von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach Beilegung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss der Linde AG werden die verbliebenen Minderheitsaktionäre (ca. 8 %) zwangsweise ausgeschlossen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/anfechtungs-und-nichtigkeitsklagen-bei.html. Sie erhalten dafür EUR 189,46 je Linde-Aktie gutgeschrieben (was insgesamt EUR 2,8 Milliarden ausmacht). Der Handel mit Aktien der Linde AG ist seit gestern Nachmittag ausgesetzt.
Nach Beilegung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss der Linde AG werden die verbliebenen Minderheitsaktionäre (ca. 8 %) zwangsweise ausgeschlossen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/anfechtungs-und-nichtigkeitsklagen-bei.html. Sie erhalten dafür EUR 189,46 je Linde-Aktie gutgeschrieben (was insgesamt EUR 2,8 Milliarden ausmacht). Der Handel mit Aktien der Linde AG ist seit gestern Nachmittag ausgesetzt.
Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren vom Landgericht München I überprüft werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen