Pier Silvio Berlusconi und Marina Berlusconi haben uns am 10. April 2024 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die Mitteilung nach § 43 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 01. Juni 2023.
Infolge einer Änderung der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele ab dem 20. März 2024 teilen wir, auch für die Tochterunternehmen
- Holding Italiana Prima S.p.A. / Holding Italiana Seconda S.p.A. / Holding Italiana Terza S.p.A. / Holding Italiana Ottava S.p.A.
- Holding Italiana Quarta S.p.A
- Holding Italiana Quinta S.p.A.
- Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. (Mailand, Italien) und
- MFE - MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien),
gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes im Hinblick auf die verfolgten Ziele mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.
2. Abhängig von den Marktverhältnissen, dem Aktienkurs und möglichen strategischen Optionen sowie vorbehaltlich etwaiger regulatorischer Freigaben ist es beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erlangen.
3. Im Hinblick auf die am 30. April 2024 stattfindende ordentliche Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE wurde entschieden, von der aktienrechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen eigenen Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu unterbreiteten sowie im Wege eines Tagesordnungsergänzungsverlangens die Abberufung eines amtierenden Aufsichtsratsmitglieds zu beantragen und entsprechend einen Kandidaten als Ersatz für das abzuberufende Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. Auch im Hinblick auf zukünftige Hauptversammlungen wird abhängig von den künftigen Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern darüber entschieden, von der aktienrechtlichen Möglichkeit jedes Aktionärs Gebrauch zu machen, eigene Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten. Im Übrigen ist derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.1 Media SE angestrebt, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE hinausgeht.
4. Es wird angestrebt, dass die am 30. April 2024 stattfindende ordentliche Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE über die Vorbereitung einer Abspaltung der nicht zum Segment Entertainment (wie im Geschäftsbericht 2023 beschrieben) zuzuordnenden Vermögensteile der Emittentin beschließt. Im Übrigen wird derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen