Dortmunder Actien-Brauerei                              GmbH
Steigerstraße                              20, 44145 Dortmund
Bekanntmachung                              gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz an die ehemaligen Minderheitsaktionäre                              der Dortmunder Actien-Brauerei AG, Dortmund                              
ISIN: DE0005548002
In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung und des angemessenen                              Ausgleichs gemäß §§ 304, 305 AktG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag                              („BGAV“) vom 10. Mai 2002 zwischen der Dortmunder Actien-Brauerei AG (jetzt Dortmunder                              Actien-Brauerei GmbH) als abhängiger Gesellschaft und ihrer Hauptaktionärin, der Binding-Brauerei                              AG (jetzt: Radeberger Gruppe Holding GmbH), machen wir hiermit den rechtskräftigen                              Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 11. Januar 2012 (Aktenzeichen 20 O 516/02)                              bekannt: 
„LANDGERICHT                              DORTMUND
 BESCHLUSS                              
In dem Spruchverfahren
| 1. | 
des Herrn Karsten Trippel, […] Großbottwar 
 | 
| 2. | 
der Firma Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH,                              vertreten durch den                              Geschäftsführer, […] Köln 
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoffmann, […] Köln  | 
| 3. | 
der Frau Carmen Barth-Weber, […], Berlin als Rechtsnachfolgerin                              des Hermut Weber 
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt König, […] Berlin  | 
| 4. | 
der Frau Suzanne Schubert, […] Emmendingen 
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schubert, […] Freiburg  | 
| 5. | 
des Herrn Dr. Theo Schubert, […] Emmendingen 
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schubert, […] Freiburg  | 
| 6. | 
des Herrn Prof. Dr. Ekkehard Wenger, […] Stuttgart 
 | 
| 7. | 
der Firma Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand,                              […] Bremen 
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hasselbruch, […] Bremen  | 
| 8. | 
des Herrn Jochen Knoesel, […] Würzburg 
 | 
| 9. | 
der Frau Ulrike Mellin, […] Waldbüttelbrunn 
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mellin, […] Waldbüttelbrunn  | 
| 10. | 
der Frau Christa Götz, […] Baden-Baden 
Verfahrensbevollmächtigter: Dr. Götz, […] Baden-Baden  | 
| 11. | 
des Herrn Norbert Kind, […] Ransbach 
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen, […] Westerburg  | 
– Antragsteller –
gegen
| 1. | 
die Firma Dortmunder Actien-Brauerei GmbH, vertreten durch die                              Geschäftsführer, Steigerstraße                              20, 44145 Dortmund                               
 | 
| 2. | 
die Firma Radeberger Gruppe Holding GmbH, vertreten durch die                              Geschäftsführer, Darmstädter                              Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main                               
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– Antragsgegnerinnen –
weiterer Beteiligter:
Rechtsanwalt Dr. Ottmar Martini, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 26, 56073 Koblenz
– als Vertreter der außenstehenden Aktionäre –
hat die VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden                              Richter am Landgericht Mönkebüscher und die Handelsrichter Bohle und Wittenberge am                              11.01.2012 beschlossen: 
Die angemessene Barabfindung für außenstehende Aktionäre der                              Antragsgegnerin zu 1.                              aus Anlass des am 10.05.2002 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages                              mit der Antragsgegnerin zu 2. wird auf 7,31 € je Stückaktie festgesetzt.  
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Der angemessene Ausgleich für außenstehende Aktionäre der Antragsgegnerin                              zu 1. wird                              auf 0,46 € je Stückaktie festgesetzt.                               
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Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen                              der Antragssteller                              tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner.                               
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Die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters der                              außenstehenden Aktionäre                              fallen der Antragsgegnerin zu 1. zu Last.                               
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Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung                              des gemeinsamen                              Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 557.658,24 € festgesetzt.“                               
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Die gegen diesen Beschluss von einzelnen Antragstellern eingelegten Beschwerden                              wurden                              aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6.                              September 2012 (Aktenzeichen I-26 W5/12) zurückgewiesen.                              
Hinweise für die Abwicklung der Zahlungsansprüche
Als Abwicklungsstelle fungiert die Bankhaus Lampe KG.
| a) | 
Nachzahlung des Differenzbetrages auf die ursprüngliche Barabfindung                              im Rahmen des                              BGAV: Je Aktie der Dortmunder Actien-Brauerei AG wird ein Betrag i.H.v. EUR 0,96 (Differenzbetrag                              zwischen der vom Landgericht Dortmund festgelegten Barabfindung von EUR 7,31 und der                              ursprünglich im BGAV festgelegten Barabfindung von EUR 6,35) vergütet.                               
 | 
| b) | 
Verzinsung des Nachzahlungsbetrages: Der Nachzahlungsbetrag wird                              vom 17.09.2002 bis                              31.08.2009 mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §                              247 BGB und vom 01.09.2009 bis zum Tag vor der Zahlung mit jährlich fünf vom Hundert                              über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.                               
 | 
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der Dortmunder Actien-Brauerei                              AG,                              die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit                              die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung                              zzgl. Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung                              mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut. Diejenigen                              nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der Dortmunder Actien-Brauerei AG, die                              inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 10.05.2013                              keine Geldgutschrift erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglichst an dasjenige                              Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.                              Die Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. Zinsen ist für die nachzahlungsberechtigten                              ehemaligen Aktionäre der Dortmunder Actien-Brauerei AG innerhalb Deutschlands provisions-                              und spesenfrei. 
                             
Dortmund, im März 2013
Dortmunder                              Actien-Brauerei GmbH
Die                              Geschäftsführer
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