Mittwoch, 14. Mai 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank zieht sich hin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB), das seit dem Jahr 2022 bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Beschwerdeinstanz anhängig ist, wird sich noch etwas hinziehen. Das Gericht teilte nunmehr mit: "Auf die Sachstandsanfrage der Beschwerdegegnerin wird mitgeteilt, dass das Verfahren derzeit bearbeitet wird. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des gegenständlichen Spruchverfahrens wird die Bearbeitung noch geraume Zeit andauern."

In dem Spruchverfahren hatte das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_22.html

Neuigkeiten gab es kürzlich zu dem Squeeze-out bei der ehemaligen HypoVereinsbank-Tochter Bank Austria Creditanstalt AG. Das Handelsgericht Wien hat in dem diesbezüglich bereits 18 Jahre laufenden Überprüfungsverfahren die Barabfindung deutlich um EUR 24,60 EUR auf EUR 154,- angehoben, siehe:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Bank Austria Squeeze-out: Gericht legt Nachzahlung auf 24,60 EUR fest

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München (zuvor: RA/WP/StB Walter L. Grosse)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen