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Samstag, 27. Dezember 2025

HEUKING berät Solarpark Blautal GmbH beim Verkauf ihrer Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an Ardian

Pressemeldung von HEUKUNG vom 23. Dezember 2025

Ein HEUKING-Team um die M&A-Anwälte Boris Dürr und Marcel Greubel hat die Solarpark Blautal GmbH („SPB“) beim Verkauf ihre 90%-Beteiligung an der börsennotierten centrotherm international AG („centrotherm“) an den Private Equity-Investor Ardian umfassend rechtlich beraten. Ardian erwirbt die Mehrheitsbeteiligung an centrotherm mittels der innovativen, auf Investments in der Halbleiterindustrie spezialisierten Private-Equity-Plattform Ardian Semiconductor. Im Rahmen des Verkaufs wird die SPB einen relevanten Teil ihres Veräußerungserlöses reinvestieren und bleibt dadurch mit rund 39,5 % mittelbar an centrotherm beteiligt. Die Transaktion wurde nach entsprechender Kartellfreigabe am 17. Dezember 2025 vollzogen. Über weitere Einzelheiten, insbesondere den Kaufpreis, wurde Stillschweigen vereinbart.

Die centrotherm-Gruppe ist ein führender, global agierender Technologierkonzern, der sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Hochtemperatur-Prozessanlagen spezialisiert hat und über eine langjährige Historie als Zulieferer sowohl für die Halbleiter- als auch die Photovoltaikindustrie verfügt. Mit über 700 Mitarbeitern und Standorten in den USA, Frankreich, China, Indien, Japan, Süd-Korea und weiteren Ländern, erwirtschaftete die centrotherm-Gruppe im Jahre 2024 einen Umsatz von ca. 240 Mio. Euro und ein EBITDA von rund 40 Mio. Euro. Die Aktien der centrotherm werden an der Frankfurter Börse gehandelt.

Solarpark Blautal GmbH ist eine mehrheitlich von der Gründerfamilie Hartung gehaltene Beteiligungsgesellschaft. Die Familie Hartung hatte das Unternehmen centrotherm vor über 70 Jahren gegründet und im Jahr 2007 an die Börse gebracht.

Ardian ist einer der weltweit führenden unabhängigen Private Equity Investoren mit Hauptsitz in Paris und einem verwalteten Vermögen in Höhe von rund 192 Milliarden US-Dollar. Ardian Semiconductor wurde auf Basis einer exklusiven Partnerschaft mit Silian Partners gegründet, einem Team von anerkannten Experten aus der Halbleiterindustrie.

Berater Solarpark Blautal GmbH
HEUKING:
Boris Dürr, (Federführung Gesamttransaktion,),
Marcel Greubel, (Federführung; beide M&A),
Dr. Sebastian Pollmeier, (Gesellschaftsrecht/M&A),
Marilena Schöck,
Felix Noack, (beide M&A),
Markus Joachimsthaler, LL.M. (Kapitalmarktrecht),
Peter M. Schäffler, (Steuerrecht),
Astrid Wellhöner, LL.M. Eur. (Arbeitsrecht),
Dr. Reinhard Siegert,
Dr. Ruth Jungkind, (beide Kartellrecht), alle München,
Dr. Bodo Dehne, (Investitionskontrollrecht), Düsseldorf,
Steffen Wilberg, (Immobilienrecht), München,
Dr. Julia Mattes, (Markenrecht), München
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Anmerkung der Redaktion:

Das Transaktionsvehikel Centrotherm AcquiCo AG hat kürzlich ein Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG übermittelt.

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 : 1

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG
Jena
- ISIN DE0008041005-

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 03. September 2025 u.a. vorgesehen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 16.750.000,00, eingeteilt in 16.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 15.075.000,00 auf EUR 1.675.000,00, eingeteilt in 1.675.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 10:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 03. September 2025 wurde am 28. November 2025 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 1.675.000,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Am 08. Januar 2026 abends werden die 16.750.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je zehn alte Aktien mit der ISIN DE0008041005 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A41YCR9 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A41YCQ1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A41YCQ1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 10 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Europe AG nach dem 29. Januar 2026 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE0008041005 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A41YCR9 für „konvertierte“ Aktien.

Die derzeit unter der ISIN DE0008041005 girosammelverwahrten Aktien werden letztmalig am 06.01.2026 an der Börse gehandelt.

Die „konvertierten“ Aktien mit der ISIN DE000A41YCR9 werden erstmals am 07.01.2026 an der Börse gehandelt. 

Jena, im Dezember 2025

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2025

Freitag, 26. Dezember 2025

Heuking zu "Standortförderungsgesetz (StoFöG): Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Neuerungen"

https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/standortfoerderungsgesetz-stofoeg-gesellschafts-und-kapitalmarktrechtliche-neuerungen.html

In dem Beitrag werden die wesentlichen Neuerungen durch das StoFöG dargestellt, u.a. zum Delisting:

"Das StoFöG ordnet zudem das Delisting-Regime neu. Der Wechsel vom regulierten Markt in ein KMU-Wachstumssegment (und das heißt in Deutschland faktisch Scale) ist künftig ohne Durchführung eines Delisting-Erwerbsangebots zulässig. Weiterhin werden Delistings aus einem KMU-Wachstumsmarkt den Delistings aus regulierten Märkten gleichgestellt und erfordern ein von der BaFin geprüftes Erwerbsangebot, das Anlegern ein Ausscheiden gegen Abfindung ermöglicht. Uplistings in den regulierten Markt bleiben hingegen angebotspflichtfrei."

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, Squeeze-out erwartet
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
  • Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 24. Dezember 2025

centrotherm international AG: Bekanntmachung Mehrheitsbeteiligung

centrotherm international AG
Blaubeuren

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Die nachfolgenden Gesellschaften haben uns, der centrotherm international AG mit Sitz in Blaubeuren („Gesellschaft“), jeweils im eigenen Namen und handelnd für sich allein, die folgenden Beteiligungen an der Gesellschaft jeweils gesondert mitgeteilt:

• Die Centrotherm AcquiCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main („AcquiCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Centrotherm HoldCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main („HoldCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen AcquiCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die therm S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („therm“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen HoldCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Arosa Centro S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („Centro“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen therm gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die ARDIAN Semiconductor S.L.P. mit Sitz in Paris hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Centro gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören. 

Blaubeuren, im Dezember 2025
centrotherm international AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Dezember 2025


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Anmerkung der Redaktion:

Die Centrotherm AcquiCo AG hat kürzlich ein Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG übermittelt.

Dienstag, 23. Dezember 2025

NanoFocus AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Handelsregister eingetragen – Auszahlung der Barabfindung per 30. Dezember 2025

Corporate News

Oberhausen, 22. Dezember 2025 – Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der NanoFocus AG am 12. November 2025 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Carl Mahr Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlenden Barabfindung in Höhe von Euro 1,76 je Aktie wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister der NanoFocus AG eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen.

Der börsliche Handel der Aktien der NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) an der Börse München und der Börse Berlin wird daraufhin zum 22. Dezember 2025 eingestellt.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags soll mit Valuta zum 30. Dezember 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der NanoFocus AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der NanoFocus AG danken allen bisherigen Aktionärinnen und Aktionären herzlich für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung. Mit der künftig verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Mahr Gruppe eröffnen sich neue Chancen für Innovation und Wachstum, die wir gemeinsam nutzen wollen, um die Zukunft unseres Unternehmens erfolgreich zu gestalten.

CLIQ Digital AG: Cliq Digital AG plant Wechsel in das Basic Board des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse

Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU)Nr. 596/2014

Düsseldorf, 12. Dezember 2025 - Der Vorstand der CLIQ Digital AG ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, dass die Aktien der Gesellschaft künftig nur noch in den Handel im Basic Board des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sein sollen. Hierzu wird die Gesellschaft kurzfristig die Einbeziehung ihrer Aktien in den Handel im Scale-Segment des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse kündigen. Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Scale- Segment wird drei Monate nach der Kündigung, d.h. am oder um den 16. März 2026, eingestellt.

Nach Einstellung des Handels im Scale-Segment können die Aktien der Gesellschaft weiterhin über das elektronische Handelssystem XETRA gehandelt werden. Mit der Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Handel im Scale-Segment sollen die Kosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt und damit Ressourcen freigesetzt werden, die bisher durch die zusätzlichen Anforderungen im Scale-Segment gebunden waren. Diese Ressourcen können zukünftig für die operative Entwicklung und das strategische Wachstum der Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Die geplante Kündigung basiert auch auf Überlegungen des deutschen Gesetzgebers, für das Scale-Segment als KMU-Wachstumsmarkt zusätzliche Delisting-Anforderungen einzuführen, die für das Basic Board als nicht-qualifiziertes Freiverkehrssegment nicht gelten würden.

Montag, 22. Dezember 2025

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG) verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam verzögert sich. Der bislang  zuständige Vorsitzende der Handelskammer ist seit geraumer Zeit erkrankt. Der ab  dem 1. Januar 2026 zuständige Vorsitzende hat mitgeteilt, die Sache nicht vor dem zweiten Halbjahr 2026 inhaltlich bearbeiten und damit auch nicht vor dem ersten Halbjahr 2027 terminieren zu können.

Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die früheren Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.

LG Rostock, Az. 5 HK O 66/22
Jaeckel, U. . /. CTP N.V.
15 Antragsteller (Angemessenheit des Umtauschverhältnisses)
12 Antragsteller (Angemessenheit der Barabfindung)
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus,
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Antragsgegnerin will Konzernprüfungsberichte nicht den Antragstellern zur Verfügung stellen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das seit 2018 laufende Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hatte sich bereits in den letzten Jahren wegen der Blockadehaltung der Antragsgegnerin erheblich verzögert. Mit dem vom Gericht angeordneten Gutachten konnte zunächst nicht begonnen werden, da kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt war. Der Antragsgegnerin war von der Justizkasse eine Stundung und anschließend Ratenzahlung bewilligt worden. Der Sachverständige sollte daher Anfang 2022 mit seiner Arbeit beginnen. Da ihm aber noch nicht alle von ihm angeforderten Unterlagen/Informationen vorliegen, hatte sich das Gutachten weiter verzögert.

Die Antragsgegnerin hat nunmehr die vom LG Hamburg mit Beschluss vom 18. November 2025 angeforderten Konzernprüfungsberichte der Gesellschaft dem Gericht vorgelegt, gleichzeitig aber deren Geheimhaltung beantragt. Demnach sein "jedwede Einsicht der Antragsteller in die 1st-RED-Prüfungsberichte durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufnahme in einer separaten Sonderakte) vollständig zu beschränken und den Antragstellern die 1st-RED-Prüfungsberichte in keiner Weise zugänglich zu machen."

Hintergrund dieser Vorgehensweise dürften die erheblichen Forderungen der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin sein, die aufgrund des Squeeze-outs wohl endgültig nicht mehr, zumindest nicht mehr in voller Höhe geltend gemacht werden, aber nach Auffassung der Antragsteller natürlich bei der Bewertung der Gesellschaft zu berücksichtigen sind (laut Pressebericht EUR 1,26 je Aktie zzgl. Zinsen, d.h. deutlich mehr als die angebotene Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,66 je Stückaktie der 1st Red AG).

LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Freitag, 19. Dezember 2025

EAMD European AeroMarine Drones AG: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.

Corporate News 

Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse:
―Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
―Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
―Tagesordnungspunkt 4, Wahl des Abschlussprüfers
―Tagesordnungspunkt 5, Nachwahl zum Aufsichtsrat
wurden Klagen mit dem Antrag erhoben, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erkläre. 

Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären wurden wegen eines Formfehlers bei der Einladung und Durchführung zu der virtuellen Hauptversammlung am 13.12.2024 seit dem 12.02.2025 vor dem Landgericht Berlin II - Kammer für Handelssachen 93 - unter dem Aktenzeichen 93 O 3/25 geführt. Durch die notwendige gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers aufgrund der Anfechtungsklagen, kam es zu einer Verspätung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresabschluss 2024 und daher zu einer Aussetzung des Handels der EAMD Aktien am Freiverkehr der Düsseldorfer Börse. Die Geschäftsleitung der Börse hatte den Handel ab 01.10.2025 ausgesetzt, bis zur Veröffentlichung eines geprüften Jahresabschluss 2024.

Am 16.12.2025 konnte der geprüfte Jahresabschluss 2024 der EAMD auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und daher erfolgte die Handelsaufnahme der EAMD Aktie am 19.12.2025. Darüber hinaus hat das Landgericht Berlin am 11.12.25 die Klage der Kleinaktionäre abgewiesen. Die Klage ist unbegründet. Es liegen weder Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 241 AktG, noch Anfechtungsgründe oder Unwirksamkeitsgründe hinsichtlich der Beschlüsse aus der Hauptversammlung vom 13.12.2024 vor. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die am 12.11.2025 beschlossene Kapitalerhöhung läuft nach Plan. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie und zum Bezugspreis von EUR 8,00 je neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher 108.882 neuen Aktien wird die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien in Abstimmung mit der Gesellschaft interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen. Die Emissionserlöse aus der Transaktion in Höhe von max. bis zu EUR 0,87 Mio. sollen für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech verwendet werden.

DATAGROUP SE: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG (Mehrheitsbeteiligung)

DATAGROUP SE
Pliezhausen

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

I. Die

1. Dante Beteiligungen SE, mit Sitz in München, Deutschland,

2. Dante HoldCo SE, mit Sitz in München, Deutschland,

3. Dante Lux HoldCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

4. Dante Lux TopCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

5. KKR Dante Aggregator L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,

6. KKR Dante Aggregator GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika

7. KKR Europe VI Aggregator Holdings III L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,

8. KKR Europe VI Aggregator Holdings III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

9. KKR European Fund VI (USD) SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

10. KKR Associates Europe VI SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

11. KKR Europe VI S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

12. KKR Europe VI LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

13. KKR Associates Group L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

14. KKR Associates Group GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

15. K-PEC Dante Aggregator GP Limited, mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

16. K-PEC Dante LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

17. K-PEC Holdings LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

18. KKR Private Equity Conglomerate LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

19. KKR Group Assets Holdings III L.P., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

20. KKR Group Assets III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

21. KKR Group Partnership L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

22. KKR Group Holdings Corp., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

23. KKR Group Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

24. KKR & Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

25. KKR Management LLP, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

26. HHS Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,

27. HHS Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,

28. HHS Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,

29. Hans-Hermann Schaber, wohnhaft in Stuttgart, Deutschland,

haben uns, jeweils einzeln, gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Dante Beteiligungen SE unmittelbar sowie den übrigen Mitteilenden mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehören.

II. Die HHS Beteiligungsgesellschaft mbH hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie nicht mehr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.

Pliezhausen, im Dezember 2025

Datagroup SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Dezember 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE

FUTRUE GmbH
Gräfelfing

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der PharmaSGP Holding SE, Gräfelfing, Landkreis München
- ISIN DE000A2P4LJ5 / WKN A2P4LJ -

Die außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, vom 31. Oktober 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die FUTRUE GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. Dezember 2025 in das Handelsregister der PharmaSGP Holding SE beim Amtsgericht München (HRB 255684) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH übergegangen.
 
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der FUTRUE GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht München I zur sachverständigen Prüferin bestellte A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München geprüft und bestätigt.
 
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der PharmaSGP Holding SE gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 9. Dezember 2025 bekannt gemacht.
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der
 
UniCredit Bank GmbH, München, Deutschland,
 
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zuzüglich gesetzlicher Zinsen) je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
 
Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE provisions- und spesenfrei sein. 
 
Gräfelfing, im Dezember 2025
 
FUTRUE GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2025


__________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Bundestag beschließt das Standortfördergesetz

Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat der Bundestag am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, 21/2507, 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3343) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3348) zur Finanzierbarkeit vor.

Quelle: Deutscher Bundestag

Allgeier SE: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) / Erwerb eigener Aktien

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung

Der von der Allgeier SE (die „Gesellschaft“) in der Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkauf wird ab dem 19. Dezember 2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 30. April 2026 sollen bis zu 575.080 eigene Aktien der Gesellschaft zurückerworben werden, dies entspricht einem Anteil von rund 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 11.501.613,00. Der Rückkauf ist auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt, die einem Gesamtvolumen von höchstens EUR 11 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) entspricht. Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Die erworbenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juni 2025 genannten Zwecken verwendet werden.

Der Rückkauf erfolgt unter Berücksichtigung der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Del-VO).

Der Rückkauf wird von einer Bank durchgeführt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft (Art. 4 Abs. 2 lit. b) Del-VO). Das Recht der Gesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juni 2025 darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs nicht um mehr als 10 % überschreiten oder mehr als 25 % unterschreiten. Maßgeblich ist der rechnerische Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Darüber hinaus hat sich die durchführende Bank gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 Del-VO zu beachten. Unter anderem darf gemäß Art. 3 Abs. 2 Del-VO kein Kaufpreis gezahlt werden, der über demjenigen des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Zudem dürfen gemäß Art. 3 Abs. 3 Del-VO an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden.

Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Del-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die Allgeier SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Webseite unter www.allgeier.com im Bereich Investor Relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben (Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Del-VO).

Der Rückkauf kann in mehreren Tranchen mit unterschiedlichen Volumina unter jeweiliger Beachtung der Höchstgrenze der zu erwerbenden Anzahl eigener Aktien durchgeführt werden. Über den Beginn und das Ende entsprechender Tranchen wird der Vorstand der Gesellschaft jeweils im eigenen Ermessen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben entscheiden. Der Beginn einzelner Tranchen wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben jeweils vor deren Beginn ordnungsgemäß bekanntgegeben.

München, den 19. Dezember 2025

Der Vorstand

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK veröffentlicht Schwarzbuch Börse 2025

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat das Schwarzbuch Börse 2025 veröffentlicht. Die neue Ausgabe dokumentiert zentrale Missstände im deutschen Kapitalmarkt und zeigt, wo Anleger heute besonders aufmerksam sein sollten. Das Schwarzbuch beleuchtet Fälle aus verschiedenen Anlageklassen und ordnet sie in das Marktumfeld eines herausfordernden Jahres ein.

Im aktuellen Schwarzbuch Börse gehen wir u.a. auf folgende Fälle ein:

Volkswagen AG: Zehn Jahre Dieselgate

In diesem Jahr jährte sich der VW-Dieselskandal zum zehnten Mal. Und noch immer ist dessen juristische Aufarbeitung nicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2025 nach einer Klage der SdK die frühere Zustimmung der Hauptversammlung zum Deckungsvergleich mit den D&O Versicherungen wegen nicht ordnungsgemäßer Angabe des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung für nichtig erklärt und die Haftungsvergleiche mit den Herren Dr. Winterkorn und Stadler im Dieselkomplex zur erneuten Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen. Der BGH hat mit der Entscheidung die Informationsrechte der Aktionäre klargestellt und die Transparenz gestärkt.

Wirecard AG: Auch bei der Aufarbeitung des Skandals droht ein Versagen der Institutionen

Die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals zieht sich ebenfalls nun schon viele Jahre hin. Erst haben die deutschen Institutionen bei der Verhinderung des Wirecard-Skandals versagt und nun drängt sich der Eindruck auf, dass sich dies bei der Aufarbeitung des Skandals fortsetzt. Für Ernüchterung sorgte in diesem Jahr ein Urteil des BGH, wonach geschädigte Aktionäre im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln sind, selbst wenn sie Opfer mutmaßlich krimineller Bilanzfälschung wurden. Damit gehen die Anleger bei der Verteilung der Insolvenzmasse praktisch leer aus. Parallel verzögern sich Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY teils um Jahre, da noch immer kein Gericht inhaltlich darüber befunden hat, ob Prüfungsfehler seitens EY vorlagen.

Vorsicht Falle: Der große Scam in den sozialen Medien

Ein weiteres Kapitel des Schwarzbuch Börse 2025 widmet sich den Risiken von Anlageempfehlungen in sozialen Netzwerken von selbst erklärten Finanzexperten und gefälschten Profilen von Prominenten. Manipulierte Erfolgsdarstellungen und aggressive Empfehlungen in geschlossenen Chatgruppen führen tausende Kleinanleger in unseriöse Krypto- oder Schneeballsysteme. Die SdK fordert umfassendere Präventionsarbeit sowie eine deutliche Stärkung finanzieller Bildung, um die Schäden durch Anlagebetrug zu minimieren.

Risiko Staatsanleihen: Auf dem Weg in die Schuldenspirale

Auch Staatsanleihen stehen im Fokus des diesjährigen Schwarzbuch Börse. Steigende Schulden, auf Kante genähte Haushalte und eine schwache Wirtschaft erhöhen die Risiken dieser lange als „sichere Bank“ geltende Anlageklasse. Auch Deutschland ist schon lange kein Musterschüler mehr.

Donald Trump: Wo bleibt die Börsenaufsicht SEC?

Und dann ist da noch Donald Trump. Seine wiederholten Äußerungen und politischen Entscheidungen fallen nicht selten zeitlich auffällig mit (passenden) Bewegungen an den Finanzmärkten zusammen. Das weckt den Verdacht, dass Insiderwissen genutzt oder begünstigt wird.

Weitere Schwerpunkte der diesjährigen Schwarzbuch-Ausgabe sind unter anderem das StaRUG-Verfahren bei VARTA, das verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, neue Missstände am Markt der Mittelstandsanleihen, ein böses Erwachen von Immobilieninvestoren am grauen Kapitalmarkt und der Niedergang der BayWa AG, bei der Aufsichtsräte förmlich an ihren Sitzen kleben.

Das Schwarzbuch Börse 2025 steht Mitgliedern der SdK unter www.sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ zum Download bereit. Nichtmitglieder können die digitale Version für 6 Euro und die Printversion für 9,00 Euro (inkl. Versandkosten) per E-Mail an info@sdk.org bestellen.

Über die SdK

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. ist die führende Anlegerschutzvereinigungen Deutschlands. Sie setzt sich für die Rechte von Minderheitsaktionären sowie die Interessensvertretung von Gläubigern in Sondersituationen ein und informiert über ihre Finanzpublikation AnlegerPlus regelmäßig über Entwicklungen am Kapitalmarkt.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, folgt Squeeze-out?
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 18. Dezember 2025

Befreiung der Global Founders GmbH u.a. von der Verpflichtung, ein Übernahmeangebot für Aktien der Westwing Group SE zu unterbreiten

Veröffentlichung des Tenors und der wesentlichen Gründe
des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vom 3. Dezember 2025

über

die Befreiung nach § 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG

in Bezug auf die Westwing Group SE, Berlin

Die nachfolgende Veröffentlichung wurde der Rocket Internet SE von den Antragstellern des Bescheides über die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots in dem veröffentlichten Wortlaut übermittelt. Die Rocket Internet SE trägt keine Verantwortung für den Inhalt des Nichtberücksichtigungsbescheids bzw. den veröffentlichten Text.

