Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 18. Dezember 2024
7. Symposium Kapitalmarktrecht am 10. Oktober 2024: Link zum Video
Dienstag, 17. Dezember 2024
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group AG abgeschlossen: Keine weitere Erhöhung in der Beschwerdeinstanz
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
ABS Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Serviceleistungen AG u.a. ./. Dürr Technologies GmbH
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: LG Berlin II hebt Barabfindung auf EUR 60,55 an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht.
Das Gericht folgt damit dem gerichtlich bestellten Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie gekommen war, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html.
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A1X3X33) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 11.12.2024 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 06.12.2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
PIERER Mobility AG beauftragt Citigroup Global Markets Europe AG mit der Neuordnung der Eigentümerstruktur
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Wels, 17. Dezember 2024
Die PIERER Mobility AG führt derzeit Gespräche mit möglichen strategischen Investoren und Finanzinvestoren. Einerseits handelt es sich dabei um bestehende Partner, andererseits werden auch Gespräche mit neuen strategischen Investoren und Finanzinvestoren geführt.
Ziel des Investmentprozesses ist es, dass Investoren eine notwendige Barkapitalerhöhung bzw. Finanzinstrumente der PIERER Mobility AG zeichnen. Diese Barmittel sollen zur Stärkung der PIERER Mobility Gruppe, insbesondere der KTM AG, verwendet werden.
Für den Abschluss des strukturierten Investorenprozesses wird es notwendig sein, zur gegebenen Zeit eine Hauptversammlung einzuberufen, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Rechtlicher Hinweis
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.
Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der SYNLAB AG
Marinomed Biotech AG: Voraussetzungen für erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens erfüllt
- Mittel für die Barquote und für die Deckung der Verfahrenskosten hinterlegt
- Europäische Investitionsbank (EIB) stimmt Rückstehenserklärung zu
- Erfüllung des Sanierungsplans und nachhaltiger Fortbestand des Unternehmens soll durch Verkauf des Carragelose-Geschäfts gesichert werden
Korneuburg, Österreich, 17. Dezember 2024 – Marinomed Biotech AG (VSE:MARI) gibt bekannt, dass alle erforderlichen Bedingungen für den Abschluss des laufenden Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung erfüllt wurden. Die Mittel für die Barquote und für die Verfahrenskosten wurden bei der Insolvenzverwalterin hinterlegt. Innerhalb der nächsten zwei Wochen werden daraus die Barquoten der Gläubiger bedient. Mit der EIB konnte zudem eine Rückstehenserklärung für die Auszahlung der Barquote bis Ende April 2025 abgeschlossen werden. Diese war notwendig, weil Marinomed die erste Teilzahlung aus dem Verkauf des Carragelose Geschäfts erst nach dem Closing bekommt. Das kann bis zu drei Monate dauern. Damit liegen alle Voraussetzungen vor, um das Sanierungsverfahren und somit die Verwaltung durch die Insolvenzverwalterin zu beenden.
Bei der Sanierungsplan- und Schlussrechnungstagsatzung am 14. November 2024 haben alle anwesenden und vertretenen Gläubiger dem vorgelegten Sanierungsplan zugestimmt. Der Plan sieht eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb der nächsten zwei Jahre, vor. Sofern die Meilensteinzahlungen aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts in diesem Zeitraum die geplanten Einkünfte übersteigen, wird eine Superquote von bis zu 7% ausgeschüttet. Marinomed hat, wie schon berichtet, mit der EIB den Vertrag zur geplanten Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 424 abgeschlossen.
Ein wesentliches Element zu Erfüllung des Sanierungsplans ist der bereits unterzeichnete Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs an Unither Pharmaceuticals. Die Umsetzung der Transaktion ist unter anderem von der Zustimmung der Aktionäre abhängig, die im Zuge einer außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2024 eingeholt werden soll. Weiters soll der Verkauf den laufenden Geschäftsbetrieb und die Kommerzialisierung der Marinosolv Projekte finanzieren. Durch Einsparungsmaßnamen, die Durchführung zweier Kapitalerhöhungen, die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung an die EIB und Einkünfte aus dem laufenden Geschäft konnten unmittelbar benötigte Mittel gesichert werden.
„Hinter uns liegen sehr herausfordernde Monate. Trotz der Widrigkeiten konnten wir einen Sanierungsplan ausarbeiten, der für unsere Gläubiger eine akzeptable Lösung darstellt und die stabile Finanzierung der Gesellschaft ermöglicht. Die beiden durchgeführten Kapitalerhöhungen sind zudem signifikant für die Sicherstellung der liquiden Mittel. Wir sind für die anhaltende Unterstützung und das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, dankbar“, sagt Andreas Grassauer, CEO von Marinomed.
„Die Erlöse von bis zu EUR 20 Mio. aus dem Verkauf der Carragelose-Assets sind ausreichend, um den Sanierungsplan, die Kommerzialisierung der Marinosolv-Projekte und den weiteren Aufbau der Solv4U-Einheit zu finanzieren. Mit dem Verkauf legen wir daher den Grundstein für eine langfristige, positive Entwicklung des Unternehmens“, ergänzt Pascal Schmidt, CFO von Marinomed.
Über Marinomed Biotech AG
Marinomed Biotech AG ist ein österreichisches, wissenschaftsbasiertes Biotechnologie-Unternehmen mit einer wachsenden Entwicklungspipeline und global vermarkteten Therapeutika. Das Unternehmen entwickelt patentgeschützte, innovative Produkte in den therapeutischen Bereichen der Immunologie und Virologie auf Basis seiner Plattform Marinosolv® und der virusblockierenden Wirkungsweise von Carragelose®. Die Marinosolv®-Technologie erhöht die Löslichkeit und Bioverfügbarkeit von schwer löslichen Wirkstoffen und wird zur Entwicklung von neuen Therapeutika für Indikationen im Bereich der autoreaktiven Immunerkrankungen eingesetzt. Das Virologie-Segment umfasst Carragelose®-basierte rezeptfreie Produkte zur Prophylaxe und Therapie von viralen Infektionen der oberen Atemwege, die in mehr als 40 Ländern verpartnert sind. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Korneuburg, Österreich und notiert an der Wiener Börse (VSE:MARI). Weiterführende Informationen: https://www.marinomed.com.
Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung: "Delistings – unmoralische Angebote an der Börse"
https://www.boersen-zeitung.de/kapitalmaerkte/delistings-unmoralische-angebote-an-der-boerse
Ein Gastbeitrag von Pascal Spano, Leiter Research bei Metzler Capital Markets. Der Autor kritisiert die in der Praxis für Minderhitsaktionäre nachteilige Regelung:
"Während der Plan für ein Delisting reift, wird sich das Unternehmen – insbesondere bei Interessengleichheit oder Verflechtung von Vorstand und Großaktionär – vermutlich nicht mit positiven Aussagen hervortun. Ist der Kurs dann sechs Monate in Folge ausreichend schwach, kommt das Delisting-Erwerbsangebot mit einer allenfalls minimalen Prämie auf den gewichteten Durchschnittskurs."
Montag, 16. Dezember 2024
OLG Frankfurt: Keine Tragung der außergerichtlichen Kosten durch Antragsteller für das Beschwerdeverfahren
Leitsätze (amtlich):
1. § 15 SpruchG ist als abschließende Kostenregelung anzusehen, so dass der Anwendungsbereich der weiteren Kostenregelungen des FamFG über § 17 Abs. 1 SpruchG nicht in Betracht kommt.
2. Den Antragstellern können daher auch nicht ausnahmsweise gemäß § 84 FamFG die außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt werden (entgegen OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 31 Wx 186/16).
INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST DELISTING VOM FREIVERKEHR AN FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE
Der Vorstand der InCity Immobilien AG („InCity“ oder „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der InCity (ISIN DE000A0HNF96 / WKN A0HNF9) in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen („Delisting“). Der Vorstand der Gesellschaft wird heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Frankfurter Wertpapierbörse übermitteln.
Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt (d. h. voraussichtlich am 17. März 2025). Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln.
Der Beschluss zum Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen Kosten, Einbeziehungsfolge- und Transparenzpflichten und der damit einhergehenden Risiken. Zudem ist die Gesellschaft, die mit der mehrheitlich beteiligten Realsoul Holding S.A. einen festen Ankeraktionär hat, nicht mehr zwingend auf eine Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt angewiesen. Mit dem Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
Zalando SE hält bereit fast 77 % an der ABOUT YOU Holding SE
Zalando hält nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung 76,79 % der Stimmrechte an der ABOUT YOU, davon 2,70 % über Aktien und 74,09 % über Instrumente (davon 59,35 % Anteilskaufverträge und 14,74 % Irrevocable Undertakings to Tender).
Samstag, 14. Dezember 2024
Vonovia SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE
Bochum, 14. Dezember 2024 – Wie am 18. September 2024 angekündigt, beabsichtigen die Vonovia SE („Vonovia”) und die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen”) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen – vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers – mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22 brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23. Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025 einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der Deutsche Wohnen. Zur Schaffung der Vonovia-Aktien, die den Aktionären der Deutsche Wohnen zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotenen Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung der Vonovia zusammen mit der Zustimmung zu dem Vertrag ein entsprechend ausgestaltetes bedingtes Kapital vorgeschlagen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen
Berlin, 14. Dezember 2024 – Wie am 18. September 2024 angekündigt, beabsichtigen die Vonovia SE („Vonovia”) und die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen”) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen – vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers – mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22 brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23. Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025 einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der Deutsche Wohnen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Freitag, 13. Dezember 2024
alstria office REIT-AG: Squeeze Out
- Konkretisierendes Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der alstria office REIT-AG übermittelt
- Barabfindung im Rahmen des Squeeze Out auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt
Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand von alstria heute eine Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens der BPG Holdings Bermuda Limited („BPG Holdings“), einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, vom 18. September 2024 erhalten hat. BPG Holdings hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Durchführung des aktienrechtlichen Squeeze Outs durch die BPG Holdings erfolgt und dass die den Minderheitsaktionären gemäß § 327b Abs. 1 AktG als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt wurde.
Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Squeeze Out wird für Q1 2025 einberufen.
alstria office REIT-AG: Entschädigungszahlung an die Streubesitzaktionäre aufgrund Beendigung des REIT-Status in Höhe von EUR 2,81 je Aktie
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass heute die Entschädigungszahlung, die gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung an Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten („Streubesitzaktionäre“), auf EUR 2,81 je Aktie festgelegt wurde („Entschädigungszahlung“).
Am 18. September 2024 hatte die Gesellschaft bereits bekanntgegeben, dass alstria die Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2024 verlieren wird, da durch das Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, gemäß §§ 327a ff. AktG und dem damit initiierten aktienrechtlichen Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird.
Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft haben die Streubesitzaktionäre Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Ausschüttungsnachteil entspricht, der – unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REIT-Gesetz entsteht, und verbindlich bestimmt wird durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer.
Der auf entsprechenden Antrag der Gesellschaft vom IDW benannte und anschließend von der Gesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute sein Gutachten zur Bestimmung des Aufschüttungsnachteils vorgelegt und einen Ausschüttungsnachteil in Höhe von EUR 2,81 je Aktie ermittelt.
Der Ausschüttungsnachteil wurde unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. herausgegebenen Grundsätze zur Unternehmensbewertung (IDW S 1) ermittelt. Im Rahmen der Wertermittlung wurde die durch die BNP Paribas Real Estate Consult GmbH vorgenommene vorläufige Bewertung des Immobilienportfolios der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in Höhe von ca. EUR 4,14 Milliarden berücksichtigt.
In Übereinstimmung mit der Satzung hat der Vorstand festgelegt, dass die Entschädigungszahlung allen Streubesitzaktionären, die Aktien am 31. Dezember 2024 halten, automatisch gutgeschrieben wird. Die Entschädigungszahlung wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Sie wird den Streubesitzaktionären voraussichtlich um den 9. Januar 2025 gutgeschrieben.
Weitere Details zu dem Zahlungsprozess werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter Presse/Mitteilungen bekanntgegeben.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG: Antragsgegnerin legt Anschlussbeschwerde ein
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG, das nach einer erstinstanzlichen Erhöhung der Barabfindung (auf EUR 1.886,05 je Aktie) nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig ist, hat die Antragsgegnerin Anschlussbeschwerde eingereicht. Dadurch sind auch die bislang nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten Antragsteller Verfahrensbeteiligte geworden. Die Antragsteller (Anschlussbeschwerdegegner) können bis zum 10. März 2025 zu der Anschlussbeschwerde Stellung nehmen. Die Stellungnahmefrist für den gemeinsamen Vertreter wurde bis zum 10. Juni 2025 verlängert.
