Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Freitag, 17. Oktober 2025
InVision AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
Pulsion Medical Systems SE: MAQUET Medical Systems AG erhöht Barabfindung für die Übertragung der Aktien an der Pulsion Medical Systems SE auf EUR 20,67
Feldkirchen, 17. Oktober 2025
Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), hat die am 28. August 2025 im Rahmen des an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gerichteten Übertragungsverlangens auf EUR 20,57 pro Aktie festgelegte Barabfindung aufgrund einer nach Abschluss der Bewertungsarbeiten eingetretenen Änderung der Kapitalmarktdaten auf EUR 20,67 erhöht und mitgeteilt, in der am 17. Oktober 2025 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag zu stellen.
Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer, der die Angemessenheit der ursprünglich festgelegten Barabfindung am 28. August 2025 bestätigt hatte, hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der erhöhten Barabfindung bestätigen wird.
Nürnberger Beteiligungs-AG: NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und Vienna Insurance Group AG unterzeichnen Zusammenschlussvereinbarung – VIG kündigt öffentliches Erwerbsangebot an
Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) hat heute nach Abschluss einer umfassenden Prüfung strategischer Optionen und Verhandlungen mit mehreren Interessenten eine Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe („VIG“) unterzeichnet.
In der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat sich die VIG dazu verpflichtet, allen Aktionären der NÜRNBERGER ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot“) zu unterbreiten. Der Angebotspreis wird 120 Euro pro NÜRNBERGER-Aktie betragen. Dies entspricht einer Prämie von 173% im Vergleich zum unverzerrten volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der NÜRNBERGER-Aktie sowie von 154% gegenüber dem unverzerrten XETRA-Schlusskurs der NÜRNBERGER-Aktie, jeweils vom 13.05.2025, dem letzten Handelstag vor Ankündigung der Prüfung strategischer Optionen durch die NÜRNBERGER. Die VIG hat der NÜRNBERGER heute auch mitgeteilt, dass sie bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen unter anderem mit mehreren Großaktionären über die Einlieferung ihrer NÜRNBERGER-Aktien in das Angebot abgeschlossen hat, die zusammen rund 64,4% des Grundkapitals der NÜRNBERGER ausmachen.
Die Parteien beabsichtigen, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands der NÜRNBERGER, zeitnah nach Vollzug der Transaktion ein Delisting der Gesellschaftsaktien von allen Handelsplätzen durchzuführen. Ein separates Delisting-Angebot ist im Einklang mit der derzeit geltenden Rechtslage aufgrund der Notierung der NÜRNBERGER-Aktien im unregulierten Markt nicht erforderlich. Für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Unterzeichnung der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausgeschlossen. Die VIG hat zudem unter anderem den Erhalt des Standortes Nürnberg und der Marke zugesichert und erklärt, dass sie erhebliche zusätzliche Investitionen ermöglichen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER begrüßen die Ankündigung des Angebots und beabsichtigen eine begründete Stellungnahme zum Angebot abzugeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen sie den Aktionären im Rahmen der begründeten Stellungnahme die Annahme des Angebots zu empfehlen und die Vorstandsmitglieder beabsichtigen hiernach, die von ihnen gehaltenen Aktien an der NÜRNBERGER in das Angebot einzuliefern. Das Angebot wird üblichen Angebotsbedingungen einschließlich behördlicher Freigaben unterliegen.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025, Eintragung am 8. Oktober 2025
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025
- New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht
Donnerstag, 16. Oktober 2025
DVFA: 13+1 – Der Podcast – Folge 14: „Nebenwerte, Hauptversammlungen und Squeeze-Out – warum Engagement den Unterschied macht“ mit Alexander Langhorst
In dieser Folge spricht Christoph Schlienkamp mit Alexander Langhorst, Geschäftsführer von GSC Research und einer der profundesten Kenner von Hauptversammlungen, Nebenwerten und Spruchverfahren in Deutschland. Seit vielen Jahren begleitet er Übernahmen, Squeeze-Outs und die Rechte von Minderheitsaktionären – und bringt seine Erfahrungen heute in unser Gespräch ein.
Wir starten wie gewohnt mit drei persönlichen Fragen, bevor wir zu den inhaltlichen Schwerpunkten übergehen:
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter bestätigt seine Bewertung in Höhe von EUR 56,82 je DOUGLAS-Aktie (+ 50,96 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG (damals neben Parfümerien - "Come in and find out!" - auch Bücher, Schmuck, Mode und Süßwaren) hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor zwei Jahren sein Gutachten vorgelegt. Er kam darin auf einen Wert des Unternehmens zur Stichtag in Höhe von EUR 2.236,4 Mio. und einen abgeleiteten Wert von EUR 56,82 je Aktie, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter kommt auf EUR 56,82 je Aktie (+ 50,96 %). Im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 37,64 je Aktie bedeutet dies eine Erhöhung um 50,96 %.In seinem im Auftrag des Gerichts erstellten Ergänzungsgutachten, das nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellt wurde, hat der Sachverständige diese Bewertung bestätigt. Die Beteiligten können innerhalb von acht Wochen zu diesem Ergänzungsgutachten Stellung nehmen.
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)
Mittwoch, 15. Oktober 2025
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ehemaligen ACTRIS AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 5,08 je Aktie
Betreffend die ehem. ACTRIS AG, Mannheim
ISIN DE0006107006 / WKN 610700
ISIN DE0006107022 / WKN 610702
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren
zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ACTRIS AG, macht die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 13. Oktober 2022, 23 AktE 25/10 (2), sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8. Mai und 09. Mai 2025, 12 W 21/23, 23 AktE 25/10 (2) LG Mannheim, wie folgt bekannt:
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. Oktober 2025
Anfechtungsklage gegen Kapitalmaßnahmebeschlüsse der Readcrest Capital AG
Gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung der Readcrest Capital AG vom 13. August 2025 (TOP 20, 21 und 22) wurde Anfechtungsklage erhoben. Das Verfahren ist beim LG Hamburg unter dem Az. 404 HKO 101/25 anhängig.
Dienstag, 14. Oktober 2025
Salzgitter Aktiengesellschaft: Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an
NICHT BESTIMMT ZUR VERBREITUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, ODER AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT WÄRE
Der Vorstand der Salzgitter AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Umtauschschuldverschreibungen fällig 2032 (die „Schuldverschreibungen“) mit Umtauschrecht in bestehende, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Aurubis AG (die „Aktien“) in einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen zu platzieren. Die Schuldverschreibungen werden von der Salzgitter AG (die „Emittentin“) ausgegeben und im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „USA“) unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) des US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und jeder anderen Rechtsordnung, in der das Anbieten oder Verkaufen der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre, platziert.
Die Emissionserlöse werden für allgemeine Geschäftszwecke, weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der ersten Stufe von SALCOS sowie Restrukturierungsmaßnahmen verwendet. Die Schuldverschreibungen werden auch zur Diversifizierung der Struktur und Laufzeit der Finanzierung der Gruppe begeben.
Die Schuldverschreibungen werden am oder um den 22. Oktober 2025 (das „Ausgabedatum“) in Höhe des Nennbetrags von € 100,000 je Stück ausgegeben und eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Die Emittentin ist berechtigt, sämtliche, jedoch nicht nur einen Teil, der ausstehenden Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich bis zum vorzeitigen Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen (i) frühestens ab dem 12. November 2030, wenn der Aktienkurs der Aurubis AG-Aktie 130 Prozent des dann anwendbaren Umtauschpreises über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von der Emittentin und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20 % oder weniger des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen gefallen ist. Die Anleihegläubiger sind berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum fünften Jahrestag des Ausgabetags zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich mit einem festen Zinssatz zwischen 2,875 % und 3,375 % per annum, zahlbar halbjährlich nachträglich am 22. April und 22. Oktober eines jeden Jahres, verzinst, wobei der erste Kupon am 22. April 2026 fällig wird.
Der anfängliche Umtauschpreis wird mit einer Umtauschprämie zwischen 30 % und 35 % über dem Platzierungspreis einer bestehenden Aktie im Rahmen der gleichzeitigen Delta-Platzierung (wie unten definiert) festgesetzt. Die den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien der Aurubis AG werden anfänglich bis zu etwa 3,4 Millionen betragen (was etwa bis zu 7,5 % des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG entspricht).
Die Joint Global Coordinators haben die Emittentin darüber informiert, dass sie beabsichtigen, zeitgleich mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen eine Platzierung von bestehenden Aktien der Aurubis AG im Namen bestimmter Käufer der Schuldverschreibungen durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinator vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die „Delta-Platzierung“). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Global Coordinators durchgeführt wird. Die Salzgitter AG wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Rahmen der Delta-Platzierung erhalten. Die Joint Global Coordinators werden unmittelbar mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie der Delta-Platzierung beginnen; die Orderbücher werden mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geöffnet.
Am oder um den heutigen Tag wird Salzgitter Mannesmann GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Emittentin, mit BNP PARIBAS oder einem ihrer verbundenen Unternehmen eine Aktienleihvereinbarung (die „Aktienleihfazilität“) über insgesamt bis zu 2.000.000 Aktien (entsprechend ca. bis zu 4,4% des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG) eingehen, um, soweit möglich, Hedging Aktivitäten bestimmter Anleihenzeichner oder künftiger Erwerber der Anleihen zu ermöglichen. Die Laufzeit der Aktienleihfazilität entspricht derjenigen der Schuldverschreibungen.
Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich spätestens am 15. Oktober 2025 durch eine separate Preisfestsetzungsmitteilung bekanntgegeben.
