Dienstag, 24. September 2024

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der EQS Group AG

Pineapple German BidCo GmbH
München

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der EQS Group AG, München
ISIN DE0005494165 / WKN 549416

Die ordentliche Hauptversammlung der EQS Group AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht s München unter HRB 131048("EQS AG"), vom 30. Juli 2024 hat u.a. die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der EQS AG ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die PineappleGerman BidCo GmbH mit Sitz in München, die unmittelbar 97,78 % des Grundkapitals der EQS AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss").

Der Übertragungsbeschluss wurde am 12. September 202 4 in das Handelsregister der EQS AG beim Amtsgericht München eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 40,00 je auf den Namen lautende Stückaktie der EQS AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main als dem vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der EQS AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 12. September 2024 in das Handelsregister der EQS AG beim Amtsgericht München ist ebenfalls am 12. September 2024 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der EQS AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der auf den Namen lautenden Stückaktien der EQS AG über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der EQS AG provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der EQS AG gewährt werden. 

München, im September 2024
Pineapple German BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. September 2024

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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