Mittwoch, 4. November 2020

Anhebung der Barabfindung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG auf EUR 45,54 je OSRAM-Aktie

OSRAM Licht AG
München

Wertpapierkennnummer (WKN): LED400
ISIN: DE000LED4000

Bekanntmachung der Änderung des Beschlussvorschlags
zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung,
des wesentlichen Inhalts der entsprechenden Änderungsvereinbarung
und des Hinweises auf ergänzende Unterlagen

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 24. September 2020 hat der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 3. November 2020 um 10:00 Uhr (MEZ) einberufen.

Hiermit machen wir zu Tagesordnungspunkt 1 einen geänderten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat basierend auf einer zwischenzeitlich geschlossenen Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie den wesentlichen Inhalt der Änderungsvereinbarung und den Hinweis auf ergänzende Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt bekannt.

Tagesordnungspunkt 1 - Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH

Die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten (Österreich), haben am 22. September 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dessen Inhalt mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde.

Im Nachgang hierzu hat sich der Basiszinssatz geändert, welcher der Bewertung für die Ermittlung von Abfindung und Ausgleich zugrundeliegt. Daher sind die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH im Rahmen einer Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag übereingekommen, dass die den Aktionären der OSRAM Licht AG gemäß Ziff. 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angebotene Abfindung von EUR 44,65 um EUR 0,89 auf EUR 45,54 je OSRAM Aktie erhöht wird. Die jährliche Ausgleichszahlung bleibt wie auch der Vertrag im Übrigen unverändert. Hintergrund für die Erhöhung der angebotenen Abfindung ist ausschließlich der nach Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung geänderte Basiszinssatz, woraus sich Effekte für die Unternehmensbewertung der OSRAM Licht AG ergeben. Die Einzelheiten können Sie den ergänzenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft entnehmen.

Vor diesem Hintergrund aktualisieren Vorstand und Aufsichtsrat ihren zu Tagesordnungspunkt 1 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 24. September 2020 angekündigten Beschlussvorschlag wie folgt:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 zwischen der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen und der ams Offer GmbH als herrschendem Unternehmen in der durch die Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 geänderten Fassung zuzustimmen.

Die Gesellschafterversammlung der ams Offer GmbH wird dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in der durch die Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 geänderten Fassung am 2. November 2020 zustimmen.

Die folgenden ergänzenden Unterlagen werden den Aktionären ab sofort im Internet unter
* Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH vom 22. September 2020 und der Ergänzung der Patronatserklärung der ams AG, Premstätten (Österreich), vom 2. November 2020 (einschließlich einer konsolidierten Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit konsolidierter Patronatserklärung der ams AG, Premstätten (Österreich))

* Nachtrag zu dem nach § 293a AktG erstatteten gemeinsamen Bericht des Vorstands der OSRAM Licht AG und der Geschäftsführung der ams Offer GmbH, einschließlich einer Aktualisierungserklärung zur gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, insbesondere zur Ermittlung des Unternehmenswerts der OSRAM Licht AG

* Zwischenerklärung zu dem nach § 293e AktG erstatteten Prüfungsbericht des gemeinsam für die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH gerichtlich bestellten Vertragsprüfers, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, inklusive Anlagen.

Im Übrigen bleibt die am 24. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung unverändert.

München, im November 2020

OSRAM Licht AG
Der Vorstand

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