BNP PARIBAS, COMMERZBANK (in Kooperation mit ODDO BHF), Deutsche Bank und UniCredit fungieren im Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Im Zusammenhang mit der Platzierung haben sich die Emittentin und Salzgitter Mannesmann GmbH zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode nach Ausgabe der Schuldverschreibungen verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenden Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung dar, in der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot oder ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind.
Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen vor. Weder die in dieser Mitteilung beschriebenen Schuldverschreibungen noch die bei Wandlung der Schuldverschreibungen zu liefernden Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung geben.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen enthalten in: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat eine Zielmarktbewertung hinsichtlich der Schuldverschreibungen hat zu folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden jeweils im Sinne der MiFID II und (ii) für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen, darstellt.
Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich (“UK“) angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung noch eine Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen, oder durch Diskussionen über Strategie, Pläne, Zielsetzungen, Ziele, zukünftige Ereignisse oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Jegliche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung der Salzgitter AG in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Ereignissen und anderen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit, Ertragslage, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden.
Montag, 13. Oktober 2025
APONTIS PHARMA AG: Anfechtungsklage gegen den Squeeze-out-Beschluss
Monheim am Rhein
ISIN: DE000A3CMGM5 // WKN: A3CMGM
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG vom 29. Juli 2025 gefassten Beschluss zum Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)) Anfechtungsklage erhoben hat.
Die Klage ist bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35 O 86/25 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.
Monheim am Rhein, im Oktober 2025
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Oktober 2025
PSI Software SE: PSI Software SE schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus ab, um Wachstum zu beschleunigen; öffentliches Übernahmeangebot angekündigt
- Warburg Pincus kündigt an, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an sämtliche Aktionäre der PSI zu einem Preis von 45,00 EUR je Aktie in bar abzugeben. Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 84 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs und von 63 Prozent auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate – jeweils zum 8. Oktober 2025
- PSI begrüßt den neuen strategischen Partner, um Weiterentwicklung und Wachstum im globalen Markt für Energie- und Industriesoftware sowie die Transformation zu Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-gestützten Lösungen zu beschleunigen
- Vorstand und Aufsichtsrat der PSI unterstützen das Angebot
- Warburg Pincus hat bereits einen Anteil von 28,5 Prozent des Grundkapitals von Ankeraktionären der PSI gesichert
- E.ON wird seine Beteiligung in Höhe von 17,77 Prozent behalten und PSI weiterhin als strategischer Investor unterstützen
In diesem Zusammenhang hat Warburg Pincus seine Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) für sämtliche ausstehenden Aktien der PSI abzugeben. Warburg Pincus bietet einen Kaufpreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie in bar. Warburg Pincus hat Aktienkaufverträge und unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen mit Ankeraktionären abgeschlossen, die zusammen etwa 28,5 Prozent des gesamten Grundkapitals der PSI halten. Einer der Ankeraktionäre wird einen Teil seiner Erlöse neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren.
Die E.ON Verwaltungs GmbH („E.ON“) als derzeit zweitgrößter Anteilseigner und bedeutender Kunde der PSI bleibt Aktionär der PSI mit seiner derzeitigen Beteiligung in Höhe von 17,77 Prozent und hat mit Warburg Pincus eine Nichtandienungsvereinbarung abgeschlossen. E.ON und Warburg Pincus haben darüber hinaus eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die ihre Beziehung und künftige Zusammenarbeit mit der PSI und ihrem Management-Team regelt. Außerdem ist E.ON Partei des Investment Agreements und gilt für die Zwecke des Angebots als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI unterstützen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von Warburg Pincus noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte: „Die PSI entwickelt sich zu einem high-performance Softwareunternehmen mit Fokus auf Software-as-a-Service (SaaS), Cloud-gestützte Lösungen und industrieller KI. Dabei bauen wir auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und eine starke europäische Basis. Globale Trends wie Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung sowie die zunehmende Komplexität industrieller Systeme schaffen eine starke Dynamik für softwarebasierte Innovationen. Die Partnerschaft mit Warburg Pincus bietet uns die erforderliche Erfahrung, finanzielle Stärke und den operativen Rückhalt, um die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie zu beschleunigen. Gemeinsam können wir PSI als weltweit führende Anbieterin für Energie- und Industriesoftware etablieren.“
Max Fowinkel, Managing Director und Leiter Europe Technology, und Ryan Dalton, Managing Director, Warburg Pincus, kommentierten: „Wir freuen uns sehr über die Partnerschaft mit der PSI, um ihre Position als weltweit führende Plattform für Energie- und Industrietechnologie weiter zu stärken. Mit unserer umfassenden Erfahrung in den Bereichen Software und Energie sowie unserer erfolgreichen Bilanz bei Take-Private-Transaktionen sind wir überzeugt, dass Warburg Pincus der richtige Partner ist, um die nächste Wachstumsphase von PSI zu unterstützen.“
Warburg Pincus unterstützt die laufende Entwicklung der PSI und setzt sich für beschleunigtes Wachstum ein
Die Softwarelösungen der PSI helfen Kunden dabei, Effizienz, Resilienz und Nachhaltigkeit zu verbessern, sei es in Energienetzen, Produktionsanlagen oder Lieferketten.
