Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Aalen, 21. Juni 2019. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute auf Antrag des Vorstands der SHW AG die Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 26. Juni 2019 wirksam.
Wie bereits schon mitgeteilt, werden die Aktien der SHW AG weiter über den 26. Juni 2019 hinaus im Freiverkehr (m:access) der Börse München und im XETRA-Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Gesellschaft wird den sog. Emittentenbericht, der nach dem für den m:access gültigen Regelwerk erstellt werden muss und die wesentlichen Finanzzahlen für das 1. Halbjahr 2019 enthalten wird, am 27. August 2019 veröffentlichen. Ein ausführlicher Halbjahresfinanzbericht für das 1. Halbjahr 2019 wird dagegen nicht mehr veröffentlicht.
Aalen, 21. Juni 2019. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute auf Antrag des Vorstands der SHW AG die Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 26. Juni 2019 wirksam.
Wie bereits schon mitgeteilt, werden die Aktien der SHW AG weiter über den 26. Juni 2019 hinaus im Freiverkehr (m:access) der Börse München und im XETRA-Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Gesellschaft wird den sog. Emittentenbericht, der nach dem für den m:access gültigen Regelwerk erstellt werden muss und die wesentlichen Finanzzahlen für das 1. Halbjahr 2019 enthalten wird, am 27. August 2019 veröffentlichen. Ein ausführlicher Halbjahresfinanzbericht für das 1. Halbjahr 2019 wird dagegen nicht mehr veröffentlicht.
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