Pressemitteilung der Allen & Overy LLP vom 17. Juli 2012
Allen & Overy LLP hat die
Bilfinger Berger SE, Mannheim, in dem Spruchverfahren nach dem
aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Rheinhold
& Mahla AG vertreten.
Das
Spruchverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, nachdem sämtliche
Beschwerdeführer – ehemalige Minderheitsaktionäre der Rheinhold &
Mahla AG – aufgrund eines Hinweisbeschlusses des OLG München ihre
Beschwerden gegen die Entscheidung der ersten Instanz zurückgenommen
haben.
Die Bilfinger Berger SE wurde von Partner Dr. Hans-Christoph Ihrig (Mannheim) und Dr. Jonas Wittgens (Hamburg, beide Gesellschaftsrecht) beraten.
Inhouse wurde das Verfahren bei der Bilfinger Berger SE von Dr. Nils Anderson (General Counsel) begleitet.
Allen & Overy hatte die Bilfinger Berger SE bereits bei der Übernahme und nachfolgenden Vollintegration der Rheinhold & Mahla AG umfassend rechtlich betreut. Die Beratung umfasste den börslichen und außerbörslichen Erwerb der notwendigen 95-prozentigen Aktienmehrheit an der Rheinhold & Mahla AG, die Betreuung der Squeeze-out Hauptversammlung in München sowie das nachfolgende Spruchverfahren.
Die Bilfinger Berger SE wurde von Partner Dr. Hans-Christoph Ihrig (Mannheim) und Dr. Jonas Wittgens (Hamburg, beide Gesellschaftsrecht) beraten.
Inhouse wurde das Verfahren bei der Bilfinger Berger SE von Dr. Nils Anderson (General Counsel) begleitet.
Allen & Overy hatte die Bilfinger Berger SE bereits bei der Übernahme und nachfolgenden Vollintegration der Rheinhold & Mahla AG umfassend rechtlich betreut. Die Beratung umfasste den börslichen und außerbörslichen Erwerb der notwendigen 95-prozentigen Aktienmehrheit an der Rheinhold & Mahla AG, die Betreuung der Squeeze-out Hauptversammlung in München sowie das nachfolgende Spruchverfahren.
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