Freitag, 29. März 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH, Hauptversammlung am 3. Mai 2024

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
  • CropEnergies AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG, Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting mit Ablauf des 22. Februar 2024
  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, Investorenvereinbarung mit KKR, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält mehr als 94 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), laufendes Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April 2024)
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

EACVA: 4. Symposium Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung am 06.05.2024 in Frankfurt/M.

In den Jahren 2008, 2011 und 2015 haben wir drei Symposien „Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung“ durchgeführt. Außerhalb von Gerichtssälen haben wir mit Richtern, Mehrheits­aktionären und deren Beratern sowie Minderheitsaktionären über aktuelle Themen in der Unternehmensbewertung diskutiert. Vielleicht erinnern Sie sich noch an das 2. Symposium im Jahr 2011 als Prof. Richard Stehle einen Vortrag zum Thema "Quo Vadis Marktrisikoprämie: Eine Bestandsaufnahme nach der Finanzkrise" hielt und es danach zu einer hitzigen Diskussion mit Prof. Ekkehard Wenger kam. Beide sind inzwischen im wohlverdienten Ruhestand.

Das vierte Symposium lädt erneut zur Diskussion ein. Diesmal sollen die Diskussionen mit den teilnehmenden Richtern jedoch nicht nur aus dem Blickwinkel der Mehrheitsaktionäre, ihrer Berater und der Minderheitsaktionäre geführt werden, sondern jeweils aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Perspektive. Wir haben deshalb die Podien nahezu ausgewogen mit Juristen und Betriebswirten besetzt. Ein Schwerpunktthema ist der Börsenkurs. Insb. gehen wir der Frage nach, welche Anforderungen an einen aussagekräftigen Börsenkurs zu stellen sind. Aber auch die Diskussion um die Neuregelung des § 255 AktG und die Praktikabilität, hier den Börsenkurs in den Mittelpunkt zu stellen, wird Thema unseres Symposiums sein. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und alle Anwender des IDW S 1 warten gespannt auf die Neufassung des Standards und die Veröffentlichung des Entwurfs. Nach unseren Informationen wird der Entwurf nicht mehr vor dem Symposium veröffentlicht sein. Aber mit vier aktiven Mitgliedern des FAUB auf unseren Podien haben die Teilnehmer des Symposiums die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen. Insgesamt soll mehr als in den vergangenen Symposien diskutiert werden – sowohl auf den Podien als auch im Publikum.

Sichern Sie sich frühzeitig Ihr Ticket – die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Auch für unsere 17. Jahreskonferenz am 05. und 06.12.2024 in Düsseldorf können Sie sich gerne vorab unter info@eacva.de anmelden.

Andreas Creutzmann (Vorstandsvorsitzender EACVA) und Wolfgang Kniest (Geschäftsführer EACVA)

Donnerstag, 28. März 2024

Martin Weimann: Strukturmaßnahmen und Kapitalmarktkommunikation

Martin Weimann:
Strukturmaßnahmen und Kapitalmarktkommunikation -
Empirische Daten und Vorschläge zum Regelungsrahmen und Spruchverfahren
De Gruyter, 2014

https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783110769852/html

Über dieses Buch

Unsere dritte Studie zur quantitativen empirischen Justizforschung reflektiert den aktien- und kapitalmarktrechtlichen Regelungsrahmen. Daraus ergeben sich 26 Vorschläge für eine regulatorische Weiterentwicklung. Das sind die großen Linien:

  • Die Datenlage zeigt keine Gleichwertigkeit von Börsenwert und Ertragswert. Die Empirie bestätigt die Betriebswirtschaftslehre: Börsenpreis und Unternehmenswert sind zweierlei. Das liegt vor allem an den unterschiedlichen Informationsgrundlagen. Erst das Spruchverfahren vermag das strukturelle Informationsgefälle zwischen Haupt- und Minderheitsaktionären zu nivellieren. Das sichert auch die Investitionsstrategien ab, die auf den inneren Wert zielen.
  • Verschiedene Grundrechtsgefährdungen und Wertungsgegensätze lassen sich nur im Aktiengesetz beseitigen:
    • Die Durchführung einer aktienrechtlichen Strukturmaßnahme wie auch das Delisting erfordern eine aktienrechtliche Ausgestaltung: Die Wertfindung wirkt sich auf den verfassungsmäßigen Gewährleistungsrahmen zum Aktieneigentum aus.
    • Die „Delisting-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (2012) steht unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu „regelhaften Kursverlusten" kommt. Diese Studie und eine weitere, vom BMF in Auftrag gegebene Untersuchung, weisen genau solche Verluste nach.
    • § 193 KAGB wirkt bei einem Delisting für OGAV-Fonds wie ein faktischer Squeeze-out ohne Kompensation.
    • § 39 BörsG gilt nur für den regulierten Markt, nicht für den Freiverkehr, und verschafft keinen Zugang zum inneren Wert. Schon die „BKN-Entscheidung" (2013) hatte die unterschiedlichen Rechtsrahmen für die Handelssegmente als nicht grundrechtskonform moniert.

  • Die „Stollwerck-Entscheidung" (2010) steht unter dem Vorbehalt „neuer Erkenntnisse in der Kapitalmarktforschung". Sie liegen mit der „Effizienzmarkthypothese" von Eugene F. Fama vor. Er hat 2013 dafür den „Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften" erhalten.
    • Danach müssen alle kursrelevanten Informationen bekannt und verfügbar sein und sich im Börsenkurs niederschlagen. Dazu zählen bei aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen insbesondere die Kompensationshöhe und deren Ermittlungsgrundlagen.
    • Das erfordert auch eine Haftung für (Kapitalmarkt-)Informationen.

  • Der Rechtsschutz für Aktionäre verfolgt keinen Selbstzweck, sondern schafft die Vertrauensgrundlage für Investitionen. Die Daten zum Geldvermögen privater Haushalte der Deutschen Bundesbank zeigen den legislatorischen Handlungsbedarf. Die Steuerzahler richten zwar die Infrastruktur ein, erwirtschaften damit aber als Aktionäre keine Gewinne. So gehören die DAX-Unternehmen überwiegend ausländischen Aktionären. Die fehlenden Vermögenszuwächse bei Steuerinländern fehlen dann besonders in der Altersversorgung und verschärfen die Gleichheitsfrage.

  • Zeigt die Auswirkungen von Strukturmaßnahmen und Kapitalmarktkommunikation auf die Entwicklung von Aktienkursen.
  • Wertet die Daten von 606 Squeeze-outs, 206 Übernahmeangeboten vor Squeeze-out, über 400 Spruchverfahren und über 100 Delistings aus.

GESCO SE unterbreitet öffentliches Aktienrückkaufangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

Der Vorstand der GESCO SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots bis zu 500.000 Stück auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (“GESCO-Aktien”) zu einem Kaufpreis je GESCO-Aktie von EUR 17,80 (der “Angebotspreis”) zurückzukaufen (“Öffentliches Rückkaufangebot”). Das Öffentliche Rückkaufangebot entspricht damit bis zu 4,61% des satzungsmäßigen Grundkapitals der Gesellschaft und hat ein Volumen von insgesamt bis zu EUR 8.900.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten).

Mit dem Öffentlichen Rückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die auf Grundlage des Öffentlichen Rückkaufangebots erworbenen eigenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Die Frist zur Annahme des Öffentlichen Rückkaufangebots beginnt am 11. April 2024, 0:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer etwaigen Verkürzung oder Verlängerung am 25. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ).

Die weiteren Einzelheiten des Öffentlichen Rückkaufangebots sind der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gesco.de/investor-relations/ sowie nachfolgend im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht wird.

Über GESCO:

Die GESCO SE ist eine Industriegruppe mit markt- und technologieführenden Unternehmen der Investitionsgüterindustrie mit Schwerpunkten in der Prozess-Technologie, Ressourcen-Technologie sowie der Gesundheits- und Infrastruktur-Technologie. Als im Prime Standard börsennotierte Gesellschaft eröffnet die GESCO SE privaten und institutionellen Anlegern den Zugang zu einem Portfolio mit Hidden Champions des industriellen deutschen Mittelstands.

NanoFocus AG: Vorstand begrüßt Absicht der Carl Mahr Holding GmbH zur Erhöhung des Aktienanteils

Corporate News

Oberhausen, den 28.03.2024 – Noch bis zum 8. April 2024 haben die Aktionäre der NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) die Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Preis von EUR 0,50 EUR je Aktie an die Carl Mahr Holding GmbH zur verkaufen. Der Vorstand der NanoFocus AG begrüßt die Absicht der Carl Mahr Holding GmbH ihre Beteiligung im Rahmen des freiwilligen Erwerbsangebots weiter zu erhöhen.

Bereits in den vergangenen Jahren wären Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen der NanoFocus AG ohne das Engagement der Carl Mahr Holding GmbH praktisch nicht möglich gewesen. Daher ist es insbesondere vor dem Hintergrund derzeit der schwierigen wirtschaftlichen Lage der NanoFocus AG, dem geplanten Kapitalschnitt im Verhältnis 4 zu 1 und der geplanten Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht ein starkes Zeichen, dass der Ankeraktionär seine Beteiligung erhöhen will.

In der Angebotsunterlage zum Erwerbsangebot wird unter anderem darauf hingewiesen, dass nach Vollzug des Erwerbsangebots durch eine Verringerung des Streubesitzes der NanoFocus-Aktien die Liquidität der NanoFocus-Aktien an den Freiverkehrsbörsen voraussichtlich weiter sinken wird. Die Ausführung von Verkaufsorders könnte daher eingeschränkt sein. Zudem könnten NanoFocus-Aktien nach einem etwaigen Delisting nicht mehr über eine Wertpapierbörse gehandelt werden.

Die NanoFocus AG hat die im Bundesanzeiger veröffentlichte Angebotsunterlage auch auf ihrer Internetseite unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hatte das Landgericht München I Ende des letzten Jahres die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. 

Das Landgericht hat diesen mit Beschluss vom 21. März 2024 nicht abgeholfen und die Akten dem nunmehr für zweitinstanzliche Entscheidungen in Spruchverfahren zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

LG München I, Beschluss vom 29. November 2023, Az. 5 HK O 5321/19
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus)

Delisting-Phantasie bei der S IMMO AG

Die Analysten von NuWays bestätigten in einem neuen Research-Bericht Ihre Kauf-Empfehlung für die S IMMO AG und erhöhten das Kursziel von EUR 18,4 auf EUR 19,00. "Basierend auf anhaltend starken Geschäften und Kennzahlen sowie der Möglichkeit eines bevorstehenden Delisting-Angebots bleibt S Immo ein Kauf", so die Analysten.

Mittwoch, 27. März 2024

New Work SE: Großaktionär Burda Digital SE stockt seine Beteiligung an der New Work SE auf rund 74 % auf

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die New Work SE (ISIN DE000NWRK013) hat heute als Ergebnis der jährlichen, von externen Dienstleistern erstellten Aktionärsermittlung (Shareholder Identification) festgestellt, dass die Burda Digital SE ihre Beteiligung an der Gesellschaft auf rund 74 % aufgestockt hat.

Update: Bank Austria/UniCredit Squeeze-out

IVA-News Nr. 03 / März 2024

Im Nachgang zum kürzlich vorgestellten Ergänzungsgutachten des Sachverständigen Dr. Christian Imo hat das Gremium dem bereits in der Vergangenheit involvierten Sachverständigen Mag. Marcus Bartl aufgetragen, eine Stellungnahme zu den neu aufgeworfenen Fragen abzugeben.

IVA: Ottakringer Delisting endet versöhnlich - treffliches Abschiedsgeschenk

IVA-News Nr. 03 / März 2024

Im buchstäblich letzten Augenblick haben die Hauptgesellschafter der Ottakringer Getränke AG nach intensiven Verhandlungen mit Rupert-Heinrich Staller von der Aktionärin Staller Investments GmbH unter Einbeziehung des IVA eine deutliche Verbesserung für alle Kleinaktionäre vorgelegt. Diese Aufbesserung beinhaltet folgende Maßnahmen: 

1. Vorzugsaktionäre erhalten 80,77 EUR statt 70 EUR. Eine Verbesserung um 14,2% und zur Mitte der gutachterlichen Bandbreite (des von der Übernahmekommission bestellten unabhängigen Gutachtens) errechnet sich ein Aufschlag von 37,1%.

2. Stammaktionäre erhalten 90 EUR anstatt wie bisher 85 EUR. Eine Verbesserung um 5,8 % und ein Aufschlag zur Mitte der gutachterlichen Bandbreite von 25,8%.

3. Jeder Aktionär, der das Delisting-Angebot im Herbst 2023 angenommen hat, erhält eine automatische Nachzahlung: 10,77 EUR je Vorzugsaktie und 5,00 EUR je Stammaktie.

4. Alle noch bestehenden Aktionäre erhalten ein unkompliziertes Kaufangebot mit Annahmemöglichkeit bis zum 4. April 2024. Angemessene Bankspesen werden übernommen. Die Depotbank informiert über die Einzelheiten.

5. Die Ottakringer Getränke AG hat sich zur Erinnerung an ihre legendäre Hauptversammlungskultur ein besonderes Abschiedsgeschenk einfallen lassen: Die Brauerei verschenkt an ihre Aktionäre ein Goodie-Paket von vier Kisten Ottakringer Bier oder wahlweise Vöslauer-Produkte.

Einzelheiten unter www.ottakringerkonzern.com.

Hintergrund: Im Rahmen des Delisting der Ottakringer Getränke AG und des darauffolgenden Gesellschafterausschlusses der Aktionäre im Streubesitz wurden eine Reihe von komplexen Rechtsfragen (siehe IVA-Newsletter 1/24) aufgeworfen. Eine langwierige juristische und bewertungstechnische Auseinandersetzung stand im Raum und kann nun vermieden werden.

IVA: Die Parameter der Aufbesserung sind für Kleinaktionäre positiv. Im speziellen Fall Ottakringer muss man konstatieren, dass ein aufwendiges Überprüfungsverfahren nach dem Squeeze-out für Kleinaktionäre unwirtschaftlich wäre und zudem ein erhebliches Kostenrisiko dargestellt hätte.

ZEAL Network SE übermittelt Squeeze-out-Verlangen

Corporate News

Hamburg, 27. März 2024. Die ZEAL Network SE hat dem Vorstand der Lotto24 AG gestern mitgeteilt, dass sie 95,12 Prozent der Aktien der Lotto24 AG hält.

Vor diesem Hintergrund hat die ZEAL Network SE ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz übermittelt, dass die Hauptversammlung der Lotto24 AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ZEAL Network SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschließen solle.

Die ZEAL Network SE hat angekündigt, der Lotto24 AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist.

Über ZEAL


ZEAL Network ist eine E-Commerce-Unternehmensgruppe mit Sitz in Hamburg und der Marktführer für Online-Lotterien in Deutschland. 1999 gegründet, haben wir das Lottospiel ins Internet gebracht. Heute hat die Unternehmensgruppe rund eine Million aktive Kund:innen und mehr als 200 Mitarbeiter:innen an drei Standorten. ZEAL ermöglicht über die Marken LOTTO24 und Tipp24 die Teilnahme an staatlich lizensierten Lotterien und bietet zusätzlich auch eigene Lotterieprodukte an. Zu ZEAL gehören zudem die Marken ZEAL Instant Games, ZEAL Ventures und ZEAL Iberia. In 2024 feiert die ZEAL-Gruppe ihr 25-jähriges Bestehen. Seit unserer Gründung stehen wir für Wachstum, Innovation und Erfolg.

Ottakringer Getränke AG: Unser Abschiedsgeschenk für die Aktionärinnen und Aktionäre

Allen Aktionärinnen und Aktionären der Ottakringer Getränke AG, die ihre Aktionärseigenschaft mit einem Depotauszug zum 22.1.2024 (bzw. zum 31.12.2023) nachweisen oder das Delisting-Angebot vom 29.9.2023 nachweislich angenommen haben, bieten wir einmalig und kostenlos eines unserer exklusiven Aktionärs-Packages an:

(1) Bier-Package
(1) Bier-Package
bestehend aus 4 Kisten Ottakringer Helles (á 20 × 0,5 L)
(exklusive Kisten- und Flaschenpfand)

 

(2) Bier/Wasser-Package
(2) Bier/Wasser-Package

bestehend aus 3 Trays Ottakringer Helles Dosen (á 24 x 0,5 L EW)
und 6 Trays Vöslauer Mineralwasser (á 6 × 1,5 L EW)

(3) Limo/Wasser-Package
(3) Limo/Wasser-Package
bestehend aus 5 Trays Vöslauer Bio-Limonade (á 12 × 0,5 L EW)
und 5 Trays Vöslauer Mineralwasser (á 6 × 1,5 L EW)

Dienstag, 26. März 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) geht vor dem OLG Düsseldorf weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 1. September 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen hat hat das Landgericht mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 15. Februar 2024 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Düsseldorf vorgelegt.

OLG Düsseldorf, Az. noch unbekannt
LG Dortmund, Beschluss vom 1. September 2023, Az. 18 O 29/19 AktE
Langhorst u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
85 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Telefónica Deutschland Holding AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland empfehlen gemeinsam die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

Corporate News vom 26. März 2024

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot („Angebot“) der Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), deren alleinige Gesellschafterin die Telefónica, S.A. ist, für alle nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Telefónica Deutschland („Telefónica Deutschland-Aktien“) gegen eine Geldleistung von EUR 2,35 je Telefónica Deutschland-Aktie („Angebotspreis“) abgegeben.

Vor diesem Hintergrund verweisen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland auf die am 7. März 2024 bekanntgegebene Entscheidung, dass sie unter Abwägung aller Umstände, einschließlich des begrenzten verbleibenden Streubesitzes und der sinkenden Liquidität der Aktie, zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Einstellung der Börsennotierung der Telefónica Deutschland-Aktie im besten Interesse des Unternehmens liegt. Diese Entscheidung beruht insbesondere auf der Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, dass die Börsennotierung ihre Relevanz für das Unternehmen verloren hat und das Delisting daher unter strategischen und finanziellen Gesichtspunkten vorteilhaft ist.

Nach sorgfältiger Prüfung der von der Bieterin am 20. März 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage halten der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland das Angebot aus finanzieller Sicht für angemessen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland haben davon abgesehen, weitere Fairness-Opinions einzuholen. Seit der Veröffentlichung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme am 13. Dezember 2023 zu dem öffentlichen Erwerbsangebot der Bieterin vom 5. Dezember 2023 haben sich weder der Kapitalmarkt noch das Zinsumfeld noch der Geschäftsplan und die Unternehmensstrategie noch die finanzielle Performance des Unternehmens so verändert, dass solche Änderungen einzeln oder zusammen zu einer anderen Bewertung der Telefónica Deutschland führen würden.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Prüfung des Angebots eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Der Vorstand und – gestützt auf die Empfehlung seines eigens eingerichteten, ausschließlich mit unabhängigen Mitgliedern besetzten Erwerbsangebotsausschusses – der Aufsichtsrat von Telefónica Deutschland unterstützen das Angebot der Bieterin und empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen.

Unabhängig von dieser Empfehlung weisen der Vorstand und der Aufsichtsrat darauf hin, dass alle Aktionäre der Telefónica Deutschland unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung bezüglich der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenpreises der Telefónica Deutschland-Aktien in jedem Einzelfall selbst entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 20. März 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Die Angebotsunterlage sieht, neben weiteren üblichen Angebotsbedingungen, den Nichteintritt einer näher definierten wesentlichen Verschlechterung des Marktumfelds als (auflösende) Bedingung des Angebots und seines Vollzugs vor. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der folgenden Internetseite zu finden ist: https://www.td-offer.com.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telefonica.de/investor-relations.html im Bereich „Gesetzliche Informationen“ in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung abgerufen werden. Exemplare der Stellungnahme sind zudem bei Telefónica Deutschland Holding AG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München, Deutschland, verfügbar. Auf die Veröffentlichung und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe wird im Bundesanzeiger hingewiesen.

MorphoSys gibt US-Kartellfreigabe der geplanten Übernahme durch Novartis gemäß HSR Act bekannt

Pressemitteilung 

Planegg/München, 22. März 2024 

Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute den Erhalt der kartellrechtlichen Freigabe in den USA im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von MorphoSys durch die Novartis AG ("Novartis") bekannt. Gemäß des Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 (der "HSR Act") ist die Wartefrist des HSR Act abgelaufen. MorphoSys hatte zuvor bereits den Erhalt der kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland und Österreich bekannt gegeben. Damit hat die geplante Übernahme von MorphoSys durch Novartis alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erhalten. 

Am 5. Februar 2024 gab MorphoSys die Absicht von Novartis bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden MorphoSys-Stammaktien gegen Zahlung von 68,00 EUR pro Aktie in bar zu unterbreiten (das "Übernahmeangebot"), was einem Eigenkapitalwert von insgesamt 2,7 Milliarden EUR entspricht. Die Angebotsunterlage des Übernahmeangebots wird von Novartis voraussichtlich im April 2024 in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Veröffentlichung genehmigt hat. Sobald die Angebotsunterlage von Novartis veröffentlicht ist, beginnt die Annahmefrist für MorphoSys-Aktionäre, ihre Aktien anzudienen. Das Übernahmeangebot erfordert neben anderen üblichen Vollzugsbedingungen eine Mindestannahmeschwelle von 65% des Aktienkapitals von MorphoSys. 

MorphoSys und Novartis gehen weiterhin davon aus, dass die Übernahme in der ersten Hälfte des Jahres 2024 abgeschlossen wird. 

Über MorphoSys 

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.de. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter). 

Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind 

Das in dieser Mitteilung beschriebene Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") wurde noch nicht abgegeben. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien von MorphoSys AG (das "Unternehmen") dar. Die endgültigen Bedingungen und weiteren Bestimmungen über das Übernahmeangebot werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") in der Angebotsunterlage durch Novartis BidCo AG (vormals Novartis data42 AG) (die "Bieterin") festgelegt, welche daraufhin bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC") eingereicht wird. Eine Aufforderung und ein Angebot zum Kauf von Aktien des Unternehmens werden nur gemäß der Angebotsunterlage abgegeben. Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot wird die Bieterin und Novartis AG ein Tender Offer Statement mittels Schedule TO bei der SEC einreichen (gemeinsam mit der Angebotsunterlage, einem Offer to Purchase einschließlich den Andienungsdokumenten und weiteren damit zusammenhängenden Dokumenten, die "Unterlagen zum Übernahmeangebot"). Der Vorstand und der Aufsichtsrat des Unternehmens werden eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abgeben und das Unternehmen wird eine Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9 bei der SEC einreichen (zusammen mit der gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die "Empfehlungserklärungen"). 

DEN AKTIONÄREN DES UNTERNEHMENS UND ANDEREN INVESTOREN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH DER ANGEBOTSUNTERLAGE) UND DIE EMPFEHLUNGSERKLÄRUNGEN ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN SOLLTEN, BEVOR EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GETROFFEN WIRD. 

Die Unterlagen zum Übernahmeangebot und die Empfehlungserklärungen werden gemäß den deutschen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen an alle Aktionäre des Unternehmens verteilt. Das Tender Offer Statement mittels Schedule TO und die Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9 werden kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare können kostenlos durch Kontaktaufnahme mit der Bieterin oder dem Unternehmen angefordert werden. Kostenlose Ausgaben dieser Materialien und bestimmter anderer Materialien zum Übernahmeangebot werden auf der Website des Unternehmens auf Englisch unter morphosys.com/en/investors/Novartis-TakeoverOffer und auf Deutsch unter morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer zur Verfügung gestellt oder können durch Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen per Post an MorphoSys AG, Semmelweisstrasse 7, 82152 Planegg, Deutschland, telefonisch unter +49 89 8992 7179 angefordert werden.  (...)

aifinyo AG: Delisting erfolgt am 30. September 2024

Corporate News

Berlin, 26. März 2024 – Die Börse München hat bekannt gemacht, dass die Einbeziehung der Aktien der aifinyo AG (ISIN: DE000A3EX2X7) in den Freiverkehr der Börse München auf Antrag der aifinyo AG widerrufen und die Notierung mit Ablauf des 30. September 2024 eingestellt wird.

Die Einbeziehung und Notierung im Segment m:access wird mit Ablauf des 28. Juni 2024 beendet.

Über aifinyo

aifinyo ist der zuverlässige Smart-Billment-Partner für Unternehmer:innen und Freiberufler:innen, um das Billing, die Finanzierung und das Payment von Rechnungen automatisiert abzuwickeln. Dafür betreibt das Fintech eine einzigartige Plattform rund um Rechnungs- und Liquiditätsmanagement inklusive unkomplizierter Finanzierungslösungen in den Bereichen Factoring, Finetrading, Leasing und Forderungsmanagement. Mit Billomat bietet aifinyo zudem eines der führenden cloud-basierten Buchhaltungssysteme in Deutschland an, mit dem alle Rechnungsprozesse einfach und effizient abgewickelt werden.

Die Aktien (ISIN: DE000A3EX2X7) der aifinyo AG sind auf Xetra sowie im m:access, einem Marktsegment speziell für mittelständische Unternehmen innerhalb des Freiverkehrs der Börse München gelistet. Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die aifinyo finance GmbH als Finanzdienstleister sowie die aifinyo payments GmbH als Zahlungsdienstleister beaufsichtigt.

Montag, 25. März 2024

Bekanntmachung zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Aves One AG

Rhine Rail Investment AG
München

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Aves One AG, Hamburg
ISIN DE000A168114
WKN A16811

Die außerordentliche Hauptversammlung der Aves One AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124894 ("Aves One AG"), vom 28. November 2023 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Aves One AG ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262996 ("Hauptaktionärin"), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss").

Der Übertragungsbeschluss ist am 4. März 2024 in das Handelsregister der Aves One AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 124894) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der Aves One AG auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der Aves One AG als übertragender Gesellschaft mit der Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft ist am 4. März 2024 in das Handelsregister der Aves One AG beim Amtsgericht Hamburg und am 20. März 2024 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 14,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Aves One AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Aves One AG beim Amtsgericht Hamburg, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Aves One AG ist am 4. März 2024 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 20. März 2024 bekannt gemacht worden.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als vom Landgericht Hamburg ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Aves One AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Aves One AG AG über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Aves One AG provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Aves One AG gewährt werden. 

Hamburg, im März 2024

Rhine Rail Investment AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. März 2024

________________
 
Anmerkung der Redaktion:
 
Die Angemessenheit der den Aves-One-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Aareal Bank AG: Ordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG am 3. Mai mit Beschlussfassung zu Squeeze-out

Corporate News

Atlantic BidCo GmbH hat Barabfindung auf 33,20 Euro je Aktie festgelegt


Wiesbaden, 25. März 2024 – Die Aareal Bank AG hat heute zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Diese findet am 3. Mai 2024 als virtuelle Versammlung statt. Auf der Agenda steht insbesondere der Beschluss über ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre. Die Hauptaktionärin der Aareal Bank AG, die Atlantic BidCo GmbH, hat ihr Übertragungsverlangen konkretisiert und dem Vorstand der Aareal Bank AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG auf 33,20 Euro je Namensaktie festgelegt hat.

Die Höhe der Barabfindung wurde von der Atlantic BidCo GmbH auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt, die von der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH durchgeführt wurde. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG bestätigt. Die Hauptaktionärin hält rund 95,50 Prozent am Grundkapital und den Stimmrechten der Aareal Bank AG.

Darüber hinaus schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 vollständig zu thesaurieren. Damit soll das weitere Wachstum unterstützt werden.

Zudem ist die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern vorgesehen, da mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung die regulären Amtszeiten von Prof. Dr. Hermann Wagner, Denis Hall und Hans-Hermann Anton Lotter enden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Kandidaten als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen bzw. wiederzuwählen: Maximilian Rinke (Senior Managing Director der Centerbridge Partners, L.P.), Denis Hall (ehemaliger Chief Risk Officer, Global Consumer Banking, GE Capital) und Hans-Hermann Anton Lotter (Geschäftsführer der Atlantic BidCo GmbH).

Prof. Dr. Hermann Wagner gehörte dem Aufsichtsrat seit 2015 an, seit 2021 als Aufsichtsratsvorsitzender. Im Anschluss an die Hauptversammlung 2023 war Jean Pierre Mustier vom Gremium zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Nachfolger von Prof. Dr. Hermann Wagner bestimmt worden. Die Amtsübergabe erfolgte im Januar 2024.

Weitere Tagesordnungspunkte sind neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und der Wahl des Abschlussprüfers unter anderem die Änderung der Obergrenze für die variable Vorstandsvergütung und die Verschmelzung einer Konzerngesellschaft auf die Aareal Bank AG. Die vollständige Tagesordnung der Hauptversammlung ist unter diesem Link veröffentlicht.

Die Übertragung der Hauptversammlung für Aktionäre erfolgt live in Bild und Ton über ein Aktionärsportal auf der Website der Aareal Bank (im Bereich Investoren/Hauptversammlung 2024). Dort können Aktionäre ebenfalls über elektronische Kommunikation unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen und Fragen einreichen.

Über die Aareal Bank Gruppe

Die Aareal Bank Gruppe mit Hauptsitz in Wiesbaden ist ein führender internationaler Immobilienspezialist. Sie nutzt ihre Expertise, um Trends, Herausforderungen und Chancen frühzeitig zu erkennen und für ihre Stakeholder zu nutzen. Die Aareal Bank Gruppe bietet Finanzierungen, Software-Produkte sowie digitale Lösungen für die Immobilienbranche und angrenzende Industrien und ist auf drei Kontinenten – in Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik – vertreten. Die Geschäftsstrategie der Aareal Bank Gruppe ist auf einen nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet, mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten als zentrale Bestandteile. (...)

Ottakringer Getränke AG: Delisting und Squeeze-Out

Delisting

Seit dem 31.12.2023 sind die Aktien der Ottakringer Getränke AG nicht mehr an der Wiener Börse gelistet. Die Hauptaktionäre haben am 29.9.2023 ein Delisting-Angebot vorgelegt, das auf der Website der Übernahmekommission (www.takeover.at) veröffentlicht wurde. Die angebotenen Delisting-Preise betrugen 85,00 € je Stammaktie und 70,00 € je Vorzugsaktie. 

Squeeze-Out

Nachdem etwa 30 % des Streubesitzes das Delisting-Angebot angenommen haben und der Streubesitz auf rund 2 % reduziert wurde, entschieden sich die Hauptgesellschafter am 6.11.2023 dazu, sämtliche Aktien der Ottakringer Getränke AG durch einen Gesellschafterausschluss zu übernehmen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22.1.2024 wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 85,00 € je Stammaktie und 70,00 € je Vorzugsaktie beschlossen. Die Zahlung der Barabfindung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Fristen, voraussichtlich bis Ende Juni 2024. 

Freiwilliges Kaufangebot und freiwillige Erhöhung

Die Hauptgesellschafter der Ottakringer Getränke AG bieten den Aktionärinnen und Aktionären folgende „Freiwillige Erhöhung“ des Delisting-Angebotes und der Barabfindung sowie ein 

- „Freiwilliges Kaufangebot“ vom 18.3.2024 an: Freiwillige Nachzahlung auf das Delisting-Angebot vom 29.9.2023 in Höhe von 5,00 € je Stammaktie und 10,77 € je Vorzugsaktie. Dies betrifft sämtliche Aktionärinnen und Aktionäre, die das Delisting-Angebot angenommen haben.

- Freiwilliges Kaufangebot über 90,00 € je Stammaktie und 80,77 € je Vorzugsaktie. Dies betrifft sämtliche Aktionärinnen und Aktionäre, die das Delisting-Angebot nicht angenommen haben.

- Freiwillige Aufzahlung auf die Squeeze-Out-Barabfindung und somit Erhöhung der Barabfindung auf 90,00 € je Stammaktie und 80,77 € je Vorzugsaktie. Dies betrifft sämtliche Aktionärinnen und Aktionäre, die weder das Delisting-Angebot noch das „Freiwillige Kaufangebot“ angenommen haben.

Abwicklungsinformation für die Aktionärinnen und Aktionäre

Aktionärinnen und Aktionäre, die das Delisting-Angebot vom 29.9.2023 angenommen haben, erhalten automatisch über ihre Depotbank(en) eine „Freiwillige Nachzahlung“ in Höhe von von 5,00 € je Stammaktie und 10,77 € je Vorzugsaktie. Die Zahlungen werden voraussichtlich zwischen dem 8.4. und 11.4.2024 erfolgen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die das Delisting-Angebot nicht angenommen haben und weiterhin Aktionäre sind, haben die Möglichkeit, das „Freiwillige Kaufangebot“ ab dem 18.3.2024 anzunehmen und die Aktien an die Ottakringer Holding AG zu verkaufen. Der Angebotspreis beträgt 90,00 € je Stammaktie und 80,77 € je Vorzugsaktie. Die Annahmefrist endet am 4.4.2024. Um das „Freiwillige Kaufangebot“ anzunehmen, müssen Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig ihr Kreditinstitut, das ihr Wertpapierdepot verwaltet, kontaktieren und ihre Absicht zur Annahme des Angebotes (Annahmeerklärung) mitteilen. Zur rechtzeitigen Abwicklung wird empfohlen, die Annahmeerklärung bis spätestens drei Werktage vor Ende der Annahmefrist abzugeben. Die Zahlungen werden voraussichtlich zwischen dem 8.4. und 11.4.2024 erfolgen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die weder das Delisting-Angebot vom 29.9.2023 noch das „Freiwillige Kaufangebot“ vom 18.3.2024 angenommen haben oder annehmen werden, erhalten automatisch die Barabfindung gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22.1.2024, einschließlich der „Freiwilligen Aufzahlung“, somit insgesamt 90,00 € je Stammaktie und 80,77 € je Vorzugsaktie. Die Zahlung dieser Beträge wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich erst Ende Juni 2024 erfolgen.