* * *

Mit Bescheid vom 3. Dezember 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf den Antrag

der Global Founders GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 1)“), der Rocata GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 2)“) und der Zerena GmbH mit Sitz in Oberhaching (nachfolgend, die „Antragstellerin zu 3)“, und, gemeinsam mit der Antragstellerin zu 1) und der Antragstellerin zu 2), die „Antragsteller“)

die Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Westwing Group SE mit Sitz in Berlin zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und diese nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.

Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:

  1. Für den Fall, dass die Antragsteller die Kontrolle über die Westwing Group SE, Berlin, durch Einziehung von eigenen Aktien seitens der Westwing Group SE erlangen, werden die Antragsteller jeweils gemäß § 9 Satz 1 Nr. 5 WpÜG-AngebV, § 37 WpÜG von den Verpflichtungen befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die Westwing Group SE, Berlin, zu veröffentlichen und gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die vorgenannte Gesellschaft der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und diese gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.
  2. Die Befreiung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG) für den Fall, dass die Antragsteller eigene oder ihr nach § 30 WpÜG zuzurechnende Stimmrechte von 30 % oder mehr an der Westwing Group SE, Berlin, ausüben.
  3. Die Befreiung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG) für den Fall, dass die Antragsteller so viele Aktien an der Westwing Group SE halten oder ihnen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, dass trotz einer Ausübung von Stimmrechten von 30 % minus einer Aktie am jeweils ausstehenden Grundkapital der Westwing Group SE unter Abzug der Stimmrechte, die die Antragsteller gemäß Ziffer 2 des Tenors nicht ausüben dürfen, dies dazu führt, dass die Antragsteller 50 % plus einer Aktie des stimmberechtigten Kapitals an der Westwing Group SE vertreten.
  4. Die Befreiung ergeht ferner mit der Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), dass die Antragsteller der BaFin das Eintreten folgenden Umstandes unverzüglich mitzuteilen hat:
  • die Erlangung der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG an der Westwing Group SE, Berlin, durch die Antragsteller.
  1. Die Befreiung ergeht mit der weiteren Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), dass die Antragsteller ab dem Erlangen der Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG an der Westwing Group SE, Berlin, nach jeder Hauptversammlung der Westwing Group SE, Berlin, die Hauptversammlungsanmeldungen für alle
  • eigenen oder ihr nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte,
  • sowie Stimmrechte, zu deren Ausübung die Antragsteller bevollmächtigt wurden und
  • Stimmrechte, deren Anmeldung von den Antragstellern veranlasst wurden,

soweit in den vorgenannten Fällen Anmeldungen zur Hauptversammlung der Zielgesellschaft erfolgt sind, bei der BaFin vorlegen.

Diese Auflage wird beendet, wenn der Stimmrechtsanteil der Antragsteller an der Westwing Group SE, Berlin, die Kontrollschwelle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG wieder unterschreitet.

Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:   (...)

"Barbarians at the Gate? - Scheme of Arrangement als Alternative?"

https://www.goingpublic.de/going-public/barbarians-at-the-gate-scheme-of-arrangement-als-alternative/

Die Diskussion um eine Modernisierung des deutschen Aktienrechts betrifft auch Übernehmensübernahmen. Diese gelten nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen an sich anschließende aktienrechtliche Integrationsmaßnahmen als komplex. Vor diesem Hintergrund rückt das aus dem englischen Recht bekannte Scheme of Arrangement („SoA“) in den Fokus, das eine Vollintegration aus Basis qualifizierter Mehrheiten und eines Gerichtsbeschlusses ermöglicht.

Anmerkung: Dem Autor Dr. Lars-Gerrit Lüßmann scheint vor allem zu gefallen, dass Preis­anpassungs-­ oder Nachzahlungspflichten im SoA nicht vorgesehen sind. Betroffene Aktionäre könnten ja während des gerichtlichen Verfahrens Einwände erheben (was für Minderheitsaktionäre eher unwahrscheinlich erscheint). Auch meint er abschließend, dass die Schwelle für Beschlussmängel­- oder Bewertungsrügen in Deutschland derzeit zu hoch sei.

Zest Bidco GmbH: Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien - weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt

Corporate News

- Warburg Pincus erreicht 82,35 % des Grundkapitals von PSI durch angediente oder zugerechnete PSI-Aktien nach Ablauf der ersten Annahmefrist

- Aktionäre, die ihre PSI-Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 2. Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet

- Letzte Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober sowie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten

- Die Abwicklung der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Erste regulatorische Freigaben wurden bereits erteilt

- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben. Das Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen


Berlin, 18. Dezember 2025. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am heutigen Tag die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der ersten Annahmefrist veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin bereits rund 80,83 % aller PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hält die Bieterin Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 1,52 % aller PSI-Aktien.

PSI-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben noch die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist anzunehmen. Diese beginnt am 19. Dezember 2025 und endet am 2. Januar 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

Die weitere Annahmefrist stellt die letzte Möglichkeit dar, das Angebot anzunehmen und damit die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und eine Prämie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten.

Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Die ersten regulatorischen Freigaben wurden bereits erteilt.

Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting. Mit dem Delisting würde das Handelsvolumen der PSI-Aktien erheblich zurückgehen und es könnte verbleibenden Aktionären schwerfallen, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen.

Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.offer-power.com.

Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an PSISoftware-Power@emberapartners.com zur Verfügung.

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

Wolford AG: Wolford gibt Wirksamkeit einer Kapitalherabsetzung bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wolford AG gibt bekannt, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 29.7.2025 beschlossene vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 182 ff AktG im Firmenbuch eingetragen wurde und nunmehr wirksam ist. Das Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 71.368.545,60, eingeteilt in 14.868.447 Stammaktien, wurde dadurch um EUR 56.500.098,60 auf nunmehr EUR 14.868.447,00 herabgesetzt.

Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Rocket Internet SE, EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft zur Kenntnis

Corporate News

Die Scherzer & Co. AG ist Aktionärin der Rocket Internet SE. Sie hat am 15. Dezember 2025 nachfolgendes Schreiben an Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie an den Wirtschaftsprüfer EY versandt:

Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Rocket Internet SE, EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft zur Kenntnis

Sehr geehrter Herr Samwer, sehr geehrte Herren des Aufsichtsrates,
sehr geehrte Damen und Herren der EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft.

Sie, sehr geehrter Herr Samwer, haben den Jahresabschluss 2024 aufgestellt, Sie, sehr geehrte Damen und Herren von EY haben diesen Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen und Sie, sehr geehrte Herren des Aufsichtsrates, haben diesen Jahresabschluss gebilligt.

Sowohl im Konzern als auch in der Einzelgesellschaft wies die Rocket Internet SE im Geschäftsjahr 2024 ein tiefrotes Ergebnis von -552 Mio. Euro bzw. -576 Mio. Euro aus. Dies lag vor allem daran, dass sehr selbstbewusst Wertberichtigungen auf Beteiligungen vorgenommen worden sind, die mindestens im Lichte aktueller bekannt gewordener bewertungsrelevanter Ereignisse als sehr konservativ, wenn nicht sogar als voreilig oder fragwürdig erscheinen. Wir können uns des Verdachts nicht erwehren, dass Sie, sehr geehrter Herr Samwer, wieder einmal ein besonderes Interesse daran hatten, die Gesellschaft für Außenstehende möglichst schlecht dastehen zu lassen und ihren wahren Wert zu verschleiern und Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsrat dies abgenickt haben.

Zu den wichtigsten Abschreibungen auf Beteiligungsansätze im Geschäftsjahr 2024 ist festzuhalten:

- Die Rocket Internet SE hielt nach unserem Kenntnisstand zum 31.12.2024 direkt und/oder indirekt 4,0 % an der SumUp Holdings S.à r.l. Diese Beteiligung haben Sie um rund 158 Mio. Euro auf 131 Mio. Euro abgeschrieben, obwohl es noch im Oktober 2024 Berichte über die geplante Platzierung existierender Aktien auf einer Bewertungsbasis von 8 Mrd. Euro für das Gesamtunternehmen gab, was einer Bewertung von 320 Mio. Euro für unsere 4% entsprach.

- An der Canva Inc. hielt unsere Gesellschaft zum 31.12.2024 direkt und/oder indirekt 0,3 %. Auf diese Beteiligung wurde eine massive Wertberichtigung von mehr als zwei Drittel auf 25,6 Mio. Euro vorgenommen, obwohl sich der fair value auf Basis einer Finanzierungsrunde, die im 1. Quartal 2024 stattgefunden hatte, noch bei 77 Mio. Euro befunden haben soll.

- Eine Beteiligung in Höhe von 5,1 % hielt die Rocket Internet SE zum Jahresende 2024 an der Kalshi Inc.. Deren Wertansatz wurde in der letzten Bilanz von 4,4 Mio. Euro auf nur noch 0,4 Mio. Euro korrigiert.

Wäre Rocket Internet nicht delisted, unsere Gesellschaft käme in den letzten Tagen und Monaten mit der Veröffentlichung positiver adhoc-Meldungen kaum noch nach, insbesondere was die Beteiligung an Kalshi angeht. Kalshi gehört zu den weltweit am schnellsten wachsenden Start-ups. Im Oktober 2025 sammelte das Unternehmen in einer Finanzierungsrunde 300 Mio. US$ auf Basis einer Bewertung von 5 Mrd. US$ ein und weniger als 2 Monate später wurden 1 Mrd. US$ auf Basis einer Bewertung von 11 Mrd. US$ eingeworben. Eine Verwässerung der Beteiligung an Kalshi auf etwa 4 % unterstellt, hat sich deren fairer Wert gegenüber dem Bilanzansatz zum 31.12.2024 also auf etwa 370 Mio. Euro in etwa vertausendfacht.

Aber auch die Beteiligungen an SumUp und Canva dürften im laufenden Jahr wesentlich zur Erhöhung des inneren Wertes der Rocket Internet SE und über Zuschreibungen zu einem mutmaßlich sehr positiven Ergebnis beitragen. Bei SumUp verdichten sich die Hinweise, dass ein IPO auf Basis einer Bewertung von bis zu knapp 13 Mrd. Euro vorbereitet wird. Auch bei Canva wird offenbar an einem Börsengang gearbeitet. Darüber hinaus wurden im August des laufenden Jahres Mitarbeiteraktien dieser Gesellschaft auf Basis einer Bewertung von 42 Mrd. US$ platziert.

Wenn wir die positiven Wertbeiträge der Bewertungsexplosion bei Kalshi und der sehr positiven Entwicklungen bei SumUp und Canva addieren, kommen wir auf einen Gesamtbetrag von rund 870 Mio. Euro oder etwa 10,50 Euro je Rocket Internet Aktie. Interessant und zu hinterfragen sein wird, inwieweit diese Entwicklungen Eingang in die 2025er Erfolgsrechnung unserer Gesellschaft finden und von den Abschlussprüfern testiert werden. Wir werden das sehr genau beobachten.

Bleibt noch die indirekte Beteiligung an SpaceX, deren Höhe Sie angeblich selber nicht kennen. Zumindest haben Sie auf der letzten HV offengelegt, dass dort 2021 über einen Fonds etwa 45 Mio Euro bei einer SpaceX-Bewertung von 74 Mrd. US$ investiert wurden. Am vergangenen Wochenende wurde berichtet, dass die Gesellschaft einen Insideraktienverkauf auf Basis einer Bewertung von 800 Mrd. US$ genehmigt habe. Bei einem Börsengang, der für 2026 vorbereitet wird, soll eine Bewertung von 1,5 Billionen (!) US$ angestrebt werden. Rocket Internet hält die indirekte Beteiligung über einen 11,9 % Anteil am Gigafund 0.14 und hat diese zum 31.12.2024 mit 65 Mio. Euro bewertet, gerade einmal 44 % über den ursprünglichen Anschaffungskosten. Ausweislich einer Meldung des Fonds gegenüber der Securities and Exchange Commision vom 28.4.2025, wies der Fonds einen “gross asset value“ von 1,85 Mrd. US$ aus.

Durch diese sehr prägnanten Beispiele ist es mehr als offensichtlich, dass den Streubesitzaktionären valide Informationen über den wahren Wert unserer Gesellschaft so lange und so weit wie möglich vorenthalten werden sollen. Es liegt nahe, dass dies das Ziel hat, den Streubesitzaktionären am Ende des Tages möglichst viel ihres Anteiles an der Gesellschaft ohne faire Gegenleistung abzunehmen.

Sehr geehrter Herr Samwer,
inzwischen dürften die Kapitalmaßnahmen, die die diesjährige Hauptversammlung beschlossen hat, umgesetzt sein, so dass unsere Gesellschaft freie Rücklagen in Höhe von rund 1,38 Mrd. Euro oder rund 17 Euro je Aktie zuzüglich eines zu erwartenden Bilanzgewinns 2025 zur Verfügung hat, die theoretisch für Ausschüttungen und/oder Aktienrückkäufe zur Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, dass Sie noch vor der Veröffentlichung des (mutmaßlich herausragend guten) 2025er Ergebnisses ein erstes Aktienrückkaufangebot durchführen werden, um wieder Aktien zum Schnäppchenpreis einzusammeln.

Ein Appell an Sie, den Streubesitz über den inneren Wert der Rocket Internet SE vor einem eventuellen Rückkaufangebot fair aufzuklären, dürfte ins Leere gehen. So hoffen wir, dass wir durch diesen offenen Brief etwas Transparenz schaffen können, eine Aufgabe die eigentlich von der Verwaltung der Gesellschaft wahrzunehmen wäre. Die Damen und Herren des Prüfteams von EY möchten wir auf diesem Weg ausdrücklich auffordern, bei ihren Prüfungen der 2025er Abschlüsse des Konzerns und der SE besonders sorgfältig vorzugehen und insbesondere Abschreibungen und Wertaufholungen kritisch zu hinterfragen. Den Aufsichtsrat erinnern wir daran, dass er bei der Billigung der von Herrn Samwer aufgestellten Jahresabschlüsse als Organ im Sinne aller Aktionäre zu handeln hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Issels
Vorstand
Scherzer & Co. AG

Hans Peter Neuroth
Vorstand
Scherzer & Co. AG

Commerzbank Aktiengesellschaft Commerzbank schließt Aktienrückkauf über rund 1 Mrd. Euro ab

Corporate News       18. Dezember 2025

- Insgesamt 30.972.690 eigene Aktien zurückgekauft (2,75 % des Grundkapitals)

- Vorstandsvorsitzende Bettina Orlopp: „Der Abschluss dieses Aktienrückkaufs untermauert die Stärke unserer Strategie ‚Momentum‘ und ist ein bedeutender Schritt in der Umsetzung unserer Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025.“

Die Commerzbank AG hat ihren fünften Aktienrückkauf am Mittwoch, den 17. Dezember 2025, erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Volumen von rund 1 Mrd. Euro war es der bisher größte Rückkauf in der Geschichte der Bank. Die Commerzbank hatte am 25. September 2025 mit dem Rückkauf begonnen und seitdem insgesamt 30.972.690 eigene Aktien (ISIN DE000CBK1001) zu einem Durchschnittspreis von rund 32,28 Euro je Aktie zurückgekauft. Das entspricht einem Anteil von 2,75 % des Grundkapitals der Bank.

„Der Abschluss dieses Aktienrückkaufs untermauert die Stärke unserer Strategie ‚Momentum‘ und ist ein bedeutender Schritt in der Umsetzung unserer Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandvorsitzende der Commerzbank. „Aufgrund der gesteigerten Profitabilität in unserem starken, kundenorientierten Geschäftsmodell planen wir, 100 % des Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug von AT1-Kuponzahlungen zurückzugeben.“

Die Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025 soll sich aus Aktienrückkäufen sowie einer Dividendenzahlung zusammensetzen.

„Unsere klare und attraktive Kapitalrückgabepolitik setzen wir auch in den kommenden Jahren verlässlich fort“, sagte Finanzvorstand Carsten Schmitt. „Unser Ziel ist und bleibt es, nachhaltig Wert für unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen.“

centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner

Corporate News

Blaubeuren, 18. Dezember 2025 – Die centrotherm international AG („Gesellschaft“ oder „centrotherm“) gibt den gestrigen Vollzug der Transaktion zwischen ihrer bisherigen Mehrheitsaktionärin Solarpark Blautal GmbH („Solarpark Blautal“) und Ardian, einer der weltweit führenden unabhängigen Investmentgesellschaften, bekannt. Nach Erfüllung aller Vollzugsbedingungen wurde die am 6. November 2025 per Ad-hoc-Mitteilung angekündigte Transaktion erfolgreich abgeschlossen. Der auf Investments in der europäischen Halbleiterindustrie spezialisierte Fonds Ardian Semiconductor hat den 90-prozentigen Anteil der Solarpark Blautal an centrotherm vollständig übernommen und ist damit neuer Hauptaktionär der Gesellschaft. Im Zuge der Transaktion reinvestiert die Solarpark Blautal einen Teil des Verkaufserlöses und bleibt mit rund 39,5 % mittelbar an centrotherm beteiligt, was auch die langfristige Verbundenheit der Gründerfamilie Hartung mit centrotherm unterstreicht.

