Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Das zuständige Gericht hat die Kraftloserklärungsklage von Werner Dubach genehmigt. Damit hält Werner Dubach nun 100 Prozent an der Datacolor AG. Die Aktien der Datacolor AG werden per 19. April 2024 von der SIX Swiss Exchange dekotiert.
Das zuständige Gericht des Kantons Zug hat die sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Datacolor AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 («Datacolor-Aktien») für kraftlos erklärt. Das Urteil wurde am 3. April 2024 rechtskräftig.
Die Inhaberinnen und Inhaber der kraftlos erklärten Datacolor-Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot von Werner Dubach vom 27. Juli 2023 (vorangemeldet am 3. Juli 2023) zum Erwerb sämtlicher sich im Publikum befindenden Aktien der Datacolor AG eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 760.00 netto je Aktie. Werner Dubach hatte am 6. November 2023 die Kraftloserklärung der restlichen im Publikum verbliebenen Datacolor-Aktien eingeleitet.
Mit Entscheid vom 9. April 2024 hat nun die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag der Datacolor-Aktien auf den 18. April 2024 festgelegt. Die Dekotierung der Datacolor-Aktien erfolgt per 19. April 2024.
Rotkreuz, 11. April 2024
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