Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 18. März 2024 – Der Vorstand der KATEK SE hat heute beschlossen, mit der Kontron Acquisition GmbH eine Delisting-Vereinbarung abzuschließen. Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der börsennotierten Kontron AG, Linz (Österreich), hat am 29. Februar 2024 den Erwerb der Kontrolle über die KATEK SE bekannt gegeben und ist entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in den kommenden Wochen zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der KATEK SE verpflichtet.
Der Vorstand der KATEK SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung des Vorstands die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.
Auf Grundlage der angestrebten Delisting-Vereinbarung soll die KATEK SE nach Veröffentlichung des Pflichtangebots durch die Kontron Acquisition GmbH, das zugleich als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten ist, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der KATEK-Aktien zum regulierten Markt stellen. Umgekehrt soll sich die Kontron Acquisition GmbH in der Delisting-Vereinbarung dazu verpflichten, im Rahmen dieses Angebots den KATEK-Aktionären eine Gegenleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Mindestpreisregeln anzubieten. Die Kontron Acquisition GmbH hatte im Rahmen ihrer Kontrollmitteilung bereits bekannt gegeben, dass im Rahmen dieses Angebots der angebotene Preis EUR 15 je KATEK-Aktie betragen werde. Darüber hinaus arbeite die Kontron Acquisition GmbH auch an einem Tauschangebot mit Aktien der Kontron AG, ihrer börsennotierten Muttergesellschaft, das den KATEK-Aktionären alternativ offenstehen soll.
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