HBI-Hyperion SE: Einstieg neuer Investoren im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Vorbereitung einer Neuausrichtung des operativen Geschäfts unter der Firma Novadrives SE
Berlin, 13. Dezember 2024 - Die HBI-Hyperion SE („Gesellschaft“) hat heute die Zeichnungen neuer Investoren zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen für Zwecke der Vorbereitung einer Neuausrichtung des operativen Geschäfts erhalten.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 125.670,00 durch Ausgabe von 125.670 neuen Aktien zum Ausgabebetrag von jeweils EUR 12,73 auf EUR 500.670,00 erhöht. Das Emissionsvolumen beträgt mithin rd. EUR 1,6 Mio.
Es ist geplant, dass die Gesellschaft in Novadrives SE umfirmiert wird, ihren Sitz nach Hamburg verlegt. Die Gesellschaft wird sich künftig auf die Entwicklung von Rotoren, Magneten, Statoren und weiteren Bauteilen für die Herstellung von Elektromotoren konzentrieren, die ohne seltene Erden auskommen, konzentrieren.
Identität und Kontaktangaben der mitteilenden Person:
Dieter-Enrique Diaz-Granados Meie-Linnekogel, Verwaltungsrat, info@hbi-hyperion.com
US-amerikanischer Investor steigt bei IVU Traffic Technologies AG ein
Berlin, 13. Dezember 2024 | Mission Trail Capital Management LLC (MTCM), ein Software-Investor mit Sitz in Austin, Texas, hat das Aktienpaket von Daimler Buses erworben und hält nun insgesamt rund 8 Prozent aller IVU-Aktien. Der Kauf erfolgte außerbörslich, über die Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
„IVU ist ein führender Softwareanbieter für Bahn- und Busunternehmen auf der ganzen Welt. Unsere zahlreichen Gespräche mit Kunden und Branchenkennern haben gezeigt, wie wertvoll die Lösungen der IVU für alle Beteiligten sind, da sie Effizienz, Effektivität und Zugänglichkeit des Öffentlichen Verkehrs verbessern“, ergänzt Joshua Braden, Gründer von MTCM. „Außerdem haben uns Management und Team der IVU überzeugt. Wir freuen uns daher sehr, dass wir nun unseren Aktienanteil an der IVU erhöhen konnten und von der zukünftigen Entwicklung profitieren werden.“
„Daimler Buses hat sehr früh erkannt, dass Elektrobusse in ein „Ökosystem“ eingebettet werden müssen, um den anspruchsvollen betrieblichen Alltag zu organisieren. Neben der finanziellen Beteiligung an der IVU stand daher schon immer die Partnerschaft in der Weiterentwicklung der IVU.suite und die Zusammenarbeit in weltweiten Projekten im Vordergrund. Und daran wird sich dank des langfristigen Rahmenvertrages auch in Zukunft nichts ändern“ sagt Martin Müller-Elschner, CEO von IVU Traffic Technologies AG. „Ich habe den Austausch mit MTCM von Anfang an als sehr positiv und bereichernd empfunden, daher freue ich mich schon auf die Begleitung als Investor in den nächsten Jahren.“
IVU Traffic Technologies AG: US-amerikanischer Investor steigt bei IVU Traffic Technologies AG ein
Mission Trail Capital Management LLC (MTCM), ein Software-Investor mit Sitz in Austin, Texas, hat das Aktienpaket von Daimler Buses erworben und hält nun insgesamt rund 8 Prozent aller IVU-Aktien. Der Kauf erfolgte außerbörslich, über die Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
Mehr Informationen finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung.
Veganz Group AG: Vorstand der Veganz Group AG beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte
Ludwigsfelde, den 13.12.2024 - Der Vorstand der Veganz Group AG („Gesellschaft“ oder „Veganz“) (ISIN DE000A3E5ED2 / WKN A3E5ED / Börsenkürzel VEZ) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre beschlossen („Kapitalerhöhung“). Durch die Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.251.999,00 um EUR 125.199,00 auf EUR 1.377.198,00 durch Ausgabe von 125.199 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2023 („Neue Aktien“), erhöht. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft.
Der Beschluss vom 02. August 2024 zum Abschluss des “Securities Purchase Agreement” mit Global Corporate Finance und Sterling Atlantic LLC bleibt davon unberührt. Bei steigendem Handelsvolumen ist diese Vereinbarung relevant für weitere Liquiditätszuflüsse aus Eigenkapital.
Der Vorstand ermöglicht damit interessierten Investoren kurzfristig neue Aktien an der Gesellschaft zu erwerben.
