von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei dem Spezialchemieunternehmen ALTANA AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG), in seinem Gutachten vom 17. Mai 2016 zu einem deutlich höheren Unternehmenswert, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_7.html. Der Wert einer ALTANA-Aktie beträgt statt der von der Hauptaktionärin, der SKion GmbH (einem Investmentvehikel von Frau Susanne Klatten), angebotenen EUR 15,01 nach seinen Feststellungen EUR 17,33.Mit seiner nunmehr zugestellten Entscheidung folgt das LG Düsseldorf dem Sachverständigen. Mit Beschluss vom 12. August 2020 hat es die angemessene Barabfindung auf EUR 17,33 je Stückaktie festgesetzt. Der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 2,32 je Altana-Aktie ist mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegen den Beschluss des LG Düsseldorf können die Antragsteller und die Antragsgegnerin innerhalb von einem Monat ab Zustellung in die Beschwerde gehen.
LG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2020, Az. 39 O 50/10 (AktE)
Lüllemann u.a. ./. SKion GmbH
141 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SKion GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Manuela Roeding)
141 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SKion GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Manuela Roeding)
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