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Freitag, 21. März 2025

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der METRO AG: Angebotsunterlage veröffentlicht

Die Angebotsunterlage für METRO-Aktien zu EUR 5,33 je Vorzugs- bzw. Stammaktie ist nunmehr veröffentlich worden und kann u.a. auf der Webseite der BaFin heruntergeladen werden:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Metro_AG_2025.html

Die Angebotsfrist begann am 19. März 2025 und läuft bis zum 16. April 2025.

ProSiebenSat.1 Media SE stimmt geplanter Vereinbarung mit General Atlantic über Erwerb derer Minderheitsbeteiligungen an NuCom und ParshipMeet Group zusammen mit beabsichtigtem Verkauf von Verivox zu

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

-  Vorstand und Aufsichtsrat ebnen den Weg für die Vereinfachung der Konzernstruktur und den Verkauf von Verivox

-  Unterzeichnung verbindlicher Vereinbarungen beider Transaktionen in Kürze erwartet

-  ProSiebenSat.1 soll alleiniger Eigentümer der NuCom Group und der ParshipMeet Group durch Erwerb der Minderheitsbeteiligung von General Atlantic an beiden Gesellschaften werden


Unterföhring, 20.03.2025. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE haben heute einer vorgesehenen Vereinbarung mit General Atlantic über den Erwerb der von General Atlantic gehaltenen Minderheitsbeteiligungen an der NuCom Group (ohne flaconi) und der ParshipMeet Group zugestimmt. Diese Zustimmung erfolgte im Zusammenhang mit und vorbehaltlich des beabsichtigten Verkaufs von Verivox, dem heute ebenfalls zugestimmt wurde. Die entsprechenden verbindlichen Vereinbarungen mit General Atlantic bzw. zum Verkauf von Verivox sollen in Kürze unterzeichnet werden.

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf von Verivox hat sich ProSiebenSat.1 heute mit General Atlantic auf den Erwerb von deren gesamten Minderheitsbeteiligungen an der NuCom Group (ohne flaconi) und der ParshipMeet Group geeinigt. Die Gegenleistung für den Erwerb umfasst unter anderem eine Barkomponente in Höhe von 10 Mio Euro, die Übertragung von ca. 5,9 Millionen eigenen Aktien von ProSiebenSat.1 (entspricht ca. 2,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft und einem aktuellen Marktwert von ca. 38 Mio Euro) an General Atlantic und eine festgelegte Beteiligung von General Atlantic am Ausstiegserlös in Höhe von 50 Mio Euro, zahlbar bei einem Ausstieg von ProSiebenSat.1 aus der ParshipMeet Group. Außerdem partizipiert General Atlantic ebenso wie ProSiebenSat.1 an möglichen Erlösen aus einer anhängigen Klage der NuCom Group gegen einen Dritten; mögliche Ansprüche aus diesem Rechtsstreit sind bei ProSiebenSat.1 bisher nicht aktiviert.

General Atlantic wird seine Minderheitsbeteiligung von 28,4 Prozent an flaconi künftig direkt - und nicht wie bisher indirekt - über die NuCom Group halten. ProSiebenSat.1 wird weiterhin Vorzugskapital (Preferred Equity) in Höhe von ca. 95 Mio Euro (Stand: Jahresende 2024) an flaconi sowie eine Mehrheitsbeteiligung von 71,6 Prozent halten.

Der Vollzug (Closing) der Transaktion mit General Atlantic steht unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Verkaufs von Verivox, der voraussichtlich kurz nach Vertragsunterzeichnung erfolgen wird, und der Bestätigung der zugrunde liegenden Bewertungen durch einen Sachverständigen. In der Folge wird ProSiebenSat.1 die volle Kontrolle und Flexibilität über die strategische Ausrichtung der NuCom Group, von flaconi und der ParshipMeet Group erhalten, einschließlich der Entscheidungen über Veräußerungen hinsichtlich aller Beteiligungen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

OHB SE: Konzernabschluss 2024

Corporate News

- Gesamtleistung erreicht EUR 1.030 Mio.

- Bereinigtes EBITDA erreicht EUR 111 Mio. nach EUR 87 Mio. im Vorjahr (+28 %)

- Dividendenvorschlag beträgt EUR 0,60


Der OHB-Konzern (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) erreichte im Geschäftsjahr 2024 eine Gesamtleistung von EUR 1.030,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1.182,8 Mio.). Das EBITDA betrug im Berichtsjahr EUR 53,2 Mio. (Vorjahr: EUR 162,1 Mio.), die EBITDA-Marge reduzierte sich auf 5,2 % nach 13,7 % im Vorjahr. Das EBIT betrug EUR 14,1 Mio. (Vorjahr: EUR 125,0 Mio.). Die EBIT-Marge reduzierte sich damit von 10,6 % im Vorjahr auf 1,4 %. Im Geschäftsjahr 2023 wurden verschiedene Effekte, die sich negativ auf die Profitabilität ausgewirkt haben, durch Neubewertungsmaßnahmen von Finanzinstrumenten im Beteiligungs- und Finanzanlagevermögen überkompensiert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 ist von einer projektbezogenen Risikorückstellung sowie Aufwendungen im Rahmen des konzernweiten Transformationsprozesses geprägt. Das um diese Sondereffekte bereinigte EBITDA erreichte im Geschäftsjahr 2024 EUR 111,1 Mio. gegenüber EUR 87,1 Mio. im Vorjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 wie im Vorjahr eine Dividende von EUR 0,60 je Aktie vorschlagen.

Im Segment SPACE SYSTEMS konnte mit dem Start der Asteroidenmission Hera ein Meilenstein in der europäischen Raumfahrtexploration erreicht werden. Im weiteren Jahresverlauf erhielt OHB den Zuschlag für den Bau einer auf Hera basierenden Sonde für die Ramses-Mission. Mit neuen Aufträgen für die Konstellation IRIDE und die ESA-"Earth Explorer"-Mission Harmony sowie dem erfolgreichen Start des Arctic Weather Satellites konnte sich OHB darüber hinaus erneut erfolgreich im Anwendungsfeld Erdbeobachtung positionieren. Der gelungene Erststart der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und die Unterzeichnung einer Authorization to Proceed für die Flugmodelle 16 bis 42 der Ariane 6 haben im Segment AEROSPACE zu einer deutlichen Stabilisierung im Ariane-Programm geführt. Darüber hinaus konnte das Geschäft als Zulieferer im US-amerikanischen Markt für Komponenten von Trägerraketen weiter ausgebaut werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl mit bestehenden als auch mit neuen Kunden Verträge geschlossen. Das Segment DIGITAL konnte im Geschäftsjahr 2024 mit EUR 170 Mio. den bisher höchsten Auftragseingang seit seiner Einführung im Jahr 2021 verzeichnen. Dabei konnte OHB die eigene Position im Anwendungsfeld Downstream-Services für Erdbeobachtungsdaten weiter stärken. Durch die erfolgreiche Internationalisierung des Geschäfts für digitale Schienenverkehrsinfrastruktur konnte außerdem ein wichtiger Erfolg in diesem Kernzielbereich des Segments erzielt werden.

Der Auftragsbestand befindet sich mit EUR 2.382 Mio. (Vorjahr: EUR 1.749 Mio.) zum Bilanzstichtag weiterhin auf einem sehr guten Niveau. Den Großteil des Auftragsbestands repräsentiert das Segment SPACE SYSTEMS mit einem Wert von EUR 1.968 Mio., der Auftragsbestand im Segment AEROSPACE beträgt EUR 244 Mio. und das Segment DIGITAL verfügt über einen Auftragsbestand in Höhe von EUR 171 Mio. Diese Werte gewährleisten für die Zukunft eine gute Planungssicherheit.

Der komplette Konzernjahresabschluss der OHB SE für das Geschäftsjahr 2024 wird heute auf der Bilanzpressekonferenz in Bremen und der anschließenden virtuellen Analystenkonferenz im Detail erläutert.

paragon GmbH & Co. KGaA: paragon nimmt Stellung zu aktuellen Kurssprüngen der paragon-Aktie

Corporate News | 20 März 2025 08:41

- Auffällige Kurssteigerung um mehr als 100% innerhalb eines Tages

- Chatverlauf in sozialen Medien belegt nach Auffassung der Geschäftsführung Absprache zur Marktmanipulation

- BaFin ist informiert

Delbrück, 20. März 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute auffällige Kursverläufe ihrer Aktie festgestellt. So stieg der Kurs am 19. März 2025 zeitweise um mehr als 100% gegenüber dem Schlusskurs am Vortag, um sodann wieder 20% zu Kurssprungverlieren. Eine Recherche von Online-Chats in sozialen Medien dokumentiert nach Auffassung der Geschäftsführung, dass es Absprachen einzelner Marktteilnehmer zu einer illegalen Kursmanipulation gab.

Ziel einer solchen „Pump-and-Dump“-Aktion, wie sie die dafür Verantwortlichen selbst nennen, ist ein künstlich erzeugter sehr hoher Kursanstieg. Sobald andere Aktionäre sich dadurch animiert sehen, in die Aktie zu investieren, verdienen die Veranlasser massiv an einer Wette auf fallende Kurse, da zuvor die von diesen erworbenen Aktien plötzlich auf den Markt geworfen werden.

Wie man dem Chatverlauf entnehmen kann, sind auch andere Aktienwerte betroffen.

paragon betont ausdrücklich, dass für den abrupten Kursanstieg keine Vorgänge im Unternehmen verantwortlich sein können, und hat daher vorsorglich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Vorkommnisse informiert und ihr die verdächtigen Chatverläufe übermittelt.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung möchte paragon seine Aktionäre informieren und vor Verlusten durch solche Machenschaften bewahren.

Über die paragon GmbH & Co. KGaA

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.

Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).

Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.

Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG für Westag-Aktien

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Broadview Industries AG
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83410

Zielgesellschaft:
Westag AG
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5565

ISIN:
Stammaktien DE0007775207 (WKN: 777520)
Vorzugsaktien DE0007775231 (WKN: 777523)

Die Broadview Industries AG ("Bieterin"), eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Broadview Holding B.V. mit Sitz in 's-Hertogenbosch, Niederlande, hat heute beschlossen, den Aktionären der Westag AG ("Westag") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber lautende Stammaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie ("WAG-Stammaktien") und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie ("WAG-Vorzugsaktien" und zusammen mit den WAG-Stammaktien die "WAG-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 30,76 je WAG-Stammaktie und in Höhe von EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit WAG-Stammaktien im Umfang von ca. 54,91% des Grundkapitals und Westag-Vorzugsaktien im Umfang von ca. 21,88% des Grundkapitals der Westag AG, dies entspricht WAG-Aktien im Umfang von insgesamt ca. 76,79% des Grundkapitals und ca. 85,96% der Stimmrechte an der Westag.

Bei der Festlegung des Angebotspreises hat die Bieterin berücksichtigt, dass der Vollzug des Delisting-Angebots vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Westag erfolgen wird. Auch die Aktionäre der Westag, die das Delisting-Angebot annehmen, sollen von der für das Geschäftsjahr 2024 zu zahlenden Dividende profitieren, die voraussichtlich 0,90 EUR je WAG-Stammaktie und 0,96 EUR je WAG-Vorzugsaktie betragen wird. Daher beinhaltet der oben genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 30,76 je WAG-Stammaktie einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,90 und der oben genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,96.

