Dienstag, 22. September 2020

Virtuelle Hauptversammlung der BHS tabletop Aktiengesellschaft beschließt Squeeze-out

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der heutigen Hauptversammlung wurde unter TOP 6 der Squeeze-out bei dem traditionsreichen Porzellanhersteller BHS tabletop Aktiengesellschaft, Selb, beschlossen. Kritik kam in den (mehrere Tage zuvor) eingereichten Fragen vor allem an den Planungen und der Höhe der Abfindung. Angeboten wird den Minderheitaktionären eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 9,83, deutlich unterhalb der zuletzt gehandelten Börsenkurse (auch in der letzten Zeit trotz des deutlich niedrigeren angebotenen Betrags immer bei bzw. über EUR 11,-): https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/bhs-tabletop-ag-barabfindung-fur.html

Der Durchschnittsbörsenkurs im Zeitraum von drei Monaten vor der Squeeze-out-Ankündigung betrug sogar deutlich über EUR 14,-, sei aber nach Auskunft auf der Hauptversammlung nicht maßgeblich, da die BaFin keinen gültigen Mindestpreis nach dem WpÜG habe feststellen können (was bei Squeeze-out-Fällen aber auch eher unwahrscheinlich ist). So seien die Aktien nur an weniger als einem Drittel der Handelstage gehandelt worden sei. Die Kurse wiesen eine sehr hohe Geld-Brief-Spanne von durchschnittlich 8,4 % auf.

Angeblich liegt der Ertragswert noch unter dem Börsenkurs. Bei der Frage nach einer Akternativbewertung wurde bei Ansatz einer Marktrisikoprämie von 4,5 %, einem Betafaktor von 1 und einem Wachtsumsabschlag von 1 % ein Wert von mehr als EUR 40,- je BHS-Aktie genannt (statt der angesetzten Marktrisikoprämie in Höhe von 5 %, einem Betafaktor von 1,40 und einem Wachstumsabschlag von 0,75 %).  

Angesichts der Unzufriedenheit der Minderheitsaktionäre und Aktionärsvereinigungen mit der angebotenen Abfindung wird die Angemessenheit des Barabfindungsbetrags in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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