Auf der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der New Work SE, Hamburg, am 23. Juni 2025 soll wie angekündigt ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen werden. Unter TOP 6 wird eine entsprechende Beschlussfassung vorgeschlagen:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß des konkretisierten Übertragungsverlangens der Burda Digital SE vom 7. Mai 2025, zu beschließen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der New Work SE mit Sitz in Hamburg werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Burda Digital SE mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240850 (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen."
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