Die Bieterin hat mit der Westag am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass die Westag unverzüglich nach Veröffentlichung der begründeten Stellungnahme, spätestens jedoch vor Ende der Annahmefrist, den Widerruf der Zulassung der WAG-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der WAG-Aktien in den Freiverkehr zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.broadview-angebot.de veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von WAG-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von WAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.broadview-angebot.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. (...)

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Westag-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. (...)

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Westag sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. (...)

Düsseldorf, 20. März 2025

Broadview Industries AG

ESPG AG: Mit stabiler Finanzbasis ins Jahr 2025: ESPG investiert in Bestandsentwicklung

Corporate News

- Stabile Finanzbasis nach dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Prozesses: 12,8 Mio. Euro bereitgestellt zur Restrukturierung und Kapitalausstattung der AG.

- In Ulm bereitet ESPG eine Nachvermietung im Wissenschaftspark „Science City“ vor, nachdem Nokia eine Kündigungsoption genutzt hat.

- Neue Mietabschlüsse mit Nichia und der Meknes GmbH bestätigen die hohe Nachfrage nach hochspezialisierten Science Park-Flächen.

Köln, 20. März 2025: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, richtet ihren Fokus im Jahr 2025 auf die Weiterentwicklung ihres Science Park-Portfolios. Mit dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Prozesses wurde die finanzielle Basis der Gesellschaft nachhaltig stabilisiert und eine solide Grundlage für die weitere Geschäftsentwicklung geschaffen. Das bilanzierte Eigenkapital sollte mit diesem Schritt auf 83,7 Millionen Euro steigen. Dabei haben Investoren neue Finanzmittel in Höhe von 12,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, die Gesellschaft auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen, erforderliche Bestandsinvestitionen vorzunehmen und ESPG auf eine erfolgreiche Zukunft auszurichten.

Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Mit dem erfolgreichen Abschluss des Restrukturierungsprozesses haben wir eine stabile Grundlage geschaffen, um unser Portfolio gezielt weiterzuentwickeln. Die nun zur Verfügung stehenden Mittel versetzen uns in die Lage, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen, um unsere Standorte wettbewerbsfähig zu halten. So können wir flexibel auf Marktveränderungen reagieren und gleichzeitig die Attraktivität unserer Science Parks nachhaltig steigern.“

Nachvermietung in Ulm: Investitionen sichern Standortqualität
Ein Schwerpunkt für ESPG in der Weiterentwicklung des Science Park-Portfolios liegt aktuell in der Nachvermietung von Flächen im Science Park „Science City“ in Ulm. Der Telekommunikationskonzern Nokia hat eine vertragliche Kündigungsoption zum Jahresende 2025 genutzt. ESPG führt bereits Gespräche mit potenziellen Nachmietern, um eine rasche Nachvermietung zu gewährleisten. Ziel ist es, den Standort langfristig zu stärken und die Attraktivität für neue Mieter zu erhöhen.

Neue Mietverträge bestätigen hohe Nachfrage nach Science Park-Flächen
Dass spezialisierte Wissenschaftsparks stark nachgefragt bleiben, zeigen die aktuellen Mietabschlüsse. Der weltweit führende LED-Entwickler Nichia hat seine Mietfläche im Science Park BlueCircle in Würselen um 222 m2 auf insgesamt 1.146 m2 erweitert. Die zusätzliche Fläche wird Nichia für seine Forschung mit Prototypen verwenden. Gleichzeitig wird der Standort durch die Meknes GmbH gestärkt, die dort eine Pflegefachschule auf 1.000 m2 eröffnet. Ziel ist es, dringend benötigte Fachkräfte für den Gesundheitssektor auszubilden und internationale Talente in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die langfristige Bindung von Nichia bestätigt die Attraktivität des Science Parks BlueCircle als Innovationsstandort im Technologiehub Aachen. Gleichzeitig stärkt die Pflegefachschule der Meknes den Standort durch die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte.

ESPG startet mit klarer Strategie in das Jahr 2025
Mit einer stabilen finanziellen Basis und gezielten Investitionen stärkt ESPG die Wettbewerbsfähigkeit seiner Standorte und schafft langfristige Perspektiven für Mieter. Die anhaltend hohe Nachfrage nach spezialisierten Wissenschaftsflächen bestätigt den Fokus auf technologiegetriebene Unternehmen und forschungsnahe Standorte. Mit dieser klaren Strategie geht ESPG entschlossen ins Immobilienjahr 2025 – mit einem Portfolio, das auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtet ist und die Innovationskraft seiner Mieter optimal unterstützt.

Markus Drews, Vorstand der ESPG AG, ergänzt: „Mit der neu gewonnen stabilen finanziellen Basis und unserer klaren strategischen Ausrichtung sehen wir ESPG wieder gut für die kommenden Jahre aufgestellt. Unser Fokus liegt darauf, unsere Standorte weiterzuentwickeln, neue Mietpartnerschaften einzugehen und gezielt in unsere Bestände zu investieren. So schaffen wir nicht nur nachhaltige Werte für unsere Stakeholder, sondern stärken auch die Innovationskraft der Unternehmen, die in unseren Wissenschaftsparks forschen und arbeiten.“

Über ESPG

Die European Science Park Group (ESPG) ist ein auf Science Parks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau von Wissenschaftsparks, überwiegend geprägt von Mietern aus Zukunftsbranchen wie Biowissenschaften, grüne Technologien oder digitale Transformation, die von der Nähe zueinander und der direkten Nachbarschaft zu Universitäten, Kliniken oder Forschungsstandorten profitieren. Das Portfolio der ESPG umfasst bereits europaweit 16 Wissenschaftsparks mit einer Gesamtfläche von 126.000 Quadratmetern. Die Standorte sind in der Regel außerhalb der Metropolen angesiedelt, in Gebieten, die als Wissenschaftscluster gelten oder eine hohe Konzentration innovativer Unternehmen aufweisen.

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Anmerkung der Redaktion:

In dem StaRUG-Fall ESPG kam es zu einem entschädigungslosen Ausscheiden der Minderheitsaktionäre. Der Restrukturierungsplan sah eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran wurde das Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurden mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen.

freenet AG beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 100 Mio. EUR

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Büdelsdorf, 20. März 2025. Der Vorstand der freenet AG [ISIN DE000A0Z2ZZ5] hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm 2025 aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen im Geschäftsjahr 2025 Aktien der Gesellschaft über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 100 Mio. EUR. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere den konkreten Zeitraum und das genaue Volumen des Aktienrückkaufprogramms 2025 sowie die maximale Anzahl der Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben werden können, wird der Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Damit macht die freenet AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 5. Mai 2022 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 4. Mai 2027 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hält aktuell 50.000 eigene Aktien (ca. 0,04% des Grundkapitals).

Die zurückgekauften Aktien sollen unter Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden.

Der Aktienrückkauf wird nach den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission durchgeführt. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die freenet AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder einzustellen.

Mittwoch, 19. März 2025

:be AG: Beendigung des Börsenlistings im Vienna MTF

AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lustenau, 19. März 2025

Die :be AG (die “Gesellschaft”) teilt mit, dass der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats heute beschlossen hat, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft (ISIN: AT0000A2SGH0) im Vienna MTF der Wiener Börse (Marktsegment: direct market) mit ehestmöglicher Wirkung aufzukündigen (Delisting). Das entsprechende Kündigungsschreiben soll morgen an die Wiener Börse übermittelt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat; letzter Handelstag im Vienna MTF ist daher voraussichtlich der 22. April 2025 (maßgeblich ist die Veröffentlichung der Wiener Börse AG über die Notierungslöschung).

Da es sich hierbei um eine einschneidende Maßnahme für die Aktionäre der Gesellschaft handelt, hat sich der Vorstand dazu entschlossen gemäß § 103 Abs 2 AktG den Vorstandsbeschluss (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) auch zur Genehmigung der Hauptversammlung vorzulegen.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung, in der die Aktionäre um Genehmigung des Vorstandsbeschlusses (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) ersucht werden, wird in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Es ist geplant diese außerordentliche Hauptversammlung am 16. April 2025 abzuhalten (maßgeblich ist die Veröffentlichung über die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes).

Der Beschluss zum Delisting erfolgte vor den Hintergrund, dass sich die Gesellschaft seit dem Börsenlisting im Jahr 2021 nicht über den Kapitalmarkt finanziert hat und seitdem auch das Handelsvolumen der Aktien im Segment direct market gering geblieben ist. Erhebliche Kursausschläge bei geringen Handelsvolumina und der große Spread haben es der Gesellschaft unmöglich gemacht, institutionelle Investoren von einer Investition in die :be-Aktie zu überzeugen.

Der mit dem Listing verbundene erhebliche administrative und finanzielle Aufwand aufgrund der anzuwendenden und immer strenger werdenden Regularien steht aus Sicht der Gesellschaft in keinem Verhältnis zum Nutzen, weshalb sich die Gesellschaft auch unter diesem Gesichtspunkt für das Delisting entschlossen hat.

Dienstag, 18. März 2025

Mutares SE & Co. KGaA: Beabsichtigte Reduzierung der Beteiligung an der Steyr Motors AG zur Stärkung des Streubesitzes aufgrund sehr starker Investorennachfrage

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

München, den 18. März 2025 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes und der damit verbundenen Möglichkeit zur Stärkung der deutschen Rüstungsindustrie sowie der sehr starken Nachfrage nach Aktien der Steyr Motors AG (ISIN AT0000A3FW25) („Steyr“) heute beschlossen, den Streubesitz der Steyr zu erhöhen, um die Aktionärsbasis weiter zu diversifizieren. Damit sollen auch Einstiegsmöglichkeiten für neue Investoren geschaffen und die Möglichkeiten zum Beteiligungsausbau für bestehende Investoren verbessert werden.

Zu diesem Zweck hat sich Mutares mit der Bank, die das Listing der Steyr an der Frankfurter Wertpapierbörse im Oktober 2024 begleitet hatte, heute auf eine Zustimmung zur Aufhebung der unter der Listing-Vereinbarung derzeit noch bestehenden Halteverpflichtung (Soft Lock-Up) verständigt.

Mutares ist weiterhin sehr von der positiven Entwicklung der Steyr überzeugt und beabsichtigt, auch weiterhin eine wesentliche Aktionärin der Steyr zu bleiben.

Abhängig von den aktuell sehr dynamischen Marktbedingungen erwartet Mutares aus der Beteiligungsreduzierung einen signifikanten Bruttoerlös.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Mitteilung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Ad-hoc-Mitteilung gelten.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Voraussichtlicher Beginn des freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufsangebotes noch im März

Das Rückkaufsangebot der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft (nachfolgend „SMW“) wird voraussichtlich am 20. März beginnen und am 9. April enden.

