Mittwoch, 16. November 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem in der I. Instanz mehr als 12 Jahre dauernden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (GKA) hatte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 10. Januar 2020 den Barabfindungsbetrag auf EUR 11,26 je GKA-Aktie angehoben. Das Gericht folgte damit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen, der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2015/08/spruchverfahren-squeeze-out-bei-der.html

Ursprünglich sollten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre laut Übertragungsbeschluss eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 5,47 für jede Stückaktie der GKA erhalten. Aufgrund eines Teil-Prozessvergleichs vom 18. April 2007 hatte die Hauptaktionärin die Abfindung um EUR 2,53 auf EUR 8,00 für jede Stückaktie angehoben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2007/04/gerling-konzern-allgemeine.html

Aufgrund einer Beschwerde der Antragsgegnerin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 7. November 2022 ohne weitere mündliche Verhandlung die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert und die Spruchanträge zurückgewiesen. Die gezahlte Abfindung liege über dem durchschnittlichen Börsenkurs und über dem Ertragswert. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung beendet. 

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2022, Az. I-26 W 6/20 (AktE)
LG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2020, Az. 91 O 164/06
Bezold u.a. ./. Gerling Beteiligungs GmbH (nunmehr: Hannover Beteiligungsgesellschaft mbH)
90 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

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