Dienstag, 6. Oktober 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten der Volkswagen AG hatte das LG München I mit Beschluss vom 28. Juni 2024 die Barabfindung auf EUR 1.754,71 je AUDI-Aktie angehoben (Erhöhung um mehr als 13 %), siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: LG München I hebt Barabfindung auf EUR 1.754,71 an (+ 13,1 %)

Sowohl die Volkswagen AG wie auch einige Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen hatte das LG München I mit Beschluss vom 20. November 2024 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vorgelegt.

Das "Bayerische Oberste" teilte auf Anfrage nunmehr mit,  dass aufgrund von Änderungen der Geschäftsverteilung unter anderem ein Wechsel des Berichterstatters stattgefunden habe. Berichterstatter ist nun (anstelle von vormals, Ri’inObLG Dr. Muthig) RiObLG Dr. Ebner. Aufgrund vorrangig zu bearbeitender weiterer Beschwerdeverfahren könne "gegenwärtig keine verfahrensleitende Verfügung oder abschließende Entscheidung getroffen werden".

BayObLG, Az. 101 W 154/24
LG München I, Beschluss vom 28. Juni 2024, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

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