Gräfelfing, 27. Februar 2018 - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG (die "Gesellschaft") haben die am 26. Februar 2018 von der AEPF III 15 S.à r.l. (die "Bieterin") bekannt gegebene Entscheidung, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (die "Fair Value-Aktien") zu erwerben (das "Übernahmeangebot"), zur Kenntnis genommen.
Laut Bieterin, die nach eigenen Angaben eine Holdinggesellschaft ist, die durch Fonds kontrolliert wird, die ihrerseits verbundene Unternehmen der Apollo Global Management LLC (NYSE: APO) sind, beabsichtigt diese, als Gegenleistung je Fair Value-Aktie (der "Angebotspreis") den höheren der
beiden folgenden Durchschnittskurse anzubieten:
1. gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der Fair Value-Aktien während der letzten drei Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der Bieterin,
Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (die "Fair Value-Aktien") zu erwerben (das "Übernahmeangebot"), zur Kenntnis genommen.
Laut Bieterin, die nach eigenen Angaben eine Holdinggesellschaft ist, die durch Fonds kontrolliert wird, die ihrerseits verbundene Unternehmen der Apollo Global Management LLC (NYSE: APO) sind, beabsichtigt diese, als Gegenleistung je Fair Value-Aktie (der "Angebotspreis") den höheren der
beiden folgenden Durchschnittskurse anzubieten:
1. gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der Fair Value-Aktien während der letzten drei Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der Bieterin,
2. gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der Fair Value-Aktien während der letzten sechs Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der Bieterin.
Laut ihren weiteren Angaben beabsichtigt die Bieterin, den Angebotspreis zu veröffentlichen, sobald ihr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die vorgenannten Durchschnittskurse mitgeteilt wurden, und das Übernahmeangebot zugleich als Angebot zur Ermöglichung eines Widerrufs der Zulassung (sog. Delisting) sämtlicher Fair Value-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Börsengesetz (sog. Delisting-Angebot) zu unterbreiten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot sollen laut Angaben der Bieterin im Internet unter www.aepf-takeover-offer.de veröffentlicht werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden das Übernahmeangebot und die Beantragung eines möglichen Delistings der Aktien der Gesellschaft nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin prüfen und zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen.
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