Parallel treibt der Vorstand der Veganz Group AG die Verlängerung der Veganz-Anleihe 2020/2025 (WKN: A254NF) um fünf Jahre, zu deutlich verbesserten Konditionen für die Anleger, voran. Dazu findet am 17.12.2024 in Berlin vor Ort eine Gläubigerversammlung statt.
Über die Veganz Group AG
Deutsche Konsum REIT-AG erhält eine weitere Rückzahlung von EUR 7,4 Mio. des Darlehens an die Obotritia Capital KGaA
Pressemitteilung
Potsdam, 13. Dezember 2024 – Die Deutsche Konsum REIT-AG ("DKR") (ISIN DE000A14KRD3) hat eine Rückzahlung in Höhe von rund EUR 7,4 Mio. auf ihr Darlehen an die Obotritia Capital KGaA („Obotritia Capital“) erhalten. Damit reduziert sich der vertragsgemäß bis zum 31. Dezember 2025 noch ausstehende Darlehensbetrag auf EUR 15,9 Mio.
Da die DKR die Darlehensforderungen gegenüber der Obotritia Capital zum 30. September 2023 wertberichtigt hatte, führen die aktuelle Rückzahlung, die Rückzahlung von EUR 30,6 Mio. im Oktober 2024, sowie die bereits erhaltenen Tranchen im Geschäftsjahr 2023/2024 durch die Auflösung der Wertminderung zu einem außerordentlichen Ertrag. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2023/2024 wird dieser Ertrag in Höhe von rund EUR 28,2 Mio. ausgewiesen. Die Rückzahlungen werden zum Schuldenabbau und zur weiteren Stärkung der Bilanz verwendet.
Über das Unternehmen
Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.
Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) sowie im Wege eines Zweitlistings an der JSE (JSE Limited) (Südafrika) gehandelt.
Donnerstag, 12. Dezember 2024
Westwing Group SE erwirbt im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots rund 1,2 Mio. eigene Aktien zurück
München/Berlin, 12. Dezember 2024 – Im Rahmen des am 8. November 2024 angekündigten öffentlichen Aktienrückkaufsangebots der Westwing Group SE sind der Gesellschaft bis zum Ablauf der Annahmefrist insgesamt 1.823.256 Aktien angedient worden. Das Angebot bezog sich auf einen Rückerwerb von insgesamt bis zu 1.200.000 Aktien. Da die Gesamtzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, diese Maximalzahl überschreitet, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der Anzahl der maximal nach diesem Angebot zu erwerbenden Westwing Group SE Aktien, also 1.200.000 Westwing Group SE Aktien, zur Anzahl der insgesamt zum Rückkauf von den Westwing Group SE Aktionären eingereichten Westwing Group SE Aktien, berücksichtigt. Die Annahmequote beträgt ca. 65,8 %.
Die insgesamt unter dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot zurückerworbenen 1.199.866 Aktien entsprechen rund 5,74 % aller Westwing Group SE Aktien. Die von Westwing Group SE gehaltenen eigenen Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt. Der Kaufpreis für die angedienten und berücksichtigten Aktien wird voraussichtlich bis zum 19. Dezember 2024 auf dem Konto der jeweiligen Depotbank bei der Clearstream zur Verfügung stehen. Auch die Aktien, die bei der Zuteilung nicht berücksichtigt werden konnten, werden in die ursprüngliche ISIN DE000A2N4H07 / WKN A2N4H0 zurückgebucht.
Über Westwing
Westwing, Europas #1 im Beautiful Living E-Commerce, ist jetzt in 12 europäischen Ländern vertreten und hat im Jahr 2023 ein GMV (Bruttowarenvolumen) von 481 Millionen Euro erwirtschaftet. Als Europas Premium One-Stop Destination für Designliebhaber bietet Westwing ein einzigartiges Markenerlebnis mit einem kuratierten Sortiment aus der Westwing Collection und Drittmarken. Die integrierte Plattform vereint Shop, Club-Sales, Stores, B2B Services (Westwing Business) und Westwing Design Service. Das Team arbeitet zusammen an unserem gemeinsamen Ziel "Excite people to create homes that unlock the full beauty of life". Westwing wurde 2011 gegründet, hat seinen Hauptsitz in München und ist seit Oktober 2018 an der Frankfurter Börse gelistet.
