Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG 
Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der Absicht 
der Global Entertainment AG zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; 
Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je Stückaktie 
München, 13. Dezember 2013 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in München 
hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit Sitz in 
München ihr am 30. Juli 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 
AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG bestätigt und konkretisiert, die 
Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG über die Übertragung der 
Aktien der übrigen Aktionäre auf die Global Entertainment AG gegen Gewährung 
einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre 
Absicht zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages, mit der die Advanced 
Inflight Alliance AG auf die Global Entertainment AG verschmolzen werden soll 
und in deren Zusammenhang der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, 
bestätigt. Die Global Entertainment AG hält weiterhin mehr als 90% des 
Grundkapitals der Advanced Inflight Alliance AG. 
Die Global Entertainment AG hat mitgeteilt, dass sie die an die 
auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung 
gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG auf EUR 7,35 
je Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt. 
Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG beabsichtigt, den 
Verschmelzungsvertrag zwischen der Global Entertainment AG und der Advanced 
Inflight Alliance AG in Kürze abzuschließen. Die Hauptversammlung der Advanced 
Inflight Alliance AG zur Fassung des Übertragungsbeschlusses soll 
voraussichtlich am 21. Februar 2014 stattfinden. 
Advanced Inflight Alliance AG 
Der Vorstand
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