von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft hat das LG München I den für den 12. November 2020 anberaumten weiteren Termin angesichts der aktuellen Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie aufgehoben. Bei diesem Termin sollte der Abfindungsprüfer, WP Dr. Eschner, c/o Peters, Schönberger & Partner, angehört werden.
Der Abfindungsprüfer soll nunmehr bis zum 20. November 2020 einer Alternativberechnung mit einer Marktrisikoprämie von 5 % bzw. 5,25 % vorlegen. Auf dieser Basis soll dann eine vegleichsweise Beilegung des Verfahrens versucht werden. Ansonsten soll der Prüfer bis zum 15. März 2021 eine ergänzende Stellungnahme zu einem umfangreichen Fragekatalog unter Auseinandersetzung mit den von den Antragstellern vorgetragenen Argumenten vorlegen (u.,a. zur EBIT-Marge, zur Marktrisikoprämie, zum Beta-Faktor und zum Wachstumsabschlag).
Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung hatte für den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zunächst EUR 29,00 je Vorzugsaktie angeboten und den Betrag dann - angesichts des zum Tag der Hauptversammlung als maßgeblichen Stichtag gesunkenen durchschnittlichen Basiszinssatzes - nachgebessert auf EUR 30,57.
LG München I, Az. 5 HK O 11417/19
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung
76 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Ego Humrich Wyen, 80438 München
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