Wie in dem Investment Agreement festgelegt, wird die strategische Partnerschaft mit Warburg Pincus die PSI in ihrer laufenden Entwicklung und bei der Umsetzung der bestehenden Unternehmensstrategie unterstützen. Dazu zählt unter anderem die Stärkung der Position der PSI als führende Anbieterin von Netzleitsystemen mit ihrer modularen, skalierbaren und sicheren Plattform „Control System of the Future“.
Warburg Pincus hat sich verpflichtet, die Marktposition der PSI zu stärken und ihre internationale Expansion, insbesondere in Amerika, Europa und Asien, zu fördern sowie interne Effizienzprogramme durch Prozessstandardisierung und konsequente Digitalisierung voranzutreiben.
Darüber hinaus strebt Warburg Pincus an, Mittel sowohl für organisches Wachstum als auch für M&A-Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, damit die PSI eine führende Rolle bei der aktuellen Konsolidierung des Marktes für Energie- und Industriesoftware einnehmen kann.
Warburg Pincus verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich globaler Investitionen in Software, Energie und Stromversorgung. Im Rahmen der Investitionsvereinbarung verpflichtet sich Warburg Pincus, die aktuelle Wachstumsstrategie zu unterstützen, das bestehende Managementteam beizubehalten und Arbeitsplätze zu sichern. Der Firmensitz und die Unternehmenszentrale der PSI in Berlin sollen beibehalten werden.
Beide Parteien haben vereinbart, während eines Zeitraums von zwei Jahren nach dem Vollzug der Transaktion keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zu schließen. Die Bieterin beabsichtigt ein Delisting der PSI-Aktien nach dem Vollzug des Angebots. Die PSI beabsichtigt – vorbehaltlich ihrer Prüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten des Vorstands – ein solches Delisting zu unterstützen.
Vorstand und Aufsichtsrat der PSI beabsichtigen, das Angebot in einer gemeinsamen Begründeten Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu unterstützen. Sie gehen derzeit davon aus, dass das Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Beschäftigten und weiterer Stakeholder ist, vorbehaltlich der Prüfung der noch zu veröffentlichenden und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gestattenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Wesentliche Bedingungen des Angebot
Die Bieterin wird den Aktionären der PSI eine Barabfindung in Höhe von 45,00 EUR je Aktie anbieten. Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 84 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der PSI am 8. Oktober 2025, dem letzten unbeeinflussten Aktienkurs vor der Ad-hoc-Mitteilung von PSI am 9. Oktober 2025, laut der das Unternehmen mit drei Parteien in fortgeschrittenen Gesprächen sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 63 Prozent auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate vor dem 9. Oktober 2025. Der Angebotspreis entspricht einer Marktkapitalisierung von rund 702 Mio. EUR.
Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus eine Aktie unterliegen, wobei die von E.ON gehaltenen Anteile für die Zwecke dieser Schwelle berücksichtigt werden. Außerdem wird das Angebot den üblichen Angebotsbedingungen unterliegen, einschließlich der Erteilung behördlicher Genehmigungen. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet.
Das Angebot ist komplett durch Eigenkapital und vorhandenes Fremdkapital finanziert.
Die endgültigen Bedingungen und Konditionen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Genehmigungsvorbehalt der BaFin steht. Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden von Warburg Pincus auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.offer-power.com
Nach Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage entsprechend ihrer gesetzlichen Pflichten sorgfältig prüfen und eine gemeinsame Begründete Stellungnahme abgeben.
PSI wird am 13. Oktober um 10:30 (MESZ) eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren in englischer Sprache abhalten.
Berater
Goldman Sachs Bank Europe SE ist als Finanzberater und Linklaters LLP als Rechtsberater für die PSI Software SE tätig. JP Morgan ist als Finanzberater und Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater für Warburg Pincus tätig.
Über PSI
Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de
Über Warburg Pincus
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 86 Milliarden US-Dollar und hat über 220 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.
Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält Büros in Amsterdam, Peking, Berlin, Hongkong, Houston, London, Luxemburg, Mumbai, Mauritius, San Francisco, São Paulo, Shanghai und Singapur. Weitere Informationen unter www.warburgpincus.com und auf LinkedIn.
Zest Bidco GmbH: PSI Software SE und Warburg Pincus schließen Investmentvereinbarung; Warburg Pincus kündigt öffentliches Übernahmeangebot an
- PSI Software SE und Warburg Pincus schließen Investmentvereinbarung über strategische Partnerschaft zum Ausbau der Marktposition und des langfristigen Wachstums von PSI im Energie- und Industrie-Softwaremarkt.
- Warburg Pincus kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von EUR 45,00 in bar je PSI-Aktie an; Angebot entspricht einer hochattraktiven Prämie von 83,7% auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 20251 sowie von 62,6% auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober 2025.
- Warburg Pincus hat sich ca. 28,5% PSI-Aktien über Vereinbarungen mit PSI-Ankeraktionären gesichert, welche ihre PSI-Aktien im Rahmen des Angebots verkaufen, wovon ein Ankeraktionär einen Teil seiner Erlöse, die ca. 5,8% des Grundkapitals von PSI entsprechen, neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren wird.
- Das Angebot bietet PSI-Aktionären Möglichkeit, wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren. Das Angebot wird der Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie sowie den üblichen regulatorischen Bedingungen unterliegen.
- E.ON wird ihre Anteile an PSI behalten und PSI weiterhin als strategischer Investor unterstützen.
- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Angebot und sehen in der strategischen Partnerschaft erheblichen Mehrwert für PSI und ihre Stakeholder.
- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben.
- Warburg Pincus hat sich in Investmentvereinbarung verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abwicklung des Angebots keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Berlin, 13. Oktober 2025. Die Zest Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam “Warburg Pincus“) hat am heutigen Tag ihre Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (“Angebot“) für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE (“PSI“), einem technologisch führenden Anbieter von Prozesssteuerungssoftware für den Betrieb von Energienetzen und industrieller Produktion, gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 45,00 je PSI Aktie (“Angebotspreis“) zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang haben Warburg Pincus und PSI eine Investmentvereinbarung über die strategische Partnerschaft mit PSI geschlossen (“Investmentvereinbarung“).
Die E.ON Verwaltungs GmbH (“E.ON“) als derzeit zweitgrößter Aktionär und bedeutender Kunde der PSI bleibt Aktionär der PSI mit der derzeitigen Beteiligung in Höhe von ca. 17,8 % und hat eine Nichtandienungsvereinbarung mit Warburg Pincus geschlossen. E.ON und Warburg Pincus haben auch eine Rahmenvereinbarung geschlossen, welche ihre Beziehung und die künftige Zusammenarbeit mit PSI und der Geschäftsführung regelt. Außerdem ist E.ON Partei der Investmentvereinbarung und gilt im Zusammenhang mit dem Angebot als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.
Warburg Pincus versteht sich als strategischer Partner, der die Unternehmenskultur von PSI unterstützt und mit den Teams in Berlin und den USA umfassende Expertise in den Bereichen Software und Energie einbringen wird. Neben einer stabilen Eigentümerstruktur wird Warburg Pincus seine Experten für Value Creation sowie zusätzliche finanzielle Unterstützung beisteuern, um PSI als Marktführer in der DACH-Region zu positionieren und den Weg für gezielte internationale Expansion zu ebnen.
Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte:
“Die PSI entwickelt sich zu einem high-performance Softwareunternehmen mit Fokus auf Software-as-a-Service (SaaS), Cloud-gestützte Lösungen und industrieller KI. Dabei bauen wir auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und eine starke europäische Basis. Globale Trends wie Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung sowie die zunehmende Komplexität industrieller Systeme schaffen eine starke Dynamik für softwarebasierte Innovationen. Die Partnerschaft mit Warburg Pincus bietet uns die erforderliche Erfahrung, finanzielle Stärke und den operativen Rückhalt, um die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie zu beschleunigen. Gemeinsam können wir PSI als weltweit führende Anbieterin für Energie- und Industriesoftware etablieren.”
Norman Rentrop, Ankeraktionäre der PSI, sagte:
“Als langfristiger, werteorientierter Investor freue ich mich, dass mit Warburg Pincus und E.ON ein starkes Gesellschafterkonsortium entsteht, das gemeinsam mit dem Management Team die nächste Entwicklungsphase von PSI vorantreiben wird. Ich bleibe dem Unternehmen verbunden und bin überzeugt, dass PSI vor einer sehr erfolgreichen Zukunft steht.”
Max Fowinkel, Managing Director and Head of Europe Technology, und Ryan Dalton, Managing Director, Warburg Pincus:
“Wir freuen uns sehr, dass PSI uns als Partner gewählt hat, um die Position als Marktführer im globalen Energie- und Industrie-Softwaremarkt zu stärken. Warburg Pincus verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Software und Energie sowie über eine langjährige Erfolgsbilanz bei Take-Private-Transaktionen. Deshalb sind wir überzeugt davon, dass Warburg Pincus der richtige Partner für die nächste Wachstumsphase von PSI ist.”
Details zum Angebot:
Der Angebotspreis von EUR 45,00 je PSI-Aktie, impliziert eine Unternehmensbewertung für PSI von ca. EUR 702 Millionen und entspricht einer hochattraktiven Prämie von 62,6% auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und einer Prämie von 83,7% auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025. Das Angebot bietet den PSI-Aktionären mithin die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren.
Warburg Pincus hat sich die Unterstützung des Angebots durch gewisse Ankeraktionäre mittels Aktienkaufverträgen und unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen über rund 28,5% der PSI-Aktien gesichert. Ein Ankeraktionär wird einen Teil seiner Erlöse, die ca. 5,8% des gesamten Grundkapitals von PSI entsprechen, neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren.
Nach dem Vollzug des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting.
Warburg Pincus benötigt für die Finanzierung des Angebots sowie der Erreichung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Deshalb hat sich Warburg Pincus in der Investmentvereinbarung verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abwicklung des Angebots keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit PSI abzuschließen.
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen, die unter dem Vorbehalt der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, und wird zu diesen Bedingungen durchgeführt. Nach Erteilung der Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz veröffentlicht und die Annahmefrist des Angebots beginnt. Das Angebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie sowie den üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben unterliegen.
Die Angebotsunterlage (sobald sie verfügbar ist) und alle sonstigen mit dem geplanten Angebot zusammenhängenden Informationen werden auf nachfolgender Website veröffentlicht: https://www.offer-power.com.
Warburg Pincus wird von J.P. Morgan als Finanzberater und von Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater unterstützt.
Über Warburg Pincus:
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 86 Milliarden US-Dollar und hat über 220 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.
Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält Büros in Amsterdam, Peking, Berlin, Hongkong, Houston, London, Luxemburg, Mumbai, Mauritius, San Francisco, São Paulo, Shanghai und Singapur. Weitere Informationen unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
PSI Software SE schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus ab; öffentliches Übernahmeangebot angekündigt
Berlin, 13. Oktober 2025 – PSI Software SE („PSI“ oder die „Gesellschaft“) (ISIN: DE000A0Z1JH9, Börsenkürzel: PSAN) und Zest BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (zusammen „Warburg Pincus“ oder die „Bieterin“), haben am 12. Oktober 2025 ein Investment Agreement (das „Investment Agreement“) für eine strategische Partnerschaft zur Förderung des langfristigen Wachstums der PSI unterzeichnet.
Aufgrund des Investment Agreements hat Warburg Pincus seine Absicht angekündigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE zu veröffentlichen. Warburg Pincus kündigt eine Bargegenleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI-Aktie an.
Warburg Pincus hat Aktienkaufverträge und unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen mit Ankerinvestoren abgeschlossen, die zusammen etwa 28,5 Prozent des gesamten Grundkapitals der PSI halten. Einer der Ankeraktionäre wird einen Teil seiner Erlöse neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren.
E.ON Verwaltungs GmbH („E.ON“) als derzeit zweitgrößter Anteilseigner und bedeutender Kunde bleibt Aktionär der PSI mit seiner derzeitigen Beteiligung in Höhe von 17,77 Prozent und hat eine Nichtandienungsvereinbarung sowie eine Rahmenvereinbarung mit Warburg Pincus abgeschlossen. Außerdem ist E.ON Partei des Investment Agreements und gilt für die Zwecke des Angebots als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI unterstützen das Angebot und beabsichtigen – vorbehaltlich der Prüfung der von Warburg Pincus noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage entsprechend ihrer gesetzlichen Pflichten – den Aktionären der PSI die Annahme des Angebots zu empfehlen.
In dem Investment Agreement verpflichtet sich die Bieterin zur Förderung der derzeitigen Wachstumsstrategie, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Managementteams und der Sicherung der Arbeitsplätze. Die Unternehmenszentrale und der Firmensitz in Berlin werden beibehalten. Die Parteien haben vereinbart, während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die Bieterin beabsichtigt ein Delisting der PSI-Aktien nach dem Vollzug des Angebots. Die PSI beabsichtigt – vorbehaltlich ihrer Prüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten des Vorstands – ein solches Delisting zu unterstützen.
Das Angebot wird üblichen Angebotsbedingungen unterliegen, einschließlich des Erhalts regulatorischer Freigaben. Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus eine Aktie unterliegen. Der Vollzug des Angebots wird in H1 2026 erwartet.
Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG
Bieterin:
Zest Bidco GmbH
c/o Katharina Klein
An der Rödlerwies 4
66740 Saarlouis
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333
Zielgesellschaft:
PSI Software SE
Dircksenstraße 42-44
10178 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255242
WKN A0Z1JH / ISIN DE000A0Z1JH9
Die Zest Bidco GmbH (“Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam “Warburg Pincus“), hat am heutigen Tag entschieden, den Aktionären der PSI Software SE (“Gesellschaft“) anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) (“PSI‑Aktien“) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI‑Aktie (“Angebotspreis“) zu erwerben (“Angebot“). Das Angebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 50 % und einer Aktie des Grundkapitals der Gesellschaft vorsehen und unter den üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben stehen.
Die Bieterin, die Gesellschaft und E.ON Verwaltungs GmbH (“E.ON“), ein Ankeraktionär und Kunde der Gesellschaft, haben eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien hinsichtlich des Angebots niedergelegt sind.
