Mio. EUR wie von der Verwaltung vorgeschlagen) als sog. verdeckte Einlage, d.h. ohne Erhöhung des gezeichneten Kapitals und ohne Gegenleistung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingebracht. Hinsichtlich der Auswirkungen der Umsetzung der Abspaltung auf das Eigenkapital der Beta Systems Software AG sowie des Beta-Systems Konzerns wird auf die Ad hoc Mitteilung vom 15.02.2023 verwiesen.
Unter Tagesordnungspunkt 2 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.710.205,46 einen Betrag von 184.000 EUR als Dividende an die Aktionäre auszuschütten und einen Betrag in Höhe von EUR 13.526.205,46 auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Beschluss wurde von der Hauptversammlung abgelehnt. Damit ist der für das Geschäftsjahr 2021/2022 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.710.205,46 insgesamt auf neue Rechnung vorzutragen.
Die weiteren Vorschläge der Verwaltung wurden angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021/2022 entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt. Zudem wurde eine Änderung der Satzung zur Ermöglichung der Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen (Vorstandsermächtigung) für die kommenden 5 Jahre beschlossen.
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