Die Angebotsunterlagen werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Wie bereits am 10. März angekündigte, sollen im Wege eines öffentlichen Aktienrückkaufangebotes 50.000 Stück zu einem Stückpreis von € 4,80 zurückgekauft und anschließend eingezogen werden.
Die RCM Beteiligungs AG als Konzernmutter wird keine Stücke einreichen.

Sindelfingen, 18. März 2025

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

UniCredit darf Anteil an der Commerzbank auf maximal 29,9 Prozent erhöhen

Die italienische Großbank UniCredit darf ihren Anteil an der Commerzbank auf bis zu 29, 9 Prozent erhöhen. Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) habe keine Einwände, teilte UniCredit mit. Die EZB prüft Investoren, die zehn Prozent oder mehr an einer Bank besitzen wollen, um sicherzugehen, dass sie geeignete Aktionäre sind.

Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch UniCredit. Ob es aber wirklich zu der Übernahme kommt, ist derzeit noch offen. Bis zur Entscheidung, ob es tatsächlich zu einem Zusammenschluss mit der Commerzbank komme, werde es wohl "deutlich über das Jahr 2025 hinaus" dauern. Zuletzt hatte UniCredit-Chef Andrea Orcel von "drei bis fünf Quartalen" gesprochen.

Nach jüngsten Angaben kontrolliert UniCredit inzwischen gut 28 Prozent der Anteile: 9,5 Prozent direkt über Aktien und 18,5 Prozent über Finanzinstrumente. Bei Erreichen von 30 % der Anteile an einer börsennotierten AG hat der Erwerber nach dem Übernahmegesetz (WpÜG) die Pflicht, allen anderen Aktionären ein angemessenes Kaufangebot für ihre Anteile zu unterbreiten.

Nach Stimmrechtsmitteilungen vom Januar 2025 hält die Barclays Bank 16,05 % an der Commerzbank, während 7,45 % von der Citigroup gehalten werden.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/barclays-bank-plc-halt-nunmehr-1605-der.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/citigroup-inc-halt-nunmehr-745-der.html

Zur Pressemitteilung der UniCredit: https://shareholders-germany.blogspot.com/2025/03/ecb-authorizes-unicredit-to-increase.html

Montag, 17. März 2025

niiio finance group AG: Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum europäischen WealthTech-Powerhouse: Das Kundengeschäft der Etops Group und der niiio finance group wird unter der Marke Etops auftreten.

17. März 2025

Etops Group AG und niiio finance group AG, zwei führende Adressen im europäischen WealthTech-Markt, haben auf ihrer strategischen Roadmap ein weiteres Etappenziel erreicht. Im Rahmen der laufenden Umstrukturierung werden die Schlüsseleinheiten der niiio finance group AG, darunter Patronas, FixHub, FundHero, Fundsaccess, DSER, and MiFID-Recorder neu gemeinsam unter der Marke Etops auftreten.

Cham/Schweiz & Görlitz/Deutschland | Die in der Schweiz ansässige Etops Group AG und die in Deutschland beheimatete niiio finance group AG sind vollständige bzw. Mehrheitsbeteiligungen der Private-Equity-Firma Pollen Street Capital. Zusammen bilden sie ein WealthTech-Powerhouse mit 550 Kunden aus der Finanzdienstleistungsindustrie – darunter Banken, Vermögensverwalter, Asset Manager, Finanzberater sowie Versicherungen aus der Schweiz, Deutschland und anderen europäischen Märkten – mit 250 Mitarbeitenden. Ihre Partnerschaft unterstreichen sie nun durch einen gemeinsamen Marktauftritt.

Die Entscheidung für die Vereinheitlichung des Auftritts unter der Marke Etops spiegelt das Engagement der Unternehmen für umfassende, innovative Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Wealth und Asset Managements. Die einheitliche Präsenz soll Kunden ein nahtloses und integriertes Markenerlebnis bieten und die europaweite Positionierung stärken.

Als Ausdruck der strategischen Ausrichtung wurde Pius Stucki, Gründer und CEO der Etops Group AG, im Dezember 2024 zusätzlich zum CEO der niiio finance Group AG ernannt. Die gemeinsame Marke festigt die Partnerschaft zwischen beiden Branchenführern weiter. Dazu führt Stucki aus: «Dieser Meilenstein markiert ein weiteres Kapitel unserer strategischen Partnerschaft. Neben der Stärkung unserer Marktpräsenz wollen wir mit der Einheitsmarke vor allem Mehrwert für unsere Kunden schaffen. Gemeinsam setzen wir einen neuen Standard für WealthTech in Europa.»

Christian Ropel, Chief Business Development Officer, fügt an: «Der gemeinsame Auftritt des Kundengeschäfts unter der Marke Etops unterstreicht unser gemeinsames Zukunftsbild. Die gemeinsame Marke steht für unsere kundenzentrierten, innovativen Lösungen und bringt zum Ausdruck, dass wir das gebündelte Know-how unserer Teams nutzen, um unsere Reichweite in mehreren europäischen Märkten auszudehnen. Mit dem gemeinsamen Auftritt treiben wir die Innovation und das Wachstum unter einer Marke voran.»

Der gemeinsame Markenauftritt verstärkt sowohl die Sichtbarkeit im Markt als auch das Kundenerlebnis. Sowohl die Etops Group AG als auch die niiio finance group AG behalten ihre Organisationsstrukturen bei. Damit lässt sich die operative Kontinuität sicherstellen und gleichzeitig die Vorteile einer gemeinsamen Markenidentität maximieren.