Die Bieterin und E.ON haben außerdem eine Rahmenvereinbarung geschlossen, welche ihre Beziehung und die künftige Zusammenarbeit mit PSI und der Geschäftsführung regelt. E.ON gilt im Zusammenhang mit dem Angebot als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.
Darüber hinaus hat die Bieterin am heutigen Tag Aktienkaufverträge sowie unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit anderen Ankeraktionären der Gesellschaft abgeschlossen. Gemäß diesen Vereinbarungen haben sich die betreffenden Aktionäre verpflichtet, sämtliche von ihnen gehaltenen PSI-Aktien entweder an die Bieterin zu verkaufen oder das Angebot für diese PSI-Aktien anzunehmen, jeweils für eine Gegenleistung je PSI-Aktie in Höhe des Angebotspreises. Ein Ankeraktionär wird zudem einen Teil seiner Erlöse, die ca. 5,8 % des Grundkapitals entsprechen, neben Warburg Pincus in die Holding Struktur der Bieterin zu einer Gegenleistung nicht über dem Angebotspreis reinvestieren. Diese Aktienkaufverträge und unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 4.476.905 PSI-Aktien, die ca. 28,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen. Keine dieser vertraglichen Vereinbarungen sieht ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht für den Fall eines besseren konkurrierenden Angebots vor.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet unter https://www.offer-power.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PSI-Aktien dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden im Einzelnen erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen und unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
München, 13. Oktober 2025
Zest Bidco GmbH
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der home24 SE
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Berlin II hat die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der home24 SE zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) mit Beschluss vom 10. Oktober 2025 verbunden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 23/25 SpruchG führt.LG Berlin II, Az. 102 O 23/25 SpruchG
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. RAS Beteiligungs GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Oppenländer Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart
Nürnberger Beteiligungs-AG: NÜRNBERGER informiert zum aktuellen Stand der Gespräche mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Vor dem Hintergrund des aktuellen Kursanstiegs informiert der Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) im Anschluss an die Adhoc-Mitteilung vom 08. August 2025 zum aktuellen Stand des Investorenprozesses. Die NÜRNBERGER befindet sich weiterhin in exklusiven Verhandlungen mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe („VIG“) bezüglich eines möglichen öffentlichen Übernahmeangebots durch VIG mit dem Ziel des Erwerbs einer kontrollierenden Mehrheitsbeteiligung an der NÜRNBERGER. Im Rahmen seiner Pflichten prüft der Vorstand der NÜRNBERGER unberührt der befristeten Exklusivitätsvereinbarung mit der VIG auch relevante Angebote anderer Interessenten. Sollte es zu einer Transaktion kommen, hat die VIG in Gesprächen über eine Zusammenschlussvereinbarung („Business Combination Agreement“) unverbindlich in Aussicht gestellt, den Aktionären der NÜRNBERGER im Rahmen eines freiwilligen, öffentlichen Angebots einen Angebotspreis in Höhe von 115,00 Euro je Aktie zu unterbreiten. Die NÜRNBERGER hat der VIG in diesem Zusammenhang gestattet, Gespräche mit Großaktionären zu führen.
Ob es zu einem öffentlichen Angebot und einer Beteiligung der VIG an der NÜRNBERGER kommen wird, ist derzeit offen. Insbesondere ist noch keine abschließende Entscheidung des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats über die Transaktion oder den Abschluss einer möglichen Zusammenschlussvereinbarung mit der VIG getroffen worden.
Freitag, 10. Oktober 2025
PSI Software SE bestätigt Gespräche über mögliches Übernahmeangebot
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
In Reaktion auf aktuelle Medienberichte bestätigt die PSI Software SE (die „Gesellschaft“), dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit drei Parteien, Thoma Bravo, HgCapital und Warburg Pincus, über den Abschluss einer Investitionsvereinbarung und ein mögliches Übernahmeangebot befindet. Die Gespräche sind ergebnisoffen und dauern nach wie vor an. Es ist derzeit noch ungewiss, ob und gegebenenfalls durch welchen der Interessenten es zu einem Übernahmeangebot für die Gesellschaft kommen wird.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen unverzüglich informieren.
Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH am 9. Oktober 2025 im Handelsregister eingetragen
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025
- New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht
Donnerstag, 9. Oktober 2025
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE als beherrschter Gesellschaft
Die Vonovia SE, eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland, als herrschende Gesellschaft und die Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft haben am 15. Dezember 2024 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem sich die Deutsche Wohnung den Weisungen der Vonovia unterstellt. Diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag haben die außerordentlichen Hauptversammlungen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE am 24. Januar 2025 bzw. am 23. Januar 2025 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist am 1. August 2025 in das für die Deutsche Wohnen zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden und damit wirksam geworden.
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hat sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST).
Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft. Dies hat zur Folge, dass Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen können. Über den Fortgang des Spruchverfahrens werden wir auf dem Blog berichten.
