Montag, 2. Februar 2026

BayWa AG: Vorstand der BayWa AG führt vorsorglich Gespräche mit Finanzierungspartnern und Hauptaktionären über potenzielle Anpassungen des Sanierungskonzepts

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 2. Februar 2026: Der Vorstand der BayWa AG geht vor dem Hintergrund erkennbarer Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien in den USA und Europa sowie einer Presseanfrage derzeit davon aus, dass es möglicherweise zu wesentlichen Abweichungen bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG kommen könnte, wobei der BayWa AG hierzu bislang keine konkreten Zahlen vorliegen. Dies hätte Auswirkungen auf die im Sanierungskonzept der BayWa AG geplanten Gesamterlöse aus der bis Ende 2028 vorgesehenen Beteiligungsveräußerung der BayWa r.e. AG.

Um die Refinanzierungsfähigkeit der BayWa AG am Ende des Sanierungszeitraums sicherzustellen, hat der Vorstand der BayWa AG vorsorglich Gespräche mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und Hauptaktionären aufgenommen.

Für die Liquidität und das operative Geschäft der BayWa AG ergeben sich keine direkten negativen Auswirkungen, da bis zum Verkauf der Anteile der BayWa r.e. AG im Jahr 2028 keine Liquiditätsflüsse zwischen beiden Unternehmen geplant sind.

Sollte sich die derzeitige Einschätzung des Vorstands der BayWa AG zu den Negativabweichungen und dem erforderlichen Anpassungsbedarf bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG bestätigen, könnte dies möglichweise auch Auswirkungen auf den Zeitplan der Erstellung und der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2025 (bisher vorgesehen bis spätestens 30. April 2026) haben.

Der Vorstand ist weiterhin zuversichtlich, die Sanierung der BayWa AG erfolgreich umzusetzen.

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