Mitteilung der Ottakringer Getränke AG

Squeeze-out bei der team agrar AG eingetragen

Der Squeeze-out bei der team agrar AG mit Sitz in Flensburg ist am 7. Februar 2024 im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 18.12.2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf den Hauptaktionär Dansk Landbrugs Grovvareselskab a.m.b.a. mit Sitz in Fredericia/Dänemark (CVR-Nr. 24246930) gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen."

Squeeze-out bei der Ottakringer Getränke AG kann eingetragen werden: Barabfindungsbeträge erhöht und vier Kästen Bier zum Abschied

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am 22. Januar 2024 beschlossene Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) der Minderheitsaktionäre zugunsten der Ottakringer Holding AG kann nunmehr eingetragen werden. Wie die FAZ mitteilte, gab es eine Einigung mit opponierenden Minderheitsaktionären. Demnach bekommen die ausscheidenden Stammaktionäre EUR 90,- je Aktie (statt der ursprünglich angebotenen EUR 85,-) und die Vorzugsaktionäre EUR 80,77 (statt angebotener EUR 70,-). Wer nachweisen kann, am 31. Dezember 2023 Aktionär gewesen zu sein, kann sich darüber hinaus vier Kästen Bier abholen.

Bekannt ist der Getränkekonzern neben der Biermarke Ottakinger (benannt nach dem 16. Wiener Gemeindebezirk Ottakring, daher auch die Bezeichnung "16er Blech") für seine Mineralwassermarke Vöslauer. Des Weiteren gehört zu dem Konzern ein Getränkehandel (Del Fabro & Kolarik GmbH) und die Trinkservice GmbH.

Dem Squeeze-out war ein Delisting vorausgegangen. Das Delisting-Angebot vom September 2023 war allerdings als zu niedrig kritisiert worden und wurde nur von ca. einem Prozent angenommen. Die österreichische Aktionärsvereinigung IVA (Interessenverband für Anleger) hatte das Delisting als "Verstoß gegen das Reinheitsgebot" bezeichnet: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot verstößt gegen das “Reinheitsgebot”

Auch bei dem Squeeze-out kam Kritik von der Aktionärsvereinigung IVA. Deren Vorsitzender Florian Beckermann kritisierte, dass der Versuch unternommen werde, die Minderheitsaktionäre günstig loszuwerden. Die Hauptversammlung sei emotional verlaufen, insbesondere das Immobilienvermögen und die Geschäftsentwicklung von Vöslauer interessierte die Anteilseigner. Man wolle wissen, ob alle notwendigen Werte wie zum Beispiel auch Immobilien und andere Objekte auch in die Begutachtung mit eingeflossen sind und entsprechend bewertet wurden.

Ein Gutachten der Beratungsgesellschaft PwC, das im Auftrag der Ottakringer Getränke AG im Jahr 2018 erstellt wurde, hatte laut der Zeitung "Die Presse" damals einen Unternehmenswert ohne stille Reserven von über EUR 136,- je Aktie festgestellt. Der damalige Rückkaufpreis für eigene Aktien lag bei EUR 100,-.

Die Angemessenheit der erhöhten Barabfindung wird daher wohl in einem Überprüfungsverfahren vom Handelsgericht Wien, voraussichtlich unter Einschaltung des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, geprüft werden. 

Freitag, 22. März 2024

Telefónica, S.A.: Annahmefrist für Aktionäre von Telefónica Deutschland beginnt

 • Nach der Ankündigung vom 7. März 2024 veröffentlicht Telefónica heute ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für Telefónica Deutschland

• Delisting-Angebot bietet allen Aktionären von Telefónica Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Aktien bis zum 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zu einem attraktiven Angebotspreis von EUR 2,35 pro Telefónica Deutschland-Aktie anzudienen

• Mit dem Delisting wird der Handel von Telefónica Deutschland-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt

• Telefónica beabsichtigt nicht, Dividendenzahlungen von Telefónica Deutschland über die bereits bestätigte Dividende für das Geschäftsjahr 2023 hinaus zu unterstützen

• Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Andienungsprozess finden Sie unter https://www.td-offer.com

Madrid, 20. März 2024. Telefónica, S.A. („Telefónica“) hat heute über die Telefónica Local Services GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Telefónica, die Angebotsunterlage für ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für die Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) veröffentlicht, um sämtliche nicht bereits von der Bieterin gehaltene auf den Namen lautende Stückaktien von Telefónica Deutschland (die „Telefónica Deutschland-Aktien“) zu erwerben (das „Delisting-Angebot“). Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ).

Nach der erfolgreichen Aufstockung ihrer Beteiligung auf 94,74 % der Telefónica Deutschland-Aktien und angesichts der begrenzten Liquidität der Telefónica Deutschland-Aktie sind Telefónica und die Bieterin der Ansicht, dass die Einstellung der Börsennotierung von Telefónica Deutschland aus wirtschaftlicher, strategischer und operativer Sicht der nächste logische Schritt ist, um die Struktur des Konzerns zu vereinfachen und die strategische Agenda von Telefónica gemeinsam mit Telefónica Deutschland agiler umzusetzen.

Telefónica Deutschland wird auch in Zukunft ein eigenständig geführtes Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in München unter dem Dach der Telefónica Gruppe bleiben und sich weiterhin auf nachhaltiges Wachstum und Effizienzsteigerungen konzentrieren. Die Bieterin und Telefónica haben daher weder die Absicht, einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen, noch einen Squeeze-out zu initiieren.

Sehr attraktives und finales Angebot für die Aktionäre von Telefónica Deutschland

Mit einem Angebotspreis von 2,35 EUR pro Telefónica Deutschland-Aktie bietet Telefónica allen bestehenden Minderheitsaktionären eine zusätzliche und letzte Möglichkeit, sich zu einem attraktiven Preis Liquidität zu sichern. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 37,6 % auf den Schlusskurs am 6. November 2023 (dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots (das „Teilangebot“) am 7. November 2023) und einer Prämie von 36,3 % auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs dazu.

Das Delisting-Angebot ist an keine Angebotsbedingungen geknüpft und bietet daher ein Höchstmaß an Transaktionssicherheit. Die Abwicklung des Delisting-Angebots und die Zahlung des Angebotspreises an die andienenden Aktionäre von Telefónica Deutschland wird unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist erfolgen.

Handel von Telefónica Deutschland-Aktien an der Frankfurter Börse wird eingestellt; Auswirkungen auf Handelsvolumen und Liquidität erwartet

Mit der Bekanntgabe der Entscheidung vom 7. März 2024, das Delisting-Angebot zu unterbreiten, hat die Bieterin auch eine Delisting-Vereinbarung mit Telefónica Deutschland geschlossen, in der sich Telefónica Deutschland verpflichtet hat, ein Delisting ihrer Aktien zu unterstützen, indem sie u.a. den Widerruf der Börsenzulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt.

Mit dem Delisting wird der Handel der Telefónica Deutschland-Aktien im regulierten Markt eingestellt, unabhängig von der Anzahl der Telefónica Deutschland-Aktien, die im Rahmen des Delisting-Angebots eingereicht werden. Das Delisting-Angebot wird voraussichtlich zu einem weiteren Rückgang des Handelsvolumens und der Liquidität der Telefónica Deutschland-Aktien führen.

Telefónica beabsichtigt nicht, Dividendenzahlungen über die bereits bestätigte Dividende für das Geschäftsjahr 2023 hinaus zu unterstützen

Wie in der Angebotsunterlage zum Teilangebot angekündigt, haben die Bieterin und Telefónica keine Absicht, Dividendenzahlungen über die bereits bestätigte Dividende für das Geschäftsjahr 2023 hinaus zu unterstützen. Beide beabsichtigen, die Dividendenpolitik von Telefónica Deutschland im Laufe der Zeit gemeinsam mit dem Management von Telefónica Deutschland zu überprüfen, da weder Telefónica noch die Bieterin derzeit die Notwendigkeit sehen, in Zukunft Dividenden über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinaus zu zahlen.

Die Dividende für das Geschäftsjahr 2023 wird voraussichtlich nach der Hauptversammlung von Telefónica Deutschland ausgezahlt, die einige Wochen nach dem Vollzug des Delisting-Angebots und frühestens Mitte Juni 2024 stattfinden wird.

Das Delisting-Angebot erfolgt nach Maßgabe der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. März 2024 genehmigten Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot sind unter https://www.td-offer.com verfügbar.

Bank of America und J.P. Morgan begleiten das Angebot als Finanzberater, Gleiss Lutz, Uría Menéndez und Davis Polk & Wardwell LLP als Rechtsberater von Telefónica.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG veröffentlicht

Wie angekündigt hat die Telefónica Local Services GmbH den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 2,35 Euro je Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist begann am 20. März 2024 und läuft bis zum 18. April 2024.

Zu der Angebotsunterlage der Telefónica Local Services GmbH vom 20. März 2024 auf der Webseite der BaFin.

Laut Angebotsunterlage ist ein Squeeze-out nicht beabsichtigt (S. 36):

"Die Bieterin und die Bieter-Muttergesellschaft haben keine Absicht, eine Übertragung der von den verbleibenden Telefónica Deutschland-Aktionären gehaltenen Telefónica Deutschland-Aktien auf die Bieterin im Wege eines sogenannten „umwandlungsrechtlichen Squeeze-out“ gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (das „UmwG“), noch einen sogenannten „aktienrechtlichen Squeeze-out“ gemäß
§§ 327a ff. AktG durchzuführen."

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
  • CropEnergies AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG, Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting mit Ablauf des 22. Februar 2024
  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE angekündigt

  • MARNA Beteiligungen AG (früher: Marenave Schiffahrts AG): Übernahmeangebot

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, Investorenvereinbarung mit KKR, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält mehr als 94 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April 2024)
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

NAKIKI SE (zuvor: windeln.de SE): Einbringung der Legal Finance SE; geplante Umfirmierung; Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Nakiki SE teilt mit, dass sie heute Verträge über die Einbringung sämtlicher Aktien an der Legal Finance SE abgeschlossen hat. Die Einbringung erfolgt ohne Gewährung neuer Aktien der Nakiki SE.

Die Einbringung erfolgt zu einem Wert von 14 Millionen Euro. Der Wert liegt im Rahmen einer Unternehmensbewertung (Fairness Option).

Die Legal Finance SE ist ein internationaler Prozessfinanzierer mit Sitz in Frankfurt, der über Tochtergesellschaften Gerichtsprozesse und juristische Ansprüche finanziert. Die Bilanzsumme der Legal Finance SE beträgt laut dem geprüften Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2023 5,3 Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit dieser Einbringung beabsichtigt die Nakiki SE, ihre Firmierung zu ändern und künftig unter Legal Finance Holding SE zu firmieren.

Die Organe werden wie folgt neu besetzt:

Aufsichtsrat: Adrian Fuhrmeister, Edgars Cellers, Thomas Schröter

Die zuvor bestellten Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Mandate in der Endphase der Insolvenz interimistisch ausgeübt haben, werden nicht mehr für die Gesellschaft tätig. Sie werden in bestem Einvernehmen ausscheiden. Die Gesellschaft dankt für ihr Engagement in dieser herausfordernden Übergangsphase.

Es ist beabsichtigt, kurzfristig einen weiteren Vorstand zu bestellen. Der Vorstand Hendric Groth wird in der Übergangsphase weiterhin für die Gesellschaft tätig sein.

NAKIKI SE, künftig Legal Finance Holding SE
Johnsallee 30
20148 Hamburg
Internet: https://nakikifinance.com/

Mittwoch, 20. März 2024

Squeeze-out bei der Aves One AG wirksam: Beschluss auch bei der übernehmenden Gesellschaft eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der am 4. März 2024 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragene verschmelzungsrechtliche Squeeze-out bei der Aves One AG, Hamburg, ist nunmehr wirksam geworden. Der Verschmelzungsvertrag wurde heute im Handelsregister der übernehmenden Rhine Rail Investment AG eingetragen. Aus der Bekanntmachung des Amtsgerichts München vom 20. März 2024:

"Die Aves One AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124894) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2023 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen."

Die Angemessenheit der den Aves-One-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Beta Systems Software AG: Hauptversammlung lehnt Beschluss über die Auszahlung einer Dividende ab

INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 MAR

Berlin, 20. März 2024 – Auf der heutigen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hatte die Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.380.948,74 Euro einen Betrag in Höhe von 184.000,00 Euro an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 2.196.948,74 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dieser Beschluss wurde von der Hauptversammlung abgelehnt. Damit ist der für das Geschäftsjahr 2022/2023 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 2.380.948,74 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Die weiteren Vorschläge der Verwaltung wurden angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2022/2023 entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt. Zudem wurde eine Änderung der Satzung im Hinblick auf die Definition des Nachweisstichtages nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen und damit an die EU-Gesetzgebung angepasst.

Mitteilende Person: Gerald Schmedding, Vorstand

Telefónica Deutschland Holding AG: Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG

Corporate News

München, 20. März 2024

Die Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. mit Sitz in Madrid/Spanien, hat heute den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb aller nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien (ISIN DE000A1J5RX9) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von 2,35 Euro je Aktie unterbreitet („Delisting-Erwerbsangebot“). Die heute veröffentlichte Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot ist auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.td-offer.com abrufbar.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG werden die Angebotsunterlage umfassend prüfen und nach erfolgter Bewertung gemäß den gesetzlichen Regelungen eine begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.

Die Telefónica Deutschland Holding AG hatte bereits am 7. März 2024 veröffentlicht, dass sie eine Delisting-Vereinbarung mit der Bieterin abgeschlossen hat. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung wird Telefónica Deutschland nach der heutigen Veröffentlichung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Bieterin zeitnah einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Telefónica Deutschland-Aktien zum regulierten Markt (sog. Delisting) stellen.

Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG

DISO Verwaltungs AG
Esslingen am Neckar
WKN: A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG bekannt:

Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 gefassten Beschlüsse erhoben:

― Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Bestätigung der Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

― Tagesordnungspunkt 3.1: Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2021 bis 28. Februar 2021 amtierenden Mitglieds des Vorstands, Herrn Sandro Camilleri

― Tagesordnungspunkt 3.2: Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2021 ab 29. Januar 2021 amtierenden Mitglieds des Vorstands, Herrn Ralf Erdhütter Genannt Drücker

― Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

― Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Bestätigung der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

― Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

― Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

― Tagesordnungspunkt 8: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

― Tagesordnungspunkt 9: Bestätigung der Beschlussfassung über eine Sitzverlegung und die Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung

― Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung, um den Unternehmensgegenstand anzupassen

― Tagesordnungspunkt 12: Beschlussfassung über die Ergänzung von § 14 der Satzung, um eine Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

― Tagesordnungspunkt 13: Beschlussfassung über die Ergänzung von § 15 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

― Tagesordnungspunkt 14: Beschlussfassung über die Ergänzung von § 17 der Satzung, um eine Ermächtigung des Vorstands zur Gestattung der Stimmabgabe schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ohne Teilnahme an der Hauptversammlung (Briefwahl) vorzusehen

― Tagesordnungspunkt 15: Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung

― Tagesordnungspunkt 16: Wahl zum Aufsichtsrat

― Tagesordnungspunkt 17: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Matica Technologies Group SA, Lugano, Schweiz, als herrschendem Unternehmen und der DISO Verwaltungs AG als abhängigem Unternehmen

― Tagesordnungspunkt 22: Beschlussfassung über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien, die Anpassung des bedingten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Die Klage ist vor dem Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court, unter dem Aktenzeichen 31 O 13/24 KfH anhängig. 

Esslingen am Neckar, im März 2024

DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. März 2024

Vitesco Technologies Group AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

Die Vitesco Technologies USA, LLC als Darlehensnehmerin und die Schaeffler Group USA, Inc. als Darlehensgeberin haben am 19. März 2024 u.a. zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit und zur Liquiditätssteuerung der Vitesco Technologies USA, LLC einen Darlehensrahmenvertrag im Umfang von bis zu USD 220.000.000 (ca. EUR 202.125.000) geschlossen. Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen des Aufsichtsrats der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat dem Abschluss des Darlehensrahmenvertrags am 18. März 2024 zugestimmt.

Bei der Vitesco Technologies USA, LLC handelt es sich um eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware mit dem Sitz in Wilmington, Delaware, USA. Bei der Schaeffler Group USA, Inc. handelt es sich um eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Schaeffler AG (mit Sitz in Herzogenaurach) nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware mit Sitz in Fort Mill, South Carolina, USA. Mutterunternehmen u.a. der Gesellschaft und der Schaeffler AG ist die INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzogenaurach mit einer mittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von 88,81 % und an der Schaeffler AG mit 78,1% am Grundkapital und 100 % am stimmberechtigten Kapital. Die Gesellschaft, die Vitesco Technologies USA, LLC, die Schaeffler AG und die Schaeffler Group USA, Inc. gehören dementsprechend zu demselben Konzern und sind daher nahestehende Personen.

