Freitag, 28. Juni 2019

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Ariston Real Estate AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 1,45

Hans-Dieter Lorenz
München

Bekanntmachung des gerichtlichen Teil-Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-out) der früheren Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG gemäß §§ 327a ff. AktG

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren bei dem Landgericht München I, 5 HKO 4594/17, zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Squeeze-out bei der Ariston Real Estate AG gibt der Antragsgegner, Herr Hans-Dieter Lorenz, München, den Inhalt des durch den Beschluss des Landgericht München I vom 16. Mai 2019 festgestellten gerichtlichen Vergleichs bekannt:

Landgericht München I

Az: 5 HKO 4594/17

In dem Spruchverfahren

1. [.]  bis 75. [.]

Antragsteller

Zustellungsbevollmächtigte: [.]

Verfahrensbevollmächtigte: [.]

gegen

Lorenz, Hans-Dieter, München

Antragsgegner

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Düsseldorf

Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG): Rechtsanwalt Dr. Wirth, Andreas, München

wegen Barabfindung

erlässt das Landgericht München I - 5. Kammer für Handelssachen - durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek am 16.05.2019 folgenden

Beschluss

I. Es wird festgestellt, dass die Antragsteller zu 1) bis 4) und 12) bis 75), der Antragsgegner und der gemeinsame Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre durch Einreichung von Schriftsätzen (.) den gerichtlichen Vergleichsvorschlag vom 12.3.2019 (Bl. 303/307 d.A.) angenommen und daher den nachfolgenden (Teil-)Vergleich abgeschlossen haben:

Präambel:

Die Hauptversammlung der Ariston Real Estate AG vom 29.12.2016 fasste den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Hans-Dieter Lorenz gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,04 je auf den Namen lautende Stückaktie zu übertragen. Der Beschluss wurde am 7.3.2017 in das Handelsregister eingetragen.

Insgesamt 74 Antragsteller haben ein Spruchverfahren beim Landgericht München I zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung eingeleitet. Zur Begründung berufen sie sich vor allem darauf, das gewählte Net Asset Value-Verfahren stelle sich als ungeeignet für die Ermittlung des Unternehmenswertes dar; vielmehr müsse der Ertragswert zugrunde gelegt werden. In jedem Fall aber seien die angesetzten Werte für die einzelnen Immobilien in Bremen, in Freising, in Brandenburg, in Ansbach und in Bonn deutlich zu niedrig angesetzt mit Blick auf die aktuelle Lage am Immobilienmarkt. Der Ansatz des Barwerts der Verwaltungskosten müsse deutlich reduziert werden. Ebenso hätten die in erheblicher Höhe vorhandenen Verlustvorträge berücksichtigt werden müssen.

Der Antragsgegner stellt die Zulässigkeit der Anträge nicht mehr infrage, hält aber den in der Hauptversammlung festgesetzten Abfindungsbetrag je Aktie für angemessen. Die angewandte Net Asset Value-Methode werde in der Rechtsprechung und der betriebswirtschaftlichen Literatur als zur Ermittlung des Werts einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft geeignet anerkannt. Der Wert der einzelnen Immobilien sei von unabhängigen Sachverständigen ermittelt worden, an deren Qualifikation kein Zweifel bestehe. Bei den Verwaltungskosten handele es sich nicht um Bewirtschaftungskosten der Immobilien, sondern um die notwendigen Kosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Ariston Real Estate in dem vom Management geplanten Umfang, der in Abzug gebracht werden müsse. Verlustvorträge seien mangels Verkehrsfähigkeit beim Net Asset Value-Verfahren nicht zu berücksichtigen.

Die Beteiligten schließen unter Aufrechthaltung ihrer jeweiligen unterschiedlichen Standpunkte in rechtlicher und bewertungsmäßiger Sicht zur Angemessenheit der Barabfindung und zur Vermeidung einer aufwändigen Fortsetzung des Verfahrens auf Vorschlag des Gerichts folgenden

Vergleich:

I.

1. Die gezahlte Barabfindung von EUR 1,04 je Namensaktie wird auf EUR 1,45 je Aktie erhöht. Der Erhöhungsbetrag von EUR 0,41 je Aktie ist seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 29.12.2016 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

2. Im Gegenzug verzichten die diesem Vergleich zustimmenden Antragsteller hiermit auf sämtliche etwa darüber hinausgehende Ansprüche auf Leistung einer angemessenen Barabfindung. Dieser Verzicht bleibt unabhängig davon wirksam, zu welchem Ergebnis das möglicherweise fortgesetzte Spruchverfahren mit nicht diesem Vergleich beitretenden Beteiligten kommen wird.

3. Für die von dem gemeinsamen Vertreter vertretenen ehemaligen Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG erstreckt sich dieser Verzicht nicht auf die Fälle, in denen das Gericht in dem möglicherweise fortgesetzten Spruchverfahren eine Sachentscheidung mit einer höheren als der hier vereinbarten Barabfindung trifft. Eine Sachentscheidung ist hierbei nur eine solche, die auf einer weiteren Aufklärung der für den Unternehmenswert maßgebenden Umstände (insbesondere neue Tatsachen/weitere Sachverständigengutachten) oder auf rechtlichen Gesichtspunkten beruht. Im Falle einer solchen höheren Sachentscheidung erfolgt die Auszahlung des Differenzbetrages durch den Antragsgegner an die betreffenden Minderheitsaktionäre spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in entsprechender Anwendung der Ziffern I.4 und I.5 dieses Vergleichs.

4. Der Erhöhungsbetrag wird zwei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer VII. zur Zahlung fällig und den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Ariston Real Estate AG, soweit möglich, ohne Weiteres bankmäßig gutgeschrieben. Bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen. Berechtigte Minderheitsaktionäre, die den Erhöhungsbetrag nicht spätestens drei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer VII. erhalten haben, werden gebeten, ihren Anspruch auf Zahlung des Erhöhungsbetrages samt Zinsen bei der Zentralen Abwicklungsstelle gemäß Ziffer II.1. geltend zu machen.

5. Die Ansprüche auf Zahlung des Erhöhungsbetrages samt Zinsen erlöschen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Abwicklungshinweise gemäß Ziffer VII. bekannt gemacht worden sind, soweit die Ansprüche nicht im Einklang mit Ziffer I.2. geltend gemacht worden sind. In letzterem Fall verjähren die Ansprüche zwölf Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer VII.

II.

1. Mit der Zahlung des Erhöhungsbetrages samt Zinsen wird die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Frankfurt am Main, oder ein anderes von dem Antragsgegner zu bestimmendes Kreditinstitut als zentrale Abwicklungsstelle beauftragt ("Zentrale Abwicklungsstelle"). Details zur Zentralen Abwicklungsstelle und deren genaue Postadresse werden in den Abwicklungshinweisen gemäß Ziffer VII. veröffentlicht.

2. Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG kosten-, provisions- und spesenfrei.

III.

1. Dieser Vergleich wird mit seiner Feststellung durch Beschluss gemäß § 11 Abs. 4 Satz 2 SpruchG wirksam. Mit der Feststellung ist das gerichtliche Spruchverfahren in Bezug auf diejenigen Antragsteller beendet, die diesem Vergleich zugestimmt haben. Der gemeinsame Vertreter stimmt dem Vergleich zu und verzichtet auf das Recht zur Fortführung des Verfahrens gemäß § 6 Abs. 3 SpruchG.

2. Die Anträge mit den darin enthaltenen Rügen der dem Vergleich zustimmenden Antragsteller gelten als mit Wirksamwerden dieses Vergleichs zurückgenommen. Diese Antragsteller nehmen vorsorglich ihre Anträge mit den darin enthaltenen Rügen zurück. Der Antragsgegner stimmt der Rücknahme der Anträge zu.

IV.

Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG mit Ausnahme der Antragsteller in diesem Spruchverfahren, die diesem Vergleich nicht zustimmen. Er stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).

V.

[.]

VI.

1. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der diesem Vergleich zustimmenden Antragsteller und der ehemaligen Aktionäre, die nicht selbst einen Antrag in diesem Verfahren gestellt haben, sowie des gemeinsamen Vertreters, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrunds im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren und diesem Vergleich einschließlich etwaige Ansprüche nach § 327b Abs. 2 2. Hs. AktG, erledigt und abgegolten.

2. Dieser Vergleich enthält sämtliche Abreden der Beteiligten, die zur Beilegung des Spruchverfahrens getroffen wurden. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Soweit solche noch zu treffen wären, bedürfen sie der Schriftform. Der Antragsgegner versichert, dass im Zusammenhang mit diesem Vergleich den Antragstellern und/oder ehemaligen Aktionären der Ariston Real Estate AG keine Sondervorteile gewährt, zugesagt, oder in Aussicht gestellt worden sind.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

4. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich oder seiner Gültigkeit ist ausschließlich das Landgericht München I zuständig, soweit gesetzlich zulässig.

VII.

[.]


Abwicklungshinweise / Technische Abwicklung der Nachbesserung

Im Rahmen des aktienrechtlichen Spruchverfahrens wurde mit dem oben wiedergegebenen Beschluss des Landgerichts München I vom 16. Mai 2019 die von Herrn Hans-Dieter Lorenz für die Übertagung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG auf den Hauptaktionär Hans-Dieter Lorenz zu zahlende Barabfindung von EUR 1,04 um EUR 0,41 (der "Erhöhungsbetrag") auf EUR 1,45 je Stückaktie erhöht.

Der Erhöhungsbetrag von EUR 0,41 je Stückaktie der Ariston Real Estate AG ist für den Zeitraum vom 29. Dezember 2016 (erster Tag des Zinslaufs) bis einschließlich dem Tag, der dem Auszahlungstag unmittelbar vorausgeht (voraussichtlicher Auszahlungstag 02.07.2019) mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig.

Als Zentralabwicklungsstelle für die Auszahlung des Erhöhungsbetrags inkl. der Zinsen fungiert die flatex Bank AG, Frankfurt am Main.

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG auf den Hauptaktionär abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Erhöhungsbetrages nichts zu veranlassen.

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis drei Monate nach Bekanntmachung des vorstehend veröffentlichten Vergleichs und der Abwicklungshinweise den Erhöhungsbetrag nicht erhalten haben, werden gebeten, sich unter Vorlage einschlägiger Unterlagen zum Nachweis der abfindungsberechtigten Aktien möglichst umgehend an die Zentralabwicklungsstelle (flatex Bank AG, Abt. Capital Markets, Hammfelddamm 4, 41460 Neuss, Fax +49 2156-4920299) zu wenden. Dieser Nachweis hat durch Bankabrechnung oder Bankbestätigung zu erfolgen und muss den Namen des nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionärs, die Depotnummer(n), die Stückzahl der abfindungsberechtigten Aktien, sowie den Namen und die Bankleitzahl / den BIC des ehemals depotführenden Kreditinstituts enthalten. Mit der Übersendung des Nachweises ist zugleich das Einverständnis verbunden, dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden, die mit der banktechnischen Abwicklung betraut werden.

Bei Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Alle Zahlungen im Rahmen der Zahlung des Erhöhungsbetrages sind für die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Ariston Real Estate AG kosten- und provisionsfrei.

Hans-Dieter Lorenz

Juni 2019

_______

Anmerkung der Redaktion: Das Spruchverfahren ist nach einem Vergleich mit den noch verbliebenen Antragstellern abgeschlossen.

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Verhandlung vor dem Landesgericht Krems an der Donau nunmehr am 13. September 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG hatte das bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angesiedelte "Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG" bei seiner Sitzung am 24. April 2019 den Gutachtensentwurf angenommen und einen angemessenen Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie festgestellt. Das Gremium folgte damit dem von ihm bestellten Sachverständigen WP/StB Dr. Klaus Rabel, p.A. Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dieser kam in seinem Gutachten vom 31. Januar 2018 zu einem Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html.

Das Landesgericht Krems an der Donau hat aufgrund von Vertagungsbitten den ursprünglich auf den 28. Juni 2019 festgelegten Termin auf den 13. September 2019, 9:00 bis 16:00 Uhr, verschoben. Bei diesem Verhandlungstermin sollen der vom Gremium bestellte Sachverständige Dr. Rabel sowie mehrere Zeugen, u.a. der Auftragsgutachter und der sachverständige Prüfer, angehört werden.

Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte als Barabfindung lediglich EUR 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html.

Gremium, Az. Gr 1/16
LG Krems an der Donau, Az. 10 Fr 183/16p
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Dr. Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

Mittwoch, 26. Juni 2019

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Constantin Medien AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Highlight Communications AG
Netzibodenstrasse 23b 
4133 Pratteln 
Schweiz 
eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft unter CHE-100.774.645

Zielgesellschaft:


Constantin Medien AG 
Münchener Str. 101 g 
85737 Ismaning 
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 148760 
ISIN DE0009147207 | WKN: 914720

Angaben der Bieter:

Die Highlight Communications AG (die 'Bieterin') hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG mit Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die 'Gesellschaft'), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Constantin Medien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien AG von je EUR 1,00 (ISIN DE0009147207) (die 'Constantin-Aktien') abzugeben (das 'Delisting- Angebot'). Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 79.44% des Grundkapitals der Constantin Medien AG.

Für jeder der Bieterin eingereichte Constantin-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,30 in bar als Gegenleistung anbieten.

Die Bieterin beabsichtigt derzeit, in Abstimmung mit der Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der Constantin-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter http://www.offerdelisting.com veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

Pratteln, den 20. Juni 2019

Highlight Communications AG

Dienstag, 25. Juni 2019

Verlängerung des Übernahmeangebots für Aktien der Biofrontera AG

Maruho Deutschland GmbH 
Düsseldorf 

Bekanntmachung über die Verlängerung der Annahmefrist gemäß § 22 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') 

Maruho Deutschland GmbH, mit Satzungssitz in Düsseldorf und Geschäftsanschrift in Leverkusen, Deutschland ('Bieter'), hat am 15. April 2019 die Angebotsunterlage ('Angebotsunterlage') für sein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in der Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland, zum Erwerb von insgesamt bis zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG (ISIN DE0006046113 / WKN 604611) ('Biofrontera-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 6,60 je Biofrontera-Aktie ('Erwerbsangebot') veröffentlicht.

Am 27. Mai 2019 hat der Bieter das Erwerbsangebot sowie die Angebotsunterlage geändert und aktualisiert und die angebotene Gegenleistung auf EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie in bar erhöht ('geändertes Erwerbsangebot'). Näheres kann der Angebotsunterlage und der am 27. Mai 2019 veröffentlichten Unterlage zur Änderung des Erwerbsangebots und Aktualisierung der Angebotsunterlage ('Angebotsänderung') entnommen werden.

Am 21. Juni 2019 haben die Deutsche Balaton Biotech AG, Frankfurt am Main, und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, die Angebotsunterlage für ein konkurrierendes freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG zum Erwerb von bis zu 500.000 Biofrontera-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie ('Konkurrierendes Angebot') veröffentlicht.

Aufgrund des veröffentlichten Konkurrierenden Angebots endet die Frist für die Annahme des geänderten Erwerbsangebots des Bieters nunmehr am 19. Juli 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG erneut verlängert wird.

Alle Dokumente und Veröffentlichungen zum geänderten Erwerbsangebot des Bieters stehen im Internet unter http://www.pharma-offer.de zur Verfügung.

Leverkusen, den 21. Juni 2019

Maruho Deutschland GmbH

Biofrontera AG: Alle Vorstandsmitglieder der Biofrontera AG beabsichtigen, das Teilerwerbsangebot der Maruho Deutschland GmbH für ihre Aktien vollständig anzunehmen

- Vorstand beabsichtigt, sämtliche persönlich gehaltenen Aktien der Biofrontera AG der Maruho Deutschland GmbH anzudienen

- Vorstand möchte damit dem Angebot der Maruho Deutschland GmbH zum Erfolg verhelfen und unterstreicht Bedeutung der strategischen Partnerschaft

- Sollte sich die Deutsche Balaton AG auf der Hauptversammlung durchsetzen, dann wäre der zukünftige Erfolg der Biofrontera AG gefährdet


Leverkusen, den 21. Juni 2019 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass ihre Vorstandsmitglieder, Prof. Dr. Hermann Lübbert, Thomas Schaffer und Christoph Dünwald, beabsichtigen, sämtliche persönlich gehaltenen Aktien der Biofrontera AG der Maruho Deutschland GmbH anzudienen und das Teilerwerbsangebot der Maruho Deutschland GmbH anzunehmen. Der Vorstand möchte damit dem Angebot der Maruho Deutschland GmbH zum Erfolg verhelfen und für andere Aktionäre als Beispiel dienen.

Eine entsprechende zweite Aktualisierung der Stellungnahme zum Teilerwerbsangebot gem. § 27 WpÜG wird heute im Internet auf der Website der Biofrontera AG unter http://www.biofrontera.com in der Rubrik "Investoren" unter "Erwerbsangebot der Maruho Deutschland GmbH" veröffentlicht: https://www.biofrontera.com/de/Erwerbsangebot-Maruho.html. Dort ist auch der bisherige Stand der Stellungnahme gem. § 27 WpÜG abrufbar. Maßgeblich im Sinne der Stellungnahme gem. § 27 WpÜG sind allein die dort enthaltenen Angaben.

Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorstandsvorsitzender der Biofrontera AG: "Wir als Vorstand stehen klar hinter der Biofrontera AG und ihrem eingeschlagenen Wachstumskurs. Im besten Interesse des Unternehmens haben wir uns daher dazu entschlossen, unsere Aktien in der derzeitigen Ausnahmesituation an die Maruho Deutschland GmbH abzugeben. Wir unterstreichen damit unsere Unterstützung für die langfristige strategische Partnerschaft mit dem Großaktionär Maruho. Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Angebots der Maruho Deutschland GmbH werden alle Vorstandsmitglieder künftig wieder - abhängig von der Marktsituation - nennenswert in Aktien der Biofrontera AG investieren."

In Anbetracht des Ergänzungsverlangens der Deutsche Balaton AG für die Hauptversammlung der Biofrontera AG am 10. Juli 2019 ist unter anderem davon auszugehen, dass die Deutsche Balaton AG den Aufsichtsrat der Biofrontera AG künftig vollständig nach ihren Vorstellungen besetzen möchte. Auch Änderungen im Vorstand sind ihr Ziel. Damit verfolgte strategische Ziele hat die Deutsche Balaton AG bisher aber nicht veröffentlicht. Sollte sich die Deutsche Balaton AG auf der Hauptversammlung durchsetzen, dann wäre der zukünftige Erfolg der Biofrontera AG gefährdet. Ein Erfolg des Angebots der Maruho Deutschland GmbH ist daher nach Überzeugung aller Vorstandsmitglieder essenziell für den künftigen geschäftlichen Erfolg der Biofrontera AG.

CEO und Gründer Prof. Dr. Hermann Lübbert hält derzeit 744.678, CFO Thomas Schaffer 56.259 und CCO Christoph Dünwald 135.000 Aktien. In Summe sind das 935.937 Aktien. Das Freiwillige öffentliche Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots der Maruho Deutschland GmbH zielt insgesamt auf bis zu 4.322.530 Aktien zum Preis von EUR 7,20 pro Stück und läuft - vorbehaltlich einer Fristverlängerung - am 24. Juni 2019 um 24.00 Uhr MEZ aus.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MeVis Medical Solutions AG nunmehr vor dem OLG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Im dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MeVis Medical Solutions AG als beherrschter Gesellschaft hatte das LG Bremen die Spruchanträge mit Beschluss vom 27. Dezember 2018 zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten zahlreiche Antragsteller Beschwerden eingelegt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen führt das Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen 2 W 47/19. Das OLG hat der Antragsgegnerin aufgegeben, bis zum 6. September 2019 zu den Beschwerden Stellung zu nehmen.

OLG Bremen, Az. 2 W 47/19
LG Bremen, Beschluss vom 27. Dezember 2018, Az. 11 O 231/15
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH u.a. ./. VMS Deutschlang Holdings GmbH
77 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Meyer im Hagen, 28195 Bremen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, VMS Deutschlang Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Celanese AG: Abschließende Entscheidung frühestens im August

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE


Wie von uns berichtet (http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_13.html), brachte das Spruchverfahren zu dem 2006 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei 1999 von der Hoechst AG abgespaltenen Celanese AG erstinstanzlich keine Erhöhung des Barabfindungsbetrags.

Dagegen hatten mehrere Antragsteller vor fünf Jahren Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main verweist nunmehr in einem Schreiben an die Beteiligten auf die vorangegangene Entscheidung zu dem Unternehmensvertrag (Beschluss vom 20. Juli 2016, Az. 21 W 21/14). Eine Entscheidung zu dem Squeeze-out werde nicht vor dem 2. August 2019 ergehen.

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 64/14
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2014, Az. 3-05 O 4/07
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Celanese Europe Holding GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Montag, 24. Juni 2019

METRO AG: Unaufgefordertes Angebot von EP Global Commerce unterbewertet METRO erheblich

Düsseldorf, 23. Juni 2019 – Der Vorstand der METRO AG hat die Absicht der EP Global Commerce VI GmbH (EPGC) zur Kenntnis genommen, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der METRO AG abzugeben.

METRO wird dieses unaufgeforderte Angebot umfassend bewerten, sobald die vollständige Angebotsunterlage vorliegt.

Der Angebotspreis enthält eine Prämie von ungefähr 3% auf den Schlusskurs der Stammaktie von Freitag, den 21. Juni. Der METRO Vorstand ist fest davon überzeugt, dass das Angebot von 16,00 Euro je METRO Stammaktie und 13,80 Euro je METRO Vorzugsaktie das Unternehmen erheblich unterbewertet und dessen Wertschöpfungsplan nicht reflektiert. Das Management von METRO wird seinen Kurs entschlossen fortsetzen, den Großhandels- und Lebensmittelspezialisten zu transformieren und ihn effektiv im sich ändernden Marktumfeld zu positionieren. Damit verfolgt der Vorstand das Ziel, eine nachhaltige und langfristige Wertschöpfung zu erzielen. Wir raten unseren Aktionären, bis zur Veröffentlichung der begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot keine Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle: METRO AG (Pressemitteilung)

METRO AG: Investoren kündigen Übernahmeangebot auf alle METRO-Aktien an

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die EP Global Commerce VI GmbH, eine Holdinggesellschaft, die Daniel Ketínský und Patrik Tká gehört (nachfolgend "Bieterin" genannt), hat heute die Absicht angekündigt, den Aktionären der METRO AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb aller Stamm- und Vorzugsaktien zu unterbreiten. Das Angebot soll unter eine Mindestannahmeschwelle gestellt werden, die aus Sicht der Bieterin ausreichend sein wird, um nach Vollzug des Angebots die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der METRO AG sicherzustellen. Weiterhin wird es unter bestimmten fusionskontrollrechtlichen Freigaben sowie anderen marktüblichen Bedingungen stehen. Die Bieterin strebt nach eigenem Bekunden die volle unternehmerische Kontrolle über die METRO AG an.

Der Angebotspreis für die Stammaktien (ISIN DE000BFB0019) soll EUR 16,00 je Aktie und der Angebotspreis für die Vorzugsaktien (ISIN DE000BFB0027) EUR 13,80 je Aktie betragen. Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG werden das Angebot sorgfältig bewerten und dazu nach Vorlage der Angebotsunterlage ausführlich Stellung nehmen. Den Aktionären der METRO AG wird empfohlen, vor der Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat keine Aktien an die Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen zu verkaufen.

______

Anmerkung der Redaktion:

Der Vorstand der METRO AG hat sich gegen das Übernahmeangebot ausgesprochen. Mit dem Angebot werde das Unternehmen erheblich unterbewertet.

Ein METRO-Großaktionär, die Meridian-Stiftung (ca. 15 % Anteil), will einem Zeitungsbericht zufolge an ihrem Anteil festhalten. METRO-Großaktionär Haniel will dagegen sein verbliebenes Paket von 15,2 % der METRO-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots verkaufen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG: Verhandlung nunmehr am 19. Juli 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IVG Immobilien AG, Bonn, hat das Landgericht Köln den ursprünglich auf den 5. April 2019 anberaumten Verhandlungstermin auf Antrag der Antragsgegnerin auf Freitag, den 19. Juli 2019, 11:00 Uhr verlegt. Bei diesem Termin soll der Angemessenheitsprüfer angehört werden.

Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, bis Ende Juni 2019 zur Liquidation der Gesellschaft zu berichten und einen Entwurf zu einem möglichen Vergleich vorzulegen.

LG Köln, Az. 82 O 8/18
Jaeckel u.a. ./. Concrete Holding I GmbH
58 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Concrete Holding I GmbH:
Rechtsanwälte Sidley Austin (CE) LLP, 80539 München 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Dyckerhoff AG: OLG will ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden, hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8. Juni 2015 die Barabfindung sowohl für die Stammaktien wie auch für die Vorzugsaktien auf EUR 52,40 angehoben (+ 11,11 % gegenüber den angebotenen EUR 47,17), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/squeeze-out-bei-der-dyckerhoff-ag-lg.html. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl mehrere Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerden eingelegt.

Das Oberlandesgericht hatte mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet und Herrn WP Dr. Matthias Popp von Ebner Stolz zum Sachverständigen bestimmt. In dem kürzlich vorgelegten Gutachten vom 19. Dezember 2018 kommen WP Dr. Matthias Popp und Dr. Stephan Eberl auf einen Wert von EUR 53,14 bei einer Ertragswertermittlung ohne Besteuerung von inflationsbedingten Wertsteigerungen. Bei einer nach Ansicht der Sachverständigen sachgerechten Berücksichtigung der Besteuerung der inflationsbedingten Wertsteigerung ergibt sich ein Wert von EUR 52,08 je Dyckerhoff-Aktie. 

Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr mit Beschluss vom 17. Juni 2019 noch eine ergänzende Stellungnahme angefordert. Der Sachverständige soll sich darin mit den Einwänden der Antragsgegnerin und des gemeinsamen Vertreters auseinandersetzen. Er soll sich insbesondere dazu Stellung nehmen, wie sich das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital in der ewigen Rente unter Berücksichtigung seiner in dem Gutachten berechneten Thesaurierung im Eigenkapital in Höhe von EUR 0,9 Mio. entwickelt und wie ggf. eine Lösung zu Gewährleistung eines - möglichst - konstanten Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital in der ewigen Rente aussehen könnte. Hinsichtlich der Veräußerungsgewinnbesteuerung auf inflationsbedingte Wertsteigerung soll er kurz zu dem vom gemeinsamen Vertreter vorgelegten Privatgutachten von IVC Stellung nehmen.  

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 121/15
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Juni 2015, Az. 3-5 O 198/13
Zürn u.a. ./. Buzzi Unicem S.p.A.
93 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Greenfort, 60325 Frankfurt am Main
Auftragsgutachterin: Ernst & Young GmbH, Stuttgart
Prüferin: RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Hamburg

wallstreet:online AG: wallstreet:online AG übernimmt Top-5-Finanzportal ARIVA.de und schließt zum Marktführer auf

- Finanzportal ARIVA.DE mit monatlich mehr als 48 Mio. PIs und 8 Mio. Umsatz p.a.

- Reichweite der w:o Gruppe in 2019 im laufenden Jahr auf 165 Mio. PIs mehr als verdoppelt

- Neues Geschäftsfeld regulatorische Dienstleistungen mit stabilen Erträgen
 

Berlin, 24. Juni 2019 - Die wallstreet:online AG (ISIN DE000A2GS609), Betreiberin führender Finanzportale und der Finanz-Community Nr. 1 im deutschsprachigen Raum, hat heute eine Vereinbarung zum Erwerb der ARIVA.DE AG einschließlich deren Tochtergesellschaft ZV Zertifikate Verlag GmbH unterzeichnet. Damit setzt wallstreet:online die Akquisitionsstrategie weiter konsequent um und schließt mit einer Reichweite von rund 165 Mio. Page Impressions (PIs) pro Monat zum Marktführer im Bereich der Finanzportale im deutschsprachigen Raum auf. Inklusive ARIVA.de erreicht wallstreet:online nun monatlich ca. 3,5 Mio. Leser.

Der Kaufpreis für sämtliche Aktien beträgt zunächst 7,5 Mio. Euro, wovon 2 Mio. Euro als Verkäuferdarlehen bis zum 31. Dezember 2022 an die wallstreet:online AG gewährt werden. Der Kaufpreis unterliegt üblichen Anpassungsmechanismen und ist in seiner endgültigen Höhe abhängig von weiteren Umsatz- und Earn-Out-Komponenten. Mit der Übernahme gehören inzwischen die Finanzportale wallstreet-online.de, boersennews.de, Finanznachrichten.de und ARIVA.de zur w:o Gruppe.

ARIVA.DE gehört mit dem gleichnamigen Finanzportal zu den Top 5 Portalbetreibern im deutschsprachigen Raum. Das im Jahr 1998 gegründete Unternehmen verfügt über eine große Finanz-Community und generiert monatlich mehr als 48 Mio. PIs (Mai 2019). Darüber hinaus ist die ARIVA.DE AG ein führender Anbieter für Finanzdaten und Softwarelösungen für Finanzinstitute. Zu den Kunden gehören die UBS AG, die Deutsche Börse Group und Six Financial Information. Das Unternehmen beschäftigt rund 90 Mitarbeiter. Für das Geschäftsjahr 2019 plant die ARIVA.DE AG mit einem Umsatz in Höhe von ca. 8 Mio. Euro. Zur Einordnung: Die w:o Gruppe hat im Jahr 2018 10,6 Mio. Euro umgesetzt.

"Dies ist bereits unsere zweite Übernahme im laufenden Jahr mit der wir aktiv zur Marktkonsolidierung beitragen und zum Marktführer aufschließen. Wir haben unsere Reichweite innerhalb weniger Monate mehr als verdoppelt und damit die Attraktivität unserer Portale für Werbekunden massiv erhöht", sagt Stefan Zmojda, CEO der wallstreet:online AG. "Reichweite ist im Portalgeschäft der ganz entscheidende Faktor. Dies gilt für die Vermarktung und mindestens genauso für Synergieeffekte beispielsweise beim Einkauf von Daten und Lizenzen. Davon wird in Zukunft auch ARIVA.de profitieren. Wir haben bei den vergangenen Übernahmen bereits gezeigt, dass wir in kurzer Zeit erste positive Umsatz- und Ertragsimpulse bei unseren neuen Tochterunternehmen generieren können." Neben dem attraktiven Portal-Geschäft erweitert die w:o Gruppe mit der jüngsten Akquisition auch das Geschäftsmodell um regulatorische Dienstleistungen. Dieses zeichnet sich durch stabile Erträge aus.

Prognose für 2019


Der Vorstand wird im Rahmen des Vollzugs des Anteilserwerbs eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Unternehmensplanung sowie eine mögliche Auswirkung auf die Ergebnisprognose prüfen.

Über die wallstreet:online Gruppe

Die wallstreet:online Gruppe betreibt die Portale wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de. Mit rund 165 Mio. PIs (Stand 2019/05) zählt die Gruppe zu den führenden Finanzportalen im deutschsprachigen Raum und ist die Finanz-Community Nr. 1. Die Nutzer von wallstreet-online.de verfassen täglich bis zu 4.000 neue Beiträge in über 50 themenspezifischen Diskussionsforen. Aktuelle Finanznachrichten und Analysen renommierter Börsenexperten runden das Angebot ab und machen die wallstreet-online.de zu einem umfassenden Informationsportal in allen Fragen zu Börse & Geldanlage. Außerdem ist die Gruppe mit ihrer Beteiligung an FondsDISCOUNT.de, dem größten bankenunabhängigen Online-Discount-Anlagevermittler in Deutschland, im FinTec-Bereich aktiv. 
Weitere Informationen: www.wallstreet-online.ag

wallstreet:online AG: Erwerb der ARIVA.DE AG

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Berlin - 24. Juni 2019 

Die wallstreet:online AG hat heute eine Vereinbarung zum Erwerb sämtlicher Aktien an der ARIVA.DE AG mit Sitz in Kiel unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion ist bis spätestens zum 19. Juli 2019 geplant. 

Mit dem Portal für Finanzinformationen www.ariva.de und einer historisch gewachsenen Community ist das Unternehmen seit 1998 erfolgreich am Markt. Das Portal gehört mit monatlich mehr als 48 Mio. Seitenaufrufen (Mai 2019) zu den 5 größten Finanzportalen im deutschsprachigen Europa. Darüber hinaus ist die ARIVA.DE AG ein führender Anbieter für Finanzdaten und Softwarelösungen für Finanzinstitute. Zu den Kunden gehören die UBS AG, die Deutsche Börse Group und Six Financial Information. Das Unternehmen beschäftigt rund 90 Mitarbeiter. Für das Geschäftsjahr 2019 plant die ARIVA.DE AG mit einem Umsatz in Höhe von ca. 8 Mio. Euro. 

Der Kaufpreis für sämtliche Aktien beträgt zunächst 7,5 Mio. Euro, wovon 2 Mio. Euro als Verkäuferdarlehen bis zum 31. Dezember 2022 an die wallstreet:online AG gewährt werden. Der Kaufpreis unterliegt üblichen Anpassungsmechanismen und ist in seiner endgültigen Höhe abhängig von weiteren Umsatz- und Earn-Out-Komponenten. 

Durch den Erwerb der ARIVA.DE AG wird die wallstreet:online Gruppe zukünftig auch im Bereich regulatorische Dienstleistungen als neuem Geschäftsfeld tätig. Damit soll die Abhängigkeit vom volatilen Werbegeschäft reduziert werden. Auf Gruppenebene werden Synergieeffekte durch Einsparungen bei Dateneinkauf, bei der Kursdatenlieferung, bei Lizenzen sowie im Vertrieb durch eine höhere Reichweite und die Möglichkeit des Mehrmarkenangebots (wallstreet:online.de, börsennews.de, finanznachrichten.de und Ariva.de) angestrebt. 

Der Vorstand wird im Rahmen des Vollzugs des Anteilserwerbs eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Unternehmensplanung sowie eine mögliche Auswirkung auf die Ergebnisprognose prüfen.

Sonntag, 23. Juni 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Verhandlung am 19. September 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG hat nunmehr Termin zur Verhandlung mit den Parteien auf den 19. September 2019, ab 10:00 Uhr, anberaumt.

Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-update-software.html. Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgende Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

Gremium, Gr. 1/17
Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16 
OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
14 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien

Samstag, 22. Juni 2019

IVA: Überprüfungsverfahren Schlumberger

Bei der ersten Verhandlung wurde klar, dass die krasse Differenzierung im vorliegenden Bewertungsgutachten zwischen Stamm- (€ 26,00) und Vorzugsaktien (€ 18,50) nicht haltbar ist. Daher ist eine spürbare Nachbesserung für die Vorzugsaktien zu erwarten.

Quelle: IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger

SHW AG: Frankfurter Wertpapierbörse widerruft die Zulassung der SHW Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Aalen, 21. Juni 2019. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute auf Antrag des Vorstands der SHW AG die Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 26. Juni 2019 wirksam.

Wie bereits schon mitgeteilt, werden die Aktien der SHW AG weiter über den 26. Juni 2019 hinaus im Freiverkehr (m:access) der Börse München und im XETRA-Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Gesellschaft wird den sog. Emittentenbericht, der nach dem für den m:access gültigen Regelwerk erstellt werden muss und die wesentlichen Finanzzahlen für das 1. Halbjahr 2019 enthalten wird, am 27. August 2019 veröffentlichen. Ein ausführlicher Halbjahresfinanzbericht für das 1. Halbjahr 2019 wird dagegen nicht mehr veröffentlicht.

EP Global Commerce kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für METRO AG an

Pressemitteilung

- Angebot sieht Preis von EUR 16,00 für jede Stammaktie und EUR 13,80 für jede Vorzugsaktie vor

- Angebot enthält Prämie von 34,5 Prozent auf das unbeeinflusste Kursniveau der METRO Stammaktien

- Angebot unterliegt unter anderem einer Mindestannahmequote für die Stammaktien der METRO AG, die ausreichend sein wird, um die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen

- EP Global Commerce beabsichtigt, die METRO AG bei der notwendigen Anpassung an das sich entwickelnde Marktumfeld zu unterstützen und so eine erfolgreiche zukünftige Wachstumsstrategie zu ermöglichen

- Die Eigentümer von EP Global Commerce verfügen über eine starke und langfristige Erfolgsbilanz im Management von Unternehmen aus verschiedenen Industrien mit klarem unternehmerischem Ansatz und starkem Fokus auf langfristige Wertentwicklung

- EP Global Commerce hat volle Unterstützung des Hauptaktionärs Haniel und hält eine Call-Option von Ceconomy

- Die Bieterin hat eine klare Wachstumsstrategie. Es gibt keine Pläne, METRO-Märkte in Deutschland zu schließen oder die Zentrale in Düsseldorf zu verlegen

- Die Bieterin beabsichtigt nicht, bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge in Deutschland zu kündigen


Grünwald, 21. Juni 2019 - Die EP Global Commerce VI GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Daniel Ketínský kontrolliert wird, der 53 Prozent der Anteile hält und in Abstimmung mit dem weiteren Gesellschafter Patrik Tká, der 47 Prozent der Anteile hält, handelt, hat heute die Absicht angekündigt, den Aktionären der METRO AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb aller nennwertlosen Stamm- und Vorzugsaktien zu unterbreiten. Das Angebot wird unter einer Mindestannahmeschwelle stehen, die aus Sicht der EP Global Commerce ausreichend sein wird, um nach Vollzug des Angebots die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der METRO AG sicherzustellen. Weiterhin wird es unter bestimmten fusionskontrollrechtlichen Freigaben sowie anderen marktüblichen Bedingungen stehen.

Der Angebotspreis für die Stammaktien (ISIN DE000BFB0019) wird EUR 16,00 je Aktie und der Angebotspreis für die Vorzugsaktien (ISIN DE000BFB0027) wird EUR 13,80 je Aktie betragen. EP Global Commerce bietet allen METRO-Aktionären eine Barzahlung mit einer attraktiven Prämie von 34,5 Prozent auf Basis des unbeeinflussten Aktienkursniveaus der Stammaktien vor ihrer strategischen Investition am 24. August 2018. Das Angebot entspricht einem Eigenkapitalwert (Equity Value) für alle METRO-Aktien von rund EUR 5,8 Milliarden.

METRO befindet sich in einem schwierigen Marktumfeld und steht vor großen Herausforderungen, um den notwendigen Transformationsprozess einzuleiten. EP Global Commerce ist daher überzeugt, dass der Angebotspreis attraktiv ist und eine einzigartige Gelegenheit für die METRO-Aktionäre darstellt. Dieser Preis wird nur mit dem Ziel angeboten, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen, der EP Global Commerce die volle operative Kontrolle gibt, um die erfolgreiche Beschleunigung des Transformationsprozesses von METRO und die Umsetzung einer nachhaltigen Strategie für das langfristige Wachstum der METRO Gruppe umzusetzen.

"Wir sind fest davon überzeugt, dass METRO alle Voraussetzungen erfüllt, um ein langfristig erfolgreiches Unternehmen zu sein, das seinen Kunden Leistung mit hervorragendem Mehrwert und seinen Mitarbeitern eine attraktive Arbeitsumgebung bietet. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unser Einstieg als Hauptaktionär die Möglichkeit schaffen wird, dem Management den erforderlichen Handlungsauftrag zu geben, die notwendigen Veränderungen im besten Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, seiner Aktionäre, seiner Kunden und aller anderen Interessengruppen umzusetzen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG", sagt Daniel Ketínský, Mitbegründer von EP Global Commerce.

Die METRO muss wieder in der Lage sein, schnell auf das sich dynamisch verändernde Marktumfeld zu reagieren. Dies erfordert die Umsetzung einer Reihe von Initiativen in den Bereichen Organisation, Geschäft und Prozesse. Ohne die Fähigkeit, solche Änderungen durchzuführen, wäre das Unternehmen erheblichen Risiken durch stagnierende oder rückläufige Ergebnisse ausgesetzt.

EP Global Commerce respektiert die Rechte aller Mitarbeiter und ist fest davon überzeugt, dass der zukünftige Erfolg von METRO auf ihrer hohen Kompetenz und ihrem starken Engagement beruht. Es ist nicht beabsichtigt, die derzeit bestehenden METRO-Märkte in Deutschland oder anderen Kernmärkten der METRO Group zu schließen oder Arbeitsplätze in größerem Umfang abzubauen. Ebenso wenig ist beabsichtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer wesentlichen nachteiligen Veränderung der Arbeitsbedingungen oder der Bedingungen für die Organisation der Arbeitnehmervertreter oder Arbeitnehmergremien der METRO Gruppe führen würden.

"Wir schätzen das Engagement aller METRO-Mitarbeiter sehr. Sie haben bereits sehr große Veränderungen durchlaufen und leisten in diesen schwierigen Zeiten eine bemerkenswerte Arbeit. Sie verdienen jedoch die beste nachhaltige Strategie und werden von der Erholung und dem langfristigen Wachstum von METRO profitieren", sagt Ketínský.

Darüber hinaus freut sich EP Global Commerce auf einen konstruktiven Dialog mit allen Betriebsräten und Gewerkschaften von METRO und beabsichtigt nicht, bestehende Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen bei METRO aufzuheben. EP Global Commerce erkennt weiterhin das bestehende Mitbestimmungsniveau im Aufsichtsrat von METRO an. EP Global Commerce beabsichtigt, die METRO-Zentrale in Düsseldorf beizubehalten und plant, die zukünftigen Wachstumschancen des Unternehmens voll zu unterstützen.

EP Global Commerce sieht den laufenden Verkaufsprozess für die Supermarktsparte Real strategisch als positiv an, wenn sie zu fairen Konditionen für METRO durchgeführt wird. Ebenso unterstützt EP Global Commerce den weiteren Verkaufsprozess des China-Geschäfts unter der Bedingung, dass ein angemessener Wert für das operative Geschäft und das Immobilienvermögen erreicht wird.

EP Global Commerce ist ein langfristig orientierter strategischer Investor mit dem Ziel, die Marktposition und die operative Leistungsfähigkeit von METRO als führendem unabhängigem Anbieter für Food- und ausgewählte Non-Food-Produkte mit einem attraktiven stationären Handel (Cash&Carry), Lieferservice und Online-Angeboten zu stärken.

EP Global Commerce hat die volle Unterstützung des Großaktionärs Haniel und hält eine Call von Ceconomy. Hintergrund ist die vollständige Ausübung einer Call-Option gegenüber Ceconomy sowie eine unwiderrufliche Zusage von Haniel, ihre restlichen Aktien im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an EP Global Commerce zu verkaufen.

BNP Paribas, Credit Suisse und goetzpartners agierten als M&A-Berater, BNP Paribas und Credit Suisse agierten als führende Finanzberater (Lead Financial Advisers), BNP Paribas, Credit Suisse und Société Générale agierten als Finanzierungsbanken (Lead Underwriters) und Kirkland & Ellis International LLP agierte als Rechtsberater von EP Global Commerce.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Angebot werden im Internet unter https://www.epglobalcommerce.com. veröffentlicht.

Über EP Global Commerce

EP Global Commerce (EPGC) ist ein Akquisitionsvehikel, das von Daniel Ketínský kontrolliert wird, der einem Anteilsbesitz von 53 Prozent hält, und der sich mit dem weiteren Aktionär Patrik Tká abstimmt, der einen Anteilsbesitz von 47 Prozent hält. Die Gesellschaft wurde im Juni 2018 gegründet und hat ihren Sitz in München. Für den Erwerb der bisher von Haniel und CECONOMY gehaltenen Anteile an der METRO AG wurden zwei Tochtergesellschaften, EPGC I und EPGC II, gegründet.

Daniel Ketínský wurde am 9. Juli 1975 in Brünn, Tschechien, geboren. Er studierte an der Juristischen Fakultät der Masaryk University, die er als Doktor der Rechtswissenschaften abschloss. Ketínský hält auch einen Bachelor-Abschluss in Politikwissenschaft. Im Jahr 1999 trat er als Rechtsanwalt in die J&T Investmentgruppe ein, war kurze Zeit später verantwortlich für Unternehmensbeteiligungen und wurde 2003 zum Partner ernannt. Im Jahr 2009 war er über J&T zusammen mit PPF an der Gründung der Energetický a prmyslový holding a.s. (EPH) beteiligt, die derzeit eine führende zentraleuropäische Energie- und Infrastrukturgruppe mit Sitz in der Tschechischen Republik ist, und deren CEO und Vorsitzender er ist. Anschließend erwarb er die Anteile an der EPH und ist heute deren kontrollierender Mehrheitsgesellschafter mit 94 % der Anteile. Neben der Mitgliedschaft in mehreren Verwaltungsräten von mit EPH verbundenen Unternehmen übt er auch Positionen bei nicht mit EPH verbundenen Unternehmen aus, darunter Czech Media Invest, Mall Group und EP Industries. Er ist weiterhin der Vorsitzende des Verwaltungsgremiums des AC Sparta Praha.

Patrik Tká wurde am 3. Juni 1973 in Bratislava, Slowakische Republik, geboren. Er studierte an der Fakultät für Volkswirtschaftslehre der Wirtschaftsuniversität in Bratislava, wo er seinen Masterabschluss erwarb. Patrik Tká ist Mitbegründer und Mitinhaber der J&T-Unternehmensgruppe, einem internationalen Finanz- und Privatbankdienstleister und Investmentkonzern mit Fokus auf die Märkte Zentral- und Osteuropas. 1996 wurde er Mitglied des Verwaltungsrats der J&T Finance Group, a.s. Zwei Jahre später wurde er zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats der J&T Banka, a.s. ernannt und nimmt diese Funktion bis heute wahr. Er ist auch Aufsichtsratsvorsitzender des Czech News Center und sitzt in mehreren Aufsichtsräten von mit der J&T-Gruppe verbundenen Unternehmen wie Nadace J&T (Foundation), J&T IB and Capital Markets oder PBI.

Freitag, 21. Juni 2019

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SinnerSchrader AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SinnerSchrader AG als beherrschter Gesellschaft hatte das Landgericht Hamburg erstinstanzlich die Spruchanträge auf Anhebung von Abfindung und Ausgleich zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/05/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_24.html. Gegen den Ende Mai 2019 zugestellten Beschluss vom 26. April 2019 sind mehrere Antragsteller in die Beschwerde gegangen. Über diese wird das OLG Hamburg entscheiden.

Die Antragsgegnerin hat kürzlich für das Delisting der SinnerSchrader-Aktien in ihrem Interesse EUR 12,80 je Aktie angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/erganztes-delisting-angebot-fur-aktien.html. Für den verfahrensgegenständlichen BuG hatte sie lediglich EUR 10,21 angeboten.

LG Hamburg, Beschluss vom 26. April 2019, Az. 403 HKO 10/18
NEXBTL - Neue Exklusive BioToys Lüllemann GmbH u.a. ./. Accenture Digital Holdings GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, c/o CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Accenture Digital Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

Mittwoch, 19. Juni 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Verhandlungstermin vor dem Landesgericht Krems an der Donau abberaumt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG hatte das bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angesiedelte "Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG" bei seiner Sitzung am 24. April 2019 den Gutachtensentwurf angenommen und einen angemessenen Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie festgestellt. Das Gremium folgte damit dem von ihm bestellten Sachverständigen WP/StB Dr. Klaus Rabel, p.A. Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dieser kam in seinem Gutachten vom 31. Januar 2018 zu einem Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html.

Das Landesgericht Krems hat aufgrund von Vertagungsbitten den auf den 28. Juni 2019 festgelegten Termin abberaumt. Die Verhandlung dürfte nunmehr voraussichtlich im Herbst stattfinden.

Gremium, Az. Gr 1/16
LG Krems an der Donau, Az. 10 Fr 183/16p
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Dr. Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

Freiwilliges Barabfindungsangebot für Aktien der TAG Colonia-Immobilien AG (früher: Colonia Real Estate AG)

Mitteilung meiner Depotbank:

Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:

Bieter : TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH
Umtauschverhältnis : 1 : 1
WKN nach Tausch : A2BPMU
Rückkaufpreis : 7,190 EUR
Annahmefrist : 11.06.2019 - 25.11.2019

Die Zwischengattung wird zu einem späteren Zeitpunkt gegen Zahlung des Rückkaufpreises ausgebucht.

Die Interimsgattung wird nach Ablauf der Annahmefrist gegen eine Barabfindung i.H.v. 7,19 EUR pro Stück ausgebucht.

Falls Sie o.g. freiwilliges Barabfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir um Ihre Weisung bis spätestens 25.11.2019 bei uns eingehend.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG wird fortgeführt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth nach zahlreichen Verlegungen auch den zuletzt anberaumten Verhandlungstermin am 3. Mai 2018 abgesetzt.

