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Mittwoch, 16. April 2025

Janosch film & medien AG: Kündigung der Freiverkehrsnotierung durch die Börse Berlin

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Börse Berlin hat mit Schreiben vom 14.4.2025, das den Vorstand heute erreicht hat, die Einbeziehung der im Wege des Erstlistings in den Freiverkehr der Börse Berlin einbezogenen Aktien der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Hintergrund ist, dass die Aktien auf dem Handelssystem Xontro gehandelt werden, das durch den technischen Dienstleister eingestellt wird.

DATAGROUP SE: DATAGROUP schließt eine Investorenvereinbarung mit und unterstützt öffentliches Erwerbsangebot von KKR zu einem Preis von EUR 54,00 in bar pro Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Pliezhausen, 15. April 2025. DATAGROUP SE ("DATAGROUP" oder "Gesellschaft", WKN A0JC8S) und Dante Beteiligungen SE (derzeit firmierend als Blitz 25-345 SE) ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P und ihren verbundenen Unternehmen (zusammen "KKR") beraten und verwaltet werden, haben eine Investorenvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Beteiligung der Bieterin an der DATAGROUP unterzeichnet.

Die Bieterin beabsichtigt, ein öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der DATAGROUP zu einem Preis von EUR 54,00 in bar pro Aktie abzugeben ("Erwerbsangebot"). Dies entspricht einer Prämie von ca. 33 % auf Xetra-Schlusskurs der DATAGROUP-Aktie am 15. April 2025. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DATAGROUP, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das Erwerbsangebot, welches sie als fair und attraktiv ansehen, und beabsichtigen, den Aktionären der DATAGROUP die Annahme des Erwerbsangebots zu empfehlen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands haben zugesichert, auch alle von ihnen persönlich gehaltenen DATAGROUP-Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Gleichzeitig mit Abschluss der Investorenvereinbarung haben die Dante Lux HoldCo S.à r.l., eine mittelbare Muttergesellschaft der Bieterin, Dante HoldCo SE (derzeit firmierend als Blitz 25-344 SE), die Muttergesellschaft der Bieterin, die Bieterin , und Dantes Gründer Max H.-H. Schaber sowie seine Familien-Holdinggesellschaft HHS Beteiligungsgesellschaft mbH ("HHS"), die Mehrheitsaktionärin von DATAGROUP, eine strategische Partnerschaft vereinbart und eine Vereinbarung abgeschlossen, aufgrund derer die HHS ihre bestehende Beteiligung von 54,4 % am Grundkapital von DATAGROUP mittelbar an die Bieterin übertragen wird. Diese Übertragung erfolgt außerhalb des öffentlichen Erwerbsangebots auf der der Grundlage separater Vereinbarungen und Bedingungen und wird zu einer langfristigen gemeinsamen Kontrolle durch KKR und HHS als mittelbare 50:50 Aktionäre der Bieterin nach Abwicklung des Erwerbsangebots führen.

Die Bieterin und DATAGROUP haben sich in der Investorenvereinbarung auf ein Delisting geeinigt, das voraussichtlich unmittelbar nach Abwicklung des Angebots durchgeführt wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich. In der Investorenvereinbarung zwischen Dante und der Bieterin hat sich die Bieterin verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit DATAGROUP anzustreben oder abzuschließen. KKR finanziert die Transaktion vollständig mit Eigenkapital.

Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird übliche Bedingungen vorsehen, einschließlich regulatorischer Freigaben. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen. Die Transaktion wird voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 2025 abgewickelt. Weitere Einzelheiten des Angebots, einschließlich seiner Bedingungen, werden in der Angebotsunterlage dargelegt, mit deren Veröffentlichung die Annahmefrist für das Erwerbsangebot beginnt. Da die DATAGROUP-Aktien nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, findet das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz auf das Erwerbsangebot keine Anwendung.

Dienstag, 15. April 2025

Consus Real Estate AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den Squeeze-out-Beschluss

Consus Real Estate AG
Berlin
WKN A2DA41/ ISIN DE000A2DA414

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, § 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Gegen die auf der Hauptversammlung der Consus Real Estate AG vom 4. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse „Bestätigung des Beschlusses, den die ordentliche Hauptversammlung am 11. Juni 2024 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 6 gefasst hat, nämlich: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Haftungs- und Deckungsvergleich mit ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Consus Real Estate AG sowie dem D&O Versicherer nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG (i.V.m. § 116 AktG)“ und „Bestätigung des Beschlusses, den die ordentliche Hauptversammlung am 11. Juni 2024 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 7 gefasst hat, nämlich: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Consus Real Estate AG auf die Adler Group S.A. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG“ wurde Klage im Rahmen einer Klageerweiterung der beim Landgericht Berlin II unter dem Aktenzeichen 90 O 61/24 rechtshängigen Klage mit den Anträgen erhoben, die Unwirksamkeit der vorgenannten Beschlüsse festzustellen, hilfsweise die Nichtigkeit festzustellen, äußerst hilfsweise die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären. 

Berlin, im April 2025
Consus Real Estate AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. April 2025

___________________

Zu dem laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_34.html

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: Verhandlungstermin auf den 5. August 2025 verlegt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel den Termin zur Fortsetzung der Verhandlung wegen einer Verhinderung des gemeinsamen Vertreters auf den 5. August 2025, 10:00 Uhr, verlegt. Das Gericht will - wie früher mitgeteilt - von einer Beweisaufnahme zunächst absehen. Es komme in Betracht, dass die Sache ohne weitere Beweisaufnahme zur Entscheidung reif sei.
 
LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

Fonterelli GmbH & Co KGaA: Kündigung der Freiverkehrsnotierung durch die Börse Berlin

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Börse Berlin hat mit Schreiben vom 14.4.2025 die Einbeziehung der im Wege des Erstlistings in den Freiverkehr der Börse Berlin einbezogenen Aktien der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Hintergrund ist, dass die Aktien auf dem Handelssystem Xontro gehandelt werden, das durch den technischen Dienstleister eingestellt wird. Die Geschäftsleitung der Fonterelli GmbH & Co. KGaA beabsichtigt derzeit nicht, einen Antrag an einer anderen Wertpapierbörse zu stellen.

Die Geschäftsführung
Fonterelli GmbH & Co. KGaA

Sonntag, 13. April 2025

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Gremium kommt zu einer deutlich höheren Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses gemäß § 2225g AktG ("Gremium") nunmehr seinen abschließenden Bericht vorgelegt. Nach dem Gutachten des Gremiums wird die von der Antragsgegnerin Vonovia SE gewährte Barabfindung in Höhe von EUR 29,05 je Aktie deutlich anzuheben sein.

Nach Ansicht des Gremiums stellt der Börsenkurs wirtschaftlich betrachtet keinen geeigneten Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung dar. Dieser liege unterhalb des nach anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung ermittelten wahren Wertes der Aktien (S.24).

Wie bereits von dem von dem Gremium beauftragte Sachverständige FH-Hon.Prof. MMag. Alexander Enzinger ausgeführt, hängt der vom Gremium ermittelte Wert maßgeblich von den zu berücksichtigenden Synergieeffekten ab. Dabei sind nach Auffassung des Gremiums entsprechend dem Fachgutachten KFS/BW 1 nur solche Synergieeffekte zu berücksichtigen, deren Realisierung zum Bewertungsstichtag bereits eingeleitet oder im Unternehmenskonzept dokumentiert sind (realisierte Synergieeffekte). Damit sind die aus dem Delisting erwarteten Kosteneinsparungen von EUR 2 Mio. p.a. als nicht realisierte Synergieeffekte zu qualifizieren und daher nicht zu berücksichtigen (S. 21).

Je nachdem, ob und wie die Synergieeffekte und die Integrationskosten auf die beiden Gesellschaften aufgeteilt werden, ergeben sich unterschiedliche Werte. Bei Szenario A erfolgt die Zuteilung entsprechend dem Gutachten von Ebner Stolz. Dem entsprechend wird der BUWOG ein Anteil von ca. 21 % an den gesamten zu erwarteten Synergieeffekten zugeteilt (EUR 7 Mio. von EUR 33,2 Mio.), während im Gegenzug 94,5 % der Integrationskosten der Antragsgegnerin zugeordnet werden. In Szenario B werden die realisierten Synergieeffekte von insgesamt EUR 33,2 Mio. p.a. sowie die einmalig anfallenden Integrationskosten von EUR 92,3 Mio. hälftig aufgeteilt, so dass sich ein höherer Wert ergibt.

Für die Bewertung ist nach Ansicht des Gremiums der STOXX Europe 600 als Vergleichsindex am besten geeignet. Vertretbar ist auch die Verwendung des Euro STOXX. Nach der abschließenden Ansicht des Gremiums erfolgt eine Gewichtung beider Indizes im Verhältnis 2:1 zu einer ausgewogenen und der Bewertungsaufgabe adäquaten Lösung.

In Abhängigkeit von der rechtlichen Beurteilung zur Berücksichtigung von Synergieeffekten führt dies zu folgenden Beträgen in EUR je Aktie (S. 26):

                                            Synergien

                                            ohne                A                    B

Index

STOXX Europe 600            30,36             32,24            34,58

Euro STOXX                       31,99            37,09             39,73

__________________________________________________

Gewichtung 2:1                   31,90            33,86             36,30

Gremium, Gr 3/19
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte, Wien (RA Thomas Zottl, RA Dr. Thomas Kustor)

DAV-Handelsrechtsausschuss fordert Reform u.a. des Spruchverfahrens

SN 5/25: Reform­bedarf im Beschluss­män­gelrecht

Der DAV fordert eine Reform des aktien­recht­lichen Beschluss­män­gel­rechts, des Spruch­ver­fahrens und bei materiellen Bewertungs­fragen

dav-sn-5-2025.pdf (67,6 kB)

Stellung­nahmen vom 24.02.2025 13:11

Samstag, 12. April 2025

Salzgitter Aktiengesellschaft: Salzgitter AG bleibt eigenständig

Corporate News   11.04.2025 / 17:56 CET/CEST

- Vorstand beendet Gespräche mit Bieterkonsortium zu möglichen Übernahmeplänen

- Signifikant unterschiedliche Vorstellungen über aktuellen und zukünftigen Wert des Unternehmens 

- Klares Kommitment aller Stakeholder zur Transformation 

- Erweitertes Performance-Programm P28 mit Einsparziel von 500 Mio EUR. auf den Weg gebracht

- Positive Wirkung der konjunkturpolitischen Maßnahmen der kommenden Bundesregierung in den Bereichen Klimaschutz, Infrastruktur und Verteidigung erwartet 

- Portfolioentwicklung im Sinne von Best-Owner-Prinzip wird aktiv fortgesetzt

Der Vorstand der Salzgitter AG hat heute nach umfassender Prüfung entschieden, die mit dem Bieterkonsortium aus GP Günter Papenburg AG und TSR Recycling GmbH & Co. KG geführten Gespräche über ein mögliches Übernahmeangebot des Konsortiums zu beenden. Der Entscheidung liegen signifikant unterschiedliche Vorstellungen über den aktuellen und zukünftigen Wert der Salzgitter AG zugrunde. 

"Die Salzgitter AG bleibt ein eigenständiges Unternehmen. Mit der Kombination aus jahrzehntelanger Kompetenz, technologischer und innovativer Stärke sowie unternehmerischer Verantwortung werden wir unsere Transformation weiter vorantreiben. Dafür haben wir im letzten Jahr wichtige Weichen gestellt. Mit unserem erweiterten Performance-Programm P28 haben wir zusätzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und langfristige Perspektiven für unsere Beschäftigten zu sichern", so Gunnar Groebler, Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG.

Stärke als Vorreiter der gesamten Stahlindustrie  

"Wir glauben fest an die Zukunftsfähigkeit der Salzgitter AG. Deshalb setzen wir unseren Weg der Eigenständigkeit konsequent und im engen Schulterschluss mit unseren Stakeholdern fort. Gemeinsam vertrauen wir in unsere Stärke als Vorreiter der Transformation der gesamten Stahlindustrie", so Groebler weiter. 

Herzstück der Transformation ist das Programm SALCOS®, mit dem der Salzgitter-Konzern seine Stahlherstellung schrittweise auf wasserstoffbasierte Verfahren umstellt, um bis zum Jahr 2033 eine nahezu CO2-freie Stahlproduktion zu etablieren. Die erste Ausbaustufe ist mit einem Investitionsvolumen von rund 2,3 Mrd. EUR verbunden. Durch den modularen Aufbau von SALCOS® ist die Salzgitter AG sehr gut in der Lage, kontrolliert und mit der Marktentwicklung im Blick die richtigen weiteren Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen.

Kostenreduktion und Ergebnisverbesserung gleichermaßen 

Gleichzeitig dreht die Salzgitter AG an verschiedenen strategischen Schrauben, um ihren Erfolgskurs bei der Kostenreduktion fortzusetzen. So wurde das laufende Performance-Programm "Performance 2026" erweitert. Statt bislang 250 Mio. EUR sollen im Rahmen des Nachfolgers P28 nun 500 Mio. EUR eingespart werden. Davon sind bis Ende 2024 bereits rund 130 Mio.EUR realisiert.

Zudem sind weitere konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Ergebnisverbesserung der Geschäftsbereiche eingeleitet worden. Mit einer Defence-Taskforce richtet sich die Salzgitter AG gezielt auf die Bedürfnisse von Kunden aus dem wachsenden Rüstungssektor aus und stößt dabei auf großes Interesse. Gleichermaßen ist die Salzgitter AG mit ihrer Expertise bei der Produktion von Pipelines für Erdgas, Wasserstoff und CO2 für künftige Infrastrukturprojekte gut aufgestellt. Es ist generell davon auszugehen, dass sich die geplanten konjunkturpolitischen Maßnahmen der kommenden Bundesregierung in den Bereichen Klimaschutz, Infrastruktur und Verteidigung in den kommenden Jahren positiv auswirken werden. 

Portfoliomaßnahmen in stetigem Prozess geprüft 

Die Portfolioentwicklung im Sinne des Best-Owner-Prinzips ist im Unternehmen fest etabliert.
So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr der Verkauf der Mannesmann Stainless Tubes Gruppe erfolgreich abgeschlossen. Weitere Portfoliomaßnahmen prüft der Vorstand in einem stetigen Prozess.

Zusammenfassend stellt Gunnar Groebler, CEO Salzgitter AG klar: "Ziel aller genannten Aktivitäten ist es, eine bestmögliche Aufstellung der Salzgitter AG im Wettbewerb sicherzustellen, die erfolgreich begonnene Transformation zielgerichtet fortzuführen und langfristigen Wert für Aktionäre, Kunden und Beschäftigte zu generieren."

Die Salzgitter AG beendet Übernahmegespräche

Nach Pressebericten hat sich der Salzgitter-Konzern gegen eine Übernahme durch ein Konsortium entschieden. Aufgrund "signifikant unterschiedlicher Vorstellungen über den aktuellen und zukünftigen Wert des Unternehmens" seien die Gespräche mit den Bieter-Unternehmen GP Günter Papenburg und TSR Recycling beendet worden, teilte Salzgitter am Freitag mit. "Die Salzgitter AG bleibt ein eigenständiges Unternehmen", wurde Vorstandsvorsitzender Gunnar Groebler zitiert. Zugleich kündigte er ein weiteres Programm an, um eine halbe Milliarde Euro einzusparen. Bislang stand die Hälfte davon auf dem Plan.

Ein mögliches Übernahmeangebot war im November 2024 angekündigt worden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/11/salzgitter-aktiengesellschaft-mogliches.html

Das Konsortium hatte kürzlich ein indikatives und nicht-bindendes Angebot in Höhe von 18,50 Euro je Salzgitter-Aktie vorgelegt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/salzgitter-aktiengesellschaft-gesprache.html

Freitag, 11. April 2025

SHS Viveon AG kündigt Squeeze-Out durch Sidetrade AG an

Corporate News

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN

München, 11. April 2025, Die Sidetrade AG, Frankfurt am Main, („Sidetrade“) hat dem Vorstand der SHS Viveon AG („Gesellschaft“ oder „SHS Viveon“) am 7. April 2025 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 91,99% der SHS Viveon-Aktien hält; damit gilt die Sidetrade als Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Sidetrade hat weiterhin ihre Absicht mitgeteilt, die SHS Viveon als übertragender Rechtsträger auf die Sidetrade zu verschmelzen und den Vorstand aufgefordert, in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten.

