Montag, 18. März 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG hatte das LG München I mit Beschluss vom 9. Februar 2024 die Barabfindung auf EUR 1.886,05 je Aktie angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 10,3 % im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin gezahlten EUR 1.710,- (nachgebessert von ursprünglich EUR 1.632,-).

Mehrere Beteiligte haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Über diese entscheidet (nach dem für Altverfahren weiterhin erforderlichen Abhilfeverfahren) das Bayerische Oberste Landesgericht. 

LG München I,  Beschluss vom 9. Februar 2024, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

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