Das OLG München hat nunmehr mit Beschluss vom 13. Juni 2019 das mit Beschluss vom 30. Juli 2018 angeordnete Ruhen des Verfahrens für beendet erklärt. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat das OLG die Verfügung des LG Nürnberg-Fürth zur Vorschussanforderung für die Vergütung der gemeinsamen Vertreterin aufgehoben. Diese hat die Kosten des Beschwerdeverfahren zu tragen.

Das OLG verweist auf die Entscheidung des BGH vom 19. Januar 2019 zu Az. II ZB 2/16 (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/03/keine-unterbrechung-eines.html), wegen deren Vorgreiflichkeit man das Ruhen angeordnet hatte. Bei der Vergütungsforderung des gemeinsamen Vertreters handele es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit, sondern lediglich um eine (nicht abgesicherte) Insolvenzforderung. Dies gelte auch für die vorliegende Konstellation der Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses. Ansonsten fände eine Vorwegbefriedigung statt, für die es keine sachliche Rechtfertigung gäbe.

Über das Vermögen der Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt.

Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer (hier zu erwartenden) gerichtlichen Anhebung des Barabfindungsbetrags.

OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2019, Az. 31 Wx 211/18 (Vorschussanforderung für die gemeinsame Vertreterin)
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart

Gegenantrag zur Hauptversammlung der i:FAO AG: Dividende von EUR 0,77 je Stückaktie

Zu der anstehenden Hauptversammlung der i:FAO AG am 27. Juni 2019 hat die Aktionärin Sachs Assets GmbH in einem Gegenantrag zu TOP 2 eine Erhöhung der Dividendenzahlung gefordert. Der Dividendenvorschlag der Verwaltung in Höhe von EUR 0,12 je Aktie sei "als Aushungern des Streubesitzes nicht akzeptabel". Angesichts der Eigenkapitalquote der Gesellschaft von 95 % sei eine Dividendenzahlung von EUR 0,77 und damit eines Vollausschüttung des Ergebnisses 2018 sachgerecht und geboten.

Dienstag, 18. Juni 2019

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruch- und Überprüfungsverfahren:
  • AGO AG Energie + Anlagenverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out am 5. April 2019 eingetragen und am 6. April 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 8. Juli 2019)
  • Diebold Nixdorf AG (früher: Wincor Nixdorf AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out am 10. Mai 2019 eingetragen und bekannt gemacht (Fristablauf: 12. August 2019)
  • Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 24. Mai 2019
  • Linde AGverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingetragen, Bekanntmachung am 9. April 2019 (Fristablauf: 9. Juli 2019)
  • Pironet AGSqueeze-out am 10. April 2019 eingetragen und am 11. April 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 11. Juli 2019)
  • Sanacorp Pharmaholding AG: Squeeze-out der Vorzugsaktien, Hauptversammlung am 2. Juli 2019
  • TIVOLI Grundstücks-AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 18. Juli 2019
  • TRIPLAN AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Mai 2019 (Fristablauf: 27. August 2019)
(Angaben ohne Gewähr)

Anfragen an: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Verhandlung am 21. November 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund - IV. Kammer für Handelssachen - Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. November 2019, 10:30 Uhr, anberaumt.

Bei diesem Termin sollen die sachverständigen Prüfer, Herr WP Ulrich Kühnen und/oder Herr WP Wolfram Wagner, zur Erörterung des Prüfberichts angehört werden. Geklärt werden soll u.a., ob die Planungsrechnung mit der Planung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/´17 abgeglichen wurde und wieso die Transaktionskosten in Höhe von EUR 50 Mio. zu berücksichtigen sind (oder ob es sich nicht vielmehr um nicht zu berücksichtigende echte negative Synergien handele). Auch soll erörtert werden, ob tatsächlich die ganze Liquidität als betriebsnotwendig anzusehen ist und wie die Marktrisikoprämie überprüft worden ist. Auch sollen zum eigenen Beta der Gesellschaft weitere Ermittlungen vorgenommen und der Basiszins zum Stichtag 26. September 2016 geklärt werden. Die Prüfer sollen vor dem Termin zu den von dem Gericht aufgeworfenen Fragen schriftlich Stellung nehmen.

LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Übernahmeangebot für Aktien der 11 88 0 Solutions AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Bieter:


united vertical media GmbH
Pretzfelder Straße 7 - 11
90425 Nürnberg
Bundesrepublik Deutschland,
eingetragen im Handelsregister der Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 28744.

Zielgesellschaft: 

11 88 0 Solutions AG 
Hohenzollernstraße 24
45128 Essen
Bundesrepublik Deutschland, 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29301. 
ISIN DE0005118806 (WKN 511880)

Angaben des Bieters:

Die united vertical media GmbH (der 'Bieter') hat am 13. Juni 2019 entschieden, den Aktionären der 11 88 0 Solutions AG (die '11 88 0 Solutions AG') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots den Erwerb sämtlicher ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 11 88 0 Solutions AG (die '11 88 0 Solutions AG-Aktie(n)') mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von voraussichtlich EUR 1,87 je 11 88 0 Solutions AG-Aktie anzubieten (das 'Übernahmeangebot').

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung) und weitere Mitteilungen bezüglich des Übernahmeangebots werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter www.unitedverticalmedia-angebot.de veröffentlicht werden.

Weitere Informationen:

Gesellschafter des Bieters sind Constanze Oschmann, Nürnberg, und Michael Oschmann, Nürnberg, jeweils mit einem Geschäftsanteil i.H.v. EUR 12.500. Der Bieter hält derzeit 3.331.223 11 88 0 Solutions AG-Aktien. Dies entspricht einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital der 11 88 0 Solutions AG i.H.v. rund 17,43%.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird lediglich unter der Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe stehen. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen erfolgen.

Das Übernahmeangebot steht im Zusammenhang mit den folgenden Vertragsschlüssen: Der Bieter hat sich mit Aktienkauf- und Übertragungsverträgen vom heutigen Tag mit 9 Aktionären über den Erwerb von 11 88 0 Solutions AG-Aktien im Umfang von rund 27,98% des Grundkapitals der 11 88 0 Solutions AG gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 1,87 je 11 88 0 Solutions AG-Aktie in bar geeinigt. Der Vollzug der Verträge steht unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe der Transaktionen. Der Bieter geht davon aus, dass die Kartellfreigabe der Transaktionen noch vor Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots erfolgen wird.

Unter Berücksichtigung der vom Bieter gehaltenen Stückaktien im Umfang von rund 17,43% des Grundkapitals der Zielgesellschaft hat sich der Bieter damit eine Beteiligung in Höhe von insgesamt rund 45,41% des Grundkapitals der Zielgesellschaft gesichert.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 11 88 0 Solutions AG-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Der Bieter behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von 11 88 0 Solutions AG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Nürnberg, den 13. Juni 2019

united vertical media GmbH
Die Geschäftsführung

11880 Solutions AG: Hauptversammlung der 11880 Solutions AG wählt neuen Aufsichtsrat: Geschäftsführer des neuen Großaktionärs jetzt im Gremium

Essen, 13. Juni 2019 - Die Hauptversammlung der 11880 Solutions AG hat gestern mit Michael Amtmann, Geschäftsführer der united vertical media GmbH, einen Vertreter des neuen Großaktionärs in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

"Der Unternehmensumbau der 11880 Solutions AG war in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich, so dass aus unserer Sicht die strategischen Weichen für nachhaltiges Wachstum gestellt sind. Ich freue mich, die weitere Entwicklung ab jetzt aktiv begleiten zu dürfen", sagt Michael Amtmann, Geschäftsführer der united vertical media GmbH.

Christian Maar, Vorstandsvorsitzender der 11880 Solutions AG: "Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Aufsichtsrat und schätze das Mitwirken von Michael Amtmann sehr. Es unterstreicht das Engagement des neuen Großaktionärs unseres Unternehmens."

Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Wiesbrock hatte sich für eine zweite Amtszeit zur Wahl gestellt und wurde von der Hauptversammlung erneut bestätigt. In der anschließenden konstituierenden Sitzung wurde er für weitere fünf Jahre als Vorsitzender bestimmt.

Weiterhin gehören dem neuen Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG die bereits vor einem Jahr gewählten Mitglieder Helmar Hipp, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, und Ralf Ruhrmann an. Von Arbeitnehmerseite ziehen mit Sandy Jurkschat und Leonard Kiedrowski zwei neue Mitglieder in das Kontrollgremium ein.

Auch die weiteren Tagesordnungspunkte erhielten große Zustimmung. So wurden Vorstand und Aufsichtsrat mit jeweils 99,99 Prozent entlastet.

Alle Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2019 sind online nachzulesen unter https://ir.11880.com/hauptversammlung

Quelle: 11 88 0 Solutions AG

Montag, 17. Juni 2019

Ergänzungsverlangen zur Hauptversammlung der Sachsenmilch Aktiengesellschaft am 9. Juli 2019: Auflösung der Gesellschaft

Bei der anstehenden Hauptversammlung  der Sachsenmilch Aktiengesellschaft am 9. Juli 2019 soll aufgrund eines Minderheitenverlangens unter den Tagesordnungspunkten 6 ff. die Auslösung der Gesellschaft beschlossen werden.

Der Vorschlag unter TOP 6 lautet: Die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird aufgelöst.

Begründet wird das Ergänzungsverlangen wie folgt:

Die Verwaltung der Sachsenmilch Aktiengesellschaft verstößt dauerhaft evident gegen den eigenen satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand. Der Unternehmensgegenstand lautet: „Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung ihres Vermögens.“

Gegen den vorliegenden Unternehmensgegenstand wird fortlaufend verstoßen, denn realiter wird weder unmittelbar noch mittelbar Vermögensverwaltung betrieben, wenn das Geld der Sachsenmilch Aktiengesellschaft, (teilweise) ohne Sicherheiten und zu unüblichen Konditionen, nur an Konzerngesellschaften der Mehrheitsaktionärin verliehen wird.