In diesem Zusammenhang hat die Sidetrade dem Vorstand der Gesellschaft heute des Weiteren das förmliche Verlangen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der SHS Viveon-Minderheitsaktionäre auf die Sidetrade gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, welche die Sidetrade den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Über SIDETRADE S.A.

SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 6,1 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 38 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und dematerialisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 400 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary, die internationale Unternehmen in mehr als 85 Ländern betreuen. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.

Über die SHS VIVEON AG

Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

METRO AG: Delisting der METRO Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 16. April 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der METRO AG heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der METRO Aktien (Stammaktien der METRO AG: ISIN DE000BFB0019, Vorzugsaktien der METRO AG: ISIN DE000BFB0027) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.

In Übereinstimmung mit dem Ende der in der Angebotsunterlage angegebenen Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH wird das Delisting mit Ablauf des 16. April 2025 wirksam werden.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der METRO AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 3. November 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegte Beschwerde hat das OLG Hamburg mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 8. Juli 2024 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.

OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 2024, Az. 13 W 12/24
LG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2023, Az. 403 HKO 90/22
Rolle u.a. ./. Accenture Holding B.V. & Co. KG (zuvor: Accenture Digital Holding GmbH, früher: SinnerSchrader AG, vormals: Accenture Digital Holdings AG)
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

Scherzer & Co. AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2024 / Einladung zur Hauptversammlung 2025 / aktueller NAV

Die Scherzer & Co. AG hat ihren Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht und im Bundesanzeiger zu der am Montag, den 26. Mai 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Der Bericht steht ab sofort unter www.scherzer-ag.de/unternehmensberichte zum Download zur Verfügung.

Net Asset Value zum 10.04.2025:

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 10.04.2025 2,97 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,05 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 30,98% unter dem Inventarwert vom 10.04.2025. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Köln, 11. April 2025

Der Vorstand


Über die Scherzer & Co. AG:

Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investments einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei sieht sich die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action.

Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein „natürlicher Floor“ bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.

Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.

Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart, im elektronischen Handelssystem Xetra sowie in Tradegate.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • Accentro Real Estate AG: StaRUG-Verfahren angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 10. April 2025

SM Wirtschaftsberatungs AG Ergebnis des angebotenen Aktienrückkaufs der SM Wirtschaftsberatungs AG

Sindelfingen, den 10. April 2025

Ad hoc Meldung

Zum Ende der Annahmefrist wurden 56.095 Aktien von Aktionären zu je EUR 4,80 angedient, insgesamt somit ein Volumen von EUR 269.256,00. Um eine Zuteilung zu vermeiden, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die leichte Überschreitung des angebotenen Rückkaufs von 50.000 Stücken zu akzeptieren. Insgesamt werden damit 50.000 Aktien eingezogen, die zusätzlichen 6.096 Stücke verbleiben bei der Gesellschaft.

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

artnet AG: artnet führt Gespräche mit zwei Investoren über ein mögliches Übernahmeangebot

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

New York/ Berlin, 10. April 2025 – Aus Anlass einer heutigen Veröffentlichung der Weng Fine Art AG gibt die artnet AG („Gesellschaft“) bekannt, dass sie sich in Gesprächen mit der Art Technology Holding Inc. sowie mit einem weiteren potenziellen Investor befindet. Beide Investoren prüfen angabegemäß derzeit ein mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Gesellschaft mit einer Gegenleistung von mindestens EUR 11,00 je Aktie der Gesellschaft.

Der Ausgang der Gespräche ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen. Es ist derzeit noch nicht abzusehen, ob diese letztlich zu einem Übernahmeangebot führen werden.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Mittwoch, 9. April 2025

Hauptversammlung der SYNLAG AG zum Squeeze-out am 16. Mai 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der Hauptversammlung der SYNLAG AG am 16. Mai 2025 in München soll unter TOP 6 der angekündigte Squeeze-out zugunsten der Hauptaktionärin, des Transaktionsvehikels Ephios Bidco GmbH, beschlossen werden. Die Ephios Bidco GmbH gehört mittelbar dem Private-Equity-Investor Cinven, siehe die Bekanntmachung der Mehrheitsbeteiligung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/12/bekanntmachung-einer.html

Cinven hatte im Jahr 2023 ein öffentliches Erwerbsangebot zu EUR 10,- je SYNLAB-Aktie durchgeführt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/10/cinven-kundigt-offentliches.html

Im letzten Jahr folgte ein Delisting-Erwerbsangebot: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/06/delisting-erwerbsangebot-fur-aktien-der_17.html Geboten wurde hierfür ein Geldbetrag in Höhe von EUR 11,09 je SYNLAB-Aktie. 

Nach dem Kauf der Minderheitsbeteiligung von Elliott in Höhe von ca. 10 % an SYNLAB (allerdings mit einer weiter bestehenden indirekten Beteiligung von Elliott) wurde ein Squeeze-out angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/10/synlab-ag-cinven-erwirbt-elliotts.html

Als Barabfindung für den nunmehrigen Squeeze-out wurden EUR 13,11 je SYNLAB-Aktie festgelegt. Abhängig vom Basiszinssatz zum Tag der Hauptversammlung (als Stichtag für die Bewertung) werden in der Einladung aber noch alternative Beträge für eine mögliche Beschlussanpassung genannt (eine bislang etwas ungewöhnliche Vorgehensweise).

Basiszinssatz     Barabfindung

2,75%                 EUR 13,11
3,00%                 EUR 12,44
3,25%                 EUR 11,82

Ein Tool zur Berechnung des relevanten Basiszinssatzes für die Bewertung: https://www.basiszinskurve.de/basiszinssatz-gemaess-idw.html

Zu den Unterlagen zur Hauptversammlung (Übertragungsbericht, Prüfungsberichts etc.):
https://www.synlab.ag/de/hauptversammlung/2025

alstria office REIT-AG: Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss

alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der alstria office REIT-AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) bekannt, dass Aktionäre eine Anfechtungs- (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Februar 2025 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund der Beendigung des REIT-Status) und 2 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär BPG Holdings Bermuda Limited gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/aktienrechtlicher Squeeze-Out)) erhoben haben.

Die Klage wurde beim Landgericht Hamburg, Kammer 1 für Handelssachen erhoben und ist unter dem Aktenzeichen 401 HKO 21/25 rechtshängig. 

Hamburg, im April 2025
alstria office REIT-AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. April 2025

Dienstag, 8. April 2025

Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG: Müssen zwei gemeinsame Vertreter bestellt werden?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG hatte das LG Nürnberg-Fürth kürzlich als gemeinsamen Vertreter der nicht selbst am Verfahren beteiligten Aktionäre Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann bestimmt. 
 
Es handelt sich allerdings um eines der ersten Verfahren, bei denen nach der neuen Rechtslage sowohl Aktionäre der übertragenden Gesellschaft (Vitresco) wie auch der übernehmenden Gesellschaft (Schaeffler) eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses beantragen konnten und auch beantragt haben. Von Antragstellern wurde daher vorgetragen, dass insoweit sich gegenseitig ausschließende Antragsziele verfolgt würden (Verbesserung zugunsten von Vitesco bzw. zugunsten von Schaeffler). Der gemeinsame Vertreter müsse daher frühzeitg entscheiden, welchen Antrag bzw. welche Antragspostion er unterstütze. Er könne sich dann aber nicht glaubhaft für die Postion der nicht-antragstellenden Aktionäre im anderen Antragsverfahren einsetzen. Insoweit scheine es erforderlich, einen zweiten gemeinsamen Vertreter zu bestellen und festzulegen, für welche Antrasgtellerseite konkret der jeweilige gemeinsame Vertreter tätig werden solle.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 5696/24
Hansainvest Hanseatische Investment GmbH u.a. ./. Schaeffler AG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

OTRS AG: Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot der Optimus BidCo AG

Gesellschaftsinformation

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

Oberursel (Taunus), 7. April 2025:

Die OTRS AG ("Gesellschaft") (ISIN DE000A0S9R37, WKN A0S9R3) gibt bekannt, dass die Optimus BidCo AG allen Aktionären in Verbindung mit der Übernahme der Gesellschaft durch die Optimus BidCo AG und dem Delisting der Gesellschaft anbietet, sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien an der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben.

Die Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der Easyvista Holding S.A.S., hat im Vorfeld des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots über börsliche Aktienkäufe sowie den Vollzug von außerbörslichen Aktienkaufverträgen bereits insgesamt eine Beteiligung von rund 92,46 % am Grundkapital der Gesellschaft erworben.

Der Angebotspreis beträgt EUR 17,00 je Aktie.

Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am Montag, 7. April 2025, 0:00 Uhr (MESZ) und endet am Freitag, 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ).

Die Angebotsunterlage mit weiteren Details wurde am vergangenen Freitag, 4. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im Anschluss an das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot beabsichtigt die Optimus BidCo AG, die Durchführung eines Squeeze-out-Verfahren zu verlangen.

BayWa AG: BayWa AG einigt sich auf Anpassung der Sanierungsvereinbarung

Aktualisierung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die BayWa AG hat sich auf Basis des aktualisierten Finanzierungskonzepts für die BayWa r.e. AG (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 17. März 2025) mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG auf die erforderlichen Anpassungen der langfristigen Sanierungsvereinbarung für den Zeitraum bis 2028 verständigt.

Auf dieser Grundlage wird die BayWa AG kurzfristig den Restrukturierungsplan im Rahmen des StaRUG-Verfahrens einreichen.

Die bestehenden Standstill-Vereinbarungen wurden bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Zur weiteren Liquiditätsschonung hat die Gesellschaft heute außerdem entschieden, von ihrem unter den Anleihebedingungen der Hybridanleihe (WKN: A351PD | ISIN: DE000A351PD9) ausdrücklich vorgesehenen Recht Gebrauch zu machen, die ursprünglich für den 5. Mai 2025 vorgesehene Zinszahlung aufzuschieben.

Montag, 7. April 2025

Squeeze-out bei der MAN SE: Spruchverfahren geht nach dem Nichtabhilfebeschluss vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 die Barabfindung je MAN-Stückaktie auf EUR 79,71 erhöht (+ 12,8 % im Vergleich zu der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68). 

Mehrere Antragsteller sowie die Antragsgegnerin TRATON SE haben gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss Beschwerden eingelegt. Das LG München I hat diesen Beschwerden mit Beschluss vom 3. April 2025 nicht abgeholfen. Das Spruchverfahren geht damit vor dem Bayerische Oberste Landesgericht weiter.

LG München I, Beschluss vom 20. Dezember 2024, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bastfaserkontor AG: LG Berlin II bestellt RA Dr. Dreier zum gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Bastfaserkontor AG zugunsten der Hauptaktionärin AGIB Real Estate S.A. hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 24. März 2025 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt.
 
LG Berlin II, Az. 102 O 108/24 SpruchG
Lüdemann u.a. ./. AGIB Real Estate S.A.
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte SMS Hasche Sigle Partnerschaft, 10785 Berlin

Sonntag, 6. April 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Lotto24 AG: LG Hamburg bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Lotto24 AG zugunsten der ZEAL Network SE hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 3. April 2025 Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, MEILICKE HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwä#lte Steuerberater mbB, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Lotto24 eine von der ZEAL SE zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 479,25 je Lotto24-Aktie.

LG Hamburg, Az. 415 HKO 83/24
Rolle u.a. ./. ZEAL Network SE
46 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP, 60310 Frankfurt am Main

Samstag, 5. April 2025

Delisting: Rätsel um sieben Aktien

Ein Artikel der Wirtschaftswoche (von Julia Groth) zum Handel delisteter Aktien auf der LS Exchange:

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/delisting-r%C3%A4tsel-um-sieben-aktien/ar-AA1CeWzS

Erwähnt werden DFV Deutsche Familienversicherung,
AUR Portfolio III SE & Co. KGaA (DE000A40UTE1),
Haemato (DE000A289VV1),
Synlab (DE000A2TSL71),
Telefonicá Deutschland (DE000A1J5RX9),
UniDevice (DE000A11QLU3) und
Vectron Systems (DE000A0KEXC7).