Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 28.11.2025
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 28.11.2025 3,29 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 30,09 % unter dem Inventarwert vom 28.11.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 28. November 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
1&1 AG,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.
1&1 AG I: Die Mehrheitsaktionärin United Internet AG verkauft die 1&1 Versatel GmbH an die 1&1 AG und bündelt damit ihre Aktivitäten im Telekommunikationsgeschäft unter dem Dach der 1&1 AG. Der Kaufpreis beträgt 1,3 Mrd. Euro.
1&1 AG II: Das Bundesverwaltungsgericht stärkte die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und bestätigte damit, dass die Auflagen zur Netzabdeckung durch politische Einflussnahme rechtswidrig erarbeitet worden waren. Da Bußgeldverfahren gegen 1&1 wegen Verfehlung dieser Ausbauziele wird nicht weiterverfolgt.
Clearvise AG: Der Stromproduzent aus erneuerbaren Energien meldete nach neun Monaten 2025 einen stabilen Umsatz bei leicht erhöhter Profitabilität. Nach dem Strategiewechsel hin zu einer „YieldCo“ plant das Unternehmen eine verlässliche Ausschüttungspolitik mit sukzessiv steigenden Dividenden.
Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft veröffentlichte zum 30.09.2025 ein wirtschaftliches Eigenkapital je Aktie von 26,65 Euro, was einem Anstieg seit Jahresbeginn von 18,3% entspricht.
ZEAL Network SE: Das Unternehmen meldete nach neun Monaten 2025 deutliche Steigerungen bei Umsatz und Ergebnis. Die im September angehobene Prognose für das Gesamtjahr 2025 wurde bestätigt.
Siltronic AG: Die Scherzer & Co. AG profitierte über Stillhaltergeschäfte von der Volatilität in der Siltronic-Aktie.
Tele Columbus AG: Die Hauptaktionärin Kublai GmbH, die mit ca. 97,7 % beteiligt ist, hat am 27.11.2025 mitgeteilt, dass sie einen aktienrechtlichen Squeeze-out bei der Tele Columbus AG durchführen möchte.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Samstag, 29. November 2025
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 28.11.2025
Freitag, 28. November 2025
PSI Software SE: Vorstand und Aufsichtsrat der PSI Software SE empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Warburg Pincus
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
- Angebotspreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie als fair, angemessen und attraktiv bewertet
- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die strategische Partnerschaft und empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen
Berlin, 28. November 2025 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI Software SE („PSI“ oder die „Gesellschaft“) haben ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Zest Bidco GmbH (die „Bieterin“), einer Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC (zusammen „Warburg Pincus“) verwaltet werden, an die Aktionäre der PSI veröffentlicht.
Nach sorgfältiger und unabhängiger Prüfung der am 17. November 2025 von Warburg Pincus veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen Vorstand und Aufsichtsrat ihre Unterstützung für das Angebot und empfehlen den Aktionären der PSI, das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage beschriebenen Ziele und Absichten der Bieterin für die weitere strategische Entwicklung der PSI sowie den Umstand, dass im Investment Agreement wichtige Interessen der PSI und ihrer wesentlichen Stakeholder gesichert sind.
Auf Grundlage ihrer unabhängigen Beurteilung und unter Berücksichtigung der Strategie und Finanzplanung von PSI sowie des hochkompetitiven Bieterprozesses, aus dem das Angebot von Warburg Pincus hervorgegangen ist, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass der Angebotspreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie aus finanzieller Sicht fair, angemessen und attraktiv ist.
Der Angebotspreis beinhaltet eine attraktive Prämie von rund 84 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der PSI-Aktien am 8. Oktober 2025, dem letzten Börsenschlusskurs, der nicht durch Presseberichte zu Übernahmespekulationen von PSI vom 9. Oktober 2025 beeinflusst war, und von rund 63 Prozent auf den unbeeinflussten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor diesem Datum.
Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Angebotspreis im Vergleich zu den historischen Börsenkursen der PSI-Aktie höchst attraktiv und ermöglicht den Aktionären, sofort und im Voraus einen wesentlichen Teil des zukünftigen Wertpotentials außerhalb des Kapitalmarkts zu sichern, ohne das Umsetzungsrisiko und die damit verbundenen temporären Auswirkungen auf die Ertragslage von PSI tragen zu müssen. Zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises haben Vorstand und Aufsichtsrat Goldman Sachs Bank Europe SE als Finanzberater mandatiert. Goldman Sachs hat eine schriftliche Stellungnahme zum Angebotspreis aus finanzieller Sicht (sog. Fairness Opinion) erstellt, welche die Angemessenheit des Angebotspreises bestätigt und welche der gemeinsamen begründeten Stellungnahme beigefügt ist.
Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte: „Die Partnerschaft mit Warburg Pincus markiert einen entscheidenden Moment in unserer Wachstumsgeschichte. Gemeinsam beschleunigen wir unsere Transformation zu einem führenden Anbieter von Software-as-a-Service- und Cloud-gestützten Lösungen und industrieller KI. Das Angebot zeugt von starkem Vertrauen in unsere Strategie und unsere Zukunft und liegt im besten Interesse unserer Aktionäre, Mitarbeitenden, Kunden und aller Stakeholder.“
Uwe Hack, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PSI Software SE, ergänzte: „Nach umfassender Prüfung der strategischen und finanziellen Aspekte sind wir überzeugt, dass dieses Angebot eine hervorragende Gelegenheit für PSI und ihre Aktionäre darstellt. Der vorgeschlagene Preis spiegelt den Wert und das Potenzial der PSI attraktiv wider.“
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass unabhängig von dieser Empfehlung jeder PSI-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die mögliche künftige Entwicklung des Wertes der PSI und des Börsenkurses der PSI-Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und gegebenenfalls für wie viele PSI-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.
Die Frist für die Annahme des Angebots (Annahmefrist) begann mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 17. November 2025 und endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr MEZ. PSI-Aktionäre können das Angebot der Bieterin über ihre jeweilige depotführende Bank annehmen. Die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben, welche unter www.offer-power.com abrufbar ist.
Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie zum Ablauf der Annahmefrist, welche die Bieterin bereits erreicht hat. Der Vollzug des Angebots unterliegt außerdem den Angebotsbedingungen – der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und investitionskontrollrechtlicher Freigaben. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet.
Warburg Pincus beabsichtigt nach dem Vollzug des Angebots ein Delisting der PSI-Aktien. Der Vorstand unterstützt ein solches Delisting vorbehaltlich seiner Prüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten. Ein Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren, ihre Aktien zukünftig zu verkaufen. Darüber hinaus haben die Parteien vereinbart, nach Abwicklung des Angebots für zwei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der PSI ist kostenfrei erhältlich bei der PSI Software SE, Investor Relations, Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, oder per E-Mail an kpierschke@psi.de. Sie wurde außerdem auf der PSI-Website veröffentlicht unter www.psi.de/uebernahmeangebot-warburg-pincus.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
Über PSI
Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de
Über Warburg Pincus
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert. Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber zunächst Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung, folgt Squeeze-out?
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025
SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026)
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
Tele Columbus AG: Kublai GmbH übermittelt Squeeze-Out Verlangen / GmbH-Formwechsel
Pressemitteilung
Berlin, 27. November 2025. Die Kublai GmbH hat der Tele Columbus AG („Gesellschaft“) mitgeteilt, dass sie als Hauptaktionärin der Gesellschaft mit einer Beteiligung von ca. 97,67% des Grundkapitals einen aktienrechtlichen Squeeze-Out nach §§ 327a ff. AktG durchführen möchte und dementsprechend verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kublai GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll.
Nach Abschluss der derzeit erfolgenden Bewertungsarbeiten wird die Kublai GmbH im Rahmen eines konkretisierenden zweiten Squeeze-Out Verlangens die angemessene Barabfindung mitteilen.
Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren und diese einberufen.
Zusätzlich hat uns die Kublai GmbH mitgeteilt, dass sie im Anschluss an die Durchführung des Squeeze-Out einen Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH plant.
Über Tele Columbus
Die Tele Columbus AG ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von rund drei Millionen Haushalten. Unter der Marke PΫUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet, Telefon und mehr als 200 TV-Programme sowie die Entertainment-Plattform PŸUR TV HD. Auf Basis von Open-Access-Modellen realisiert die Tele Columbus Gruppe gemeinsam mit Wohnungswirtschaft und Kommunen maßgeschneiderte Kooperationsmodelle für eine leistungsfähige Versorgung mit Gigabit-Bandbreiten, insbesondere via Glasfaser bis in die Wohnungen (FTTH). Für Geschäftskunden werden unter der Marke PŸUR Business zudem Lösungen für Cloud, Cyber-Security und Data Center erbracht sowie das eigene Glasfasernetz und die eigenen Rechenzentren betrieben. Das Tochterunternehmen RFC leistet bundesweit vorrangig Service, Wartung und Montage in den Netzebenen 2, 3 und 4. Die Regionalgesellschaft MDCC versorgt Magdeburg mit Sprach-, Daten- und Multimediadienstleistungen für Geschäfts- und Privatkunden. Das gesamte Netz der Tele Columbus Gruppe wird vollständig mit Ökostrom versorgt. Die Tele Columbus AG hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz.
Donnerstag, 27. November 2025
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Nexus AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025
PlanetHome Investment AG: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschluss vom 26.09.2025 erhoben
Berlin, 27.11.2025
Das Landgericht Berlin II hat der PlanetHome Investment AG (Stammaktien: ISIN DE000A1A60A2, Inhaber-Vorzugsaktien: ISIN DE000A1A60B0) mitgeteilt, dass gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2025 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie Beschlussfassung über entsprechende Anpassung von § 5 der Satzung) zwei Anfechtungsklagen erhoben worden sind. Gegen die übrigen Tagesordnungspunkte liegen bislang keine Anfechtungsklagen vor.
Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE: Eintritt einer Angebotsbedingung
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025
Adler Group S.A. gibt die Ergebnisse für 9M 2025 bekannt und verzeichnet eine starke Performance im Vermietungsgeschäft sowie Fortschritte bei der Veräußerung von Projektentwicklungen
- Berliner Mietportfolio mit einem flächenbereinigten Mietwachstum von 3,2 % und einer Leerstandsquote von 1,6 %
- Prognose für die Nettomieteinnahmen 2025 bestätigt
- Weitere Fortschritte bei Veräußerungen und Rückführung von Verbindlichkeiten
- Keine wesentliche Kapitalmarktverbindlichkeiten mit Fälligkeit vor Ende 2028
Luxemburg, 27. November 2025 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) gibt heute ihre Ergebnisse für den Neunmonatszeitraum bis September 2025 bekannt.
Projektentwicklungen – Fortschritte bei Veräußerungen
Um die strategische Fokussierung auf das Mietportfolio in Berlin zu gewährleisten, hat die Veräußerung aller Upfront Sale-Entwicklungsprojekte sowie die Fertigstellung und Übergabe der wenigen verbliebenen Forward Sale-Projekte, jeweils bis Ende 2026, weiterhin höchste Priorität.
Die Veräußerungen der Projektentwicklungen ‚Cologneo III‘ in Köln und ‚The Wilhelm‘ in Berlin wurden im dritten Quartal 2025 unterzeichnet und abgeschlossen. Nach dem Bilanzstichtag des dritten Quartals wurden die Veräußerungen des ‚Holsten Quartiers‘ in Hamburg, ‚Benrather Gärten‘ in Düsseldorf und ‚Quartier Kaiserlei‘ in Offenbach erfolgreich notariell beurkundet. Der Abschluss dieser Transaktionen wird in den nächsten Monaten erwartet.
Die Nettoerlöse aus diesen Projektentwicklungsverkäufen wird zur weiteren Reduzierung der Verschuldung durch Teilrückzahlungen der 1L Ney Money Facility verwendet.
Vermietungsgeschäft – starke Performance in Q3 2025
Nach den erfolgreichen Verkäufen der 62,8 %-Beteiligung an Brack Capital Properties N.V. (BCP) und des NRW-Portfolios, die beide Anfang 2025 abgeschlossen wurden, liegt der Fokus des Unternehmens auf dem Wohnungsmietportfolio in Berlin, einem attraktiven Markt mit starken Fundamentaldaten und erheblichem Potential.
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen dieser beiden Portfolioveräußerungen sanken die Nettomieteinnahmen in den ersten neun Monaten 2025 von 155 Mio. EUR im Vorjahr auf 101 Mio. EUR. Der Rückgang wurde teilweise durch Mietsteigerungen bei den verbleibenden Objekten kompensiert. Die Adler Group bestätigt ihre Prognose für die Nettomieteinnahmen 2025 in einer Bandbreite von 127 bis 135 Mio. EUR.
Zum 30. September 2025 umfasst das Mietportfolio 17.695 Einheiten, davon 17.578 Einheiten im Raum Berlin. Der Wert des Mietportfolios beträgt 3,5 Mrd. EUR.
Die durchschnittliche Wohnungsmiete stieg deutlich von 7,71 EUR/qm/Monat im September 2024 auf 8,52 EUR/qm/Monat im September 2025, was vor allem auf die allgemeine Qualitätsverbesserung des Portfolios nach der Veräußerung des NRW-Portfolios zurückzuführen ist. Das flächenbereinigte Mietwachstum belief sich auf 3,2 % und entsprach damit den Erwartungen. Die operative Leerstandsquote blieb mit 1,6 % auf einem sehr niedrigen Niveau.
Ertragssituation – geringere Mieteinnahmen und Erträge aufgrund eines kleineren Portfolios
Das Ergebnis aus operativer Tätigkeit belief sich in den ersten neun Monaten 2025 auf minus 238 Mio. EUR (Vorjahr: minus 348 Mio. EUR), da es durch das Ergebnis aus dem Projektentwicklungsgeschäft einschließlich der Neubewertung der Projektentwicklungen im Neunmonatszeitraum 2025 negativ beeinflusst wurde. Das Adj. EBITDA aus Vermietungsaktivitäten belief sich auf 58 Mio. EUR und lag damit aufgrund der Verkäufe von BCP und des NRW-Portfolios unter dem Vorjahreswert von 86 Mio. EUR.
Das Nettoergebnis von minus 496 Mio. EUR (Vorjahr: plus 1.451 Mio. EUR) wurde durch Zinsaufwendungen und Einmaleffekte wie die Refinanzierung der 1L- und 1,5L-Fazilitäten Anfang 2025 negativ beeinflusst. Das Vorjahresergebnis war maßgeblich durch die im September 2024 abgeschlossene Rekapitalisierung mit der Umwandlung bestimmter Finanzinstrumente in Eigenkapital beeinflusst, wodurch ein positives außerordentliches Finanzergebnis von rund 1,8 Mrd. EUR resultierte.
Kapitalstruktur – solide Basis nach den jüngsten Maßnahmen
Die Adler Group hat bis Ende 2028 keine wesentlichen Verbindlichkeiten auf dem Kapitalmarkt mehr. 97 % der gesamten Finanzverbindlichkeiten werden im Jahr 2028 oder später fällig. Der Loan-to-Value (LTV) des Unternehmens lag im September 2025 bei 73,5 %. Zum Ende des dritten Quartals 2025 verfügte die Adler Group über liquide Mittel in Höhe von 241 Mio. EUR.
Definitionen der Alternative Performance Measures finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf den Seiten 12–13 und 15–18 des Finanzberichts für die ersten neun Monate 2025, der auf der Website des Unternehmens verfügbar ist:
https://www.adler-group.com/investors/veroeffentlichungen/finanzergebnisse
Webcast
Ein Webcast für Analysten und Investoren findet heute, am 27. November 2025, um 10:00 Uhr MEZ / 09:00 Uhr GMT statt. Der Webcast ist unter dem folgenden Link verfügbar:
https://event.choruscall.com/mediaframe/webcast.html?webcastid=EeaWd4ws
Die Adler Group S.A. ist Antragsgegnerin in den Squeeze-out-Fällen Consus Real Estate AG und
ADLER Real Estate AG. Die Tochtergesellschaft ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ist Antragsgegnerin in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WESTGRUND AG.
Mittwoch, 26. November 2025
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: LG Dortmund bestellt neuen Sachverständigen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE ist der gerichtlich bestellte Sachverständige Wolf Achim Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher leider Ende August verstorben. Mit Beschluss vom 26. November 2025 hat das Landgericht nunmehr seinen Mitarbeiter Aydin Celik mit der weiteren Begutachtung beauftragt:
"Mit der Erstellung der Liquiditätsanalyse gemäß Verfügung vom 13.08.2025 wird nach Anhörung der Beteiligten der Mitarbeiter des verstorbenen Sachverständigen Tönnes Herr Aydin Celik beauftragt."
Die Liquiditätsanalyse soll zur Überprüfung dienen, ob der Börsenkurs als Bewertungsmethode geeignet ist.
LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)
Dienstag, 25. November 2025
Nexus AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister
Der Beschluss der Hauptversammlung der Nexus AG (Symbol: NXU; ISIN: DE 000522909) vom 25. September 2025 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Hauptaktionärin Project Neptune Bidco GmbH, einer Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß §§ 327a ff. AktG ("Squeeze-out-Beschluss") wurde am heutigen 24. November 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Project Neptune Bidco GmbH übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der Nexus AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung werden von der Project Neptune Bidco GmbH gesondert veröffentlicht.
Donaueschingen, den 24.11.2025
Der Vorstand
Montag, 24. November 2025
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Pulsion Medical Systems SE
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. November 2025
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Zest Bidco GmbH: Wasserstandsmeldung zum Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. November 2025
mVISE AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung
WKN 620458 / ISIN DE0006204589
nach Zusammenlegung:
WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043 („konvertierte Stückaktien“)
Der Vorstand der mVISE AG („Gesellschaft“) hat am 28. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung von EUR 21.283.619,00 um EUR 1,00 auf EUR 21.283.620,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe einer neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktie ohne Nennbetrag (Stückaktien) zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 zu schaffen. Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung ist am 20. Oktober 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2025 hat beschlossen, das infolge der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von EUR 21.283.619,00 um EUR 1,00 erhöhte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 21.283.620,00, eingeteilt in 21.283.620 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten und der Einstellung eines etwaigen überschießenden Betrags in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 19.155.258,00 auf EUR 2.128.362,00 herabzusetzen.
Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amts-gerichts Düsseldorf unter HRB 76863 am 10. November 2025 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis zehn zu eins durchgeführt, sodass jeweils zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu einer (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von Aktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.
Die konvertierten Stückaktien der mVISE AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der mVISE AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechen-den Depotgutschrift beteiligt.
Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der mVISE AG nach dem Stand vom 27. November 2025 (Record Date), abends, im Verhältnis 10 : 1 umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0006204589) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A0KEWX / ISIN DE000A0KEWX5) eingebucht. Die Aktionäre der mVISE AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11. Dezember 2025 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A0KEWX / ISIN DE000A0KEWX5) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die BankM AG über die Clearstream Europe AG. Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum 26. November 2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der mVISE AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 25. November 2025.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043) im Scale Segment des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 26. November 2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
Düsseldorf, im November 2025
mVISE AG
Der Vorstand
Außerordentliche Hauptversammlung der KATEK SE zum Squeeze-out am 30. Dezember 2025
Aus der Einladung zur ao. Hauptversammlung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin wie folgt zu beschließen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der KATEK SE mit Sitz in Ismaning werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Kontron Acquisition GmbH mit Sitz in Ismaning, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288950 (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der KATEK SE-Aktie auf die Kontron Acquisition GmbH übertragen.“
The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: The Payments Group Holding verhandelt über wesentliche Änderungen der Bedingungen der Akquisition der The Payments Group
- Ziel: Wegfall der Barkomponente
- Keine Durchführung des am 21. November angekündigten öffentlichen Bezugsangebots
Frankfurt am Main, 24. November 2025 – Die The Payments Group Holding (PGH), eine in 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, ist mit Gesellschaftern der Unternehmen der The Payments Group (TPG) in Verhandlungen über eine Änderung des am 13. August 2024 geschlossenen Kaufvertrags über die Akquisition der TPG und der am 31. März 2025 geschlossenen Nachtragsvereinbarung eingetreten. Dabei geht es insbesondere um den Wegfall der Barkomponente der vereinbarten Kompensation, um die seit Kaufvertragsschluss bestehende Transaktionsunsicherheit vollständig zu beseitigen und ein Closing der Akquisition gegen Übertragung von PGH-Aktien ohne Barkomponente noch in 2025 zu ermöglichen.
Wegen der laufenden Verhandlungen zieht die PGH ihre Ankündigung der Durchführung eines öffentlichen Aktienbezugsangebots an ihre Aktionäre vom 21. November 2025 zurück und wird das in Aussicht gestellte Angebot nicht umsetzen.
Über The Payments Group Holding
Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.
Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:
Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.
TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.
Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.
Weitere Informationen: www.tpgholding.com.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der home24 SE
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Berlin II hat die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der home24 SE zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) mit Beschluss vom 10. Oktober 2025 verbunden. Das Gericht hat der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 aufgegeben, bis zum 31. Januar 2026 zu den Spruchanträgen schriftsätzlich Stellung zu nehmen. Zum gemeinsamen Vertreter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbB, bestellt.SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. RAS Beteiligungs GmbH
40 Antragsteller
Voxeljet AG: Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft
Augsburg
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die ExOne Global Holdings (ehemals: Anzu Special Acquisition Corp II), George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der voxeljet AG gehören.
Die Anzu Ventures II LLC, Odessa, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der voxeljet AG gehören.
Die Anzu Industrial Capital Partners III GP LLC, Tampa, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der voxeljet AG gehören.
Augsburg, im November 2025
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 14.November 2025
Anmerkung der Redaktion:
Die bisherigen voxeljet-Aktionäre sind kürzlich aufgrund eines im Oktober rechtskräftig gewordenen StaRUG-Plans aus der Gesellschaft ausgeschieden ("vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der voxeljet AG auf null Euro").
OHB SE: Nichtberücksichtigung von Stimmrechten gemäß § 36 Nr. 3 WpÜG in Bezug auf die OHB SE, Bremen (ISIN: DE0005936124)
* * *
Veröffentlichung des Tenors und der wesentlichen Gründe des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27. Mai 2025 über die Nichtberücksichtigung von Stimmrechten gemäß § 36 Nr. 3 WpÜG in Bezug auf die OHB SE, Bremen
Mit Bescheid vom 27. Mai 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf den Antrag
der FFS GmbH – Fuchs-Familienstiftung GbR (zukünftig firmierend unter: FFS GmbH & Co. KG), Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend, die „Antragstellerin“) die Nichtberücksichtigung von Stimmrechten der Antragstellerin gemäß § 36 Nr. 3 WpÜG zugelassen.
Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:
2. Die Nichtberücksichtigung der Stimmrechte gemäß vorstehender Ziffer 1 ist aufschiebend bedingt darauf, dass
3. Für die positive Entscheidung über den Antrag auf Nichtberücksichtigung ist von der Antragstellerin eine Gebühr zu entrichten.
Der Bescheid beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen: (...)
Sonntag, 23. November 2025
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Cumerius AG
Königstein im Taunus
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
(aktienrechtlicher Squeeze-out) der Cumerius AG, Frankfurt am Main
Die Hauptversammlung der Cumerius AG vom 26. August 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Schüyolo GmbH als Hauptaktionärin, welche mit ca. 97,51 % unmittelbar am Grundkapital der Cumerius AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. November 2025 in das Handelsregister der Cumerius AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 104575) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH übergegangen.
Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der Cumerius AG seitens der Schüyolo GmbH gemäß § 327b AktG
zu zahlen.
Diese ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Cumerius AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer ATCon Revisio GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.
Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der
vorgenommen. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags (zzgl. Zinsen) an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Gesellschaft aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei sein.
Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden.
Königstein im Taunus, im November 2025
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. November 2025
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Grant Thornton: "Weiterhin Änderungen beim Delisting geplant"
Das Bundesfinanzministerium hat am 22. August 2025 einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Förderung privater Investoren und des Finanzstandorts (Standortförderungsgesetz / StoFöG) veröffentlicht. Dieser enthält auch Anpassungen der Regelungen zum Delisting nach § 39 BörsG.
Mit dem Referentenentwurf zum StoFöG knüpft die neue Bundesregierung an den Regierungsentwurf zum zweiten Gesetz zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG II) an, der am 27. November 2024 von der Vorgängerregierung veröffentlicht wurde. Dieser wurde jedoch aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestags nicht mehr verabschiedet.
Wie bei dem früheren Vorschlag soll nunmehr wieder ein Spruchverfahren in Delisting-Fällen möglich sein:
"Neu ist zudem, dass ein Spruchverfahren zur Bestimmung der Angemessenheit der Gegenleistung durch ein Gericht möglich ist. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass das Delisting vollzogen werden kann, ohne dass Streitigkeiten über die Angemessenheit der Gegenleistung dieses verhindern. Daher ist im Referentenentwurf in Artikel 1 korrespondierend vorgesehen, den Anwendungsbereich des Spruchverfahrensgesetzes entsprechend um die Höhe der Gegenleistung beim Delisting zu erweitern (Referentenentwurf, § 1 Nummer 8 SpruchG)."