Über Etops Group AG | Etops ist ein führendes Schweizer WealthTech-Unternehmen, das auf innovative digitale Lösungen für das Asset und das Wealth Management spezialisiert ist. Die 2010 gegründete Firma konzentriert sich auf die Steigerung von Effizienz und Transparenz, in dem sie Technologien und Dienstleistungen bietet, die es Finanzinstituten ermöglichen, ihre Abläufe zu optimieren, KI-basierte Intelligenz anzuwenden und erstklassige Kundenerlebnisse zu schaffen.

Über niiio finance group AG | niiio bietet Cloud-basierte SaaS-Lösungen für die Asset und Wealth-Management-Branche. Das Unternehmen bietet eine umfassende, modulare Reihe von Lösungen an, welche die Digitalisierung eines breiten Spektrums kundenorientierter und Mid-/Back-Office-Aktivitäten ermöglichen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: Verhandlungsfortsetzung am 30. Mai 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel einen Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf Freitag, den 30. Mai 2025, 10:00 Uhr, bestimmt. Das Gericht will von einer Beweisaufnahme zunächst absehen. Es komme in Betracht, dass die Sache ohne weitere Beweisaufnahme zur Entscheidung reif sei.
 
LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG (nunmehr: GmbH): Beweisbeschluss des LG Berlin II

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG in eine GmbH hatte das LG Berlin II letztes Jahr angesichts gescheiterter Vergleichsbemühungen mitgeteilt, für die Feststellung der Höhe einer angemessenen Kompensation nunmehr ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, da weder eine nachvollziehbare und vollständige NAV-Bewertung noch eine solche nach dem Ertragswertverfahren IDW S 1 vorliege.

Das Landgericht hat mit Beschluss vom 11. März 2025 Herrn WP Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADISORY AG, zum Gutachter bestimmt. Der Sachverständige wurde vom Gericht darauf hingewiesen, dass anstelle „eindeutiger Unternehmenswerte“ auch Wertspannen angegeben werden können. Das Gutachten soll sich deshalb bei Zweifelsfragen auch darüber verhalten, von welchem Ansatz beziehungsweise Parameter gegebenenfalls mindestens, höchstens und nach Auffassung des Sachverständigen naheliegend auszugehen ist.

Das Gutachten soll sich insbesondere zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungsfragen verhalten:

1. Bewertungsmethode

Ist mit der Auffassung einer Mehrzahl von Antragstellern davon auszugehen, dass bei bestandhaltenden Immobiliengesellschaften wie der KWG eine Bewertung nach NAV/NRV einer Ertragswertermittlung nach IDW S1 vorzuziehen ist? 

Wo liegen im Einzelnen die Faktoren für das Auseinanderfallen des von der Umwandlungsprüferin ermittelten Ertragswerts und dem von der Gesellschaft verlautbarten NAV, aufgrund derer es der Prüferin nach ihrer Aussage nicht gelungen ist, die sich ergebenden Werte miteinander in Übereinstimmung zu bringen ? 

Kann nach Auffassung des Sachverständigen der von CBRE ermittelte NAV der Abfindung zugrunde gelegt werden ? Bedarf das Ergebnis gegebenenfalls einer Anpassung im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern beziehungsweise auf den später liegenden Bewertungsstichtag ?

2. Planung

Soweit der Sachverständige den – auch angepassten – NAV nicht für eine geeignete Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Abfindung hält oder er einen Abgleich mit dem Ertragswert nach IDW S1 für erforderlich hält, ist ein solcher erstmals nachvollziehbar zu ermitteln.

LG Berlin II, Az. 102 O 43/17 .SpruchG
Freitag u.a. ./. KWG Kommunale Wohnen GmbH
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, 50668 Köln

BayWa AG ist in fortgeschrittenen Gesprächen über alternatives Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014:

München, 17. März 2025 – Am 23. Februar 2025, 23.31 Uhr, hat die BayWa AG über EQS News gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 veröffentlicht, dass sie sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG, vorbehaltlich der Abbildung in verbindlichen Verträgen und der erforderlichen Gremienzustimmungen, auf ein Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG geeinigt hat, welches vorsah, die Mehrheit an der BayWa r.e. AG an EIP abzugeben. Eine finale Einigung auf die Details dieses Konzepts konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht erzielt werden.

Die BayWa AG ist nunmehr in fortgeschrittenen Gesprächen mit ihren Kernbanken und den Kernbanken der BayWa r.e AG sowie ihren Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG über ein alternatives Finanzierungskonzept zur Deckung des Kapital- und Avalbedarfs der BayWa r.e. AG für die Dauer der geplanten Sanierungsphase bis Ende 2028. Die Umsetzung soll durch weitere Finanzierungsbeiträge, teilweise unmittelbar an die BayWa r.e. AG, teilweise an die BayWa AG zur Weiterreichung als Gesellschafterdarlehen an die BayWa r.e. AG erfolgen.

Durch die Umsetzung des alternativen Finanzierungskonzeptes würde die BayWa AG vorerst Mehrheitsgesellschafterin der BayWa r.e. AG bleiben. Zudem würde das Eigenkapital der BayWa AG im Jahresabschluss 2024 voraussichtlich positiv bleiben. Zur operativen Trennung sowie Entkonsolidierung ist in einem weiteren Schritt die Übertragung der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG auf eine Beteiligungsmanagement-Gesellschaft angestrebt.

Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, dass man auf dieser Grundlage zeitnah auch eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der Sanierungsvereinbarung erzielen wird, und wird die erforderlichen Anpassungen des Restrukturierungsplanes im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vornehmen.