Mit Ardian Semiconductor erhält centrotherm eine finanzstarke, international agierende Private Equity-Plattform mit umfassender Branchenexpertise, operativem Know-how und einem globalen Netzwerk als neuen Hauptaktionär, der die Weiterentwicklung des Unternehmens als ein führender und innovativer Technologie- und Anlagenanbieter für die Halbleiter- und Photovoltaikindustrie unterstützen wird. Ardian, das ein Vermögen in Höhe von rund 196 Milliarden US-Dollar verwaltet oder berät, sieht in centrotherm ein Unternehmen mit hoher Innovationskraft, tiefem technischen Know-how, langjähriger industrieller Erfahrung sowie ausgezeichneten globalen Kundenbeziehungen und plant, den Vorstand bei der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie zu unterstützen. Gemeinsam sollen operative Effizienz, Kundennähe und Innovationskraft weiter gestärkt werden, um das Produktangebot auszubauen und die Marktposition weiter zu festigen.

Die vom Fonds Ardian Semiconductor kontrollierte neue Hauptaktionärin Centrotherm AcquiCo AG hat gestern gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out verlangt, wie centrotherm gestern in der Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht hat.

Über centrotherm international AG


Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.

centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Blaubeuren, 17. Dezember 2025 - Die Centrotherm AcquiCo AG (vormals: Perle 49. AG), Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), hat der centrotherm international AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des Aktienkaufvertrags mit der Solarpark Blautal GmbH Aktien an der Gesellschaft in Höhe von 90 % am Grundkapital der Gesellschaft gehören.

Vor diesem Hintergrund hat die Hauptaktionärin heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendendem Rechtsträger auf die Hauptaktionärin als übernehmendem Rechtsträger über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Squeeze-Out“). Zu diesem Zweck soll zwischen der Gesellschaft und der Hauptaktionärin ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen werden.

Die Höhe der Barabfindung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Diese wird unter anderem auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Unternehmensbewertung festgelegt und der Gesellschaft separat im Rahmen eines zweiten Übertragungsverlangens der Hauptaktionärin mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom zuständigen Gericht zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft werden.

Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin über.

Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erfolgen. Über den Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2026 wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.

Blue Cap AG mit verbreiterter Anlegerbasis: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht Ergebnisse des Aktientauschangebots

Corporate News

- Aktientausch von PartnerFonds erhöht Streubesitz der Blue Cap deutlich auf 51,5 %

- Aktientausch markiert weiteren Fortschritt bei der Verwertung des Blue Cap Aktienpakets von PartnerFonds

- Weiterhin stabiles Aktionariat der Blue Cap mit drei langfristig orientierten Ankeraktionären

München, 18. Dezember 2025 – Die PartnerFonds AG i.L. („PartnerFonds“) hat heute das Ergebnis des Aktientauschangebotes veröffentlicht, mit dem die Gesellschaft ihren Aktionären angeboten hat, Aktien der PartnerFonds gegen die von PartnerFonds gehaltenen Aktien der Blue Cap AG („Blue Cap“) zu tauschen, und den Vorstand der Blue Cap über die Annahmequote des Aktientauschangebots informiert. Grundlage des Tauschs war eine gutachterlich ermittelte Bewertung der Blue Cap-Aktie mit einem Verkehrswert von EUR 26,36 je Aktie.

Nach Angaben von PartnerFonds wurde das Aktientauschangebot für insgesamt 806.336 (dies entspricht 66 %) der von der PartnerFonds aktuell gehaltenen 1.217.076 Aktien der Blue Cap angenommen. Damit wird die Beteiligung des PartnerFonds an Blue Cap signifikant von 27,1 % auf 9,2 % reduziert.

Der Vollzug des Aktientauschs wird für Ende Dezember 2025 erwartet.

Dr. Henning von Kottwitz, CEO der Blue Cap, kommentiert: „Mit dem Abschluss des Aktientauschs ist für unsere Aktionärin PartnerFonds ein wichtiger Meilenstein erreicht. Aber auch für die Blue Cap ist die hohe Annahmequote positiv zu bewerten: Über 800.000 Blue Cap Aktien wurden zu einer sehr guten Bewertung gehandelt. Unsere Aktionärsstruktur wird damit breiter, gleichzeitig behalten wir mit unseren langfristig orientierten Ankeraktionären weiterhin ein stabiles Aktionariat.“

Sollte es in den kommenden Monaten aus Sicht der Blue Cap sinnvoll erscheinen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen, werden Vorstand und Aufsichtsrat hierüber beraten. Bei der Blue Cap besteht eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien im Umfang von maximal 10 % des Grundkapitals, die in der Hauptversammlung im Jahr 2022 beschlossen wurde und noch bis Juni 2027 gültig ist.

Die langfristig orientierten Ankeraktionäre sind weiterhin die folgenden:

- JotWe GmbH: 15,2 %

- Kreissparkasse Biberach: 13,6 %

- Schüchl GmbH: 10,5 %

Über die Blue Cap AG


Die Blue Cap AG ist eine im Jahr 2006 gegründete, kapitalmarktnotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München. Die Gesellschaft erwirbt mittelständische Unternehmen aus dem B2B-Bereich in Sondersituationen und begleitet sie in ihrer unternehmerischen Entwicklung, mit dem Ziel sie später gewinnbringend zu verkaufen. Die akquirierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der DACH-Region, erwirtschaften einen Umsatz zwischen EUR 20 und 200 Mio. und haben ein nachhaltig stabiles Kerngeschäft. Die Blue Cap hält meist mehrheitliche Anteile an fünf Unternehmen aus den Branchen Kunststofftechnik, Produktionstechnik, Life Sciences und Business Services. Der Konzern beschäftigt derzeit rund 550 Mitarbeitende in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Blue Cap AG ist im Freiverkehr notiert (Scale, Frankfurt und m:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1; Börsenkürzel: B7E). www.blue-cap.de