Spruchanträge außenstehender Aktionäre der Deutsche Wohnen SE können noch bis zum 3. November 2025 gestellt werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Kapitalkostenstudie 2025: Wie aktuelle Entwicklungen die Kapitalkosten beeinflussen
Sie möchten mehr über den Zusammenhang zwischen historischen und impliziten Renditen und den Einfluss von Wachstumserwartungen auf die Marktrisikoprämien verschiedener Märkte erfahren. In der diesjährigen Jubiläumsausgabe unserer Kapitalkostenstudie gehen wir genauer auf diese Thematik ein.
Rund 300 Unternehmen - darunter 65 % der DAX-40 - haben an der Studie teilgenommen und geben unter anderem Einblicke in ihre Einschätzungen zu Marktrisikoprämien, Renditeanforderungen und Wachstumserwartungen vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, wachsender fiskalischer Herausforderungen und tiefgreifender technologischer Umbrüche wie dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Die Schwerpunktthemen:
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
Mittwoch, 8. Oktober 2025
artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-Out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der artnet AG auf EUR 11,16 fest
Corporate News
New York/Berlin, 8. Oktober 2025 – Die Leonardo Art Holdings GmbH („Hauptaktionärin“) hat heute ihr Verlangen an den Vorstand der artnet AG („Gesellschaft“) vom 19. August 2025 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG („Squeeze-Out“) bestätigt und konkretisiert.
In diesem Zusammenhang hat die Hauptaktionärin dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie nach Vollzug ihres öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots zum heutigen Tag ca. 95,42 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 11,16 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung bestätigt.
Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 20. November 2025 als Präsenzhauptversammlung in Berlin stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Outs hängt von dem zustimmenden Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung und dessen Eintragung in das Handelsregister ab. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin über.
voxeljet AG: StaRUG-Plan rechtskräftig
Augsburg, 8. Oktober 2025 – voxeljet AG teilt mit, dass gestern das Landgericht München I die gegen den Planbestätigungsbeschluss des Amtsgerichts München eingelegte sofortige Beschwerde verworfen hat. Der StaRUG-Plan der voxeljet AG ist damit rechtskräftig.
Wie bereits kommuniziert, hatte das Amtsgericht München den StaRUG-Plan am 3. Juli 2025 bestätigt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem StaRUG-Plan im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom selben Tag zugestimmt hatte.
Wie ebenfalls bereits kommuniziert, erstmals am 30. April 2025, sieht der Plan unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der voxeljet AG auf null Euro als Teil der Kapitalmaßnahmen vor. Dies führt zu einem Ausscheiden der aktuellen Aktionäre. Mit der Umsetzung der weiteren Kapitalmaßnahmen des StaRUG-Plans wird die voxeljet AG neue Liquidität aus einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss in Höhe von EUR 2.500.000 erhalten. Darüber hinaus wird die voxeljet AG unter anderem von finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 3.500.000 befreit.
Nachdem der Plan nun rechtskräftig ist, wird die Umsetzung des Plans zeitnah erfolgen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rück: Antragsgegnerin lehnt vergleichsweise Beilegung ab
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 16 Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem 2007 beschlossenen Squeeze-out
bei der Kölnischen Rückversicherungs AG kamen die gerichtlich bestellten
Sachverständigen, die Wirtschaftsprüfer Buchert und Dr. Buck, NPP
Niethammer, Poserwang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft (NPP), in ihrem 2020 vorgelegten
Sachverständigengutachten auf einen Wert von EUR 182,06 je Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_76.html
Das
LG Köln hatte mit Beschluss vom 6. November 2020 von NPP eine (erste)
ergänzende schriftliche Stellungnahme angefordert und um Stellungnahme
zu den Ausführungen der Antragsgegnerin (mit einem Privatgutachten von
Value Trust) und den Antragstellern gebeten. NPP hatte daraufhin die angeforderte Stellungnahme
vorgelegt, in der ein geringerer Wert von EUR 173,43 je Aktie
errechnet wurde, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/04/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html
In
der zuletzt vorgelegten „Zweiten ergänzenden Stellungnahme“ kam die
Gutachterin NPP auf einen Wert je Aktie in Höhe von EUR 181,59
(geringfügig niedriger als die in dem Sachverständigengutachten 2020
genannten EUR 182,06 je Aktie): https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_25.html
Auf Anfrage des Gerichts nach einer möglichen vergleichsweisen Beilegung hat die Antragsgegnerin nunmehr mitgeteilt, dass der Abschluss eines Vergleichs auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme von NPP vom 27. Oktober 2023 für sie nicht in Betracht komme.
176 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main
Dienstag, 7. Oktober 2025
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: Verhandlung am 18. und ggf. 19. Dezember 2025
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 18. Dezember 2025 mit einer möglichen Fortsetzung am 19. Dezember 2025 angesetzt. Bei dem Termin sollen dieVertragsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschafsprüfer Hendrik Duscha, Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, angehört werden.