Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,
Der Vorstand der GESCO SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots bis zu 500.000 Stück auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (“GESCO-Aktien”) zu einem Kaufpreis je GESCO-Aktie von EUR 17,80 (der “Angebotspreis”) zurückzukaufen (“Öffentliches Rückkaufangebot”). Das Öffentliche Rückkaufangebot entspricht damit bis zu 4,61% des satzungsmäßigen Grundkapitals der Gesellschaft und hat ein Volumen von insgesamt bis zu EUR 8.900.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten).
Mit dem Öffentlichen Rückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die auf Grundlage des Öffentlichen Rückkaufangebots erworbenen eigenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Die Frist zur Annahme des Öffentlichen Rückkaufangebots beginnt am 11. April 2024, 0:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer etwaigen Verkürzung oder Verlängerung am 25. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Die weiteren Einzelheiten des Öffentlichen Rückkaufangebots sind der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gesco.de/investor-relations/ sowie nachfolgend im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht wird.
Über GESCO:
Die GESCO SE ist eine Industriegruppe mit markt- und technologieführenden Unternehmen der Investitionsgüterindustrie mit Schwerpunkten in der Prozess-Technologie, Ressourcen-Technologie sowie der Gesundheits- und Infrastruktur-Technologie. Als im Prime Standard börsennotierte Gesellschaft eröffnet die GESCO SE privaten und institutionellen Anlegern den Zugang zu einem Portfolio mit Hidden Champions des industriellen deutschen Mittelstands.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen