Montag, 2. Februar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE: LG Berlin II bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft und der Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 13. Januar 2026 Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin wurde gemäß § 7 Abs. 2 SpruchG aufgegeben, zu den Spruchanträgen bis zum 24. April 2026 schriftsätzlich Stellung zu nehmen

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hatte sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST). Da ein Spruchverfahren eingeleitet worden ist, können die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen. 

LG Berlin II, Az. 102 O 58/25 SpruchG
Susvent GmbH u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Vonovia SE:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 40545 Düsseldorf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen