Dienstag, 18. Juni 2019

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Verhandlung am 21. November 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund - IV. Kammer für Handelssachen - Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. November 2019, 10:30 Uhr, anberaumt.

Bei diesem Termin sollen die sachverständigen Prüfer, Herr WP Ulrich Kühnen und/oder Herr WP Wolfram Wagner, zur Erörterung des Prüfberichts angehört werden. Geklärt werden soll u.a., ob die Planungsrechnung mit der Planung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/´17 abgeglichen wurde und wieso die Transaktionskosten in Höhe von EUR 50 Mio. zu berücksichtigen sind (oder ob es sich nicht vielmehr um nicht zu berücksichtigende echte negative Synergien handele). Auch soll erörtert werden, ob tatsächlich die ganze Liquidität als betriebsnotwendig anzusehen ist und wie die Marktrisikoprämie überprüft worden ist. Auch sollen zum eigenen Beta der Gesellschaft weitere Ermittlungen vorgenommen und der Basiszins zum Stichtag 26. September 2016 geklärt werden. Die Prüfer sollen vor dem Termin zu den von dem Gericht aufgeworfenen Fragen schriftlich Stellung nehmen.

LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

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