Freitag, 25. August 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Landgericht Nürnberg-Fürth kündigt nach mehr als drei Jahren Nichtabhilfebeschluss an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller haben fristgerecht gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat nunmehr mit Beschluss vom 9. August 2023 angekündigt, einen Nichtabhilfebeschluss erlassen zu wollen. 
 
Für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwischenzeitlich das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig geworden.
 
Das auch in anderen Spruchverfahren immer wieder zu Verzögerungen führende Nichtabhilfeverfahren (in der Praxis keine einzige Abhilfeentscheidung) ist durch die kürzliche Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze abgeschafft worden. Die Neuregelung gilt aber erst für ab dem 31. Januar 2023 eingeleitete Spruchverfahren.
 
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13 
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, c/o FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft, Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

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