von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Odeon Film AG hat das LG München I mit Beschluss vom 25. August 2023 die Barabfindung auf EUR 1,72 je Odeon-Aktie angehoben. Im Vergleich zu der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 entspricht dies einer Erhöhung um 9,55 %.
Die nunmehr ausgeurteilte Erhöhung entspricht der vom Gericht bei der Prüferin angeforderten Alternativberechnung vom 11. April
2023 bei einem unverschuldeten Betafaktor von 0,85 und einem
Basiszinssatz von 0,3 % vor persönlichen typisierten Steuern, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_21.html
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung noch Beschwerde einlegen.
LG München I, Beschluss vom 25. August 2023, Az. 5 HK O 12034/21
Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte BAYER KRAUSS HUEBER Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, 80807 München
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