Der Darlehensrahmenvertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaats New York und sieht einen Rahmen für Darlehen in Höhe von bis zu USD 220.000.000 vor, die die Vitesco Technologies USA, LLC in einer oder mehrerer (bis zu maximal zehn) Tranchen während der Laufzeit des Darlehensrahmenvertrags in Anspruch nehmen kann. Der Darlehensrahmenvertrag hat eine Laufzeit bis zum 20. Januar 2025. Der Darlehensrahmenvertrag sieht keine Besicherung vor.

Die Verzinsung der unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen beträgt 1,15 % p.a. über der für die jeweilige Zinsperiode festgelegten CME Term Secured Overnight Financing Rate (CME Term SOFR). Die jeweiligen Zinsen sind am letzten Tag der jeweiligen Zinsperiode zur Zahlung fällig.

Die unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen sind spätestens am Laufzeitende des Darlehensrahmenvertrags zurückzuführen. Die Vitesco Technologies USA, LLC ist berechtigt, die unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen einschließlich darauf entfallender, aufgelaufener Zinsen jederzeit vollständig oder teilweise vorzeitig ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuführen.

Der Abschluss des Darlehensrahmenvertrags liegt im Unternehmensinteresse der Gesellschaft und der Vitesco Technologies USA, LLC. Insbesondere erhält die Vitesco Technologies USA, LLC durch den Darlehensrahmenvertrag und die unter dem Darlehensrahmenvertrag in Anspruch genommenen Darlehen finanzielle Mittel in erheblichem Umfang, ohne dass dafür Sicherheiten gestellt werden müssten. Auf Basis der verfügbaren Marktdaten hält der Darlehensrahmenvertrag einem Fremdvergleich sowohl in Bezug auf die kommerziellen Bedingungen als auch auf die sonstigen vertraglichen Regelungen stand.

Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat den durch den Darlehensrahmenvertrag gesetzten Kreditrahmen von bis zu USD 220.000.000 zuzüglich der vertraglich geschuldeten Zinsen als Wert des Geschäfts im Sinne des § 111b Abs. 1 AktG zugrunde gelegt.

Regensburg, im März 2024

Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2024 am 10. Oktober 2024

Am 10. Oktober 2024 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 7. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen.

Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen. Seien Sie gespannt auf aktuelle Themen und versierte Referenten. Weitere Details folgen in Kürze.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie zudem auf unserer Webseite.

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Quelle: aktionaersforum service GmbH

ZEAL Network SE erwirbt weitere Anteile an Lotto24 AG und kündigt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG (Squeeze-out) an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die ZEAL Network SE hat sich mehr als 95 % der Aktien der Lotto24 AG gesichert und beabsichtigt, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG nach §§ 327a ff. AktG herbeizuführen.

Die ZEAL Network SE hält gegenwärtig rund 94,86 % aller Stückaktien an der Lotto24 AG. Zudem hat die ZEAL Network SE heute Aktienkaufverträge über den Erwerb von insgesamt rund 0,59 % aller Stückaktien an der Lotto24 AG abgeschlossen. Nach Vollzug dieser Aktienkaufverträge wird die ZEAL Network SE somit rund 95,45 % der Stückaktien und des Grundkapitals der Lotto24 AG halten. Der Vollzug der Aktienkaufverträge wird voraussichtlich in den nächsten Tagen stattfinden.

Die ZEAL Network SE wird unmittelbar nach Erreichen der Beteiligung in Höhe von 95 % des Grundkapitals an der Lotto24 AG das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG stellen, dass die Hauptversammlung der Lotto24 AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG auf die ZEAL Network SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Die Höhe der Barabfindung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

ZEAL Network SE

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG: Entwicklung bei Lotto24 AG

Corporate News

Die Zeal Network SE hat heute angekündigt, dass sie weitere Anteile an der Lotto24 AG erwirbt und nach dem Vollzug des Erwerbs das Verlangen auf den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG stellen wird.

Zeal Network und Lotto24 sind langjährige Portfoliounternehmen der Scherzer & Co. AG. Der Anteil an Lotto24 hat auf Basis des aktuellen Kursniveaus von ca. 450 Euro einen Wert von rund 8 Mio. Euro und enthält stille Reserven von rund 4,8 Mio. Euro. Falls der Squeeze-out noch im laufenden Jahr beschlossen und vollzogen wird, ist dementsprechend mit einem erheblichen Ergebnisbeitrag für die Scherzer & Co. AG zu rechnen. Endgültig wird dieser von dem über ein Bewertungsgutachten ermittelten Abfindungspreis abhängen.

Darüber hinaus profitiert die Scherzer & Co. AG indirekt von der Ankündigung, da Lotto24 bei der knapp 50%-Beteiligung Rheiner Management AG größte Portfolioposition ist.

Köln, 20.03.2024

Der Vorstand

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Drei starke Marken bilden die globale Busch Group

Corporate News

Busch Vacuum Solutions, Pfeiffer Vacuum und centrotherm clean solutions sind nun unter dem Dach der neuen Busch Group vereint. Zusammen bieten sie ein umfangreiches Produktportfolio und ein verbessertes Kundenerlebnis. Die Busch Group mit Hauptsitz im Schwarzwald ist einer der weltweit größten Hersteller von umfassenden Vakuumlösungen, darunter Vakuumpumpen, Vakuumsysteme, Gebläse, Kompressoren und Abgasreinigungssysteme.

Maulburg, 20. März 2024 – Drei Unternehmen vereinen ihre Kräfte: Busch Vacuum Solutions, Pfeiffer Vacuum und centrotherm clean solutions bilden die neue Busch Group. Mehr als 8.000 Mitarbeiter in 45 Ländern weltweit arbeiten für die Gruppe, die einen konsolidierten Jahresumsatz von fast 2 Milliarden Euro hat.

Durch die Bündelung der Expertise von Busch Vacuum Solutions in Grob- und Feinvakuum-Anwendungen, der branchenführenden Hochvakuum- und Lecksuch-Technologie von Pfeiffer Vacuum sowie der nachhaltigen Abgasreinigungssysteme von centrotherm clean solutions kann die Busch Group umfassende Lösungen sowie Dienstleistungen für alle Industriebereiche anbieten. Dies stärkt die Busch Group als Komplettanbieter, der mit einem umfangreichen Produktportfolio für alle Kundenbedürfnisse aufwarten kann, und eröffnet dem gesamten Kundenstamm ein noch besseres Kundenerlebnis.

Vakuumlösungen zur Förderung des technologischen Fortschritts weltweit

Die Technologien der drei Mitglieder der Busch Group sind rund um den Globus in sämtlichen Industrien zu finden. Von der Lebensmittelverpackung bis zur Logistik, von Mikrochips für elektronische Geräte über Medizintechnik bis zur Weltraumforschung: Die Busch Group bietet Lösungen für unterschiedlichste Anwendungen. Dazu gehören auch die Konzeption und der Bau maßgeschneiderter Vakuumsysteme sowie ein weltweites Servicenetz – das sich jetzt über noch mehr Märkte erstreckt.

Busch Vacuum Solutions – und jetzt auch die Busch Group – ist ein Familienunternehmen, dessen Leitung seit Anbeginn in den Händen der Familie Busch liegt. 1963 gründeten Ayhan und Dr.-Ing. Karl Busch gemeinsam das Unternehmen und entwickelten die erste Vakuumpumpe speziell für das Verpacken von Lebensmitteln. Als sich das Unternehmen zu einem weltweiten Pionier in der Vakuumindustrie entwickelte, traten ihre drei Kinder Ayla, Sami und Kaya Busch in die Geschäftsführung ein und brachten neue Perspektiven und Ansätze in das Unternehmen ein.

Von Maulburg in die Welt

Unter dem Dach der Busch Group bietet das Unternehmen Lösungen nicht nur für eine Vielzahl von Branchen, sondern auch für Kunden rund um den Globus. In jedem Land bieten kompetente, lokale Teams maßgeschneiderte Unterstützung an und werden dabei von einem globalen Expertennetzwerk unterstützt. Die Busch Group produziert in ihren 19 eigenen Werken in China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Rumänien, der Schweiz, Südkorea, Tschechien, den USA und Vietnam.

Pfeiffer Vacuum, Erfinder der Turbomolekular-Vakuumpumpe und heute Anbieter umfassender Vakuumlösungen, wurde 1890 gegründet und hat seinen Sitz im hessischen Aßlar. Centrotherm clean solutions hat seinen Hauptsitz in Blaubeuren und kann auf über dreißig Jahre Erfahrung in der Konstruktion technologisch führender Abgasreinigungssysteme für die Halbleiterindustrie zurückblicken.
 

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Anmerkung der Redaktion:

Das Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft ist beim LG Frankfurt am Main unter dem Az. 3-05 O 19/23 anhängig.

Dienstag, 19. März 2024

Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

Corporate News

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Erster Handelstag am 21. März an Frankfurter Wertpapierbörse

- Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

- Platzierung von insgesamt 34.192.455 Aktien, entspricht Gesamtemissionserlös von rund 890 Millionen Euro

- Platzierung von 32.692.308 neu ausgegebenen Aktien, entspricht Bruttoemissionserlös von rund 850 Millionen Euro

- Zweitplatzierung von 1.500.147 Aktien aus Management-Equity-Programmen, damit Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, künftige Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Börsengang zu erfüllen

- Marktkapitalisierung von rund 2,8 Milliarden Euro; Streubesitz von rund 31,8% erwartet

- CVC Capital Partners hält nach dem Börsengang indirekt rund 54,4 %, Familie Kreke hält indirekt rund 10,2 % des Aktienkapitals

Düsseldorf, 19. März 2024 – Die DOUGLAS Group, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty[1], hat heute gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A. (die „Abgebende Aktionärin“), einer Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden, und der Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt.

Insgesamt werden rund 34.192.455 Aktien bei Investoren platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147 bestehende Aktien der Abgebenden Aktionärin, damit die Teilnehmer von Management-Equity-Programmen künftige Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Börsengang erfüllen können. CVC Capital Partners und die Familie Kreke bleiben auch nach dem Börsengang indirekte Hauptaktionäre und werden im Börsengang keine Aktien abgeben. Das Gesamtvolumen des Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro bei einem Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850 Millionen Euro, was einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von rund 2,8 Milliarden Euro entspricht.

Sander van der Laan, CEO der DOUGLAS Group, sagte: „Das große Interesse von Investoren an der DOUGLAS Group unterstreicht die hervorragende Arbeit, die unser Team in den letzten Monaten geleistet hat. Wir freuen uns darauf, unser langfristiges Wachstum mit unserer Strategie ‚Let it Bloom‘ weiter voranzutreiben, um die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden weiter zu erfüllen und ein einzigartiges Sortiment an relevanten und unverwechselbaren Marken anzubieten.“

Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich bei rund 31,8% liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt rund 54,4% und die Familie Kreke rund 10,2% des Aktienkapitals der Gesellschaft hält.

Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März 2024 unter dem Tickersymbol DOU im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Wertpapierkennnummer (WKN) lautet BEAU7Y und die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) ist DE000BEAU7Y1. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 25. März 2024 geplant.

Citigroup und Goldman Sachs haben im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Transaktion als Joint Process Banks, Joint Global Coordinators und Joint Bookrunner agiert. Die Deutsche Bank, UBS und UniCredit waren als zusätzliche Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners mandatiert. BNP Paribas, CVC Capital Markets und Jefferies waren ebenfalls zu Joint Bookrunners ernannt worden. Intesa Sanpaolo, LBBW und RBI haben als zusätzliche Co-Lead Manager fungiert.

Weitere Informationen zum Börsengang sind im IR-Bereich der DOUGLAS Group Website verfügbar.


Über die DOUGLAS Group

Die DOUGLAS Group ist mit ihren Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, Parfumdreams und Niche Beauty der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa. Die DOUGLAS Group inspiriert ihre Kund*innen, ihre eigene Art von Schönheit zu leben, indem sie ein einzigartiges Sortiment online und in rund 1.850 Geschäften anbietet. Die DOUGLAS Group ist der Partner der Wahl für Brands und bietet ein ausgewähltes Sortiment exklusiver Marken sowie eigener Unternehmensmarken. Das Sortiment umfasst Düfte, Make-up, Hautpflege, Haarpflege, Accessoires sowie Beauty-Dienstleistungen. Die Stärkung der erfolgreichen Omnichannel-Positionierung und die konsequente Weiterentwicklung des Kund*innenerlebnisses stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie ‚Let it Bloom – DOUGLAS 2026‘. Das erfolgreiche Geschäftsmodell stützt sich auf das Omnichannel-Angebot, die führenden Marken und die Datenkompetenz der DOUGLAS Group. Im Geschäftsjahr 2022/23 erwirtschaftete die DOUGLAS Group einen Umsatz von 4,1 Milliarden Euro und beschäftigte europaweit rund 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für weitere Informationen besuchen Sie die DOUGLAS Group Website.


Wichtige Information

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der DOUGLAS AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt „Börsengang“ kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen.

Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of Columbia (die „Vereinigten Staaten“), bestimmt. (...)

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante Personen. (...)

Diese Bekanntmachung erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Beurteilung des Unternehmens und/oder seiner Finanzlage erforderlich sind, und unterliegt in ihrer Gesamtheit insbesondere dem Vorbehalt der Änderung, Überarbeitung, Überprüfung, Korrektur, Vervollständigung und Aktualisierung. (...)

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse und die finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter wie „beabsichtigen“, „erwarten“, „antizipieren“, „können“, „glauben“, „planen“, „schätzen“ und andere Ausdrücke, die Hinweise oder Vorhersagen zukünftiger Entwicklungen oder Trends implizieren und die nicht auf historische Tatsachen basieren, sollen zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen. (...)

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am 21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der „Stabilisierungszeitraum“). (...)

Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglichen vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.     (...)


[1] Basierend auf der Position der DOUGLAS Group in seinen fünf größten Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Polen zusammengenommen. Quelle: Analyse OC&C (2023)

Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Düsseldorf, 19. März 2024 – DOUGLAS AG hat heute gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden, und der Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt. Insgesamt werden 34.192.455 Aktien bei Investoren platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147 bestehende Aktien der Kirk Beauty International S.A. Das Gesamtvolumen des Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro bei einem Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850 Millionen Euro, was einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von rund 2,8 Milliarden Euro entspricht.

Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich bei rund 31,8 % liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt rund 54,4 % und die Familie Kreke rund 10,2 % des Aktienkapitals der Gesellschaft hält.

Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März 2024 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 25. März 2024 geplant.

OHB SE: Verschiebung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der ordentlichen Hauptversammlung

Corporate News

Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) hat die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 und die ordentliche Hauptversammlung verschoben.

Der testierte Konzernabschluss 2023 der OHB SE wird auf der nun für den 23. April 2024 geplanten Bilanzpressekonferenz und der sich am selben Tag anschließenden Analystenkonferenz im Detail erläutert sowie zum Herunterladen auf der Website der OHB SE zur Verfügung stehen.

Die ordentliche Hauptversammlung wird am 26. Juni 2024 als virtuelle Hauptversammlung stattfinden.

Montag, 18. März 2024

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vantage Towers AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vantage Towers AG als beherrschter Gesellschaft hat das LG Düsseldorf die Spruchanträge zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 31 O 1/23 [AktE] verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selber einen Antrag stellenden außenstehenden Aktionäre wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier bestellt.

Die Hauptaktionärin Oak Holdings GmbH hatte eine Abfindung in Höhe von EUR 28,24 je Vantage-Towers-Aktie angeboten und eine Ausgleichzahlung von brutto EUR 1,63 je Aktie abzüglich eines Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (derzeit somit netto EUR 1,52). 

LG Düsseldorf, Az. 31 O 1/23 [AktE]
Rolle u.a. ./. Oak Holdings GmbH
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters, 60329 Frankfurt am Main

KATEK SE: KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Kontron Acquisition GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 18. März 2024 – Der Vorstand der KATEK SE hat heute beschlossen, mit der Kontron Acquisition GmbH eine Delisting-Vereinbarung abzuschließen. Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der börsennotierten Kontron AG, Linz (Österreich), hat am 29. Februar 2024 den Erwerb der Kontrolle über die KATEK SE bekannt gegeben und ist entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in den kommenden Wochen zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der KATEK SE verpflichtet.

Der Vorstand der KATEK SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung des Vorstands die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.

Auf Grundlage der angestrebten Delisting-Vereinbarung soll die KATEK SE nach Veröffentlichung des Pflichtangebots durch die Kontron Acquisition GmbH, das zugleich als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten ist, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der KATEK-Aktien zum regulierten Markt stellen. Umgekehrt soll sich die Kontron Acquisition GmbH in der Delisting-Vereinbarung dazu verpflichten, im Rahmen dieses Angebots den KATEK-Aktionären eine Gegenleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Mindestpreisregeln anzubieten. Die Kontron Acquisition GmbH hatte im Rahmen ihrer Kontrollmitteilung bereits bekannt gegeben, dass im Rahmen dieses Angebots der angebotene Preis EUR 15 je KATEK-Aktie betragen werde. Darüber hinaus arbeite die Kontron Acquisition GmbH auch an einem Tauschangebot mit Aktien der Kontron AG, ihrer börsennotierten Muttergesellschaft, das den KATEK-Aktionären alternativ offenstehen soll.