von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Berlin hat im letzten Jahr in dem seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Deutschen Wohnen AG (als herrschender Gesellschaft) mit der GSW Immobilien AG die Bruttoausgleichszahlung deutlich auf EUR 2,58 je GSW-Aktie erhöht. Mit der Erhöhung der Ausgleichszahlung folgte das Gericht Herrn Dipl.-Kfm. WP StB Christoph Wollny, den es mit der Erstellung eines schriftliches Sachverständigengutachtens beauftragt hatte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/01/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html. In dem 2019 vorgelegten Gutachten berechnete er eine jährlichen Bruttoausgleichszahlung ("Garantiedividende") in Höhe von EUR 2,58 je GSW-Aktie - deutlich mehr als der angebotene Betrag von EUR 1,66 brutto.Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin haben sowohl die Antragsgegnerin wie auch einzelne Antragsteller Beschwerden erhoben. Das über die Beschwerden entscheidende Kammergericht hat nunmehr mitgeteilt, angesichts der angespannten Geschäftslage die Sache nicht vor Abschluss von 24 Monaten beraten zu können. Weitere Beschwerdebegründungen oder Erwiderungen sollten möglichst im Laufe der nächsten sechs Monate vorgetragen werden.
Kammergericht, Az. 2 W 5/24 SpruchG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, c/o Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, 81379 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Wohnen AG:
Rechtsanwälte Squire Patton Boggs (US) LLP, 10117 Berlin
LG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2023, Az. 102 O 49/14.SpruchG
Neugebauer u.a. ./. Deutsche Wohnen AG67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, c/o Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, 81379 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Wohnen AG:
Rechtsanwälte Squire Patton Boggs (US) LLP, 10117 Berlin
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