Freitag, 25. August 2023

Befreiung der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung von den Pflichten der Kontrollerlangung über die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

WpÜG-Mitteilung

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Mit Bescheid vom 23. Juni 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Antrag der

Heinz Hermann Thiele Familienstiftung (nachfolgend “Antragstellerin“)

die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.

Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:

1. Die Antragstellerin wird gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG für den Fall, dass sie infolge der Übertragung des von Frau Nadia Thiele gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von EUR 133.152.172 an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, die Kontrolle an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, München, (folgend “Zielgesellschaft“) erlangen sollte, von der Pflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend “BaFin“) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

2. Für die positive Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG ist von der Antragstellerin eine Gebühr zu entrichten.       (...)

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