LINUS vollzieht Delisting und setzt auf Wachstum im Bereich Real Estate Private Debt
- LINUS leitet mit Vollzug des Delisting ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte ein und profitiert von weiteren Effizienzsteigerungen
- Mit neuen Ankergesellschaftern sieht sich LINUS bestens positioniert, um neue Wachstumschancen zu erschließen
- LINUS erkennt im aktuellen Marktumfeld einzigartige Möglichkeiten für alternative Kapitalgeber im Bereich Real Estate Private Debt und strebt eine gezielte Erweiterung seiner Investorenbasis sowie den Abschluss weiterer strategischer Partnerschaften an
Berlin, 11. Dezember 2024 – LINUS hat mit Ablauf des 10. Dezember 2024 den Rückzug von der Börse erfolgreich abgeschlossen und leitet ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte mit Blick auf einen neuen Zyklus des Immobilienmarktes ein. Seit dem 11. Dezember 2024 sind LINUS-Aktien nicht mehr zum Handel im regulierten Markt (General Standard) zugelassen. Dr. Christopher Danwerth, Co-CEO von LINUS, kommentiert: "Mit dem Delisting können wir erhebliche Kosteneinsparungen realisieren. Der Rückzug von der Börse markiert einen Meilenstein für die zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens. Hierbei wirkt sich insbesondere die Freisetzung von durch die Börsennotierung gebundenen Verwaltungs- und Managementkapazitäten positiv auf das Tagesgeschäft aus." Dem Börsenrückzug vorausgegangen war eine Veränderung der Aktionärsstruktur von LINUS. Mit der Übernahme von rd. 45,3 % der LINUS-Aktien durch die von Philipp Horsthemke kontrollierte Linus Holding GmbH bzw. rd. 26,1 % durch die von Dr. Matthias Mittermeier kontrollierte Commodus Real Estate GmbH wurde der Grundstein für die Neuausrichtung gelegt.
LINUS hat mit den neuen Aktionären aktive und strategisch investierte Investoren gewonnen, die wertvolle Erfahrungswerte in die Gesellschaft einbringen. Gemeinsam mit den neuen Ankeraktionären sucht LINUS perspektivisch weitere strategische Partner, um nun auf Basis der gesellschaftsrechtlichen Neuausrichtung die starke Marktposition weiter auszubauen. Lucas Boventer, Co-CEO von LINUS, kommentiert: "Die neuen Ankergesellschafter verleihen uns frischen Wind, um gemeinsam mit dem erfolgten Delisting unseren Fokus wieder auf unser Kerngeschäft, Real Estate Private Debt, zu richten. Wir sehen uns hiermit bestens aufgestellt, in einen neuen erfolgreichen Zyklus des Immobilienmarktes zu starten. Durch die Neubewertung am Markt eröffnen sich sehr spannende Investmentmöglichkeiten von hoher Qualität, welche wir nun gemeinsam angreifen wollen, um unseren Investoren überdurchschnittliche Renditen bei moderaten Risiken zu offerieren."
Im aktuellen Marktumfeld, das nach einer herausfordernden Phase positive Impulse zeigt, sieht LINUS erhebliche Potenziale für alternative Kapitalgeber. Mit innovativen Finanzierungslösungen wie Whole-Loan-, Mezzanine- und Preferred-Equity-Strukturen plant das Unternehmen weiter, attraktive Immobilienprojekte zu realisieren, wobei ein besonderer Fokus auf ESG-konformen Investments liegt. Neben seinem diskretionären Kapital greift LINUS auf ein breites Netzwerk aus institutionellen, professionellen und semiprofessionellen Investoren zurück, das künftig weiter ausgebaut werden soll, um die starke Marktposition nachhaltig auszubauen und weitere Wachstumschancen zu erschließen.
Über LINUS
Die Berliner Linus Digital Finance AG finanziert über von ihr verwaltete und beratene Private Debt-Fonds Immobilienprojekte mit Fremd- und Mezzanine-Kapital und ermöglicht semiprofessionellen, professionellen und institutionellen Anlegern, sich an diesen kurz- bis mittelfristigen Investments zu beteiligen. Gemeinsam mit ihren Co-Investoren haben die LINUS-Fonds seit der Gründung im Jahr 2016 knapp 1,6 Mrd. Euro in 75 Immobilienprojekte investiert (Stand: November 2024).
Die Linus Capital Management GmbH, eine Tochtergesellschaft der Linus Digital Finance AG, ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) registriert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.linus-finance.com
CLEEN Energy AG: Einleitung eines Sanierungsverfahrens - Operative Basis bleibt stabil
Haag (12.12.2024/15:00) - Die CLEEN Energy AG wird in der nächsten Tagen die Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens beantragen. Nach intensiven Verhandlungen mit Hauptgläubigern sieht das Unternehmen diesen Schritt als notwendigen Weg für einen Neustart.
"Die positive Entwicklung unseres Kerngeschäfts in den Bereichen Solarenergie und Energieeffizienz gibt uns Zuversicht", erklärt der CEO Florian Gietl. "Der Schritt war jetzt notwendig, da der hohe Schuldenstand aus den Altlasten ein zukunftsgerichtetes Wirtschaften nicht möglich macht. Wir gehen davon aus, innerhalb der nächsten 90 Tage einen Sanierungsplan zu realisieren, der die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens sichert."
Trotz der Herausforderungen durch die Altlasten und den Schuldenstand zeigt die CLEEN Energy AG eine stabile operative Geschäftsentwicklung. Zum Halbjahr 2024 konnten das erste Mal schwarze Zahlen und ein operativer Gewinn erzielt werden. Parallel zum Sanierungsverfahren laufen vielversprechende Gespräche mit strategischen Investoren, die das Potenzial des Unternehmens im dynamischen Markt für erneuerbare Energien erkennen.
Die CLEEN Energy AG ist zuversichtlich, das Sanierungsverfahren erfolgreich abzuschließen, und ihre Marktposition nachhaltig zu stärken.
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG: MPC Capital gibt neuen strategischen Aktionär zur Umsetzung seiner Wachstumsziele bekannt
- MPC Capital gewinnt neuen Mehrheitsaktionär: Thalvora Holdings GmbH, eine Tochtergesellschaft der von dem griechischen Unternehmer Petros Panagiotidis geführten Castor Maritime Ltd., erwirbt Mehrheitsanteil an der MPC Capital AG zu EUR 7,00 je Aktie.
- Volle Unterstützung der Strategie: Neuer Anteilseigner unterstützt das Management von MPC Capital bei der Umsetzung der geschärften Strategie und der Verfolgung des langfristigen Wachstums in den Bereichen Maritime und Energy Infrastructure.
- Investorenvereinbarung: Parteien vereinbaren wesentliche Grundsätze der neuen Partnerschaft, einschließlich des Betriebs als eigenständiges Unternehmen und der kontinuierlichen Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse.
- Neubesetzung des Aufsichtsrats unter dem Vorsitz von Ulf Holländer.
Hamburg, 12. Dezember 2024 – Der Investment und Asset Manager MPC Capital AG (Deutsche Börse, Scale, ISIN DE000A1TNWJ4) gibt bekannt, dass die nächste Phase seines profitablen Wachstums durch einen neuen strategischen Gesellschafter unterstützt werden wird.
MPC Capital geht Partnerschaft mit neuem strategischen Aktionär ein
Die Thalvora Holdings GmbH (Thalvora) hat heute mit der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH (MPC Holding), dem Gründungsgesellschafter und langjährigen Ankeraktionär von MPC Capital seit 1994, einen Vertrag über den Erwerb von 74,09% der Aktien an der MPC Capital AG geschlossen. Thalvora ist eine Tochtergesellschaft der an der NASDAQ notierten Castor Maritime Inc., die von Petros Panagiotidis geführt wird. Nach dieser Transaktion verfügt MPC Capital weiterhin über einen starken Ankeraktionär mit langfristigem Interesse, finanziellen Ressourcen sowie umfangreicher Branchen- und Investment-Erfahrung.
Der Wechsel der Anteilseigner erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem MPC Capital in eine neue Entwicklungsphase eintritt, die auf ein beschleunigtes profitables Wachstum abzielt und auf der etablierten Erfolgsbilanz als Investment-Manager und Betreiber von maritimer und Energieinfrastruktur aufbaut.
Constantin Baack, CEO der MPC Capital AG: „MPC Capital hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht und sich als profitables Investment- und Asset Management-Unternehmen etabliert, die sich auf Maritime und Energy Infrastructure konzentriert. Zudem haben wir ein prosperierendes Co-Investment-Portfolio aufgebaut, das unseren Wachstumskurs untermauert. Unser klares Ziel ist es, diesen dynamischen und profitablen Weg weiterzugehen. Die MPC Capital AG hat in den vergangenen Jahrzehnten stark von der Partnerschaft mit der MPC Holding profitiert. Hierauf aufbauend schlagen wir nun mit Thalvora als neuem strategischen Ankerinvestor, der das Wachstum unserer bestehenden Aktivitäten und etablierten Plattformen unterstützt, das nächste Kapitel auf.“
Dr. Axel Schroeder, geschäftsführender Gesellschafter der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, sagt: „Die MPC Holding ist seit ihrer Gründung im Jahr 1994 unternehmerischer Partner und strategischer Anteilseigner von MPC Capital und hat das Unternehmen in verschiedenen Phasen begleitet. MPC Capital ist heute sowohl strategisch als auch finanziell stark aufgestellt. Die Zeit ist daher reif für einen neuen Ankerinvestor, der die hervorragenden Wachstumsaussichten der MPC Capital unterstützt. Wir freuen uns, dass Petros Panagiotidis die strategischen Ambitionen des Managements von MPC Capital voll und ganz teilen und die unternehmerische Denkweise, die das Unternehmen erfolgreich gemacht hat, unterstützen.“
Petros Panagiotidis, Gründer und CEO der Thalvora Holdings GmbH, betont seine langfristigen Ambitionen als neuer Ankeraktionär von MPC Capital: „Wir sind sehr beeindruckt von der starken Erfolgsbilanz und überzeugt von der unternehmerischen Leistungskraft und dem engagierten Managementteam von MPC Capital voll überzeugt. Wir unterstützen die strategischen Ziele von MPC Capital, die auf einer starken Marktposition aufbauen. Als neuer strategischer Anteilseigner sehen wir erhebliches Potenzial in der zukünftigen Entwicklung der Investment- und Management-Plattformen des Unternehmens, die unsere bestehenden Aktivitäten in idealer Weise ergänzen.“
Investorenvereinbarung definiert wichtige Partnerschaftsprinzipien und strategische Ziele
MPC Capital hat mit seinem neuen Investor eine Vereinbarung geschlossen, die das Wachstum des Unternehmens bei der Entwicklung und dem Management von Investment-Lösungen in den Bereichen Maritime und Energy Infrastructure vorantreiben soll.
Die Vereinbarung spiegelt die volle Unterstützung des neuen Ankerinvestors zur derzeitigen operativen Aufstellung und strategischen Ausrichtung von MPC Capital mit Sitz in Hamburg wider.
Neben den strategischen und organisatorischen Aspekten beinhaltet die Vereinbarung weitere wichtige Grundsätze, wie etwa die Fortführung und Stärkung der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Neubesetzung des Aufsichtsrats mit Ulf Holländer als zukünftigem Vorsitzenden
Mit dem Vollzug des Aktienkaufs werden Dr. Axel Schroeder und Joachim Ludwig aus dem Aufsichtsrat der MPC Capital ausscheiden.
Gemäß § 104 AktG wird der Vorstand der Gesellschaft einen gerichtlichen Antrag auf Bestellung von zwei neuen Aufsichtsratsmitgliedern stellen. Diese Bestellungen werden bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft befristet sein. Der Vorstand wird Herrn Petros Panagiotidis sowie Herrn Petros Zavakopoulos zur Bestellung in den Aufsichtsrat vorschlagen.
Ulf Holländer bleibt auch nach der Transaktion Mitglied des Aufsichtsrats. Es ist beabsichtigt, dass er das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden übernimmt, sobald sich der Aufsichtsrat konstituiert hat. Ulf Holländer ist seit Juni 2024 Mitglied des Aufsichtsrats, nachdem er 24 Jahre lang dem Vorstand von MPC Capital angehörte, davon neun Jahre als CEO.
Der Kaufpreis beträgt EUR 7,00 je Aktie. Das Closing der Aktientransaktion wird voraussichtlich noch im Dezember 2024 erfolgen.
Über MPC Capital (www.mpc-capital.de)
MPC Capital ist ein global agierender Investment und Asset Manager für Infrastrukturprojekte. In den Bereichen Maritime und Energy Infrastructure initiiert und verwaltet MPC Capital Investmentlösungen für institutionelle Investoren. Dabei zeichnet sich MPC Capital durch maßgeschneiderte Investmentstrukturen, einen exzellenten Projektzugang sowie integrierte Asset Management-Kompetenz aus. Mit rund 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwaltet die MPC Capital Gruppe Assets under Management (AuM) von rund EUR 4,8 Mrd. Als verantwortungsbewusstes und seit 2000 börsennotiertes Unternehmen trägt MPC Capital aktiv zur Finanzierung des Investitionsbedarfs zur Erreichung der globalen Klimaziele bei.