Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.
2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
Bieterin:
Highlight Communications AG
Bieterin:
Highlight Communications AG
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Schweiz
eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft unter
CHE-100.774.645
Zielgesellschaft:
Constantin Medien AG
Zielgesellschaft:
Constantin Medien AG
Münchener Str. 101 g
85737 Ismaning
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 148760
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 148760
ISIN DE0009147207 | WKN: 914720
Angaben der Bieter:
Die Highlight Communications AG (die 'Bieterin') hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG mit Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die 'Gesellschaft'), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Constantin Medien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien AG von je EUR 1,00 (ISIN DE0009147207) (die 'Constantin-Aktien') abzugeben (das 'Delisting- Angebot'). Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 79.44% des Grundkapitals der Constantin Medien AG.
Für jeder der Bieterin eingereichte Constantin-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,30 in bar als Gegenleistung anbieten.
Die Bieterin beabsichtigt derzeit, in Abstimmung mit der Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der Constantin-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).
Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter http://www.offerdelisting.com veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.
Pratteln, den 20. Juni 2019
Highlight Communications AG
Angaben der Bieter:
Die Highlight Communications AG (die 'Bieterin') hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG mit Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die 'Gesellschaft'), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Constantin Medien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien AG von je EUR 1,00 (ISIN DE0009147207) (die 'Constantin-Aktien') abzugeben (das 'Delisting- Angebot'). Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 79.44% des Grundkapitals der Constantin Medien AG.
Für jeder der Bieterin eingereichte Constantin-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,30 in bar als Gegenleistung anbieten.
Die Bieterin beabsichtigt derzeit, in Abstimmung mit der Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der Constantin-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).
Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter http://www.offerdelisting.com veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.
Pratteln, den 20. Juni 2019
Highlight Communications AG
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