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE
Hamburg
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der ABOUT YOU Holding SE, Hamburg
ISIN DE000A3CNK42
Die ABYxZAL Holding AG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189825 („Hauptaktionärin“) und die ABOUT YOU Holding SE, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170972 („ABOUT YOU“), haben am 12. August 2025 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem ABOUT YOU als übertragende Rechtsträgerin ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO auf die Hauptaktionärin als übernehmende Rechtsträgerin überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) von ABOUT YOU als übertragender Rechtsträgerin erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU vom 22. September 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO i.V.m. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 6. November 2025 in das Handelsregister von ABOUT YOU mit dem Vermerk eingetragen, dass dieser mit der Eintragung der Verschmelzung von ABOUT YOU auf die Hauptaktionärin wirksam geworden ist. Die Verschmelzung von ABOUT YOU als übertragende Rechtsträgerin auf die Hauptaktionärin als übernehmende Rechtsträgerin wurde am gleichen Tag in das Handelsregister von ABOUT YOU und ebenfalls am gleichen Tag in das Handelsregister der Hauptaktionärin eingetragen. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO alle Aktien der Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig ist die Verschmelzung von ABOUT YOU auf die Hauptaktionärin wirksam geworden und ABOUT YOU als übertragende Rechtsträgerin erloschen.
Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von ABOUT YOU.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister von ABOUT YOU an - frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister von ABOUT YOU ist am 6. November 2025 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 6. November 2025 ebenfalls durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG, §§ 327a ff. AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO ausgeschlossenen Minderheitsaktionären von ABOUT YOU gewährt werden.
Hamburg, 6. November 2025
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. November 2025
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der APONTIS PHARMA AG
Zentiva AG
Berlin
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der APONTIS PHARMA AG
Monheim am Rhein
- ISIN DE000A3CMGM5 -
Die ordentliche Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG mit Sitz in Monheim am Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93162 („Apontis“), vom 29. Juli 2025 beschloss die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Zentiva AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 264843 (die „Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (der „Übertragungsbeschluss“). Die Hauptaktionärin hielt im Zeitpunkt des Übertragungsverlangens vom 13. Juni 2025 unmittelbar 7.816.162 Aktien der Apontis. Nach Abzug der Anzahl der von Apontis gehaltenen eigenen Aktien (170.000) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG entspricht dies rund 93,83 % und damit mehr als neun Zehntel des Grundkapitals von Apontis.
Der Übertragungsbeschluss ist am 10. November 2025 in das Handelsregister der Apontis beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 93162) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der Apontis auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der Apontis als übertragende Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist am 10. November 2025 in das Handelsregister der Apontis beim Amtsgericht Düsseldorf und am 13. November 2025 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) (HRB 264843) eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen; gleichzeitig ist die Verschmelzung der Apontis auf die Hauptaktionärin wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von € 10,40 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Apontis. Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung wurde durch die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft, die das Landgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 19. März 2025 auf Antrag der Hauptaktionärin zur sachverständigen Prüferin hinsichtlich der Angemessenheit der Barabfindung und zugleich auf Antrag der Hauptaktionärin und Apontis als gemeinsame Verschmelzungsprüferin ausgewählt und bestellt hatte.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Apontis an - frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Apontis ist am 10. November 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 13. November 2025 ebenfalls durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main,
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Minderheitsaktionäre über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Ausbuchung der Aktien gegen Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Apontis kosten- und spesenfrei sein. Provisionen und Spesen, die von einem depotführenden Institut oder depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen außerhalb Deutschlands berechnet werden, sind jedoch von dem jeweiligen Minderheitsaktionär selbst zu tragen.
Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Apontis gewährt werden.
Berlin, im November 2025
Zentiva AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. November 2025
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Samstag, 22. November 2025
1&1 AG: 1&1 erwirbt die 1&1 Versatel GmbH
Corporate News
Montabaur, 21. November 2025 – Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503), ein führender Anbieter innovativer Telekommunikationslösungen, hat heute per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie eine Vereinbarung zum Erwerb der 1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf, („Versatel“) von ihrer Mehrheitsaktionärin, der United Internet AG, unterzeichnet hat. Die Transaktion erfolgt durch den Kauf sämtlicher Aktien der United Internet Management Holding SE, Montabaur, der Alleingesellschafterin von Versatel. Der 1&1 Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Aktienkaufvertrags heute zugestimmt.
Der Kaufpreis für den Anteilserwerb beträgt ca. 1,3 Milliarden Euro. Dafür übernimmt 1&1 die Versatel mit sämtlichen Vermögenswerten, insbesondere Netzinfrastruktur und Schulden, inkl. ca. 950 Mio. Euro Darlehensverbindlichkeiten gegenüber United Internet. Dieses bei der Versatel verbleibende Darlehen wird im Zuge des Erwerbs durch eine Garantie der 1&1 abgesichert.
Die Begleichung des Kaufpreises erfolgt durch Aufrechnung mit bestehenden Cash-Management-Forderungen von 1&1 gegen United Internet sowie durch ein seitens United Internet gewährtes, flexibel rückzahlbares Darlehen. Damit führt die Transaktion bei 1&1 gegenwärtig nicht zu einem Liquiditätsabfluss.
In Abhängigkeit von zukünftigen Geschäftsergebnissen von Versatel in den Geschäftsjahren 2027, 2028 und 2029 kann sich der Kaufpreis um bis zu 300 Mio. Euro erhöhen oder reduzieren. Ein etwaiger Anpassungsbetrag würde im Jahr 2030 fällig werden.
Die Konditionen des Aktienkaufvertrags halten nach Einschätzung des 1&1 Vorstands einem Drittvergleich stand und sind als angemessen zu bewerten. Diese Einschätzung wurde durch einen unabhängigen externen Experten bestätigt.
Versatel ist ein auf Glasfaseranschlüsse für Unternehmen, Behörden und Institutionen spezialisierter Anbieter. Das Unternehmen betreibt ein ca. 67.000 Kilometer langes Glasfasernetz, welches über 350 Städte erreicht. Daneben bietet Versatel umfangreiche Vorleistungen für andere Telekommunikationsunternehmen an.
So stellt Versatel in Kooperation mit Stadtnetzbetreibern und der Deutschen Telekom sämtliche von 1&1 vermarkteten Breitbandanschlüsse bereit und betreibt die 1&1 IPTV- sowie VoIP-Plattformen. Außerdem erbringt Versatel als wichtigster Infrastrukturpartner wesentliche Vorleistungen beim Betrieb und Ausbau des 1&1 Mobilfunknetzes. Dazu zählen neben dem Glasfaser-Anschluss der 1&1 Mobilfunkmasten insbesondere die Bereitstellung der 1&1 Rechenzentren – vier Core-Rechenzentren, 24 Edge-Rechenzentren sowie derzeit bereits über 300 Far-Edge-Rechenzentren.
Mit dem Kauf von Versatel verfügt 1&1 zukünftig über die im Festnetz- und Mobilfunkgeschäft benötigte Infrastruktur sowie ein leistungsfähiges B2B-Geschäftssegment.
Montabaur, 21. November 2025
1&1 AG
Der Vorstand
IONOS Group SE beschließt Aktienrückkaufprogramm
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Karlsruhe / Berlin, 21. November 2025. Der Vorstand der IONOS Group SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen und bis zu 2.000.000 eigene Aktien (dies entspricht ca. 1,4 % des Grundkapitals von 140.000.000 EUR) über die Börse zu erwerben. Das Volumen des Rückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 60 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten).
Das Rückkaufprogramm soll in den nächsten Tagen beginnen und längstens bis zum 30. April 2026 durchgeführt werden. Der Rückkauf erfolgt unter anderem zur Bedienung von Ansprüchen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, kann aber grundsätzlich für alle in der Hauptversammlungsermächtigung genannten Zwecke verwendet werden.
Damit macht die IONOS Group SE von der durch die außerordentliche Hauptversammlung am 26. Januar 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 31. August 2026 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen.
Auf Basis dieser Ermächtigung wurden bisher 2.350.000 eigene Aktien (ca. 1,7 % des Grundkapitals von 140.000.000 EUR) erworben und die Gesellschaft hält derzeit 1.153.361 eigene Aktien (0,82 % des Grundkapitals).
Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024, und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 orientieren. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die IONOS Group SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.