Montag, 23. Mai 2022

Übernahmeangebot für Aktien der Deutschen EuroShop AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
Hercules BidCo GmbH
c/o ECE Real Estate Partners GmbH
Heegbarg 30
22391 Hamburg Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 273857

Zielgesellschaft:

Deutsche EuroShop AG 
Heegbarg 36 
22391 Hamburg Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 91799 ISIN: DE0007480204 (WKN 748020)

Die Hercules BidCo GmbH ("Bieterin") hat am 23. Mai 2022 beschlossen, den Aktionären der Deutsche EuroShop AG ("DES") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche Stückaktien der DES mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("DES-Aktien") zu erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, eine Barabfindung in Höhe von EUR 21,50 je DES-Aktie anzubieten. Darüber hinaus werden die DES-Aktionäre den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je DES-Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein Angebotswert von EUR 22,50 je DES-Aktie ergibt. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, die über die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 beschließen wird, erhöht sich die Barabfindung um EUR 1,00 je DES-Aktie auf EUR 22,50 je DES-Aktie. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots nach der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES, erhalten die Aktionäre der DES zusätzlich zur Barabfindung die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 von der DES.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.hercules-offer.com veröffentlicht.

Die Bieterin ist eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird.

Das Übernahmeangebot wird bestimmten Bedingungen unterliegen, die in der Angebotsunterlage dargelegt werden, wie einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, einschließlich der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten werden), fusionskontrollrechtlichen Freigaben und anderen üblichen Bedingungen.

Die Bieterin beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit DES abzuschließen. Die Bieterin beabsichtigt ebenfalls nicht, ein Delisting der DES-Aktien vom Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse durchzuführen.

Die Bieterin hat heute mit der DES eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Übernahmeangebots festgelegt sind. Auf der Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der DES das geplante Angebot und dessen Annahme durch die Aktionäre der DES.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DES-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von DES-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.hercules-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.   (...)

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere DES-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden DES-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.   (...)

Hamburg, 23. Mai 2022

Hercules BidCo GmbH

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