Unmittelbare Vermögensverwaltung würde bedeuten, dass die Sachsenmilch Aktiengesellschaft diversifiziert in fungible Aktien, Anleihen etc. investiert, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Mittelbar wäre dieses Ziel dadurch zu erreichen, indem das Vermögen dritten Vermögensverwaltern überlassen wird, damit diese eine möglichst hohe Rendite für die Gesellschaft erzielen.

Statt ihr eigenes Vermögen selbst oder durch Dritte zu verwalten, verleiht die Sachsenmilch Aktiengesellschaft seit Jahren ihr Geld an mit ihr verbundene Konzernunternehmen. Aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ergeben sich Darlehen in Höhe von 138,5 Millionen Euro. Die Bilanzsumme beträgt 138,8 Millionen Euro. Die Sachsenmilch Aktiengesellschaft dient damit offensichtlich ausschließlich der Finanzierung der mit der Mehrheitsaktionärin verbundenen Unternehmen.

Da diese dauerhafte Pflichtverletzung durch die Verwaltung der Gesellschaft im Einverständnis und sogar im Interesse - vermutlich sogar auf Weisung - der Mehrheitsaktionärin erfolgt, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Initiative der Minderheitsaktionäre gegenüber den Verwaltungsmitgliedern der Gesellschaft auf Dauer kein Mittel zur Geltendmachung ihrer Minderheitenrechte.

Nach § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG kann die Hauptversammlung die Auflösung der Aktiengesellschaft beschließen, was sie in der Regel dann tun wird, wenn die Aktionäre rechtzeitig erkennen, dass eine gewinnbringende Tätigkeit in dieser Form nicht mehr möglich ist.

Bei einem derart lang andauernden und von der Mehrheitsaktionärin geförderten Pflichtverstoß der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft verbleibt als einzig adäquates Mittel die Verpflichtung der Mehrheitsgesellschafterin zur Zustimmung zum Auflösungsbeschlussvorschlag der Hauptversammlung aus Treuegesichtspunkten.

Im Grunde genommen ist durch die Ausleihung des Vermögens an die Müller-Gruppe faktisch - aber eben nur für die Mehrheitsaktionärin und deren Konzerngesellschaften - eine Liquidation bereits eingeleitet worden. Die Minderheitsaktionäre hingegen haben das Nachsehen, weil sie nicht an der Ausleihung partizipieren, andererseits aber ihre Beteiligung nicht bzw. unter Wert (siehe Delisting-Erwerbsangebot vom 8. November 2016) veräußern können.

Quelle: Mitteilung gemäß § 125 AktG - Ergänzungsverlangen

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Kontron S+T AG (nunmehr zu EUR 4,85)

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der KONTRON S+T AG NA O.N. macht die S&T AG, Linz Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: KONTRON S+T AG NA O.N.
WKN: A2BPK8
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: S&T AG, Linz
Zwischen-WKN: A2YNUR
Abfindungspreis: 4,85 EUR je Aktie     (...)

______

Anmerkung der Redaktion: Es gab 2017 und 2018 diverse Übernahmeangebote zu Preisen zwischen EUR 3,35 (2017) und EUR 4,60 (2018 durch Valora Effekten Handel). Zuletzt wurden im März 2019 von der CFO AG EUR 4,75 geboten.

Samstag, 15. Juni 2019

Kaufangebot für Aktien der IMW Immobilien SE

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der IMW IMMOBILIEN SE NA O.N. macht die Metafina GmbH Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: IMW IMMOBILIEN SE NA O.N.
WKN: A0BVWY
Art des Angebots: Öffentliches Kaufangebot
Anbieter: Metafina GmbH
Abfindungspreis: EUR 4,25 je Aktie   (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Die IMW-Aktien werden zur einem Vielfachen bei Valora gehandelt, aktuell EUR 14,40 Geld (3.000) und EUR 27,50 Brief (500), siehe: 
https://veh.de/isin/de000a0bvwy6

Weiteres Übernahmeangebot für BWT-Nachbesserungsrechte

Mitteilung meiner Depotbank:

Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Inhabern von BWT AG Ansprüchen auf eine evtl. Nachbesserung an, deren Ansprüche zu folgenden Konditionen zu erwerben:

Wertpapiername: BWT AG ANS.EV.NACHZ.BAR. 
WKN: A2H8LT 
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG 
Abfindungspreis: 1,65 EUR je Anspruch 
Sonstiges: Die Mindestannahmemenge beträgt 50 Ansprüche. (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Die Hauptaktionärin hatte einen Abfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 16,51 je BWT-Aktie angeboten. 2016 wurde noch ein deutlich über dem Abfindungsbetrag liegender Übernahmepreis von EUR 23,00 bezahlt. Insoweit wird allgemein eine Nachbesserung erwartet. Zuletzt wurden im Januar 2018 EUR 3,60 für BWT-Nachbesserungsrechte geboten:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/weiteres-konkurrierendes-kaufangebot_8.html

Zu dem Angebot von Rechtsanwalt Dr. Boyer (EUR 3,50):
https://spruchverfahren.blogspot.de/2018/01/weiteres-konkurrierendes-kaufangebot.html

Zu dem Angebot der Small & Mid Cap Investmentbank AG (EUR 3,-):
https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/12/konkurrierendes-kaufangebot-fur-bwt.html

Weiteres Übernahmeangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,30

Mitteilung meiner Depoptbank

Als Inhaber der CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.- macht die Valora Effekten Handel AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Nachbesserungsrechte zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.-
WKN: A2JAK6
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Valora Effekten Handel AG
Abfindungspreis: 1,30 EUR je Nachbesserungsrecht

Das Angebot ist auf 200.000 Nachbesserungsrechte begrenzt. Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Der Bieter behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese der Stückzahl nach insgesamt 100.000 Nachbesserungsrechte überschreiten. Die Mindestmenge beträgt 500 Nachbesserungsrechte.  (...) 

Mittwoch, 12. Juni 2019

Axel Springer schließt Investorenvereinbarung mit KKR zur Unterstützung der langfristigen Wachstumsstrategie

- KKR wird freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an sämtliche Aktionäre zum Preis von EUR 63,00 in bar abgeben

- Vorstand und Aufsichtsrat heißen strategische Partnerschaft mit KKR sowie freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot willkommen

- Axel Springer profitiert von neuem strategischen und finanziellen Partner, der das langfristige Wachstum und die Investitionsstrategie unterstützt

- Aktionäre profitieren von erheblicher Prämie von 39,7 Prozent auf unbeeinflussten Aktienkurs sowie sofortiger und sicherer Wertrealisierung

- Beteiligungsgesellschaften von Friede Springer und Mathias Döpfner haben mit KKR eine Aktionärsvereinbarung getroffen und werden ihre Anteile weiterhin halten


Axel Springer SE ("Axel Springer" oder das "Unternehmen") hat heute eine Investorenvereinbarung mit Traviata II S.à r.l., einer Holdinggesellschaft ("Investor") im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsgesellschaft KKR gehalten werden, getroffen. Im Zuge dessen soll eine strategische Partnerschaft eingegangen werden, die die langfristige Wachstums- und Investitionsstrategie des Unternehmens unterstützt. In diesem Zusammenhang hat der Investor seine Absicht mitgeteilt, für sämtliche ausstehenden Aktien von Axel Springer ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") in Höhe von EUR 63,00 je Aktie in bar (der "Angebotspreis") abzugeben.

Die heutige Ankündigung und das Angebot von KKR sind das Ergebnis einer Überprüfung strategischer Optionen sowie eines sorgfältig geführten Prozesses, der vom Vorstand von Axel Springer im Zusammenhang mit der Wachstumsstrategie in die Wege geleitet wurde. Diese Wachstumsstrategie wurde im Dezember 2018 vorgestellt.

Der Vorstand von Axel Springer hat verschiedene Optionen geprüft, darunter die Suche nach einem verlässlichen und engagierten Investor sowie strategischen Partner, der die Umsetzung der Unternehmensstrategie mitträgt und zugleich den Aktionären von Axel Springer die Möglichkeit gibt, einen erheblichen Anteil des angestrebten langfristigen Werts sofort und im Voraus zu sichern.

Partnerschaft zur Verfolgung neuer Wachstumschancen

Axel Springer möchte ein weltweit führender Anbieter von digitalem Journalismus und digitalen Rubrikenangeboten werden. KKR verfügt über erhebliche Expertise in den Bereichen Digital und Medien sowie eine beeindruckende Bilanz an erfolgreichen Investitionen in Deutschland und in ganz Europa. Der Investor stellt für Axel Springer einen starken strategischen und finanziellen Partner dar. KKR unterstützt die Strategie von Axel Springer, die vorsieht, in weitere Wachstumsprojekte zur langfristigen Wertgenerierung zu investieren. Darüber hinaus sind sich die Parteien einig, dass Axel Springer auch in Zukunft über sämtliche Kanäle hinweg, national wie international, eine führende Stimme für unabhängigen Journalismus sein wird.

