Donnerstag, 17. Oktober 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: Gericht bittet Abfindungsprüfer um weitere ergänzende Stellungnahme

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I die Sache am 10. und 11. Oktober 2024 verhandelt. Dabei wurde der Abfindungsprüfer Forvis Mazars (zuvor: Mazars) umfassend angehört. Diskutiert wurde insbesondere der Beta-Faktor (Zusammensetzung der Peer Group? Einbeziehung von Traton unter Ausschluss von Tata Motors, Dongfeng und Sinotruk?), vgl. https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_22.html.

Im Nachgang zu der Verhandlung hat das Gericht die Abfindungsprüfer mit Beschluss vom 16. Oktober 2024 gebeten, in einer ergänzenden Stellungnahme zu folgenden Aspekten Stellung zu nehmen:

1. Wie lässt sich aus den Effekten der Aktualisierung (vgl. Seiten 7 und 8 der Stellungnahme vom 2.9.2024) der Betrag von € 1,7 Mrd. ableiten?

2. Es wird um die Darstellung der Ansätze zu den Beteiligungen im Einzelnen im Rahmen des Beteiligungsergebnisses gebeten.

Die ergänzende Stellungnahme sollte bis spätestens 30. Oktober 2024 beim Landgericht München I eingehen.

LG München I, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

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