Freitag, 14. März 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský)

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 13. März 2025

Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT schließt Vertrag über Brückenfinanzierung. Wechsel im Aufsichtsrat.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, Deutschland, 13. März 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über eine mit 5,5% p.a. verzinsliche besicherte Brückenfinanzierung abgeschlossen. Zusammen mit den Zusagen einzelner Gläubiger hat die Gesellschaft dadurch die nötigen Voraussetzungen für die Erstellung eines bereits beauftragten Sanierungskonzepts bis zum 30. Mai 2025 geschaffen. Die Auszahlung der Brückenfinanzierung steht unter dem Vorbehalt bestimmter marktüblicher Bedingungen. Auf dieser Grundlage soll insbesondere die Rückführung der im laufenden Jahr fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten mit den relevanten Gläubigern geregelt werden.

Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der auf der Hauptversammlung am 1. April 2025 zu wählende unabhängige Immobilienexperte und Rechtsanwalt Daniel Löhken nach seiner Wahl zum Aufsichtsrat zukünftig den Vorsitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft anstrebt. Rolf Elgeti und Antje Lubitz haben in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie für eine Wiederwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats nicht mehr zur Verfügung stehen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Zahlreiche Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Februar 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

Der Zeitplan des "Bayerischen Obersten" sieht wie folgt aus: Die Beschwerden können bis zum 6. Juni 2025 (ggf. ergänzend) begründet werden. Die Antragsgegnerin/Beschwerdegegnerin kann bis zum 8. September 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 8. Dezember 2025 Stellung nehmen.  

BayObLG, Az. 101 W 26/24 e
LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

Mittwoch, 12. März 2025

Continental AG stimmt Abspaltung von Automotive zu und fasst Beschlüsse zur Kapitalausstattung sowie zur künftigen Dividendenpolitik

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hannover, 12. März 2025. Der Aufsichtsrat der Continental AG hat in seiner heutigen Sitzung im Zuge seiner positiven Entscheidung über die Durchführung der Abspaltung des zukünftigen Automotive-Konzerns („Spin-off“) und dem Abschluss der damit im Zusammenhang stehenden Verträge der Entscheidung des Vorstands zugestimmt, dass der zukünftige Automotive-Konzern vor Vollzug des Spin-off mit Barmitteln in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet sein wird. Die jeweiligen Chancen und Risiken werden geschäftsbezogen klar zu den beiden zukünftig unabhängigen Unternehmen zugeordnet.

Ferner hat der Aufsichtsrat heute der vom Vorstand vorgeschlagenen Dividendenpolitik der beiden zukünftigen Konzerne zugestimmt. Für die Dividendenausschüttungen der Continental AG wird ein Zielkorridor von 40% bis 60% des Konzerngewinns angestrebt. Für den zukünftigen Automotive-Konzern wird eine Ausschüttungsquote von 10% bis 30% des Konzerngewinns angestrebt, soweit solche Dividendenzahlungen mit einer langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung in Einklang zu bringen sind.

SPORTTOTAL AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 12. März 2025. Die SPORTTOTAL AG hat heute beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Teil des Verfahrens werden – neben der SPORTTOTAL AG – sechs deutsche Tochtergesellschaften (die sporttotal.tv gmbh, die SPORTTOTAL EVENT GmbH, die SPORTTOTAL CONTENT MARKETING GmbH, die SPORTTOTAL TECHNOLOGY GmbH, die SPORTTOTAL VENTURES GmbH und die Forty10 GmbH) sein, welche ebenfalls unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen werden. Nicht von dem Verfahren betroffen werden die SPORTTOTAL VENUES GmbH sowie die US-amerikanische Gesellschaft STAIDIUM US Inc. sein.

Es ist zuletzt nicht mehr gelungen, Kapitalmaßnahmen umzusetzen, die eine Finanzierung der SPORTTOTAL Gruppe hätten sicherstellen können. Zusätzlich haben mehrfach verschobene Großprojekte im internationalen Projektgeschäft zu einer nicht mehr abzuwendenden Zahlungsunfähigkeit der SPORTTOTAL Gruppe geführt.

Der Vorstand möchte durch eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeiten der SPORTTOTAL Gruppe ermöglichen. Insbesondere die Geschäftsbereiche der Ausstattung von Rennstrecken mit Spezialelektronik, in dem die SPORTTOTAL VENUES GmbH zu den Weltmarktführern zählt, und der Ausbau des Streaming-Geschäfts für Live-Sport-Events versprechen zukünftig Wachstumschancen und positive Erträge.

Bei der Anordnung der Eigenverwaltung werden die operativen Gesellschaften ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, so dass Einschränkungen für Kunden der SPORTTOTAL Gruppe vermieden werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, hatte das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 19. November 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Den von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 10. November 2022 nicht abgeholfen und angekündigt, die Akten dem nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht vorzulegen. Dort sind die Akten inzwischen angekommen. 

Die Beschwerden können bis zum 9. Mai 2025 (ggf. ergänzend) begründet werden. Die Antragsgegnerin/Beschwerdegegnerin kann bis zum 8. August 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 20. November 2025 Stellung nehmen.  

BayObLG, Az. 101 W 23/25
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

CLIQ Digital AG: CLIQ erwägt Delisting

Corporate News

- Delisting wird in Betracht gezogen

- Potenzielle öffentliche Teilerwerbs- und Teilrückkaufangebote

- Hauptversammlung bis auf Weiteres vertagt


DÜSSELDORF, 10. März 2025 - Am 6. März 2025 gab der CLIQ-Konzern per Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass CLIQ ein Delisting von allen Börsen erwägt, an denen die Aktien des Unternehmens derzeit notiert sind. Im Rahmen dieses Prozesses hat CLIQ eine Vereinbarung mit Dylan Media B.V. getroffen, die den Erwerb einer erheblichen Anzahl ausstehender CLIQ-Aktien prüft.

Delisting

Die Entscheidung, ein Delisting zu prüfen, ist in erster Linie auf die geringe Nachfrage der Anleger nach den CLIQ-Aktien zurückzuführen, sowie auf die mit der Börsennotierung verbundenen Berichtspflichten und Kosten. Ein mögliches Delisting würde auch die operative Flexibilität und die Entscheidungsfindung ohne kurzfristigen Marktdruck verbessern. Die Kapitalmärkte sind für CLIQ schon seit einiger Zeit nicht mehr die beste Finanzierungsoption und eine Trendwende in dieser Hinsicht ist in naher Zukunft nicht abzusehen. Ein potenzielles öffentliches Teilerwerbsangebot von Dylan Media und ein potenzielles öffentliches Teilrückkaufangebot von CLIQ würden den CLIQ-Aktionären die Möglichkeit geben, ihre Aktien zu veräußern, wenn sie nicht Aktionäre eines nicht börsennotierten Unternehmens bleiben wollen.

Potentielles öffentliches Teilerwerbsangebot von Dylan Media


Dylan Media erwägt ein öffentliches Teilerwerbsangebot an die CLIQ-Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen möchten, bevor CLIQ in ein nicht börsennotiertes Unternehmen umgewandelt wird. Dylan Media ist eine niederländische Investmentgesellschaft in Privatbesitz, die von internationalen Investoren, erfahrenen Medienmanagern und einer Gruppe bestehender CLIQ-Aktionäre, darunter Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, finanziert wird. CLIQ erkennt an, dass Dylan Media noch mit Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern verhandelt, um zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, und dass es den Umfang oder die Bedingungen seines potenziellen Teilerwerbsangebots noch nicht endgültig festgelegt hat.

Potentielles öffentliches Teilrückkaufangebot durch CLIQ


Je nach Umfang und Bedingungen des potenziellen Angebots von Dylan Media und der sich daraus ergebenden Aktionärsstruktur von CLIQ, könnte der Konzern seiner Hauptversammlung auch ein öffentliches Teilangebot für Aktienrückkauf vorschlagen. Sollte dies beschlossen werden, würde dies den Erwerb eigener Aktien auslösen, die dann - nach Abschluss des öffentlichen Teilangebots zum Aktienrückkauf von CLIQ - eingezogen würden und das Grundkapital von CLIQ entsprechend verringern würden. Für den Fall, dass CLIQ ein öffentliches Teilrückkaufangebot unterbreitet, hat sich Dylan Media verpflichtet, nicht an einem möglichen Rückkaufangebot mit den von ihr gehaltenen CLIQ-Aktien teilzunehmen.

Hauptversammlung & Finanzberichterstattung


Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen wurde die ursprünglich für den 11. April 2025 geplante Hauptversammlung von CLIQ auf einen späteren noch festzulegenden Zeitpunkt verschoben. Bis auf weiteres beabsichtigt CLIQ, seine Finanzergebnisse für das erste Quartal 2025 wie geplant am 8. Mai 2025 zu veröffentlichen.

Stellungnahme des Vorstands


"Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat von CLIQ unterstützen die Pläne von Dylan Media. Darüber hinaus unterstützen die Gremien auch das Delisting unter der Voraussetzung, dass Dylan Media auch eine signifikante Beteiligung an CLIQ hält", sagte Ben Bos, Mitglied des Vorstands. "CLIQ wird weiterhin alle Interessensgruppen während dieses Prozesses auf dem Laufenden halten."

Über CLIQ


Der CLIQ-Konzern ist ein datengesteuertes Online-Performance-Marketing-Unternehmen, das gebündelte abonnementbasierte digitale Produkte an Verbraucher weltweit verkauft. Der Konzern lizenziert Content von Partnern, bündelt ihn zu digitalen Produkten und verkauft diese mittels Performance-Marketing. CLIQ ist Experte darin, das Interesse der Verbraucher in Umsatz umzuwandeln, indem es den Online-Traffic mithilfe eines Omnichannel-Ansatzes monetarisiert.

Zum 31. Dezember 2024 war CLIQ in 40 Ländern tätig und beschäftigte 132 Mitarbeiter aus 33 verschiedenen Nationen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf und Büros in Amsterdam und Paris. CLIQ ist im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A35JS4, ISIN: DE000A35JS40) und Mitglied des MSCI World Micro Cap Index.

Besuchen Sie unsere Website https://cliqdigital.com/investors. Hier finden Sie alle Veröffentlichungen und weitere Informationen über CLIQ. Folgen Sie uns auch gern auf LinkedIn.

VARTA gibt Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null und der gleichzeitigen Kapitalerhöhung sowie das Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt

(Ellwangen, 11.03.2025)  Die VARTA AG gibt bekannt, dass am heutigen Tag die im Restrukturierungsplan vorgesehene und am 4. März 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalherabsetzung auf null und die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft wirksam geworden sind. Damit sind die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien („Altaktien“) kompensationslos aus der VARTA AG ausgeschieden.

Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

VARTA AG bestätigt Kapitalherabsetzung auf null und damit Delisting der VARTA-Aktien

Die VARTA AG hat nunmehr bestätigt, dass am 11. März 2025 die im Restrukturierungsplan (nach dem StaRUG) vorgesehene und am 4. März 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalherabsetzung auf null und die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft wirksam geworden sind. Damit sind die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien kompensationslos aus der VARTA AG ausgeschieden.

Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Bei VARTA handelt es sich um einen der prominentesten Fälle zur Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG). Die Aktionärsvereinigungen DSW und SdK hatten Verfassungsbeschwerden gegen die dadurch bewirkte entschädigungslose Enteignung der VARTA-Minderheitsaktionäre angekündigt.