Anpassung der Prognose

Der Vorstand ist von den Vorteilen der langfristigen Wachstumsstrategie des Unternehmens überzeugt. Sie zielt darauf ab, weiteres Wachstumspotenzial in den Bereichen Classifieds und digitaler Journalismus zu heben. Der Vorstand hält daher an den für die Umsetzung seiner Wachstumsstrategie geplanten Investitionen für das Geschäftsjahr 2019 fest, obwohl die gesamtwirtschaftliche Entwicklung schwächer als geplant verläuft, wodurch die Erlösentwicklung vor allem bei den Job Classifieds schwächer ausfällt. Hieraus und aus der zwischenzeitlich in Frankreich verabschiedeten Digitalsteuer ergibt sich eine teilweise Anpassung der für 2019 erwarteten Umsatzerlös- und Ergebnisentwicklung. Axel Springer erwartet deshalb, dass der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2019 auf berichteter Basis im niedrigen einstelligen Prozentbereich zurückgehen und organisch im niedrigen einstelligen Prozentbereich ansteigen wird. Das bereinigte EBITDA soll einen Rückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich (berichtet) zeigen bzw. organisch auf Vorjahresniveau liegen. Der Umsatz im Segment Classifieds Media soll berichtet auf Vorjahresniveau liegen bis zu einem Anstieg im niedrigen einstelligen Prozentbereich und organisch im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich ansteigen. Axel Springer erwartet, dass das bereinigte EBITDA im Segment Classifieds Media einen Rückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich (berichtet) ausweisen und organisch auf Vorjahresniveau liegen wird.

Wesentlicher Inhalt des Angebots

Der Angebotspreis beinhaltet eine überaus attraktive Prämie von rund 39,7 Prozent auf den unbeeinflussten Aktienkurs von EUR 45,10 vom 29. Mai 2019, dem letzten Börsenschlusskurs, bevor Gespräche mit KKR über eine mögliche strategische Investition in Axel Springer bestätigt wurden. Der Angebotspreis beinhaltet ferner einen Aufschlag von rund 31,5 Prozent auf den unbeeinflussten dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs von EUR 47,93 und eine erhebliche Prämie auf das von Bloomberg ermittelte Analystenkursziel im Median von EUR 55,80, jeweils bezogen auf den 29. Mai 2019. Das Angebot impliziert einen Equity Value von Axel Springer von circa EUR 6,8 Milliarden. Die Durchführung setzt eine Mindestannahmequote von 20 Prozent sowie den Erhalt weiterer üblicher Vollzugsbedingungen voraus, darunter außenwirtschaftliche Genehmigungen sowie Kartellfreigaben.

Vorstand und Aufsichtsrat von Axel Springer befürworten das Angebot und die strategische Partnerschaft. Vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage und der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gehen Vorstand und Aufsichtsrat von Axel Springer davon aus, in ihrer begründeten Stellungnahme den Aktionären des Unternehmens zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.

Investorenvereinbarung

Axel Springer hat eine Investorenvereinbarung mit KKR beziehungsweise mit von Friede Springer und Mathias Döpfner kontrollierten Beteiligungsgesellschaften geschlossen. Aus der Investorenvereinbarung gehen die wesentlichen Eckpfeiler sowie die rechtliche Struktur der vereinbarten Transaktion hervor. Außerdem sind darin zukünftige Corporate-Governance-Richtlinien für das Unternehmen im Anschluss an eine erfolgreiche Angebotsumsetzung festgehalten. Insbesondere wird Axel Springer weiterhin eine Europäische Aktiengesellschaft (European Stock Corporation, SE) bleiben. Wie in der Investorenvereinbarung vorgesehen, unterstützen die Parteien die langfristige Strategie von Axel Springer. Die journalistische Unabhängigkeit der Medienangebote von Axel Springer wird erhalten bleiben.

Zukünftige Unternehmensführung

Die derzeitigen Aktionäre Friede Springer, die 42,6 Prozent der Anteile kontrolliert, und der Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner, der 2,8 Prozent der Anteile besitzt, haben mit dem Investor gesondert vereinbart, ihre Beteiligungen an der Axel Springer SE zu behalten. Die Aktionärsvereinbarung ist abhängig vom Abschluss des Angebots und sieht vor, dass keine Entscheidungen auf Gesellschafterebene ohne die Zustimmung von Friede Springer getroffen werden können. Damit ist die Kontinuität in Bezug auf die Governance und die Unternehmensführung gewährleistet.

Die derzeitigen Vorstandsmitglieder von Axel Springer werden weiterhin das Unternehmen führen. Der Aufsichtsrat wird sich auch in Zukunft unter der Führung des derzeitigen Vorsitzenden Ralph Büchi aus neun Mitgliedern zusammensetzen. Unter der Voraussetzung, dass das Angebot erfolgreich ist und alle Bedingungen erfüllt werden, wird der Investor eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat von Axel Springer anstreben.

Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender von Axel Springer, sagte: "Der Vorstand begrüßt eine mögliche Partnerschaft mit KKR, da sie für das Unternehmen eine hervorragende strategische Perspektive eröffnet. Unsere Wachstumspläne werden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen in Mitarbeiter, Produkte, Technologie und Marken erfordern. Durch die strategische Partnerschaft mit KKR könnten wir erhebliche Wachstumschancen ergreifen, da wir uns zusätzliche finanzielle Ressourcen erschließen und uns zugleich von der reinen Fokussierung auf kurzfristige Finanzziele lösen. KKR ist ein langfristig orientierter Partner, der unser Engagement für unabhängigen Journalismus und unsere Unternehmensbestimmung, zu freien Entscheidungen beizutragen, respektiert und mitträgt."

Julian Deutz, Finanzvorstand von Axel Springer, sagte: "Als Vorstand von Axel Springer konzentrieren wir uns voll darauf, das bestmögliche Ergebnis für unsere Aktionäre zu erzielen. Das Angebot von EUR 63,00 beinhaltet eine attraktive Prämie und ist das Ergebnis eines vom Vorstand gewissenhaft geführten Prozesses."

Friede Springer sagte: "Unsere journalistischen Prinzipien und unsere Unternehmenskultur bleiben die Grundlage, auf die wir bauen und in die wir vertrauen. KKR wäre ein guter Partner, der dies genauso sieht und mit dem Axel Springer die nächsten bedeutenden Schritte vollziehen könnte."

Ralph Büchi, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Axel Springer, sagte: "Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass die geplante Partnerschaft mit KKR eine ausgezeichnete Gelegenheit für Axel Springer ist. Sie baut auf den Stärken und Werten des Unternehmens auf und ebnet gleichzeitig den Weg für signifikante zusätzliche Wachstumschancen. Axel Springer bleibt eine wichtige journalistische Stimme im In- und Ausland. Dies wird auch durch das langfristige Engagement von Friede Springer und die Kontinuität im Vorstand sichergestellt."

Der Investor wird die Angebotsunterlage gemeinsam mit weiteren Informationen in Bezug auf das öffentliche Übernahmeangebot auf folgender Website zugänglich machen: www.traviata-angebot.de.

Für Axel Springer SE agieren Allen & Company LLC sowie Goldman Sachs als Finanzberater, Hengeler Mueller fungiert als Rechtsberater. Lazard & Co ist mit der Beratung des Aufsichtsrats der Axel Springer SE in finanziellen Fragen betraut.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem angekündigten Angebot dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch den Investor eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben. Den Aktionären wird empfohlen, die Stellungnahme vollständig zu lesen, bevor sie ihre Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Angebots treffen. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage des Investors. Aktionäre sollten ebenfalls beachten, dass es sich bei ihren Aktien von Axel Springer SE um vinkulierte Namensaktien handelt, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden können. Vorstand und Aufsichtsrat von Axel Springer SE werden ihre bisherige Praxis der Zustimmung zur Übertragung von Aktien unter Berücksichtigung ihrer Unterstützung des angekündigten Angebots fortsetzen.

Über Axel Springer

Axel Springer ist ein Medien- und Technologieunternehmen und in mehr als 40 Ländern aktiv. Mit den Informationsangeboten ihrer vielfältigen Medienmarken (u.a. BILD, WELT, BUSINESS INSIDER, POLITICO Europe) und Rubrikenportalen (StepStone Gruppe und AVIV Group) hilft die Axel Springer SE Menschen, freie Entscheidungen für ihr Leben zu treffen. Der Wandel vom traditionellen Printmedienhaus zu Europas führendem Digitalverlag ist heute erfolgreich abgeschlossen. Das nächste Ziel ist gesteckt: Durch beschleunigtes Wachstum will Axel Springer Weltmarktführer im digitalen Journalismus und bei den digitalen Rubrikenangeboten werden. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Berlin und beschäftigt mehr als 16.300 Mitarbeiter weltweit. Im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete Axel Springer 71 Prozent der Erlöse und 84 Prozent des Gewinns (ber. EBITDA) mit digitalen Aktivitäten.

Axel Springer SE: Verhandlungen über mögliche strategische Beteiligung von KKR

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Berlin, den 29.05.2019, 20:00 Uhr MESZ

Die Axel Springer SE teilt mit, dass der Vorstand mit der Beteiligungsgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts (KKR) sowie Frau Dr. h.c. Friede Springer Verhandlungen über eine mögliche strategische Beteiligung von KKR an der Axel Springer SE führt.

Der Verhandlungsstand sieht vor, dass KKR - nach Vereinbarung eines Konsortiums mit Beteiligungsgesellschaften von Frau Dr. h.c. Friede Springer und des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Mathias Döpfner - ein öffentliches Angebot an die übrigen Aktionäre der Axel Springer SE zum Erwerb ihrer Aktien unterbreiten wird. Frau Dr. h.c. Friede Springer, die von ihr gehaltene Großaktionärin Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co und Herr Dr. Mathias Döpfner beabsichtigen nicht, Aktien an der Axel Springer SE im Rahmen der Transaktion zu veräußern.

Mit der Sondierung dieser Transaktion verfolgt der Vorstand seine Wachstumsstrategie zur langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes. KKR will als langfristig orientierter Investor diese Strategie gemeinsam in einem Konsortium mit Frau Dr. h.c. Friede Springer und Herrn Dr. Mathias Döpfner unterstützen.

Ob es zu einem öffentlichen Angebot und einer Beteiligung von KKR an der Axel Springer SE und anschließenden gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen kommen wird, ist aus Sicht des Vorstands derzeit offen. Insbesondere ist die rechtliche, steuerliche und finanzielle Machbarkeit von den Parteien noch im Einzelnen zu prüfen.

ISIN: DE0005501357, DE0005754238
WKN: 550135, 575423